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Montag, August 25, 2008
Freiwillig Versicherte ohne Krankengeld
Wer als freiwilliges Mitglied der GKV die Treue hält, wird von Versicherten der privaten Krankenversicherung in der Regel mit mitleidigen Blicken bedacht. Gerade für Familienväter zahlt sich die gesetzliche Krankenversicherung eher aus. Ab 2009 dürfte aber selbst dieser Pluspunkt nur noch unter gewissen Umständen ins Gewicht fallen, denn in wenigen Monaten fallen für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der PKV Mitglied geworden sind, die Ansprüche auf Krankengeld weg.
Gerade der Kreis derer, die nicht als Angestellte oder Arbeitnehmer gelten, ist von dieser Änderung besonders schwer betroffen. Sichert das Krankengeld doch den Einkommensausfall bei einer längeren Krankheit. Bisher waren für diese Leistung 70% des vorangegangenen Einkommens vorgesehen und wurden durch die Krankenkasse ausgezahlt. Ab 2009 müssen sich freiwillige Mitglieder um eine entsprechende Absicherung selbst kümmern und können in diesem Zusammenhang auch auf spezielle Tarife der gesetzlichen Krankenkassen zurück greifen.
Allerdings sind damit zwei Probleme verbunden: Auf der einen Seite sind die entsprechenden Angebote auf einen Zeitraum von 3 Jahren ausgelegt. Günstigere Varianten können während dieser Versicherungszeit nicht genutzt werden, da ein Wechsel unmöglich ist. Daneben schneiden gesetzliche Tarife oft auch bei den Beiträgen wesentlich schlechter als Krankengeldversicherungen der PKV ab. Die Unterschiede können, entsprechend der Höhe des ausgezahlten Krankengeldes, durchaus 50,- EUR oder mehr betragen.
Die zunehmenden Einschränkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung dürften für einen Teil der freiwilligen Mitglieder am Ende einen Wechsel in die PKV immer attraktiver machen, zumal sich das Krankengeld im Rahmen einer Vollversicherung flexibel an die eigenen Wünsche der Versicherten anpassen lässt.
Posted by Stefan on 08/25 at 10:05 AM
Krankenversicherung •
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Ost-Immobilien: Private Investoren mit Klage gegen Anlageberater gescheitert
Zu Beginn der 1990er Jahre war das Interesse an Immobilieninvestments enorm groß. Experten sagten voraus, dass insbesondere in den neuen Bundesländern ein großer Bedarf an neuen Wohnungen bestehen werde. Die Chance, von diesem Boom profitieren zu können, wollten sich auch etliche Privatpersonen nicht entgehen lassen. Somit ist es nicht allzu verwunderlich, dass sie teilweise immense Kredite aufgenommen haben, um entsprechende Anlageobjekte zu finanzieren.
Doch wie inzwischen bekannt ist entwickelte sich der Markt ganz anders. Aufgrund der hohen Beteiligung zahlreicher Investoren kam es zu einem immensen Überangebot. Somit konnten die Immobilienmärkte nicht in Schwung kommen und viele der damals errichteten Gebäude sind heute erheblich weniger wert als damals – sehr zum Leidwesen der Investoren. Etliche Privatanleger hatten damals ihre gesamten Ersparnisse in die Finanzierung entsprechender Wohnimmobilien investiert - heute zahlen sie Darlehen ab, deren Restschuld deutlich über dem Marktwert der Objekte liegt.
Aufgrund dieser Entwicklung denken immer mehr Investoren darüber nach, ihre damaligen Anlageberater zur Rechenschaft zu ziehen. Weil die Berater jegliche Schuld von sich weisen, kommt es immer wieder zu Gerichtsverfahren. Wie die „Wirtschaftswoche“ in ihrer aktuellen Printausgabe berichtet, haben die Richter des Bundesgerichtshofs in der vergangenen Woche ein entscheidendes Urteil gesprochen. Ein Ehepaar klagte gegen seinen früheren Anlageberater, der zur damaligen Zeit nicht ausführlich aufgezeigt haben soll, wie sich das Darlehen im weiteren Tilgungsverlauf verhält. Aufgrund dieser Tatsache forderte das Paar Schadenersatz.
