Freitag, August 29, 2008
Einschätzungen zur Entwicklung der Zinsen
Angehende oder potentielle Darlehensnehmer, die die Entwicklung der Hypothekenzinsen genau verfolgen, werden es sicherlich schon bemerkt haben: Die Zinsen sind in den vergangenen Tagen nochmals gefallen. Für alle angehenden Darlehensnehmer sind dies gute Nachrichten, immerhin bedeutet dies, dass sie durch den Zinsrückgang nachhaltig profitieren können und im Optimalfall mehrere tausend Euro an Zinsbelastung einsparen können.
Viele Menschen fragen sich nun, ob sie noch länger warten sollen, um womöglich von weiteren Zinsrückgängen profitieren zu können. Allerdings ist es nicht gerade leicht, diese Frage zu beantworten, weil es schlichtweg unmöglich ist, die Entwicklung der Hypothekenzinsen vorauszusagen. Die Experten gehen allerdings davon aus, dass für die kommenden Wochen und Monate weder ein signifikanter Anstieg noch ein Rückgang der Zinsen zu erwarten ist.
Gegen die Wahrscheinlichkeit eines weiteren Zinsrückgangs spricht die anhaltend hohe Inflation im Euroraum: Diese befindet sich auf einem Rekordniveau, wie man es zuletzt in den 1980er Jahren erleben konnte. Demnach wird sich die EZB kaum dazu durchringen können, in absehbarer Zeit eine Senkung der Leitzinsen vorzunehmen. Auf der anderen Seite wird die EZB aber auch keine Erhöhung der Zinsen vornehmen können, weil sich die Wirtschaft in den vergangenen Wochen immens abgeschwächt hat bzw. die Indikatoren auf eine starke Wirtschaftsabkühlung schließen lassen. Die Bekanntgabe der aktuellen Indikatorenwerte war es übrigens, die in den vergangenen Tagen zum Zinsrückgang geführt hat.
Angehende Darlehensnehmer müssen somit selbst abwägen, wie sie verfahren möchten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, betrachtet den Zinsrückgang als Chance, sich attraktive Zinssätze zu sichern. Wer hingegen auf einen weiteren Rückgang der Zinsen spekuliert, darf dies gerne tun, muss allerdings auch dazu bereit sein, einen Zinsanstieg in Kauf zu nehmen.
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Stefan on 08/29 at 02:11 PM
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Private Krankenversicherung weiterhin stabil
Die PKV dürfte in Zukunft zwar neuen Herausforderungen entgegen sehen, bewegt sich aber im Moment auf einem relativ stabilen Niveau. Zumindest kommt die internationale Ratingagentur Fitch zu diesem Ergebnis und gibt gleichzeitig einen kleinen Ausblick auf die Stärken und Probleme der nächsten Jahre. Ein großes Plus der privaten Krankenversicherer ist laut Fitch die überaus gute finanzielle Decke, da sich die Überschüsse bis 2006 mehr als verdoppelt hätten. Zudem hat sich in der Vergangenheit das Eigenkapitalvolumen der PKV sehr positiv entwickelt, was auch zukünftig das Modell der privaten Versicherungen als Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens nicht gefährden wird.
Wesentlich dunkler sehen die Aussichten dagegen beim Neukundengeschäft und der Einführung des Basistarifs aus. Hier müssen sich die Versicherungen vor allem auf Schwierigkeiten einstellen. Unter anderem die Einführung des 3-jährigen Wechselverbots zieht nach Ansicht der Ratingagentur negative Einflüsse nach sich.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, könnte die Ausrichtung der Marketingstrukturen auf die freiwillig Versicherten der GKV ohne Wechselbeschränkung dem Rückgang der Neuzugänge entgegenwirken. Die wohl größte Herausforderung bildet jedoch der Basistarif. Dabei spielt weniger die Portabilität der Altersrückstellung eine ausschlaggebende Rolle. Viel eher ist die Deckelung der Beiträge auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung für die Schwierigkeiten verantwortlich. Gerade kleine Gesellschaften mit einer geringen Eigenkapitaldecke dürften diese Vorgaben aus Berlin besonders deutlich zu spüren bekommen.
