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Freitag, Juli 04, 2008

Leitzinserhöhung: steigende Baugeldzinsen

Kaum ein anderes Thema wird im Bereich der Immobilienfinanzierung derzeit so häufig diskutiert wie die gestrige Zinserhöhung der EZB. Zahlreiche Banker, Finanzierungsberater, Vermittler sowie auch die potentiellen Darlehensnehmer fragen sich, wie sich die Hypothekenzinsen in den kommenden Tagen und Wochen entwickeln werden. Schließlich können die Märkte sehr unterschiedlich reagieren und es teilweise zu weiteren Zinsanstiegen kommen.
Für die Banker ist diese Frage deshalb von zentraler Bedeutung, weil sie Zinsentwicklung in gewisser Hinsicht auch darüber entscheidet, wie sich ihre Geschäftszahlen entwickeln werden. Je höher die Zinsen steigen, desto weniger Haushalte befinden sich in der Lage, eine Immobilie finanzieren zu können. Bereits seit Jahren ist der Trend festzustellen, dass die Verbraucher immer weniger Eigenkapital einsetzen und ihre Finanzierung mit vergleichsweise niedrigen Tilgungssätzen angehen, so dass ihnen ein zu hoher Zinssatz sehr schnell einen Strich durch die Rechnung machen kann.

Die Verbraucher hoffen natürlich auf sinkende Zinsen – immerhin würde das für sie zur Konsequenz haben, weniger Zinsen an die Bank entrichten zu müssen. Gleichzeitig würde ihre Haushaltskasse spürbar entlastet werden. Auf der anderen Seite geht es nicht nur um Zinseinsparungen: Es ist in der Tat so, dass die Höhe des Zinssatzes in zahlreichen Fällen über die Machbarkeit der Finanzierung entscheidet.

Wie die Zinsexperten der Postbank zu Beginn der Woche bekannt gegeben haben, rechnen sie mit steigenden Zinsen – und zwar innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. Dies könnte bedeuten, dass der Zinsanstieg nach der gestrigen Leitzinserhöhung noch nicht vorüber ist und potentielle Darlehensnehmer möglichst bald zugreifen sollten – je länger sie warten, desto teurer könnte die Finanzierung werden. Im Übrigen gehen die Experten der Postbank davon aus, dass es vor allem im Bereich der langfristigen Zinsen zu einem immensen Anstieg kommt. Deshalb kann den meisten Interessenten nur empfohlen werden, noch die Möglichkeit zu nutzen und möglichst Darlehen mit langer Zinsbindung zu wählen, weil diese ein hohes Maß an Sicherheit bieten und derzeit noch vergleichsweise günstig zu haben sind.

Posted by Jochen on 07/04 at 12:19 PM
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Tiersitter sollten auf eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen

Wohin mit dem Hund während des Urlaubs? Zwar gibt es immer mehr Pensionen und Hotels, die sich auf Hundehalter und ihre Vierbeiner eingerichtet haben, doch sie sind noch in der Minderheit. Geht es mit dem Flieger in den Süden, wird es ohnehin schwer. Fürsorgliche Tierfreunde bringen ihren Liebling dann in einer Tierpension unter oder fragen Freunde, Nachbarn und Verwandte. Während die Profis sich selbst gegen etwaige Schäden versichern, die vom Tier ausgehen, sollten private Hundesitter darauf bestehen, dass Herrchen oder Frauchen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, über die auch Tierhüter mitversichert sind.

Denn mit der Zusage, auf Waldi, Fido oder Brutus aufzupassen, geht der Tiersitter einen Verwahrungsvertrag ein und haftet damit auch für die Schäden des Vierbeiners. Und das laut Gesetz in unbegrenzter Höhe, im schlimmsten Fall ein ganzes Leben lang mit dem gesamten Vermögen. Darauf weist angesichts der Urlaubssaison die R+V Versicherung hin. Dabei ist es völlig irrelevant, ob der Hund groß oder klein ist. Es reicht schon, wenn das Tier auf die Straße läuft und dadurch einen Unfall verursacht. Handelt der Tiersitter nicht mit der nötigen Sorgfalt, ist er verantwortlich. Das genaue Verschulden wird dann im Einzelfall geprüft. Halter, so sie R+V, haften immer. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung kommt man in einem solchen Fall nicht weit.

