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Sonntag, August 24, 2008
Reiserücktrittskostenversicherung zahlt nicht bei Angst
Die Urlaubszeit neigt sich ihrem Ende zu, aber auch heute erschütterten Nachrichten eines Flugzeugabsturzes die Zeitungsleser: Ein Passagierflugzeug stürzte nach technischen Problemen in Kirgisien ab, noch vor einigen Tagen verunglückte eine spanische Maschine kurz nach dem Start in Madrid. Natürlich häufen sich solche Unglücksfälle selten, aber sie rufen vielen Urlaubern ins Gedächtnis, dass der Mensch eigentlich nicht zum Fliegen geboren ist. In der Folge entwickeln einige Urlauber durchaus verständliche Angst vorm Fliegen und stornieren ihre Reise kurzfristig. Dabei stellt sich dann auch die Frage: Ist Angst Grund genug dafür, dass die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt?
Eine Reiserücktrittskostenversicherung schließt fast jeder Urlauber ab, schließlich können vor Reisebeginn immer Störungen wie etwa Erkrankungen auftreten, die verhindern, dass man die Reise antreten kann. In solchen Fällen erstattet die Versicherung die Reisekosten ohne zu murren. Auch in dem – zugegeben eher seltenen – Fall, dass das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein bestimmtes Land verhängt, würde die Reiserücktrittskostenversicherung bei der Stornierung einer Reise greifen. Gibt man jedoch „nur“ an, dass der in letzter Zeit gehäufte Auftritt von Flugzeugabstürzen ein solch mulmiges Gefühl verursacht, dass man die Reise nicht antreten möchte, bleibt man auf den Reisekosten sitzen. Ähnliches gilt auch für den Fall, dass das Flugzeug kurz nach dem Start noch einmal zu Reparaturzwecken zum Airport zurückkehrt und man aus Angst vor einem Unfall aus der Maschine aussteigt – auch dann geht die Versicherung nicht in Leistung. Die meisten Gerichte haben mit Verweise auf „eine tragische Realisierung eines von jedermann zu tragenden Lebensrisikos“ bisher zu Gunsten der Versicherungen entschieden, die die Stornokosten nicht übernehmen wollten.
Wer angesichts dieser Lage im Zweifelsfall eine Krankheit vorschiebt, sollte sich die „plötzliche Erkrankung“ von einem Arzt schriftlich belegen lassen: Die Versicherungen überprüfen jeden Stornofall ganz genau, vor allem dann, wenn sich zuvor Unglücksfälle wie Flugzeugabstürze oder Busunglücke ereignet haben.
Posted by Stefan on 08/24 at 08:22 PM
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Studie belegt: Große Wissenslücken beim Zahnersatz
Dass die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen seit einigen Jahren besonders im Bereich der Zahngesundheit gesunken sind, ist den meisten Versicherten mittlerweile bekannt. Nicht ohne Grund überlegen Viele, eine private Zahn-Zusatzversicherung abzuschließen, um eventuelle hohe Zahnarztkosten abfedern zu können. Wie die jüngst vorgestellte Studie „Kundenkompass Zahngesundheit“ nun ans Tageslicht brachte wissen aber die wenigsten Versicherten, welche Leistungen ihnen beim Zahnarztbesuch wirklich zustehen.
Die Studie im Auftrag der Barmenia Krankenversicherung in Kooperation mit dem F.A.Z.-Institut stellt fest, dass vor allem jüngere Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen große Wissenslücken im Hinblick auf die Erstattungspraxis der Versicherungen aufweisen – mehr als 50 Prozent von ihnen räumen ein, keinen Durchblick zu haben. Die meisten von ihnen vertrauen deshalb blind auf die Regelleistung ihrer Krankenkasse, was im Fall eines größeren Eingriffs schnell zu einem Kostenschock führt.
Den wenigsten der jungen Versicherten ist bekannt, dass lediglich eine Regelversorgung mit einem Standardzahnersatz erfolgt, der zu 50 Prozent bezuschusst wird. Weitere Prozentpunkte ergeben sich aus dem im besten Fall sorgfältig gepflegten Bonusheft des Patienten. Auf welche Höhe sich die Kosten für eine Zahnersatzbehandlung jedoch generell belaufen, ist vielen Versicherten nicht klar; die wenigsten rechnen mit Beträgen von mehr als 1000 Euro.