Ein weiterer Zuwachs wird dagegen im Bereich der Zusatzversicherungen erwartet. Hiermit können sich auch Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung wie Privatpatienten versichern lassen und kompensieren auf diese Weise schrumpfende Leistungen der GKV. Die PKV dürfte also nach Einschätzung der Experten eher mit gemischten Gefühlen ins Jahr 2009 starten, braucht sich um existenzielle Ängste aber keine Sorgen machen.
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Stefan on 08/29 at 02:10 PM
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Notwendige Versicherungen für Auszubildende
Die Versicherungsbranche versucht unter allen Umständen, neue Kunden zu gewinnen und nichts macht sich da besser, als jährlich um die Gunst der neuen Auszubildenden zu werben, Unzählige Versicherungsangebote mit einem besonderen Bonus locken die jungen Schulabgänger, die meistens gar nicht genau wissen, auf was sie sich beim Abschluss der Versicherungen einlassen. Verbraucherschützer warnen deswegen dieser Tage wieder vermehrt vor spontanen Versicherungsabschlüssen. Es gibt viele Versicherungsvertreter, die den Azubis Verträge regelrecht „aufschwatzen“.
Die grundlegenden Versicherungen, die ein Auszubildender allerdings benötigt, sind durchaus überschaubar. Abgesehen von der obligatorischen Krankenversicherung raten Spezialisten vom Bund der Versicherten den Auszubildenden unbedingt zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Darüber hinaus kann der Auszubildende alle weiteren Policen, wie beispielsweise die Auto-Versicherung, häufig über die Eltern mitnutzen. Solange sie noch zu Hause wohnen und nicht in die eigenen vier Wände ziehen, brauchen sie auch grundsätzlich keine Hausratversicherung. Zudem sind sie bis zur Beendigung ihrer Ausbildung über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.
Allerdings gibt es auch eine Versicherung, deren Abschluss die Experten unbedingt als notwendig ansehen, und zwar die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sollte bestenfalls zu Beginn der Ausbildung abgeschlossen werden und kann im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin bewahren. Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung sogar schon während der Schulzeit abgeschlossen wird, können preiswertere Prämien erzielt werden und die Wahrscheinlichkeit, in die Police aufgenommen zu werden, ist wesentlich höher. Je älter der zukünftige Versicherungsnehmer wird, desto eher können Krankheiten den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung problematisieren.
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Saskia on 08/29 at 10:36 AM
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Betriebliche Altersvorsorge: Rente auch nach einer Insolvenz
Böse Überraschungen bei der Betriebsrente dürfte es eigentlich nicht geben, denn um diese Art der zusätzlichen Altersvorsorge ist ein dichtes Sicherheitsnetz gespannt. Und trotzdem müssen Rentner manchmal für ihre Rechte kämpfen. Denn der Schock kommt meist mit der Post: Die Betriebsrente wird gekürzt. Auch wenn man diese seit mehr als 15 Jahren erhält, können ehemalige Arbeitgeber in eine existenzbedrohende Lage geraten. Und was, wenn tatsächlich auch eine Rentenanpassung nach unten betrieblich vereinbart war?
Die Betriebsrente gilt emotional und juristisch als ein schwieriges Feld - eben auch für Geschäftsführer und Vorstände, die auch dafür zu sorgen haben, dass finanzielle Lasten aus Rentenverpflichtungen geschmälert werden.
Manchmal stockt die Betriebsrente
Doch ein Engpass an Liquidität rechtfertigt nicht, die Rentenzahlungen zu mindern oder einzustellen, so die Arbeitsrechtler. Ist doch der Bestandsschutz der Betriebsrente, der dritten Säule der Altersvorsorge neben gesetzlicher und privater Rente, im deutschen Betriebsrentengesetz von 1974 verankert. Darin legt Paragraph 2 fest: Ein Anspruch auf Betriebsrenten ist “unverfallbar”. Was also eingezahlt und zugesagt wurde, muss der Rentner auch erhalten. Die Ansprüche sind auch dann zu erfüllen, wenn der Betrieb nicht mehr existiert.