Deshalb ist eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung unabdingbar – bei einigen Rassen ist sie ohnehin vorgeschrieben. „In der Regel sind die Tierhüter damit gegen Schäden an anderen Personen oder Gegenständen mitversichert“, erklärt die Versicherungsexpertin Alexandra Bartl. Sollte sich während des Urlaubs der Hund verletzen, während er in der Obhut eines Bekannten oder Freundes ist, haftet dieser nur, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.

Posted by Andre on 07/04 at 05:23 AM
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Warnung vor dubiosen Anrufen im Namen der Deutschen Rentenversicherung Bund

Kaum ergeben sich Änderungen am Finanzmarkt, wie 2009 durch die Abgeltungssteuer, wittern windige Geschäftemacher den großen Reibach. Die Deutsche Rentenversicherung warnt jetzt vor Anrufen, die in ihrem Namen getätigt werden. Rentnerinnen und Rentner seien telefonisch kontaktiert und ihnen ein Hausbesuch angeboten worden. Im Rahmen des persönlichen Gesprächs wolle man über die Abgeltungssteuer informieren, erklärten die vermeintlichen Rentenversicherungs-Mitarbeiter.

Dazu stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund klar, dass die neue Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte einerseits nicht für die Rente gezahlt werden müsse. Andererseits biete die Rentenversicherung selbst keine Beratung zum Thema Abgeltungssteuer. Die Personen, die anrufen, seien weder von ihr beauftragt noch handele es sich um eigene Mitarbeiter. Also: Sich am besten gar nicht erst auf ein solches Gespräch einlassen und auflegen. Waren das noch Zeiten, als Betrüger, die sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen einen Vorteil verschaffen wollten, geteert und gefedert aus der Stadt gejagt wurden.

Posted by Andre on 07/04 at 05:23 AM
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Donnerstag, Juli 03, 2008

Alte und neue Gaspreise: Akzeptieren oder rebellieren?

Gas-Protest in allen Landkreisen - Nach BGH sind Erhöhungen unwirksam!

rbw. Man glaubt es kaum: manche Sondervertrags-Kunden regional versorgender Stadtwerke haben seit 2005 die Gas-Jahresabrechnungen auf ihre Art und Weise gekürzt. Sie haben den regelmäßigen Gas-Preiserhöhungen widersprochen und nur Alt-Preise bezahlt, sie haben die laufenden Gerichtsverfahren vor dem BGH abgewartet und sie sind während drei Jahren sowohl enttäuscht und auch euphorisch geworden - doch passiert ist ihnen nichts. Keiner hat das Gas abgestellt, keiner die Rebellen auf Zahlung verklagt und die die formlosen Zahlungsaufforderungen zu ausstehenden Restschulden waren bisher für die Ablage.

Jetzt stellte sich jüngst durch BGH-Urteil heraus, dass viele bundesdeutsch Versorger für ihre Sonder-Vertragskunden, die insbesondere mit Gas heizen - rechtsunwirksame Preiserhöhungs-Klauseln vereinbart hatten, auf deren Grundlage und Auslegung der Gaspreis gar nicht hätte erhöht werden dürfen. Und die Zweifel gehen munter weiter: viele tausend deutsche Haushalte zahlen ab dem 1. Juli wieder höhere Gaspreise - um bis zu 20 Prozent! Das soll sich zum 1. August wiederholen und wegen der umstrittenen Ölpreis-Bindung wird auch der Gas-Herbst noch einmal teurer. Macht für 2008 so circa 40 Prozent Steigerung.

