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Mittwoch, Juli 30, 2008

Rauchverbot gekippt – Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt

Am heutigen Mittwoch hat das in Karlsruhe ansässige Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme zum Rauchverbot abgegeben. Und dabei erklärt:  Die Rauchverbote in Berlin und Baden-Württemberg sind nicht verfassungskonform und damit verfassungswidrig. Ein Diskothekenbesitzer und zwei Kneipenwirte hatten geklagt und heute wurde ihnen nun in Karlsruhe Recht gegeben. Das Urteil gilt zwar nur für die entsprechenden Rauchverbote in den beiden genannten Bundesländern, setzt jedoch auch ein klares Signal für die anderen Länder, in denen ähnliche Richtlinien gelten.

Noch bleiben die geltenden Regelungen in Kraft, bis Ende des nächsten Jahres muss jedoch eine Neuregelung her. Einen wesentlichen Einschnitt gibt es jedoch ab sofort: In Trinkkneipen mit nur einem Raum und weniger als 75 Quadratmetern Fläche darf wieder geraucht werden. Nur: Die Trinkkneipe muss auch wirklich eine reine Trinkkneipe sein und Personen unter 18 Jahren dürfen keinen Zutritt haben. Ob dies umsetzbar ist, bleibt in Frage zu stellen. Aber es wurde eben Recht gesprochen.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, sagte bei der Urteilsverkündung: “Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut”, womit er klar stellt, dass sogar ein gänzliches Rauchverbot in Lokalen denkbar wäre. Dennoch sind durch die momentan in Baden-Württemberg und Berlin geltenden Regelungen die Kleingastronomen im Nachteil, da sie dadurch besonders stark wirtschaftlich belastet werden. Deshalb müssten für „Eckkneipen“ Ausnahmeregelungen her. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes entschied deshalb heute: Durch die bestehenden Richtlinien werde die Berufsfreiheit der drei Beschwerdeführer verletzt.

Es ist kein gesundheitsförderliches Urteil, das ist eindeutig. Aber es wird zu einer Neuregelung des Nichtraucherschutzes in Deutschland führen, das ist absehbar. Nun müssen überall andere Regelungen her, nicht nur in Baden-Württemberg und Berlin, sonst wird es gleich die nächsten Beschwerden hageln wegen des Rauchverbots. Es wird sich zeigen, was das Ende des nächsten Jahres für neue Regelungen mit sich bringen wird. Vielleicht wird es dann auch zu einer Einigung auf Bundesebene, und nicht nur, wie bisher, auf Länderebene geben.

Posted by Christel on 07/30 at 11:13 AM
Gesundheit • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Geldmarktfonds – auf der Spielwiese der Banken

Geldmarktfonds wurden relativ spät in Deutschland zugelassen. Erst 1994 wurden sie hierzulande anerkannt. Wobei es zuvor schon geldmarktnahe Fonds gegeben hat. Was sind Geldmarktfonds überhaupt? Es sind Fonds, die in den Geldmarkt in relativ kurzfristige Wertpapiere wie Anleihen, Schulddarlehen und Termingelder mit sehr kurzer Laufzeit, zumeist unter zwölf Monaten, investieren. Durch diese Fonds hat der Anleger die Möglichkeit, am großen Rad des Geldmarktes mitzudrehen, da sich hier meistens nur Banken, institutionelle Anleger und die EZB tummeln. Insofern kann auch der Kleinanleger in diesen Markt einsteigen. Als Vorteil dieser Fonds wird hervorgehoben, dass sie eine attraktive Rendite einbringen, höher als Sparbuchniveau, die Ausgabeaufschläge nicht völlig überzogen sind und man relativ schnell wieder an sein Geld herankommt. Der Aspekt der Liquidität ist insofern hoch.

