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Donnerstag, Juli 24, 2008
Langfristig abgeschlossene Versicherungsverträge früher kündigen?
Viele Verbraucher haben sich langfristig an eine Versicherungsgesellschaft gebunden. Besonders Rechtsschutz- und Unfallversicherungen wurden und werden oft mit Laufzeiten von 5 Jahren abgeschlossen. Die vorzeitige Kündigung dieser Versicherungsverträge war meist nicht möglich. Eine vorzeitige Kündigung war nur nach einem Schadensfall oder einer Prämienerhöhung erreichbar. Durch das neue Versicherungsvertragsrecht ist es seit diesem Jahr möglich, nun bereits nach 3 Jahren Laufzeit auszusteigen.
Verbraucher die seit Jahresanfang einen neuen Versicherungsvertrag mit einer fünfjährigen Laufzeit abgeschlossen haben, können diesen bereits zum Ende des dritten Jahres ordentlich kündigen. Von Interesse dürfte die neue gesetzliche Regelung auch für Altverträge sein. Allerdings muss hier eine Übergangsfrist berücksichtigt werden. Erst ab 1. Januar 2009 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auch für Altverträge vollständig.
Für den Kunden erklärte Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, dass folgendermaßen: “Für Verbraucher, die zum Beispiel im Juli 2006 eine Rechtschutzversicherung mit fünfjähriger Laufzeit abgeschlossen haben, hieße das nach unserer Ansicht, dass sie bereits im Juli 2009 aus diesem Vertrag aussteigen können” Wurde zum Beispiel Ende Dezember 2005 ein fünfjähriger Versicherungsvertrag abgeschlossen, wird unter Umständen Ende Dezember 2008 eine Chance für einen vorzeitigen Ausstieg bestehen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Versicherer erklärt hat, schon 2008 freiwillig das neue VVG auch in diesem Punkt auf Altverträge anzuwenden. Ist dem nicht so, dann funktioniert die Vertragsbeendigung erst Ende Dezember 2009.
Die Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate) gilt weiterhin und ist unbedingt einzuhalten.
Posted by Saskia on 07/24 at 05:53 PM
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In schlechten Zeiten boomt das Fast Food
Wer sich umschaut in der Welt, der sieht eine Krise nach der anderen. Die Menschen verdienen mehr Geld als früher, müssen aber auch wesentlich mehr bezahlen und haben unter dem Strich nicht mehr viel über. So kommt es, dass das alte Phänomen Fast Food zu einer neuen Modeerscheinung wird, einer alten, die jedoch immer wieder aufs Neue zur Nischenlösung von Menschen mit wenig Geld wird. Das „schnelle Essen“ kostet meist weniger als die Mahlzeiten, die es in der Kantine gibt oder sogar als belegte Brötchen, die man an fast jeder Straßenecke kaufen kann.
Und nun kommt der größte Fast Food-Konzern der Welt mit einem alten TV-Spot wieder. In der Mitte der siebziger Jahre ging es schon auch heiß her in der globalen Wirtschaft. Eine Energiekrise durchzog die ganze Welt, die Inflation wurde immer schlimmer, die Spritpreise kletterten unaufhaltsam. Eine Parallele zu den heutigen Tagen ist schnell gemacht. Das hat auch McDonalds so gesehen und holt einen alten Werbespot aus dem Jahr 1974 aus der Versenkung. Der alte Spot, nur neu vertont im Hip Hop-Style. “Two all beef patties, special sauce, lettuce, cheese, pickles, onions, on a sesame-seed bun.” Mehr braucht es nicht, um sich zu ernähren, wenn man nach der Werbung von McDonalds geht. Aber dafür brummt der Fast Food-Laden sowohl bei der weltgrößten Fast Food-Kette ebenso wie auch bei dem größten Konkurrenten: Burger King.
