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Mittwoch, Juli 23, 2008

Haftpflichtversicherungen und der Gefälligkeitsschaden

Die Haftpflichtpolice des Verursachers übernimmt regelmäßig in solchen Fällen den Schaden, in denen eine Person eine andere oder deren Eigentum schädigt. Das gleiche kann allerdings nicht auf sogenannte Gefälligkeitshandlungen angewendet werden, die im Auftrag beziehungsweise in Kenntnis des späteren Geschädigten ablaufen. Wird während der Pflanzenpflege bei der im Urlaub weilenden Nachbarin das wertvolle Sofa zerstört, hat der Besitzer die Kosten in der Regel selbst zu übernehmen. Laut Aussagen Rüdiger Strichaus, Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Berlin, ist es prinzipiell so, dass ein jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, dafür haftet. Sollte dieser Schaden allerdings bei der Ausübung eines Gefallens zu Stande kommen, wird dies häufig als ein stillschweigender Haftungsausschluss angesehen, das bedeutet dann, dass von einer „Bestrafung“ abgesehen werden soll.

Um zu verhindern, dass Freundschaften beziehungsweise gute Nachbarschaften durch derartige Umstände zerstört werden und um Versicherungsnehmer gänzlich abzusichern, haben mehrere Versicherungsgesellschaften ihr Angebot so erweitert, dass mittlerweile auch die Kosten bei Gefälligkeitsschäden erstattet werden. Über eine solche Zusatzversicherung hinaus gibt es bei einigen Versicherungen auch noch andere Zusatzleistungen im Versicherungspaket.

Die Allianz beispielweise offeriert einen Basis-Haftpflicht-Tarif oder den „Optimal”-Tarif, das kann sich der Kunde frei auswählen. Der Optimal- Tarif kostet zwischen 20 und 50 EURO zusätzlich pro Jahr. Dafür werden allerdings Gefälligkeitsschäden, der Verlust fremder Schlüssel und Schäden oder Unfälle eingeschlossen, die beim Aufpassen auf fremde Hunde entstehen können. Bei der HUK- Coburg ist das Beaufsichtigen fremder Hunde und Pferde bereits im Standardtarif inbegriffen wie auch die Nachbarschaftshilfe in der Urlaubszeit. Bei Umzugsschäden wird jedoch ein Selbstbehalt von 250 EURO fällig.

Diejenigen, die in ihrem Leben viel mit Tieren zu tun haben, sollten sich unbedingt über die jeweiligen Geschäftsbedingungen in den Versicherungsverträgen genauestens informieren, um kein böses Erwachen zu erleben. Es werden beispielsweise erhebliche Unterschiede zwischen Kleintieren, wie Kaninchen, Wellensittichen, Katzen, und potenziell gefährlicheren Haustieren, wie Hunden und Pferden, gemacht. Kleintiere sind häufig über die reguläre Haftpflichtversicherung versichert; Hunde- und Pferdehalter haben jedoch darüber hinaus eine Tierhaftpflicht abzuschließen.

Posted by Saskia on 07/23 at 02:23 PM
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Haftpflichtversicherung im Test

In einer der neusten Ausgaben der Zeitschrift „Finanztest“ befasste sich die Stiftung Warentest mit dem Thema Haftpflichtversicherungen. Es wurden ungefähr 250 Familientarife von privaten Haftpflichtversicherungen genauer begutachtet. Dabei stellten sich 15 Angebote im Punkto Verbraucherfreundlichkeit als „sehr gut” heraus. Der preiswerteste Tarif liegt jährlich bei 71 EURO, für 12 EURO weniger kann ein Vertrag über eine mit „gut” bewertete Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Stiftung Warentest empfiehlt beim Abschluss eines Vertrages über eine private Haftpflichtversicherung unbedingt, die Versicherungssumme als wichtigstes Auswahlkriterium zu beachten. Grundsätzlich sollte sie bei Personen- und Sachschäden nicht unter drei Millionen EURO angelegt sein. Des Weiteren sollte sie eine Deckung von Mietsachschäden, Auslandsschutz und eine sogenannte Vorsorgeversicherung beinhalten. Risiken, die nach dem Abschluss des Vertrages entstehen, werden mithilfe der Vorsorgepolice abgesichert.