Vergessen wird bei dem vielfachen Hinweis auf die Sicherheit, dass Geldmarktfonds auch in Fremdwährungen anlegen. Da kann es richtig wackelig werden. Wenn, wie in der Vergangenheit, der Dollar massiv gegenüber dem Euro sinkt und ein solcher Geldmarktfonds sich gerade im Dollarraum tummelt, dann bricht sein Wert um zehn Prozent ein, rein aufgrund der Währungsdifferenzen. Insofern ist die Mär von der garantierten Sicherheit nicht einfach so zu glauben. Wenn man dazu noch betrachtet, dass die Tagesgeldzinsen mittlerweile auf einem Niveau zwischen vier und fünf Prozent angekommen sind, fragt sich der aufgeklärte Anleger, welchen überzeugenden Grund es noch geben kann, in einen Geldmarktfonds zu investieren. Denn die Tagesgeldkonten bringen in der Regel das Gleiche oder mehr. Die Einlagensicherung ist bis zu einer bestimmten Höhe immer gegeben. Es gibt keine Ausgabeaufschläge, keine Managementverwaltung etc. und der Anleger kann über sein Geld völlig liquide verfügen. Aber manche lieben nach wie vor die seit 1994 in Deutschland zugelassenen Geldmarktfonds. Vielleicht fühlt man sich dann den Großbanken doch ein wenig näher.

(Die Aussagen dieses Beitrags sind keine Anlageempfehlung und ersetzen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anlageberater.)

Posted by Uwe on 07/30 at 07:52 AM
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Pflanzenentfernung im Garten steuerlich geltend machen

Die Kosten für die Entfernung von Pflanzen im Garten eines Eigenheimes, die in ursächlichem Zusammenhang mit allergischen Beschwerden gravierender Natur stehen, können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht und als Krankheitskosten abgesetzt werden. Wie der Infodienst der LBS Recht und Steuern mitteilte, entschied das Finanzgericht Düsseldorf zugunsten eines Klägers, dessen Tochter stark allergisch auf die Birken in seinem Garten reagierte. Der Kläger beauftrage daraufhin eine Gartenbaufirma mit der Entfernung der Pflanzen und reichte die Rechnung über einen Betrag von insgesamt 7000 Euro bei seinem zuständigen Finanzamt ein. Dieses verweigerte zunächst die Anerkennung, worauf ein Einspruch gegen den Steuerbescheid und das anschließende Gerichtsverfahren folgten.

Die Richter ließen sich von der Auffassung des Klägers überzeugen und sprachen ihm Recht zu; der Kostenblock darf somit in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Problematisch im vorliegenden Fall war der Umstand, dass seitens der klagenden Partei nicht im Vorfeld der Maßnahme ein amtsärztliches Attest eingeholt worden war, was grundsätzlich für eine richterliche Anerkennung von Nöten ist. Die im Verfahren vernommene Sachverständige legte allerdings zugunsten des Klägers glaubhaft dar, dass zwischen den gesundheitlichen Beschwerden der Tochter und dem Birkenbestand im Garten ein ursächlicher und darüber hinaus eindeutiger Zusammenhang bestand.

Experten raten trotz des für den Kläger günstigen Urteils unbedingt dazu, im Falle von geplanten Maßnahmen der beschriebenen Art schon im Vorfeld ein amtsärztliches Gutachten einzuholen und sich so Sicherheit im Bezug auf die Anerkennung der entstehenden Kosten zu verschaffen. Weiterhin sollte auf der Rechnung der beauftragten Gartenbaufirma eindeutig ersichtlich sein, dass die erbrachten und berechneten Leistungen in ausschließlichem Zusammenhang mit den gesundheitlichen Erfordernissen stehen.

Posted by Stefan on 07/30 at 07:34 AM
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Kindergeburtstag: Eltern haften nicht nur für ihre Kinder

Ein Kindergeburtstag mit vielen eingeladenen Gästen ist nicht nur mit viel Stress für die Eltern des Geburtstagskindes verbunden, sondern versteht sich für diese darüber hinaus auch mit der Übernahme der Verantwortung für die anderen anwesenden Kinder. Das Infocenter der R+V-Versicherung meldet, dass im Falle eines Unfalls oder einem durch eines der Kinder an Dritten verursachten Schadens die Gastgeber-Eltern haften. Ob dabei die Aufsichtspflicht verletzt wurde, muss dann im Einzelfall entschieden werden – ist dies der Fall, drohen im schlimmsten Fall ernste Konsequenzen.