Courage gehört dazu

Wer also seine Courage bewahrt hat und sich mit seinem Versorger anlegte, der hat gute Chancen, für die ausstehende Schuld zwischen 400 und 800 Euro für drei Jahre nicht mehr heran gezogen zu werden. Aber eben nur, wer eben die Erhöhungen gezahlt hat. Wer unter Vorbehalt die Erhöhungen zahlte und der Gasreiserhöhung auch immer schriftlich widersprochen hat, der muss jetzt seinen Versorger auf Rückzahlung verklagen und mit dem BGH-Urteil begründen.

Obwohl die Gaspreise noch immer an den Ölpreis gekoppelt sind und die örtlichen Versorger nach eigenen Angaben nur die Preissteigerung ihrer Vorlieferanten ausgleichen, wollen über 100.000 Gaskunden seit 2004/2005 nicht mehr folgen, berufen sich auf das BGB und zahlen bis heute nur den alten Preis. Die Überraschung nebenbei: Die meisten von ihnen waren mit diesem Verhalten erfolgreich und für die angekündigten Erhöhungen erhält die Rebellion neuen Schwung.

Ein Paragraph und die Folgen

Da werden die Zahlungen mit Verweis auf Paragraph 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verweigert, was besagt: Wenn in einem Vertragsverhältnis der Lieferant berechtigt ist, den Preis einseitig neu festzulegen, kann der Kunde verlangen, dass die Angemessenheit der Erhöhung nachgewiesen wird. Der Lieferant muss also vorrechnen, warum die Preiserhöhung nötig ist, wobei der Gewinn nicht steigen darf. Ansonsten muss der Gasversorger die Kunden auf Zahlung verklagen und dann vor Gericht nachweisen, dass diese Bedingungen eingehalten werden. Doch die Gerichte urteilten bislang in mehreren Fällen anders: „Die Beklagten (die Kunden) sind zu verurteilen, wenn die Argumente der Klägerin (der Versorger) das rechtfertigen. Dies ist nicht der Fall.“

Inzwischen laufen bundesweit Tausende ähnlicher Klagen von Gasversorgern gegen rebellische Kunden. Die meisten sind noch nicht entschieden. Auch haben Stadtwerke Gaskunden auf Zahlung zurückbehaltener Beträge verklagt und waren vom Gericht aufgefordert worden, eine umfassende Kalkulation offen zu legen. Doch die ‘Stadtwerker’, die oft auch noch Parkhäuser und Bäder quer finanzieren müssen, weigerten sich und gaben schließlich auf, verzichteten auf die Forderung. Hier werden die Rebellen auch künftig nur die alten Preise zahlen, und im Sinne der Gleichbehandlung können andere Gaskunde das Gleiche tun.

Und auch in Gemeinden, wo viele der Rebellen in Wohngebieten leben, in denen sie ausdrücklich verpflichtet wurden und sind, mit Gas zu heizen, rechnet man sich für weitere Verfahren gute Chancen aus. Gemeinden, wo auch deren Bürgermeister im Aufsichtsrat des lokalen Gasversorgers sitzt, haben dort vor Jahren schon die Nutzung anderer Energieträger verboten. Das wurde beim Erwerb der Grundstücke sogar im Grundbuch eingetragen und macht juristisch einen Unterschied.

Vorlagen durch das höchste Gericht

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits Grundsatzurteile gefällt. Zum einen wurde geurteilt, dass Zahlungen zu kürzen mit Berufung auf Paragraph 315 eindeutig zulässig ist und der Gasversorger die Notwendigkeit der Preiserhöhung beweisen muss. Vergessen festzulegen hat der BGH, welche Beweise ein Gasversorger tatsächlich vorlegen muss. Bis der Streit zwischen Gasrebellen und Versorgern gerichtlich geklärt ist, wird noch vieles entschieden werden müssen. In einem Punkt sind sich die Gasrebellen bundesweit einig: Letztlich geht es ihnen nämlich nicht nur um das eigene Geld, sondern auch um die Mieter, die kaum selbst Preiserhöhungen verweigern können, sowie um Städte, Staat und Steuerzahler, denen die Heizkostenzuschüsse für öffentliche Gebäude und sozial Schwache immer neue Löcher in die Haushaltskassen reißen.