In Anbetracht der möglicherweise entstehenden Kosten und der Unsicherheit, wie sich die Kostenübernahme der GKV in den nächsten Jahren gestalten wird, entscheiden sich zunehmend mehr Versicherte für eine private Zahnzusatzversicherung. Viele von ihnen treffen jedoch aus Unwissenheit eine Fehlentscheidung und achten mehr auf die monatlich oder jährlich anfallenden Versicherungskosten als auf den Versicherungsumfang. Der kann sich aber von Versicherer zu Versicherer erheblich unterscheiden: So kommen einige Versicherungsunternehmen nur für die anfallenden Behandlungskosten in Kopplung an die Leistung der GKV auf. Im Klartext heißt das: Sollte eine bestimmte zahnärztliche Behandlung aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen werden, hilft auch die private Zusatzversicherung nicht weiter, weil sie an die Leistung der KV gekoppelt ist – der Versicherte bleibt trotz privater Zusatzversicherung auf den Kosten sitzen.
Posted by Stefan on 08/24 at 08:21 PM
Krankenversicherung •
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Immobilienkauf bei ebay?
Die Suche nach dem Traumhaus oder dem idealen Grundstück kann so manches Mal zum Alptraum ausarten: Bei keinem Makler, in keinem Anzeigenteil scheint ein geeignetes Angebot zu finden zu sein. Warum also nicht auch einmal bei ebay, dem bekannten Online-Auktionshaus nachschauen, ob sich nicht dort ein passendes Angebot finden lässt?
Natürlich sind Bedenken hinsichtlich dieser Kaufmethode gerade beim Thema Immobilien nachvollziehbar. Allerdings ist es so, dass bei ebay die Immobilien oder Grundstücke genau genommen gar nicht zum Sofortkauf oder zur Versteigerung eingestellt werden. Stattdessen gelten die dort präsentierten Offerten als Anzeige, für die der Anbieter demzufolge auch nur eine Anzeigegebühr entrichtet. Die Anzeigen sind im Prinzip genau dieselben Anzeigen, wie man sie beispielsweise auch auf Immobilienplattformen oder im Anzeigenteil der Zeitungen findet – nur dass die Objekte sehr detailliert präsentiert werden können. Neben Lage und Verkaufspreis findet man hier auch ausführliche Darstellungen über den Zustand der Bausubstanz, besondere Ausstattungsmerkmale wie Einbauschränke, eine Küche und dergleichen oder Informationen über die Infrastruktur usw. Bis zu 12 Bilder illustrieren das Angebot, egal ob es sich um Aufnahmen der Innenräume oder Grundrisszeichnungen handelt.
Ein interessanter Aspekt eröffnet sich für alle Verkäufer wie auch Käufer eines Objektes: Da es sich lediglich um eine Anzeige handelt, die auch als Anzeige gekennzeichnet ist, fällt auch bei einem möglichen Vertragsabschluss keine Verkaufsprovision oder Maklergebühr für ebay an. Maklergebühren entstehen für spätere Käufer einer Immobilie höchstens dann, wenn das Angebot von einem Makler eingestellt wurde, der diese Gebühr bei Vertragsabschluss selbst erhebt.
Für Verkäufer ist ebay eine interessante Alternative zu anderen Immobilien-Präsentationsformen, da das Auktionshaus einerseits über eine sehr große Reichweite und sehr hohe Besucherzahlen verfügt, andererseits aber sehr geringe Anzeigengebühren erhebt. Für eine Anzeigendauer von 10 Tagen wird ein Euro fällig, eine Anzeigendauer von 30 Tagen schlägt mit zwei Euro zu Buche. Wie bei den ebay-typischen Auktionen kann das Angebot mittels zusätzlicher Features, beispielsweise Fotos, Highlights oder eine besondere Positionierung, interessanter gestaltet werden. Die Kosten hierfür bewegen sich ebenfalls in einem sehr niedrigen Bereich.
Posted by Stefan on 08/24 at 08:21 PM
Haus & Bau •
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WÜBA mit Angebotserweiterung im Betriebssegment
Heutzutage sind die Märkte in der Wirtschaft vorwiegend dynamisch, was eine gute Haftpflichtversicherung unbedingt notwendig macht. Außerdem schreitet die Globalisierung auch im Bereich Wirtschaft stark voran, weswegen Risiken diverser werden und häufig sehr schnell in den wirtschaftlichen Ruin führen können. Existenzängste haben dabei nicht nur Großkonzerne, sondern auch mittelständische Firmen. Auf dem deutschen Markt hat sich zusätzlich einiges im rechtlichen Bereich getan. Gesetzliche Regelungen, wie beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das AGG, oder auch das Umweltschadensgesetz, erschweren den Handel. Die Württembergische und Badische Versicherungs-AG, kurz WÜBA, hat aus diesem Grunde ein neues Produkt lanciert, das alle möglichen Risiken abdeckt.