Nach Aussage der Experten der R+V stellt die Einladung zu einem Kindergeburtstag – ganz gleich, ob sie auf schriftlichem oder mündlichem Wege erfolgte – eine vertragliche Vereinbarung zur Übernahme der Aufsicht über die auf der Veranstaltung anwesenden Kinder dar.

Um die Aufsichtspflicht nicht durch grob fahrlässiges Verhalten zu gefährden, empfehlen Experten, die Last auf mehrere Schultern zu verteilen und sich Unterstützung durch andere anwesende Erwachsene zu holen. Ein Besuch beispielsweise eines Schwimmbades kann so sicherer gestaltet werden. Die Anwesenheit eines Bademeisters entbindet dabei die Eltern – so die Fachleute explizit – keineswegs von ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht.

Je gefährlicher die am Kindergeburtstag geplante Aktivität ist, desto mehr Vorsicht sollten verantwortliche und verantwortungsbewusste Eltern nach Meinung der Fachleute walten lassen. Neben zur Hilfe herangezogenen dritten Personen kann dabei eine Unterteilung der Gruppe oder auch eine Begrenzung der insgesamt eingeladenen Personen hilfreich sein. Auch die Nachfrage bei den Eltern der Gäste nach der Eignung der geplanten Aktivitäten für das jeweilige Kind ist sinnvoll.

Posted by Gerald on 07/30 at 07:33 AM
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CSS mit Bestnoten

Der Schweizer Versicherer CSS AG hat in den Mai- und Juni-Ausgaben der Öko-Test mit Bestnoten für die angebotenen Zusatzversicherungen abgeschnitten. Untersucht wurden insgesamt 688 Policen unterschiedlicher Anbieter in den Bereichen der stationären sowie ambulanten Behandlung sowie der Zahnzusatzversicherung. Dabei belegte die CSS bei der ambulanten Zusatzversicherung den ersten Rang mit den Bausteinen Heilpraktiker und Gesundheit Plus. Ebenso führend war die Assekuranz im stationären Segment: Der erste Rang ging an die CSS.clinic2-Police.

Im Bereich der Zahnzusatzversicherungen wurde mit dem Tarif CSS.flexi immerhin der zweite Rang erreicht. In dem von den Testern zugrunde gelegten Modell erstattet die CSS mit mehr als 2700 Euro den höchsten Betrag aller verglichenen Assekuranzen. Patienten, die regelmäßige Prophylaxe pflegen, sind in dem Tarif nach Angaben der CSS gut aufgehoben: Wer einen regelmäßigen Kontrollbesuch beim Zahnersatz vorweisen kann, erhält 90 Prozent der Kosten für Implantate, Brücken, Inlays, Kronen und Stiftzähne erstattet.

Die Zahnzusatzversicherung hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen, da im Zuge der Gesundheitsreform der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung massiv eingeschränkt wurde, um Kosten zu sparen und die Lohnnebenkosten zu senken. Auch andere Zusatzpolicen erfreuen sich einer steigenden Popularität; der Bundesverband der privaten Krankenversicherer meldet, dass insgesamt fast zwanzig Millionen Policen bestehen und den Basisschutz der gesetzlichen Krankenversicherung erweitern.

Zusatztarife müssen von Versicherten allein bezahlt werden; eine paritätische Beteiligung des Arbeitgebers wie in der GKV ist nicht vorgesehen. Die Kosten können allerdings in der Regel steuerlich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden.

Posted by Stefan on 07/30 at 07:28 AM
Versicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Versicherungen für den Berufsstart

Am Freitag starten viele Jugendliche ins Berufsleben. Mit dem 1. August beginnt für sie ein völlig neuer Lebensabschnitt, der auch versicherungstechnisch organisiert sein will. Als Klientel sind die Schulabgänger für Versicherungsgesellschaften Gold wert. Ob nun per Post, Telefon oder durch den persönlichen Besuch eines Vertreters wird die junge Kundschaft mit Informationen, Ratschlägen und Tipps überhäuft. Schaden kann es nicht, denn das Informationsbedürfnis gerade bei Berufseinsteigern ist weitaus größer als bei „alten Hasen“. Nur sollte man sich nicht zu jeder Police beschwatzen lassen. Eines nach dem anderen oder Wichtiges zuerst sollte die Devise lauten.