Außerdem geht es auch um die Frage, ob die früher meist in öffentlicher Hand befindliche Gasversorgung als Teil der Daseinsvorsorge nicht doch wieder in öffentliche Hände gelegt oder zumindest öffentlicher Preiskontrolle unterzogen werden sollte. Je mehr die steigenden Gaspreise den Normalverdiener wirtschaftlich belasten, desto mehr Zulauf erhoffen sie sich. Weil bislang nur wenige Gasrebellen auf Zahlung verklagt wurden und deren Rechtsschutzversicherung meist die Prozesskosten übernehmen, ist das Risiko eher gering. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann als Mitglied beim Bund der Energieverbraucher 30 Euro in einen Fonds einzahlen, der dann zumindest für die erste Instanz eine Übernahme eventueller Gerichtskosten zusagt.

Posted by wob. on 07/03 at 03:28 PM
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Immobiliendarlehen: Zinsunterschiede dürfen nicht unterschätzt werden

Wenn es um die Suche nach der passenden Immobilienfinanzierung geht, tendieren die meisten Immobilienkäufer und Bauherren dazu, sich an ihre Hausbank bzw. an eine regionale Bank zu wenden. Die Menschen bevorzugen es, eine persönliche Betreuung direkt vor Ort in Anspruch nehmen zu können – insbesondere vor dem Hintergrund, Schwierigkeiten unmittelbar und auf direktem Wege regeln zu können.

Allerdings ist der Gang zu einem regionalen Kreditinstitut fast immer mit sehr hohen Kosten verbunden. Wenn man die Zinssätze regionaler Banken mit den Zinssätzen von Direktanbietern miteinander vergleicht, stechen die Direktbanken durch ihre günstigeren Baufinanzierungsangebote eindeutig hervor. Die Zinsunterschiede sind meist so groß, dass diese bei einem durchschnittlichen Finanzierungsvolumen innerhalb der Gesamtlaufzeit zu mehreren tausend Euro an Zusatzkosten führen.

Einer Vielzahl an potentiellen Darlehensnehmern geht es allerdings so, dass sie diesen Zinsunterschied nicht wahrnimmt. Auf den ersten Blick sehen die Unterschiede so geringfügig aus, dass man sie womöglich vernachlässigen kann. Allerdings ist diese Vorgehensweise völlig falsch. Wie die „comdirekt bank“ in einer aktuellen Pressemitteilung aufzeigt, können selbst geringfügige Zinsunterschiede zu immensen Zusatzkosten führen. Bei einer Darlehenssumme von 200.000 Euro und einem Zinsunterschied von gerade einmal 0,1 Prozent, zahlt der Darlehensnehmer bei einem durchschnittlichen Tilgungssatz innerhalb der kommenden 20 Jahre rund 5.600 Euro an zusätzlichen Zinsen.

Gleichzeitig zeigt die Direktbank auf, wie lohnenswert es sein kann, sich an einen Direktfinanzierer zu wenden. Eigenen Angaben zufolge liegen die Zinssätze des Kreditinstituts ca. 0,3 Prozent und dem durchschnittlichen Marktzins. Hieran wird deutlich, dass die Verbraucher im Lauf der Jahre eine Menge Geld sparen können, wenn sie sich die für einen Zinsvergleich erforderliche Zeit nehmen.