Der Bundesgerichtshof kam jedoch zum Entschluss, dass ein nicht ausführlich aufgezeigter Tilgungsverlauf kein Grund ist, Schadenersatz zu fordern. Schließlich hätten dem Paar alle wichtigen Informationen zum Darlehen vorgelegen. Außerdem sei davon auszugehen, dass man sich bei einer Anlageentscheidung dieser Größenordnung intensiv mit der Materie befasst. Für sehr viele Investoren bedeutet dieses Urteil, sich lieber keine großen Chancen auf einen Sieg vor Gericht auszumalen.
Posted by Stefan on 08/25 at 10:02 AM
Geldanlage •
Haus & Bau •
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Richtig versichert auf vier Beinen
Haustierhalter unterschätzen oft das Gefahrenpotenzial, welches von ihren vierbeinigen Freunden ausgeht. Gerade Hunde und Pferde können im Ernstfall nicht nur am Vermögen Dritter schwere Schäden anrichten, sondern sind mitunter weitaus gefährlicher. Bisse oder Tritte sorgen am Ende sogar dafür, dass Schadenersatzansprüche und Klagen auf den Besitzer des Tieres zukommen. Dabei müssen im Rahmen der Haltung noch nicht einmal Fehler unterlaufen sein, allein der Besitz eines entsprechenden Tieres reicht aus, um sich juristisch gesehen auf eine Gratwanderung zu begeben.
Wer an dieser Stelle davon ausgeht, dass die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden schon ersetzt, falls Bello doch einmal zubeißt, wird schnell eine böse Überraschung erleben. In der Regel schließen die Versicherungsgesellschaften nämlich die Leistung für den Fall aus, dass Haustiere daran beteiligt sind. In diesem Moment ist der Ärger verständlicherweise groß und guter Rat teuer – meist führt kein Weg mehr an einem Anwalt vorbei. Aber in den wenigsten Fällen muss es wirklich soweit kommen.
Viele Unternehmen aus der Versicherungsbranche bieten für Hunde und Pferde eigene Haftpflichtversicherungen an, mit denen sich Schadenersatzansprüchen vorbeugen lässt. Auf diese Art und Weise abgesichert kehrt auch wieder der ruhige Schlaf zu jedem Tierhalter zurück. Gerade bei Hunden ist allerdings Vorsicht geboten, hier können sich die Produkte der einzelnen Anbieter durchaus deutlich voneinander unterscheiden. Speziell auf die versicherungstechnische Behandlung von Kampfhunden muss in diesem Zusammenhang immer wieder hingewiesen werden, da einige Versicherer entsprechende Rassen selbst in einer herkömmlichen Hundehaftpflicht nicht ohne Weiteres versichern. Andere Anbieter machen diese Unterscheidung dagegen nicht und sind in diesem Bereich wesentlich offener.
Posted by Stefan on 08/25 at 09:58 AM
Haftpflicht •
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Tilgungssatz: Flexibilität bei der Darlehensrückzahlung erhöhen
Wie ich bereits öfters hier im Blog geschrieben habe, zeichnet sich eine gute Baufinanzierung sowohl durch einen niedrigen Zinssatz wie auch durch ein hohes Maß an Flexibilität aus. Was den niedrigen Zinssatz betrifft, so lässt sich die Herausforderung vergleichsweise einfach bezwingen: Mit Hilfe von Zinsvergleichen ist es möglich, die günstigsten Finanzierungsangebote innerhalb kürzester Zeit ausfindig zu machen. Was hingegen die Flexibilität eines Immobiliendarlehens angeht, sieht es ganz anders aus: Hier kommt es in erster Linie darauf an, genau zu wissen, was man möchte und wie sich die eigene Situation in Zukunft verändern wird – sofern man sich dieser Dinge bewusst ist, kann das Darlehen entsprechend angepasst werden.
Allerdings ist dies leichter gesagt als getan. Folglich gilt es bei der Finanzierungsgestaltung darauf zu achten, bestimmte Faktoren bzw. Darlehensbestandteile genau unter die Lupe zu nehmen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Einer der wichtigsten Faktoren, der über die spätere Flexibilität eines Immobiliendarlehens entscheidet, ist der so genannte Tilgungssatz. Er gibt an, in welcher Höhe das Darlehen zunächst getilgt wird. Je höher der Tilgungssatz ist, desto schneller wird das Darlehen zurückgezahlt.