Die Verbraucherzentrale Hessen und auch der Bund der Versicherten (BdV) haben sich daher die Mühe gemacht und Broschüren aufgelegt, die sich speziell an junge Menschen richten, die ihr erstes eigenes Geld verdienen. Thematisiert wird in den Heften ein breites Feld an Möglichkeiten, sich abzusichern. Angefangen bei der Krankenversicherung, die für jeden Pflicht ist, über die private Haftpflichtversicherung, die bis zum Ende der Ausbildung noch über die Eltern läuft, die Hausratversicherung, die nur bei einem eigenen Hausstand Sinn macht, die Kfz-Versicherung, die Rechtsschutzversicherung, die auch in jungen Jahren schon nützlich sein kann, und natürlich die Altersvorsorge. Hierzu heißt es beim Bund der Versicherten: „Damit kannst Du gar nicht früh genug beginnen.“

Wichtiger als eine private Rentenversicherung – beispielsweise in Form der Riester-Rente – stufen sowohl die Verbraucherschützer als auch der Bund der Versicherten jedoch die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Sie wird von allen Seiten als absolutes Muss bezeichnet und sollte direkt zu Ausbildungsbeginn abgeschlossen werden. Noch besser sei es, so der BdV, schon während der Schulzeit Vorsorge zu treffen, sollte man später aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht mehr in der Lage sein, die Lehre zu beginnen oder sie zu beenden. Der Vorteil, schon früh den Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu unterzeichnen, liegt in den niedrigeren Beiträgen. Wie bei allen Policen gilt: Das Kleingedruckte sehr genau lesen, um später im Ernstfall nicht leer auszugehen.

Posted by Andre on 07/30 at 05:37 AM
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Direktbanken: Erste Institute eröffnen Filialen

Im Bereich der Baufinanzierung zählen die Direktbanken zu den mit Abstand besten Anbietern. Es ist vor allem der große Zinsvorteil, der etliche Menschen die Entscheidung treffen lässt, ihre Immobilien über einen Direktanbieter zu finanzieren. Auf der anderen Seite scheuen aber auch viele Menschen vor dem Vertragsabschluss mit einer Direktbank zurück: Grund ist die fehlende Möglichkeit, eine persönliche Beratung vor Ort in Anspruch nehmen zu können. Deshalb werden immer noch vergleichsweise viele Immobiliendarlehen bei den Hausbanken abgeschlossen.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, gehen zunehmend mehr Direktfinanzierer dazu über, auf den Filialvertrieb zu setzen. Hierzu zählt beispielsweise die comdirect Bank, die seit Anfang des Jahres im Baufinanzierungsgeschäft tätig ist und angekündigt hat, noch in diesem Jahr mehrere Filialen zu eröffnen. Wenn man es genau betrachtet, ist diese Vorgehensweise das genaue Gegenteil dessen, was die Direktbanken mit ihrem Geschäftsmodell verfolgen: Der Betrieb einer schlanken und kosteneffizienten Bank, um mit erstklassigen Konditionen aufwarten zu können.

Dennoch ist davon auszugehen, dass diese Direktbanken weiterhin zu den Top-Anbietern gehören werden. Es ist nämlich keinesfalls so, dass sie große Filialnetze planen. Im Gegenteil: Die Institute, die eine persönliche Vor-Ort-Betreuung anbieten möchten, werden dies nur an ausgewählten Standorten tun. Somit werden sie ausschließlich an Standorten präsent sein, die im Einzugsgebiete vieler Menschen liegen. Der Baugeldvermittler Interhyp hat diese Strategie bereits erfolgreich vorgemacht: Die Vermittler sind in ca. 20 Großstädten präsent und befinden sich somit in der Lage, nahezu allen Käufern und Bauherren eine persönliche Beratung anzubieten. Zwar wohnen längst nicht alle potentiellen Kunden in den Großstädten – doch wenn es um eine Baufinanzierung geht, sind viele Menschen dazu bereit, eine etwas längere Anfahrt in Kauf zu nehmen.

Posted by Jochen on 07/30 at 05:15 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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