Kunden sollten sich aber in jedem Fall darüber im Klaren sein, dass die Haftpflichtpolice eine der wichtigsten Versicherungen ist und der Abschluss einer solchen Versicherung nur dringlichst empfohlen werden kann. Bei einem selbst verschuldeten Unfall kann schon die fehlende Kostenübernahme aufgrund fehlender Haftpflichtversicherung eine finanzielle Katastrophe auslösen.

Posted by Saskia on 07/23 at 02:02 PM
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Sächsische Landesregierung mit neuem Förderprogramm

Die Landesregierung im Freistaat Sachsen hat jüngst ein neues Förderprogramm aufgelegt, das den Wohnungsleerstand in den Innenstädten des Landes sowie den teils gravierenden Sanierungsbedarf gleichermaßen decken soll.

Wer eine vor 1949 erbaute Wohneinheit bezieht und diese mit den Mitteln des Programms saniert bzw. ein Objekt bezieht, das unmittelbar durch Maßnahmen im Rahmen des Programms saniert wurde, kann sich über ein Darlehen mit einem Sollzins von lediglich 2,5 Prozent freuen. Die maximalen Kreditbeträge richten sich nach der Größe des jeweiligen Haushalts: Pro erwachsener Person werden 50.000 Euro ausgegeben, je Kind weitere 30.000 Euro. Die Darlehenshöhe darf jedoch einen Betrag von 1000 Euro je Quadratmeter Nutzfläche nicht übersteigen.

Die Mittel des Programms dürfen nicht mit anderen Förderungen des Landes Sachsen kombiniert werden. Weiterhin ist es untersagt, in den ersten fünfzehn Jahren nach Eintritt in das Programm eine Veränderung der Nutzung vorzunehmen und das Objekt beispielsweise gewerblich zu nutzen.

Das Darlehen wird über einen Zeitraum von zwanzig Jahren zurückbezahlt und ist mit einem jährlichen Tilgungssatz in Höhe von fünf Prozent verbunden, so dass die laufende Gesamtbelastung der Programmteilnehmer im Zeitverlauf aufgrund der abnehmenden Finanzierungsbasis zurückgeht.

Hintergrund der politischen Maßnahme ist unter anderem ein gravierender Leerstand in Sachsen. Im Freistaat ist gegenwärtig fast jede vierte Wohneinheit unbesetzt. Die Landesregierung erhofft sich durch das Programm eine signifikante Verbesserung der Situation und damit auch eine Wiederbelebung der Innenstädte. Die Kosten trägt der Freistaat aus Mitteln des Haushaltes, wobei eine Beteiligung der Europäischen Union im Rahmen des ERP-Programms noch nicht abschließend geklärt ist.

Posted by Stefan on 07/23 at 08:50 AM
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Beiträge zur Risikolebensversicherung sinken

Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Bald könnten von dieser Entwicklung auch Inhaber von Risikolebensversicherungen profitieren. Die Policen zahlen in der Regel nur dann an die Angehörigen aus, wenn der Versicherungsnehmer vor Vollendung des 65. Lebensjahres verstirbt. Dieses Risiko aber hat sich in den vergangenen 14 Jahren signifikant verringert. Wie eine Studie der deutschen Aktuarvereinigung jüngst bestätigte, hat sich das durchschnittliche Lebensalter nach oben verschoben. Starben 1994 von 1000 Männern, die mit dreißig Jahren Inhaber einer Risikolebensversicherung waren, immerhin 218 vor der Vollendung des 65. Lebensjahres, werden es im Jahr 2008 voraussichtlich nur noch 114 sein. Bei Frauen ist eine ähnliche Entwicklung zu verzeichnen.