Gestern legte McDonalds nun sein Ergebnis des letzten Quartals vor. Die Wirtschaft in den USA ächzt und krümmt sich. McDonalds hingegen kann eine Umsatzsteigerung von 3,4 Prozent im eigenen Land vermelden. Im weltweiten Geschäft legte der Umsatz sogar um 6,1 Prozent zu. Bei Burger King sah es weltweit ein wenig „schlechter“ aus. Hier stieg der Umsatz um 5,8 Prozent. In den USA hingegen überholte der große Konkurrent den Marktführer gleich um satte zwei Prozent.
Fast Food zieht also vermehrt Menschen an, die sich sonst keine warme Mahlzeit mehr leisten können. Es ist eben billig, und damit ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt der weltweiten Außer Haus-Ernährung. Aber auch Otto Normalverbraucher, ob in den USA oder anderen Teilen der Welt setzt auf Fast Food. Denn es geht eben – wie der Name schon sagt - schnell und ist manchmal gar günstiger, als wenn man zuhause aufwändig und vor allem gesundheitsbewusst kocht. Gerade das trägt zum Umsatz von McDonalds und Burger King bei. Immer günstiger zu sein. Und damit den Nerv einer wirtschaftlich taumelnden Zeit und Welt zu treffen.
Posted by Christel on 07/24 at 05:26 PM
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Wenn die Haftpflicht zwei Mal klingelt
Eine der wichtigsten privaten Versicherungen ist die Haftpflichtversicherung. Sie deckt die Schäden ab, die man – unbeabsichtigt – an Personen und Sachen verursacht. Immer wieder kommen jedoch scheinbar findige Haftpflichtversicherte auf die Idee, ihrer Versicherung einen Schaden unterzujubeln, der gar nicht unbeabsichtigt verursacht wurde. Sie wollen ein neues Notebook? Dann werfen Sie es auf den Boden und schieben dann dem Kind des Nachbarn die Schuld an dem kaputten Teil in die Schuhe. Dessen Haftpflichtversicherung zahlt dann. Oder eben auch nicht.
Heutzutage ist es nicht mehr einfach, die Versicherungsunternehmen bei Haftpflichtschäden auf den Leim führen zu wollen. Defekte technische Geräte werden getestet, entstandene Schäden genau unter die Lupe genommen. Und dadurch herausgefiltert, welcher Schaden wirklich unbeabsichtigt entstanden ist oder welcher möglicherweise ganz mutwillig herbei geführt wurde. Was auch viele Versicherungsnehmer nicht bedenken: Falsche Angaben bei der Versicherung sind Versicherungsbetrug. Hierbei sollte man sehr aufpassen. Wer einen Schaden selbst herbeiführt und dann noch als Betrüger entlarvt wird, könnte teuer dafür bestraft werden. Und der Schaden bliebe auf jeden Fall und würde nicht von der Versicherung übernommen. Natürlich passieren einem manchmal Dinge, dass sich die Haare sträuben, aber das muss man dann auch plausibel genug in der Meldung des Versicherungsfalles beschreiben können. Wer sich das nicht zutraut, der kann auch die Versicherung oder den Versicherungsvertreter um Hilfe bitten.
Deshalb gilt eines: Wer seine Haftpflichtversicherung anlügen möchte, der hat meistens Pech damit. In vielen Fällen wird der versuchte Versicherungsbetrug entdeckt, durch technische Mittel und durch genaue Sichtung des Schadens. Dann kommt es dazu, dass die Haftpflicht wirklich zwei Mal klingelt. Das zweite Mal mit einem Brief, in dem wohl die Kündigung der Versicherung stehen wird. Das ist bitter, da in den meisten Fällen bei einer Neuversicherung im privaten Haftpflichtbereich nachgefragt wird, warum bei der alten Versicherung gekündigt wurde. Muss man dann mit der Wahrheit rausrücken, sieht’s zappenduster mit der neuen Haftpflichtversicherung aus..