In den Zeiten vor dem Betriebsrenten-Gesetz waren die Rentenverpflichtungen in Deutschland nur durch Vertrag geregelt. Wurde der Arbeitgeber zahlungsunfähig, blieben die Renten aus. Mit dem Betriebsrentengesetz wurde jedoch auch ein Pensionssicherungsverein (PSV) geschaffen, der bei Insolvenz des Arbeitgebers die Rentenleistungen sichert. Von 70.000 Unternehmen, die Mitglied sind, wurden 820 Millionen Euro Beiträge bezahlt - eine Summe, mit der der PSV mehr als 450.000 Rentner mit rund 59 Millionen Euro im Monat bedient. Im Durchschnitt 130 Euro je Rentner.
Sicherung mit Lücken
Eine individuelle Rentenverpflichtung durch den PSV kann für den Einzelnen aber auch Nachteile haben. Denn ihm fehlt der Inflationsausgleich. Zahlt nämlich ein Unternehmen die Bezüge an frühere Mitarbeiter, gilt die Verpflichtung, alle drei Jahre die Rente an den Kaufkraftschwund anzupassen. Der Maßstab dafür ist der Verbraucher-Preisindex oder die Lohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen. Nur bei nachweislich wirtschaftlichen Schwächen darf der Zuschlag ausbleiben. Zahlt dagegen der PSV die Rente, entfällt diese Kaufkraft-Prüfung. Bei langen Bezugszeiten ist dies ein erheblicher Nachteil. Verliert doch ein ehemaliger Arbeitnehmer während 20 Jahren der “Ausfall”-Rente über den PSV bei einer jährlichen Inflationsrate von drei Prozent viel an realer Kaufkraft. In Zahlen: 10.000 Euro im Jahr entsprächen dann einer heutigen Kaufkraft von nur noch 5400 Euro.
Rente mit Obergrenze
Den Rentnern droht jedoch noch ein Zeit- und ein Luxus-Problem. Der PSV zahlt nur bis zu sechs Monate rückwirkend nach dem Insolvenzfall. Bei längeren Verfahren gilt für den Rentner die Wartezeit. Als “Luxusproblem” gilt dagegen die Anspruchshöchstgrenze einzelner Berechtigter, denn der PSV zahlt nicht mehr als den dreifachen Wert des jährlichen Durchschnittseinkommens rentenversicherter Arbeitnehmer - und das sind fast 7.500 Euro im Monat. Für Betriebsrentner deckt der PSV jedoch nur drei von fünf Wegen der betrieblichen Altersvorsorge - die Direktzusage, die Unterstützungskasse und den Pensions-Fonds.
Pensions-Kassen und die Direktversicherung, eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber, sind nicht abgedeckt. Hierbei werden die Versicherungsunternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) kontrolliert, was bei strengen Auflagen einen Ausfall des Versicherers sehr unwahrscheinlich macht. Pleiten sind aber nicht auf jeden Fall zu verhindern, was 2003 die Mannheimer Versicherung zeigte, wenn auch für die Rentner kein Schaden eintrat. Die Rettung hieß Protektor, Auffanggesellschaft der Versicherungswirtschaft, die für die Mannheimer einsprang.
Gegen Unwillen helfen Gerichte
Gegen Forderungsausfall bei Insolvenz sind Betriebsrenten also geschützt. Was aber ist zu tun, wenn das Unternehmen einfach nicht zahlt? Bei solchem Zahlungsverzug muss der Anspruch vor Gericht durchgesetzt werden. Für aktuell 1.200 Rentner der Ymos AG sind bislang 1.100 Verfahren anhängig. Die Verhandlungen laufen seit April vor dem Arbeitsgericht Offenbach, die Kläger gewinnen einen Fall nach dem anderen. Allein wegen formaler Fehler wurden einzelne Klagen abgewiesen. Durch wirtschaftliche Not die Renten zu kürzen oder zu streichen, ist nicht zu rechtfertigen, so das Gericht. Es folgte der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das schon 2003 urteilte, ein Widerruf von Versorgungs-Zusagen sei nicht möglich.