Da die meisten Lebensversicherer zur Ermittlung ihrer Prämien die üblichen Sterbetafeln heranziehen, werden sich die Beiträge in naher Zukunft deutlich verringern, da die Sterblichkeitsgewinne, die in die Überschussbeteiligung und damit in die laufende Beitragsverrechnung mit einfließen, ansteigen werden.
In geringem Umfang dürften sich die Entwicklungen auch auf kapitalbildende Lebensversicherungen und klassische Rentenversicherungen auswirken, wobei hier aufgrund des vergleichsweise geringen Risikoanteils an der Gesamtprämie nur bedingt spürbare Entlastungen zu erwarten sind.

Die Entwicklung der Sterbetafeln ist an den Finanzmärkten seit Jahren ein relevantes Thema: Die Prognosen können in Form spezieller Derivate gehandelt werden, so dass sich Assekuranzen gegen Veränderungen der Sterblichkeit in Abhängigkeit vom Lebensalter zumindest in beschränktem Umfang absichern können.

Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der Veränderungen bei der Altersvorsorge rechnen viele Experten damit, dass in Kürze auch regelmäßig Risikolebensversicherungen angeboten werden, die einen Leistungsfall bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres einschließen.

Posted by Stefan on 07/23 at 08:49 AM
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Volksfürsorge Testsieger bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Volksfürsorge belegt in einer Untersuchung der Stiftung Warentest von knapp sechzig Policen verschiedener Anbieter den ersten Platz und verweist die Konkurrenz auf die Plätze. Getestet wurde unter den Prämissen fairer Vertragsbedingungen und angemessenem Preis, wobei die beiden Komponenten mit einer Gewichtung von siebzig bzw. dreißig Prozent in das Urteil der Tester einbezogen wurden.

Die Stiftung Warentest bewertete sechzehn Angebote mit der Note „Sehr gut“, während immerhin acht der auf den Prüfstand gestellten Policen lediglich ausreichende Qualität bescheinigt bekamen. Grundlage war eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die dann zahlt, wenn der Versicherungsnehmer seine angestammte berufliche Tätigkeit aus Krankheitsgründen nicht mehr ausüben kann, wobei die abstrakte Verweisbarkeit bei allen getesteten Tarifen vertraglich ausgeschlossen war.

Ein wichtiges Kriterium für die Tester war die Nachversicherungsgarantie. Diese gewährleisten dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bei bestimmten Veränderungen im persönlichen Bereich wie etwa Hochzeit, Nachwuchs etc. den Versicherungsschutz an die veränderten Rahmenbedingungen anpassen zu können, ohne sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen. Ohne eine derartige Garantie besteht für Versicherte das Risiko, bei veränderten persönlichen Lebensumständen nicht über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen.

Neun weitere Kriterien rundeten die Beurteilung durch die Stiftung Warentest ab. Insgesamt lässt die Studie erkennen, dass Verbraucher gut beraten sind, vor der Unterschrift unter einen Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung einen umfassenden Anbietervergleich durchzuführen, da sich die Konditionen der Assekuranzen signifikant voneinander unterscheiden. Insbesondere das Verhältnis von Preis und Leistung differiert dabei besonders stark.

Nach der Volksfürsorge belegte das Angebot der VHV Versicherung den zweiten Platz gefolgt von der Police der Alten Leipziger.