Und wer noch keine Private Haftpflichtversicherung hat, der tut gut daran, sich eine solche Versicherung zuzulegen. Denn nicht nur wenn man kleine Kinder hat, sollte man abgesichert sein gegen Personen- und Sachschäden, welche das Kind oder man selbst verursacht. Die Haftpflicht ist die wichtigste private Versicherung überhaupt und ist auch nicht allzu teuer. Ein Versicherungsvergleich kann hier gute Angebote für einen selbst und seine Familie erbringen. Wichtig ist hierbei: Auf die Deckungssummen achten. Diese sollten nicht zu niedrig gewählt werden, da gerade im Personenbereich die Schadenssumme ungeahnte Höhen erreichen kann.
Posted by Christel on 07/24 at 12:50 PM
Haftpflicht •
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Der Gesundheitsfonds - Gesundheit wird noch teurer
Ab dem 1. Januar des nächsten Jahres tritt er in Kraft, der neue Gesundheitsfonds. Veränderungen soll er an vielen Punkten bringen, Verbesserungen für Wechsler der Privaten Krankenversicherung und für diese auch einen erstmalig eingeführten Basistarif. Doch es kommen eben nicht nur gute Veränderungen. Auch negative bleiben nicht aus, wenn das Bundesgesundheitsministerium Hand an etwas legt. Nun wird es wohl auch zu einem höheren als bisher erwarteten Kassenbeitrag für die Gesetzliche Krankenkasse kommen. Inzwischen wird mit einem Beitrag von 15,5 Prozent gerechnet. Die Gründe liegen wieder mal an den Ausgaben.
So seien sowohl die Ausgaben für Arzneimittel als auch für die Kliniken die Honorare für Ärzte gestiegen. Leider geht der Weg dann wieder einmal ganz klar an der Senkung der Lohnnebenkosten vorbei, welche die Bundesregierung in Angriff genommen hatte. Erst zum Beginn dieses Monats wurden die Beiträge zu Pflegeversicherungen erhöht. Ob der Gesundheitsfonds dann wirklich etwas Gutes bringen wird? Wir werden es sehen. Durch den einheitlichen Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenkasse wird hier auch der Wettbewerb deutlich gemindert. Nur an den unterschiedlichen zusätzlichen Leistungen zum gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog wird man dann noch die Unterschiede erkennen. Der Basistarif für die PKV ist übrigens an den Leistungskatalog der GKV angelehnt und bietet genau dessen Leistungen an. Für jede darüber hinausgehende Leistung muss dann ein zusätzlicher oder zumindest erweiterter Vertrag abgeschlossen werden.
Die Gesundheit wird also wieder einmal teurer in unserem Land. Die Lohnnebenkosten auch. Damit verringert sich wieder einmal unsere Wettbewerbsfähigkeit in der globalen Wirtschaft. Wann werden Politiker endlich die ganze Mathematik lernen und nicht nur ihr – eh nie funktionierendes – Einmaleins?
Posted by Christel on 07/24 at 12:39 PM
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Helvetia-Solarversicherung mit neuen Konditionen
Die Helvetia-Versicherungsgruppe hat die Konditionen ihrer Photovoltaik-Police verändert und unter anderem die Versicherungssumme auf künftig zwei Millionen Euro verdoppelt. Darüber hinaus können für Solaranlagen, die auf fremden Grundstücken betrieben werden, auch Haftpflichtpolicen mit eingeschlossen werden, wodurch sich der Versicherungsschutz insgesamt erweitert.
Die Prämien bei Versicherungen für Solaranlagen, die auf privaten Gebäuden installiert sind, beginnen in Zukunft bei 70 Euro monatlich; bei gewerblich genutzten Gebäuden oder Anlagen, die auf dem Betriebsgelände installiert sind, sind mindestens 140 Euro je Monat fällig.
Die Police deckt Schäden an Photovoltaikanlagen ab, die durch Hagel, Feuer, Regen oder Blitz entstehen. Darüber hinaus sind auch Fahrlässigkeit, nicht sachgemäße Behandlung, Vandalismus und Diebstahl sowie Material- und Konstruktionsfehler versichert. Kann die Anlage aufgrund eines Schadens keinen Strom produzieren, zahlt die Assekuranz für einen Zeitraum von drei Monaten den erlittenen Verlust, wobei in Zukunft dabei nicht mehr zwischen Sommer- und Wintermonaten unterschieden wird. Ebenfalls im Leistungsumfang enthalten sind Kosten für Aufräumarbeiten Entsorgung und Flächendekontaminierung im Schadensfall.