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wob. on 08/29 at 10:12 AM
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Verbraucherschützer informieren: Genügend Geld im Ruhestand
Der Trick mit dem Knick und die Masche mit der Lasche - wenn alles so einfach wäre, wie einst ‘ne Ritter-Sport aufzumachen, wäre das Leben auch im Alter wohl ein Kinderspiel. Wie aber kann man sich vor einem Finanz-Knick im Alter tatsächlich schützen?
Die eigenen finanziellen Ressourcen optimal einzusetzen, ist um so wichtiger, je kürzer die Zeit bis zum Beginn der Rente ist. Denn angelegtes Geld sollte schnell mal auch für den Alltag, für die Reise oder die Ersatz-Anschaffung verfügbar sein. Ein neue Ratgeber, herausgegeben von den Verbraucherzentralen und dem ARD-Ratgeber Geld, hilft bei der Planung der Altersfinanzen. Aufgezeigt werden Wege zur individuellen Finanzstrategie, mit der man den Lebensstandard und die Unabhängigkeit sichern und halten kann. Schließlich reicht die gesetzliche Rente bei vielen nur für die Grundsicherung.
Es kann zur Illusion werden, sich zu lange ein sorgloses Leben im Ruhestand nur vorzustellen. Denn für künftige Generationen an Ruheständlern werden sich die finanziellen Bedingungen in den nächsten Jahren verschlechtern. Deshalb sollte jeder Einzelne rechtzeitig vor dem Übergang ins Rentenalter seine Strategie finden, um den Lebensstandard auch im Alter halten zu können. Wie das am besten funktioniert, macht der Ratgeber “Finanzen im Ruhestand” deutlich. Das Buch zeigt denjenigen, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben, wie sie freies, nicht benötigtes Geldvermögen besser anlegen können. Der Ratgeber hilft auch dabei, Finanzen rechtzeitig zu ordnen, gibt verständliche Übersichten zur Kapitalanlage, er enthält Tipps zu Versicherungen und stellt Anlagestrategien vor, die für den Ernstfall gelten - Tod des Partners, Scheidung oder Krankheit - vor.
Bestellmöglichkeiten
Der Ratgeber “Finanzen im Ruhestand” kostet 12,40 Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung und ist zu bestellen beim:
* Versandservice vzbv
Heinrich-Sommer-Str. 13
59939 Olsberg
* 0 29 62 - 90 86 47 * versandservice@vzbv.de
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wob. on 08/29 at 08:58 AM
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Au Pair Versicherungen - Teil 4
Wer als Au Pair ins Ausland gehen möchte, sollte sich auch Gedanken um den Versicherungsschutz machen. Ansprechpartner ist unter anderem die Hanse Merkur Reiseversicherung AG, die gleich vier Tarifvarianten anbietet. Die Leistungsmerkmale stellen wir hier vor.
Die letzte Au-Pair Tarifvariante der Hanse Merkur ist auch die teuerste. Mit einem monatlichen Beitrag von 43 Euro bietet der Tarif besten Versicherungsschutz zu einem hervorragenden Preis-Leistungsverhältnis. Die Variante Care Au-Pair XL orientiert sich an den Leistungsgegebenheiten des Tarifs Care Au-Pair M. Allerdings bietet der Tarif deutlich verbesserte Leistungen, dabei wird von der Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung natürlich auch abgesehen. Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:
- Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 Prozent; ab 1.000 Euro ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 1.000 Euro vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 Prozent
- Kosten für den Besuch eines Familienangehörigen ab dem sechsten Tag bei stationärer Krankenhausbehandlung; einmalig während des gesamten Versicherungszeitraumes bis zu höchstens 1.500 Euro, das gilt lediglich für Verträge mit mindestens einjähriger Versicherungsdauer
- Ausfallgeld bei einer stationären Krankenhausbehandlung ab dem sechsten Tag von 20 Euro je Tag, längstens für 90 Tage je Versicherungsjahr, auch dieses kann nur bei Verträgen mit mindestens einjähriger Versicherungsdauer angewendet werden
Durch die Vielfältigkeit der Tarifvarianten müsste sich für jedes zukünftige Au-Pair also die passende Versicherung finden lassen. Sollte es noch Fragen geben beziehungsweise wenn mehr Informationen erwünscht sind, ist es empfehlenswert, die Versicherer direkt zu kontaktieren. Dann steht einem abgesicherten und hoffentlich auch entspannten Jahr als Au- Pair aus versicherungstechnischer Sicht nichts mehr entgegen.