Posted by Gerald on 07/23 at 08:48 AM
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Immobiliendarlehen mit langer Zinsbindung sind derzeit günstig

Wer sich mit dem Thema Baufinanzierung beschäftigt und seit längerem oder zumindest seit einigen Wochen Berichte und Nachrichten liest, die mit diesem Thema in Verbindung stehen, der wird sicherlich schon mehrfach mitbekommen haben, dass momentan nahezu sämtliche Experten zum Abschluss von Immobiliendarlehen mit möglichst langer Zinsbindung raten. Der Grund, der sich dahinter verbirgt, ist ganz simpel: Darlehen mit langer Zinsbindung bieten mehr Sicherheit als Darlehen mit kurzer Zinsbindung, weil die Zinssätze für einen längeren Zeitraum festgeschrieben sind. Des Weiteren wird gerade jetzt für lange Zinsbindungen geworben, weil diese enorm günstig abgeschlossen werden können. Üblicherweise müssen Darlehensnehmer erhebliche Zinsaufschläge in Kauf nehmen, wenn sie Darlehen mit langer Zinsbindung aufnehmen möchten. Doch an den Zinsmärkten verhält es sich gerade so, dass langfristige Zinsen günstiger als die kurzfristigen sind. Somit bietet sich angehenden Darlehensnehmer und Umschuldern die Möglichkeit, Darlehen mit hoher Zinssicherheit vergleichsweise günstig zu erhalten.

Erst vor einigen Tagen machte der Baugeldvermittler „Hypothekendiscount“ auf seine derzeitige Sonderaktion bekannt: Darlehen mit 30 jähriger Zinsbindung können zu Konditionen abgeschlossen werden, die sonst nur für 10 jährige Zinsbindungen erhältlich sind. Gleichzeitig weißt der Vermittler darauf hin, dass alle Darlehen bereits nach 10 Jahren vom Darlehensnehmer gekündigt werden können – somit bietet sich die Möglichkeit, eine günstigere Anschlussfinanzierung abzuschließen, falls die Hypothekenzinsen in den kommenden Jahren fallen sollten.

Allerdings sollte man als Verbraucher wissen, dass es keines speziellen Angebots bedarf, um ein Darlehen nach 10 Jahren vorzeitig kündigen zu dürften. Dieses Kündigungsrecht ist nämlich im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten und steht somit jedem Darlehensnehmer zu: Darlehensverträge mit fest vereinbarter Laufzeit dürfen vom Verbraucher in jedem Fall nach 10 Jahren gekündigt werden, ganz egal ob sich solch eine Klausel im Darlehensvertrag befindet oder nicht. In diesem Fall ist lediglich zu beachten, dass die Kündigung auf schriftlichem Wege erfolgt und die Kündigungsfrist von einem halben Jahr beachtet wird.

Posted by Jochen on 07/23 at 05:12 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Pflicht zur Meldung von Vorschäden bei der Hausratversicherung

Gemäß dem Urteil des Amtsgerichts in Hermeskeil in Rheinland-Pfalz ist es der Hausratversicherung erlaubt, den Versicherungsvertrag anzufechten, sofern der Versicherungsnehmer beim Abschluss des Versicherungsvertrages existierende Vorschäden nicht erwähnt. Darüber hinaus berechtigen Angaben, die Informationen über die Auflösung des vorher bestandenen Versicherungsvertrages geben und wiederum falsch sind, ebenfalls zur Anfechtung des derzeitigen Vertrages.

Im vom Gericht zu beurteilenden Fall sagte der Versicherungsnehmer aus, dass er selbst den Vorvertrag gekündigt hatte, jedoch war das Gegenteil die Wahrheit, ihm wurde der Vertrag gekündigt. Der Vorvertrag war zwar durch die Ehefrau des Antragstellers beantragt worden, allerdings brachte dies keine Veränderungen bezüglich der Tatsache, dass es sich bei dem Versicherungsgegenstand um identischen Hausrat handelte. Sollte die Anfechtung wirksam sein, wird der Vertrag ex tunc aufgelöst und der Versicherungsschutz ist nicht mehr gegeben. Das kann im Schadensfall weitreichende finanzielle Konsequenzen mit sich bringen.

Posted by Saskia on 07/23 at 12:07 AM
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