Solaranlagen, die auf fremden oder gewerblich genutzten Flächen installiert sind, können potenziell Schäden an Dritten verursachen, indem beispielsweise Module herabstürzen und Gegenstände oder Personen beschädigen bzw. diese verletzen. Für derartige Ereignisse haftet im Zweifelsfalle der Betreiber der Solaranlage. Die Betreiber-Haftpflicht, die Kunden der Helvetia künftig anschließen können, sichert gegen die Kosten an Dritten verursachter Schäden bis zu einer maximalen Deckungssumme in Höhe von drei bzw. wahlweise auch fünf Millionen Euro ab. Insgesamt haben sich die Versicherungsleistungen demnach erweitert; Kunden können darüber hinaus künftig alle notwendigen Policen aus dem Angebot eines Versicherers beziehen.
Posted by Stefan on 07/24 at 08:05 AM
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Starkes Neugeschäft bei der Schwäbisch Hall
Die Schwäbisch Hall meldet einen deutlichen Zuwachs ihres Bausparneugeschäfts um rund acht Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2007. Grund für die erfreuliche Entwicklung ist aus Sicht der Bausparkasse die bevorstehende Gesetzesänderung, nach der die Wohnungsbauprämie künftig nur dann nach Ablauf von sieben Jahren einbehalten werden darf, wenn mit dem betreffenden Bausparvertrag auch tatsächlich bauliche Maßnahmen finanziert werden. Weiterhin dürfte nach Einschätzung des Vorstands das gestiegene Sicherheitsbedürfnis der Verbraucher mit zu dem deutlichen Anstieg der abgeschlossenen Neuverträge beigetragen haben.
Die Schwäbisch Hall konnte durch den Zuwachs ihren Marktanteil von 25 Prozent festigen. Die Bausparkasse betreut gegenwärtig 6,6 Millionen Kunden mit insgesamt sieben Millionen Verträgen, deren Gesamtsumme sich auf 201 Milliarden Euro beläuft.
Das Unternehmen wird eigenen Angaben zufolge im Herbst ein Produkt auf den Markt bringen, das die Kombination eines klassischen Bausparvertrages mit der staatlich geförderten Riester-Rente kombiniert. Die Schwäbisch Hall reagiert mit der Innovation auf die jüngst erfolgten Gesetzesänderungen, nach denen Beiträge zu Riester-Verträgen künftig auch zum Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums genutzt werden können. Laut Angaben der Bausparkasse wird das Produkt in wenigen Monaten von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zertifiziert und den Kunden angeboten werden.
Der Vorstand rechnet auch für das zweite Halbjahr mit guten Ergebnissen, wobei sich in den kommenden Monaten die im ersten Halbjahr für das Wachstum verantwortlichen Rahmenbedingungen als hilfreich für das Geschäft erweisen werden.
Die Schwäbisch Hall stellt weiterhin fest, dass das Bewusstsein von Bauherren für eine ökologische und damit energieeffiziente Bauweise in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist und sieht in diesem Segment weiteres Potenzial für die gesamte Branche.
Posted by Stefan on 07/24 at 07:09 AM
Finanzen •
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Elementarschäden bei Hausumbau nicht versichert
Eigentümer, die größere Umbaumaßnahmen an ihrer Immobilie durchzuführen planen, sollten einen genauen Blick in die Vertragsbedingungen ihrer Elementarschadenversicherung werfen. Im schlimmsten Fall kann es vorkommen, dass Schäden durch Sturm, Hagel oder andere Wetterphänomene nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind, wenn zum Zeitpunkt des Schadensfalls gravierende Baumaßnahmen am versicherten Objekt durchgeführt werden.