Posted by Jochen on 07/03 at 01:51 PM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Frauen wünschen sich Sicherheit bei der privaten Altersvorsorge

Private Altersvorsorge ist ein Thema, das jeden betrifft, aber völlig individuell gehandhabt werden muss. Einheitslösungen machen keinen Sinn, da jeder andere Voraussetzungen mitbringt, die sich direkt auf den gesetzlichen Rentenanspruch niederschlagen. Entsprechend unterschiedlich fallen die finanziellen Versorgungslücken im Alter aus. Frauen haben es in dem Punkt besonders schwer. Sie verdienen weniger, stehen nicht ganz so lange im Berufsleben wie ihre männlichen Kollegen und haben eine höhere Lebenserwartung, müssen also länger mit weniger Geld auskommt. Welche Maßnahmen die Damenwelt ergreift, um später über die Runden zu kommen, wollte jetzt die Versicherungskammer Bayern wissen, und beauftragte das Marktforschungsinstitut psychonomics AG, sich umzuhören.

Zwei Drittel der Frauen gehen demnach davon aus, dass sie im Rentenalter Einbußen haben werden. Die überwiegende Mehrheit rechnet mit einem Minus von 600 Euro. Zehn Prozent gehen gar von 1.000 Euro aus, die später weniger zur Verfügung stehen. Kein Wunder also, dass fast alle die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge erkannt haben. Diese Erkenntnis in die Tat umgesetzt haben bislang aber nur wenige. 27 Prozent sagen, sie hätten sich noch nicht ausreichend mit dem Thema befasst und sich über die verschiedenen Produkte informiert. Knapp ein Zehntel wolle sich aber noch in diesem Jahr darum kümmern. Wenn privat vorgesorgt wird, investieren Frauen durchschnittlich 135 Euro im Monat. Männer legen rund 164 Euro im Monat für eine zusätzliche Rente auf die Seite.

Dabei spielt bei 30 Prozent der Frauen die Angst mit, sich den Mehraufwand nicht leisten zu können, wenngleich viele bereit sind, statt in den Konsum in die private Rente zu investieren. Grundsätzlich zeigen sich Frauen weniger risikobereit. Sie wollen eine sicherheitsorientierte Anlage, die auch bei einem Verdienstausfall bestehen bleibt. Nach Möglichkeit sollte auch eine garantierte Verzinsung wie bei der Lebensversicherung geboten werden. Ein weiterer Punkt auf der Wunschliste ist die Flexibilität des Altersvorsorgeprodukts, beispielsweise wenn die Beitragszahlung für eine gewisse Zeit ausgesetzt werden soll. Favorisiert wird im Moment die Riester-Rente. Das staatliche geförderte Modell und die Lebensversicherung sind 90 Prozent der Damen ein Begriff. Die Rürup- oder Basisrente kennen hingegen nur 43 Prozent.

Posted by Andre on 07/03 at 06:45 AM
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Mittwoch, Juli 02, 2008

Tipps zur Grundstückssuche

Ein Bauvorhaben will gut vorbereitet sein. Um tiefer in die Vorbereitungen einsteigen zu können, ist es erforderlich über ein Grundstück zu verfügen oder zumindest ein Grundstück für den Kauf in Aussicht zu haben. Immerhin entscheidet ein Grundstück bzw. der zugehörige Bebauungsplan darüber, ob und in welcher Form der Traum von der eigenen Immobilie verwirklicht werden kann. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, sich für die Grundstückssuche ausreichend viel Zeit zu nehmen und den Markt zu durchleuchten und möglichst mehrere Grundstücke oder Bauplätze zu besichtigen.