Die meisten Darlehensnehmer entscheiden sich für einen Zinssatz, der einen vernünftigen Abtrag des Darlehens ermöglicht, sie aber gleichzeitig finanziell nicht überfordert. Dieser Ansatz ist genau richtig. Das Problem besteht jedoch darin, dass sich die Einkommenssituation in Zukunft ändern kann. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, beim Darlehensgeber ein Recht auf Anpassung des Tilgungssatzes zu vereinbaren. Das Prinzip ist ganz simpel: Sollte man im Verlauf der Rückzahlung die Tilgung anpassen wollen, weil sich zum Beispiel das Einkommen verringert hat, kann der Tilgungssatz herabgesetzt und somit auch die Ratenhöhe verringert werden.
Allerdings ist hierbei zu beachten, dass längst nicht alle Banken diese Option direkt anbieten. Häufig muss zäh verhandelt werden, damit man dazu berechtigt ist, den Tilgungssatz während der Laufzeit anpassen zu dürfen. Aufgrund der hohen Flexibilität, die diese Option mit sich bringt, lohnt es sich zu verhandeln.
Posted by Jochen on 08/25 at 05:13 AM
Immobilien •
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Riester-Rente kommt wieder in Fahrt
Auf Regen folgt Sonnenschein. Das gilt offensichtlich auch für die Riester-Rente. Hatten Banken und Versicherungen im ersten Quartal dieses Jahres noch Probleme, die Policen an den Mann und die Frau zu bringen, wurden sie ihnen in der Zeit von April bis Juni quasi aus den Händen gerissen. 484.000 neue Altersvorsorge-Verträge nach Riester wurden laut Auskunft des Bundesarbeitsministeriums im zweiten Quartal 2008 unterschrieben. Dabei gilt gerade dieser Abschnitt des Jahres als traditionell schwach, wenn es um den Abschluss von Versicherungen geht. Das beweist: Die Riester-Rente boomt und setzt – so die Politik – „ihre Erfolgsgeschichte eindrucksvoll fort“.
Bevorzugt werden nach wie vor Riester-Renten, die von Versicherungen aufgelegt werden. Die Zahl der Riester-Versicherungsverträge lag bei 383.000, gefolgt von Investmentfonds mit 90.000 und Banksparplänen mit 11.000 Policen. Unter dem Strich riestern inzwischen 11.553.000 Bundesbürger. Abzusehen war diese Entwicklung nicht. Denn wie aktuell die Rürup-Rente hatte auch das nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannte Produkte seine Startschwierigkeiten und wurde anfangs noch kritisch beäugt. Ende 2001 – in der Anfangsphase – waren es 1,4 Millionen Verträge. Danach ging es schleppend weiter mit 3,4 Millionen Policen Ende 2002. Bis 2004 tat sich relativ wenig und lag die Zahl bei 4,2 Millionen. Erst von da an machte die Riester-Rente große Sprünge auf 5,6 Millionen, 8,1 Millionen, 10,8 Millionen und aktuell rund 11,6 Millionen Sparer.
Einer der Gründe dafür, dass sich ab 2004 eine Trendwende abzeichnete, sind die gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben für Kapitallebensversicherungen. Sie verloren den Status der Steuerfreiheit und wurden damit weniger interessant. Gleichzeitig puschte der Staat die Riester-Verträge mit höheren Zulagen. Aktuell beträgt die Grundzulage 154 Euro. Für Kinder gibt es jeweils 185 Euro. Lars Gatschke, Experte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, sagt dazu: „Damit ist die Förderung der Riester-Rente wirklich attraktiv“. Da auch die Versicherungen auf das neue Pferd setzten, kam es zum Boom. Verstärkt wurde er durch den Berufseinsteigerbonus, den es ab diesem Jahr für alle unter 25jährigen Berufsanfänger gibt. Immerhin 200 Euro erhalten sie zusätzlich, wenn sie mit einer Riester-Rente privat vorsorgen. Auch der Extra-Bonus für Kinder, die ab diesem Jahr geboren werden – 300 Euro statt 185 Euro – hat seinen Teil zum wieder angefachten Interesse beigetragen.
Posted by Andre on 08/25 at 03:52 AM
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