Das OLG Rostock gab im Frühjahr einer Assekuranz Recht, die sich im Rechtsstreit mit einem Versicherten befand und gegen diesen vor Gericht gezogen war. Der Mann hatte größere Umbaumaßnahmen am Dach seines Hauses durchgeführt und dabei Teile der Dachpfannen entfernt. Während des Umbauzeitraums verursachte ein Sturm gravierende Schäden am Gebäude, die der Mann von seiner Versicherung erstattet bekommen wollte. Die Assekuranz allerdings verweigerte die Auszahlung der Versicherungssumme mit dem Hinweis auf die Vertragsbedingungen. Die Begründung des Unternehmens: Das Gebäude sei während der Umbaumaßnahmen und damit zum Zeitpunkt des Schadensfalls nicht bezugsfertig gewesen.
Die Richter gaben dem Versicherer Recht und betonten, dass ein Gebäude für die Dauer großer Umbaumaßnahmen nicht bewohnbar im Sinne des Versicherungsgesetzes sei und somit dem Zustand vor dem Erstbezug in der Bauphase gleichzusetzen sein, in dem die Elementarschadenversicherung nicht greift. Schäden in der Bauphase werden in der Regel durch eine Rohbaupolice abgedeckt, die nach dem Bezug unmittelbar durch die Wohngebäudeversicherung abgelöst wird.
Von signifikanter Bedeutung war im vorliegenden Fall für die Richter, dass zum Zeitpunkt des Schadensfalles keine geschlossene Außenhülle des Gebäudes bestand, wodurch sich ein erhöhtes Risiko für Schäden ergibt, das dem Versicherer nicht zuzumuten sei.
Posted by Stefan on 07/24 at 07:07 AM
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Bauspartarife: Das Angebot ist groß wie nie zuvor
Wer sich dazu entschlossen hat, einen Bausparvertrag abzuschließen, hat die Qual der Wahl. Denn was das Angebot an verfügbaren Bauspartarifen angeht, so ist dieses so groß wie nie zuvor. Eine aktuelle Untersuchung des Magazins „Focus“ hat ergeben, dass die 14 privaten sowie die 11 öffentlichen Bausparkassen zusammen mehr als 100 unterschiedliche Tarife anbieten – bei einer solch umfassenden Auswahl kann der Verbraucher schnell ins Grübeln geraten oder gar eine Fehlentscheidung treffen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass das Angebot an Bauspartarifen in den kommenden Monaten weiterhin zunehmend wird – Grund ist die Entwicklung neuer Bausparprodukte, die an die „Wohn-Riester“ Förderung gekoppelt sind.
Damit man beim Abschluss des Bausparvertrags keine Fehler begeht, sollte man sich von einem unabhängigen Bausparexperten beraten lassen. Letzten Endes ist dies die beste Möglichkeit, sich abzusichern und sicherstellen zu können, dass man den passenden Tarif abschließt. Schließlich befindet sich solch ein Berater in der Lage, die Bedürfnisse des potentiellen Bausparers zu ermitteln und aus dem riesigen Angebote die besten Tarife auszuwählen.
Von einer klassischen Bausparberatung sollte man hingegen lieber absehen. Der Großteil der Bausparvertreter ist lediglich auf den schnellen Produktabschluss aus, um somit Vertriebsprovisionen zu verdienen – die Bedürfnisse des Kunden bleiben bei der Beratung oftmals auf der Strecke. Des Weiteren befinden sich diese Berater lediglich in der Lage, auf das Produktangebot ihres Arbeitgebers zurückzugreifen – allerdings muss dieser nicht zwingend die besten Tarife in seinem Programm haben. Hieran wird nochmals deutlich, wie wichtig eine unabhängige Beratung ist.
Sofern man keinen unabhängigen Finanzberater finden sollte, der sich in der Lage befindet, im Hinblick auf das Thema Bausparen eine Beratung anzubieten, sollte man sich zumindest mit mehreren Bausparberatern in Verbindung setzen und somit mehrere Angebote einholen. Auch auf diese Weise kann man dem richtigen Tarif ein ganzes Stück näher kommen.
Posted by Jochen on 07/24 at 05:08 AM
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