Einer der wichtigsten Punkte, der bei der Grundstückssuche zu beachten ist, ist die Wahl des Standorts. In den meisten Regionen finden sich stets mehrere Neubaugebiete wieder, so dass man auf ein vergleichsweise großes Grundstücksangebot blicken kann. Um zumindest eine grobe Vorauswahl treffen zu können, sollte man sich bezüglich des Standorts zahlreiche Gedanken machen. Insbesondere die Berücksichtigung der Infrastruktur ist von hoher Bedeutung – wobei die Anforderungen einzelner Bauherren teilweise sehr unterschiedlich sein können. Dem einen ist es beispielsweise wichtig, nahe des Arbeitsplatzes zu wohnen, dem anderen ist es hingegen wichtiger, dass sich gute Schulen in der unmittelbaren Nähe befinden.
Natürlich kommt auch dem Grundstück an sich eine hohe Bedeutung zu. Allerdings fällt es den meisten Interessenten sehr schwer, Grundstücke einzuschätzen. Gerade wenn die Nachbargrundstücke ebenfalls noch nicht bebaut sind, ist es gar nicht so einfach, sich vorzustellen, wie die nähere Umgebung in Zukunft einmal aussehen könnte. Deshalb ist es gerade in solchen Situationen enorm hilfreich, bei der Grundstücksbesichtigung nicht nur den Verkäufer, sondern auch Architekten, andere Bauherren oder Stadtplaner zur Seite stehen zu haben. Auf diese Weise lassen sich viele wertvolle Informationen gewinnen.

Wenn man eine Vorauswahl getroffen hat, gilt es die einzelnen Grundstücke sowie deren nähere Umgebung nochmals genauer unter die Lupe zu nehmen. Experten raten dazu, weitere Besichtigungen nicht nur an den Wochenenden, sondern bevorzugt Wochentags vorzunehmen. Somit kann man zusätzliche Eindrücke sammeln und teilweise auch Störfaktoren ausfindig machen (wie zum Beispiel laute Hauptstraßen oder Fabriken), die man am Wochenende nicht wahrnimmt.

Posted by Jochen on 07/02 at 12:20 PM
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Vorsorge- und Finanzkonzept für die Generation 50plus

Die Münchner Generali Versicherung baut ihre Produktpalette für die Generation 50+ weiter aus. Die Bemühungen, sich auf die demografischen Herausforderungen einzustellen und den hohen Ansprüchen der Kunden über 50 gerecht zu werden, mündeten in einem völlig neuen Vorsorge- und Finanzkonzept namens VITA®, das seit dem 1. Juli auf dem Markt ist. Damit geht das Unternehmen konsequent den Weg weiter, der schon vor Jahren mit dem Spezialvertriebsweg FinanzService 50+ eingeschlagen wurde und der veränderten Alterspyramide Rechnung trägt. Die Generation 50+ gehört nun mal zum am schnellsten wachsenden Alterssegment und wird damit auch für die Versicherungsbranche immer interessanter.

Das neue Konzept der Generali setzt sich aus zwei aufeinander aufbauenden Elementen zusammen, der Vorsorge-Analyse und den so genannten Kernprodukten. Mit der Analyse, die computergestützt erfolgt, können die Berater der Versicherung die Ist-Situation und deren Schwachstellen untersuchen. Dabei werden unter anderem mögliche Versorgungs- und Finanzierungslücken aufgezeigt, die sich aus dem Realwertverlust der gesetzlichen Versorgung, der Inflation und der höheren Lebenserwartung ergeben. In einem zweiten Schritt ermittelt das Programm individuelle Lösungsansätze, um das Vorsorge-Portfolio zu optimieren. Hier kommen dann die VITA® Kernprodukte ins Spiel.

Kunden haben die Möglichkeit, ihre Lebensversicherung mit einem Zinssatz von bis zu 4,4 Prozent zu parken und sich erst später auszahlen zu lassen. Wer sich für eine Unfall- oder Pflegerentenversicherung entscheidet, muss nicht mit Gesundheitsfragen rechnen, und bei der Privatrente gewährt die Generali eine fünfjährige Schnupperphase, nach der man bei Bedarf von seinem Ausstiegsrecht Gebrauch machen darf. Ergänzen lässt sich die Absicherung durch einen Schutzbrief, mit dem beispielsweise Homeassistance-Dienste, eine Nachprüfung der Pflegeeinstufung und der Gesundheitsmanager bei einem Krankenhausaufenthalt abgedeckt sind. Vertriebsvorstand Karl Pfister erklärte zum neuen Produkt: „Mit dem ganzheitlichen Vorsorge- und Finanzkonzept geht die Generali neue Wege auf dem Seniorenmarkt und wird dieses Modell in den nächsten Jahren ausbauen.“