Die weiteren Au Pair Tarife der Hanse-Merkur:
Care Au-Pair SI
Care Au-Pair S
Care Au-Pair M
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Saskia on 08/29 at 06:53 AM
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Baufinanzierung: Best Ager werden zur neuen Zielgruppe der Banken
Banken, Bausparkassen und Versicherer haben schon bessere Zeiten erlebt – zumindest wenn es um das Thema Baufinanzierung geht. Das klassische Geschäft mit der Immobilienfinanzierung ist seit Ende 2005 stark rückläufig – und derzeit scheint dieses Umfeld einen neuen Tiefpunkt erreicht zu haben. Um sich dennoch am Markt behaupten zu können, begeben sich die Kreditinstitute auf die Suche nach neuen Kundengruppen.
So ist schon seit einigen Monaten festzustellen, dass neue Kundengruppen erschlossen werden oder den Interessenten eine Finanzierungszusage erleichtert wird. Dies trifft insbesondere für die so genannten „Best Ager“ zu. Die einen sprechen von „Best Agern“, die anderen von der „Generation 50plus“ – gemeint sind letzten Endes Menschen, die älter als 50 Jahre sind, im Berufsleben stehen und die höchste Stufe der Karriereleiter erklommen haben. Aufgrund ihres vergleichsweise hohen Einkommens wird diese Kundengruppe von zunehmend mehr Kreditinstituten umworben.
Das Angebot an Finanzierungslösungen, die in den Bereich der Baufinanzierung fallen, ist immens groß. Einerseits werden Darlehen angeboten, die sozusagen noch den späten Traum von der eigenen Immobilie ermöglichen sollen. Es sind aber auch Darlehensangebote auf den Markt gekommen, die zur Kapitalbeschaffung dienen, um beispielsweise größere Reisen oder ähnliches zu verwirklichen.
Das Angebot dieser Produkte nimmt stetig zu – erst zu Beginn dieser Woche hat die „Quelle Bausparkasse“ bekannt gegeben, fortan spezielle Finanzierungslösungen für „Best Ager“ anzubieten.
Was die einzelnen Finanzierungslösungen betrifft, so funktionieren diese stets nach demselben Prinzip. Weil die „Best Ager“ über ein vergleichsweise hohes Einkommen verfügen, wird eine relativ hohe Tilgung festgesetzt. Diese ermöglicht einen schnellen Darlehensabtrag, so dass die Restschuld bei Eintritt in den Ruhestand relativ gering ausfällt und eine Weiterfinanzierung mit niedriger Tilgung möglich ist.
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Jochen on 08/29 at 06:28 AM
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200 Millionen Euro aus dem Verkauf der DBV müssen noch verteilt werden
Es geht um richtig viel Geld. Das Problem: Viele, die Anspruch darauf hätten, wissen es nicht oder haben es vergessen. Angesprochen sind alle ehemaligen Versicherten der Deutschen Beamten-Versicherung (DBV) Öffentliche Lebens- und Renten-Versicherungsanstalt und deren Erben. Das Unternehmen wurde 1990 von der Bundesregierung privatisiert und der Erlös auf den Konten der Lebensversicherten verbucht. 25 Prozent und eine Aktie verblieben bei der DBV Öffentlichrechtlich Anstalt für Beteiligung. Dieser Anteil wurde vor zwei Jahren für 343 Millionen an die Credit Swiss verkauft. Dieses Geld muss jetzt verteilt werden.