Die WÜBA Haftpflicht Premium ist eine Police, die modular aufgebaut ist und ein umfangreiches Regel- und Bedingungswerk zur Grundlage hat. Besonders interessant ist die Versicherung für mittelständische Produktions- und Handelsunternehmen, deren Geschäftsführung und Mitarbeiter eine weitreichende Risikoabsicherung benötigen. Für sie enthält die Versicherung viele bislang nicht versicherbare Risiken. Das gesamte Haftpflichtrisiko der Firma wird mithilfe der Versicherung abgedeckt, wobei die Deckungssummen Höhen von 20 Millionen Euro erreichen. Je nach individueller Risikosituation des Unternehmers ist der Deckungsumfang aber auch eigens zu gestalten. Der Eigenanteil ist durch feste Selbstbehalte sehr gut voraussehbar. Manko der Versicherung könnte sein, dass sie von der Schadensübernahme sogenannter Sublimits weitgehend absieht, dazu gehören unter anderem Bearbeitungs-, Mietsache- und Schlüsselschäden. Jedoch können auch nicht versicherbare Risiken, wie zum Beispiel die Umweltschadensversicherung, durch diese Police eingeschlossen werden.
In der Praxis wird es sich als positiv erweisen, dass ein globales Netzwerk von Sicherheitsspezialisten in jeder erdenklichen Wirtschaftsregion kompetente und sofortige Unterstützung leisten kann.
Posted by Saskia on 08/24 at 02:28 PM
Firmenversicherung •
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Eigenleistungen bei der Baufinanzierung
In meinem gestrigen Beitrag zum Thema Baufinanzierung wurde aufgezeigt, welche Bedeutung dem Eigenkapital zukommt. Im diesem Zusammenhang wurde verdeutlicht, dass längst nicht nur Ersparnisse als Eigenkapital angerechnet werden können, sondern beispielsweise auch Eigenleistungen. Hierbei handelt es sich um einen Begriff, den viele Bauherren und Modernisierer nicht genau zuordnen können, weshalb er heute ausführlich erläutert werden soll.
Unter Eigenleistungen sind Arbeitsleistungen zu verstehen, die vom Bauherrn oder Modernisierer selbst erbracht werden. Wenn zum Beispiel ein Haus gebaut wird, helfen etliche Bauherren auf der Baustelle mit, um auf diese Weise die Kosten zu senken. Je nach Art der Immobilie und den beruflichen Qualifikationen bzw. handwerklichen Fähigkeiten des Bauherrn kann auf diese Weise eine Menge Geld gespart werden.
Weil die Eigenleistungen dazu dienen, auf der einen Seite die Kosten zu senken, auf der anderen Seite jedoch zur Werterhöhung der Immobilie beitragen, kann man sie wie Eigenkapital betrachten. Somit befindet sich der Darlehensnehmer in der Lage, weniger Kapital aufnehmen zu müssen und womöglich auch bessere Konditionen zu erhalten. Ein kurzes Beispiel soll dies verdeutlichen:
Die Gesamtkosten für den Bau eines Einfamilienhauses werden auf 200.000 Euro geschätzt. Der Bauherr setzt 50.000 Euro Eigenkapital (in Form von Bankguthaben) ein und arbeitet täglich auf der Baustelle mit, wodurch sich 10.000 Euro Lohnkosten einsparen lassen. Dann beträgt sein Finanzierungsbedarf lediglich 140.000 Euro.
Was die Höhe der Eigenleistungen betrifft, so ist anzumerken, dass sie von etlichen Bauherren überschätzt wird. Wie bereits erwähnt wurde, können ausschließlich die gesparten Lohnkosten als Eigenleistungen angesetzt werden. Arbeitsmaterialien und Baustoffe dürfen nicht abgezogen werden – ein Fehler, der jedoch häufig begangen wird. Im Übrigen kann man durch Eigenleistungen das Fehlen von Bankguthaben nur bedingt kompensieren: Wer über kein Bankguthaben verfügt und hohe Eigenleistungen erbringen möchte, erhält in der Regel keine Finanzierungszusage – einen gewissen Geldeinsatz möchten die Kreditinstitute sehen.
Posted by Jochen on 08/24 at 05:11 AM
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