Posted by Andre on 07/02 at 05:57 AM
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Dienstag, Juli 01, 2008

Steigende Preise für Bauland

Bauherren sind nicht unbedingt zu beneiden, immerhin ist die Planung eines Bauvorhabens mit einem immensen Arbeitsaufwand verbunden. Hierzu zählt auch die Suche nach dem passenden Grundstück, die teilweise sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Grundstückspreise seit Jahren am steigen sind – weshalb sich zunehmend mehr Bauherren bei der Grundstückssuche schon allein aus finanziellen Gründen erheblich einschränken müssen.

Eigentlich könnte man meinen, die Grundstückspreise wären am Fallen oder wenigstens seit Jahren stabil geblieben. Zumindest könnte man darauf schließen, wenn man die Daten aus dem Bereich des Wohnungsneubaus betrachtet. Die Zahlen der Baugenehmigungen sind nämlich stark rückläufig: Wie „Focus Online“ berichtet, ist die Zahl der Baugenehmigungen in den vergangenen zehn Jahren um ca. 60 Prozent zurückgegangen.

Dieser Trend spiegelt sich in der Preisentwicklung der Grundstücke jedoch nicht wieder. Wie Stefan Jokl, Leiter des Instituts für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen meint, sei diese Entwicklung auf die Angebotsverknappung zurückzuführen. Die Gemeinden würden das Angebot an Bauland gezielt verknappen, um die Grundstückspreise stabil zu halten.

Im vergangenen Jahr ist der durchschnittliche Preis für einen Quadratmeter Bauland um ganze 9 Euro auf 132 Euro gestiegen. So gesehen haben sich die Grundstückspreise für Bauland in den vergangenen 10 Jahren nahezu verdoppelt. Allerdings gilt dies ausschließlich für Grundstücke, die sich in Westdeutschland befinden. In Ostdeutschland ist es hingegen so, dass sich die Preise relativ konstant auf einem Durchschnittswert von 50 Euro halten.

Das teuerste Bundesland in Sachen Grundstückspreis ist übrigens Hamburg: Dort müssen Bauherren im Schnitt 663 Euro für den Quadratmeter bezahlen. Erheblich günstiger sind die Grundstücke hingegen in Sachsen-Anhalt. In keinem anderen Bundesland ist der Bodengrund so billig: Im Schnitt kostet der Quadratmeter Bauland gerade einmal 32 Euro.

Posted by Jochen on 07/01 at 05:08 PM
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Kunden wollen wissen, was die private Altersvorsorge bringt und kostet

Ab heute müssen Versicherungsunternehmen Informationsblätter für ihre Produkte erstellen. Der „Beipackzettel“ soll kurz und verständlich sein und alle für den Abschluss und den Vertrag an sich relevanten Daten enthalten. Wünschenswert wäre, dass es mit der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen für den Kunden einfacher wird, den Überblick zu behalten und überhaupt zu verstehen, was ihm da schwarz auf weiß ausgehändigt wird. Die überwiegende Mehrheit der Kunden schaut nämlich sehr genau hin, erkundigt sich vorab über das Unternehmen und liest auch die Versicherungsbedingungen, von denen allerdings nur 55 Prozent sagen, sie seien verständlich. Mit diesem Ergebnis wartet eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes TNS Infratest zum Thema „Altersvorsorge und Transparenz“ auf.

In Auftrag gegeben wurde die Studie vom britischen Versicherer Standard Life. Das Unternehmen ließ 1.500 Frauen und Männer ab 14 Jahren befragen. Rund 80 Prozent sagen von sich, sie würden sich sehr gut vorbereiten, ehe sie den Vertrag für eine private Altersvorsorge unterschrieben. Dazu gehört für 74 Prozent auch, dass sie die Versicherungsbedingungen lesen. Von einem transparenten Altersvorsorgeprodukt erwarten sie in erster Linie, dass es keine versteckten Klauseln gibt (30 Prozent) und, dass die Vertragsunterlagen verständlich und eindeutig formuliert sind (30 bzw. 20 Prozent). Entscheidend bleiben aber die Kosten. Sie werden von 93 Prozent genau unter die Lupe genommen. 60 Prozent behaupten, sie würden sehr genau hinsehen, welche Kosten entstehen. Dass die Gebühren offengelegt werden – was auch ab heute der Fall ist, trotz heftigen Widerstandes der Branche – erachten 82 Prozent als sinnvoll.

Gänzlich unbedarft und uninformiert entscheiden sich nur sehr wenige Versicherungs- und Bankkunden für eine bestimmte Form der privaten Altersvorsorge. Drei Viertel nutzen die Möglichkeit des Beratungsgespräches, wobei 47 Prozent sich dabei über jedes noch so kleine Detail informieren, während es 29 Prozent reicht, die groben Eckdaten zu kennen. Geht es alleine um die Transparenz, liegt das Sparbuch ganz weit vorne. 79 Prozent halten den Klassiker für die transparenteste Anlageform, gefolgt vom Fest- und Tagesgeld sowie der Kapitallebensversicherung. Die Standard Life wertet die Ergebnisse als „wichtige Anhaltspunkte über das Informationsbedürfnis und -verhalten der Bundesbürger in punkto privater Altersvorsorge“. Die Kunden wollen genau wissen, was ihnen geboten wird und was es kostet. Das bedürfe einer sehr guten Beratung.

Posted by Andre on 07/01 at 06:03 AM
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Kenntnis von Wohnungsbauprämie unzureichend bei den Deutschen

In einer bundesweit repräsentativen Studie der Postbank in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allenbach zum Thema „Wohnungsbauprämie“ wurde ermittelt, dass 62 Prozent aller deutschen Berufstätigen ein eigenes Haus oder auch die eigene Wohnung als perfekte Form der Alterssicherung ansehen. Problem dabei ist allerdings, dass über die Regelungen zur Wohnungsbauprämie im Detail zu wenig Wissen vorhanden ist. Nur knapp die Hälfte aller Deutschen weiss, dass die gesamte Wohnungsbauprämie für ein Jahr erhältlich ist, obwohl der Sparbetrag in Form einer Einmalzahlung vor dem Jahresende eingezahlt worden ist. Lediglich 45 Prozent aller Berufstätigen im Alter zwischen 16 und 29 Jahren haben Kenntnis davon. Diejenigen Berufstätigen, die bislang ihre Altersvorsorge als ungenügend empfanden, wissen aber auch nur zu 47 Prozent darüber Bescheid.

Ob jetzt alles besser wird, ist fraglich. Die Bundesregierung plant mit der Einführung der neuen Eigenheimrente, der sogenannten Wohn- Riester, auch die bisher gültigen Regelungen zur Wohnungsbauprämie zu reformieren. Heutzutage bekommen potenzielle Eigenheimerwerber, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen niedriger als 51.200 EURO, bei Ledigen 25.600 EURO, beträgt und die pro Jahr mindestens 50 EURO einzahlen, die staatliche Unterstützung in Form von Bausparverträgen. Diese Unterstützung liegt jährlich bei 8,8 Prozent der Sparsumme und kann bis zu höchstens 90,11 EURO bei Ehepaaren und 45,06 EURO bei Ledigen liegen. Im Rahmen der neuen Eigenheimrente soll diese Regelung allerdings als bestandsschützend erhalten bleiben.

Posted by Saskia on 07/01 at 02:22 AM
FinanzenImmobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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