600.000 ehemalige Kunden der DBV haben Anspruch auf einen Teil des Geldes. Gemeldet haben sich in den vergangenen 18 Monaten lediglich 208.000 Anspruchsberechtigte. 200 Millionen Euro müssen noch „unters Volk“ gebracht werden. Sie können bis zum 2. März 2009 abgerufen werden. Das gilt laut aktueller Pressemitteilung für alle, „deren Lebens- oder Rentenversicherungsverhältnisse am 31.Dezember 1989 schon und am 26. April 1990 noch bestanden und bei denen keine Gesamtentschädigung vorgenommen wurde“. Sie haben Anfang der 90er Jahre ein Wertpapier mit drei Coupons erhalten. Der erste Coupon ist jetzt nötig, um seinen Anspruch geltend zu machen. Daher rät Hans-Joachim Krauß, Vorstandsmitglied der DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen, die Versicherungsordner noch einmal gründlich zu durchforsten. Sollte man die Coupons verloren haben, kann man sich in einem Aufgebotsverfahren an das Amtsgericht Wiesbaden wenden. Ansonsten reicht es, mit dem Coupon zur Bank zu gehen.
Das Kapital, das bis zum 2. März kommenden Jahres nicht verteilt wurde, kommt in die zweite Runde. Sie wird im Sommer 2009 starten. Um wie viel Geld es dann genau gehen wird, kann heute noch nicht abgeschätzt werden. Man rechnet mit rund 200 Millionen Euro. Drei Jahre lang besteht dann die Möglichkeit, den zweiten Coupon zu nutzen. Das Restvermögen, das im Anschluss noch übrig bleibt, wird voraussichtlich ab Herbst 2012 ausgeschüttet. Dafür kalkuliert die DBV Anstalt für Beteiligungen ein halbes Jahr ein, danach ist sie liquidiert. Ein wenig Zeit bleibt also noch, sollte man die Coupons oder einen alten Vertrag finden. Immerhin geht es um durchschnittlich 500 Euro. In einigen Fällen auch um Beträge von weit über 5.000 Euro.
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Andre on 08/29 at 04:39 AM
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Economy Class statt First: Reisevertrag fristlos kündbar
Wie abgedroschen : “Wenn einer eine Reise tut…” - Was aber, wenn er sie denn nicht tut. Ein Reisevertrag darf fristlos gekündigt werden, wenn dem Kunden beim Ein-Checken statt der gebuchten Ersten Klasse nur die Economy Class angeboten wird.
Die Fachzeitschrift “NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht”(München, 11/2008) berichtet aktuell über das Urteil des OLG Düsseldorf. Dem Kunden steht nach Auffassung des Gerichts in einem solchen Fall auch eine Entschädigung zu, weil Urlaubszeit nutzlos vertan wurde. In manchen früheren Fälle dieser Art spricht die Justiz auch von “entgangenem Lustgewinn aus einer Nicht-Urlaubsreise” (Az. 12 U 39/07).
Die Klage des Touristen wurde von den Richter angenommen und dem Kläger Recht gegeben. Gebucht hatte der Kläger eine Urlaubsreise in die Karibik in der Kategorie “First Comfort Class”. Beim Abflug verwies ihn die Fluggesellschaft auf die Economy Class. Eine ungute Tatsache, weshalb er den Antritt der Reise verweigerte und statt dessen die Rückzahlung des Reisepreises und eine Entschädigung verlangte.
Das Gericht gab ihm in beiden Punkten Recht. Dem verhinderten Fluggast sei es auch nicht zumutbar gewesen, auf das Angebot des Veranstalters einzugehen und in der gebuchten Klasse die Reise von einem anderen Flughafen aus zu starten.
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wob. on 08/29 at 02:54 AM
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Unterschrift vom Teddy: Überweisungen mit zweifelhafter Signatur
Sie ist noch tagesaktuell - die Überweisung von Konto zu Konto. Jetzt aber berichtet der MDR, dass bei Überweisungen häufig die Unterschrift nicht geprüft würde. Bei einem Test seien auch kurios gewählte Signaturen wie ‘Pittiplatsch’ oder einfache Wellenlinien in der Auftraggeberzeile akzeptiert worden. Von 100 Überweisungen seien 95 mit Beträgen zwischen 5 und 50 Euro ausgeführt worden, ohne dass ein Verfügungsberechtigter unterschrieben hatte.
Auf die Vorwürfe räumte der Spitzenverband der deutschen Bankwirtschaft “Zentraler Kreditausschuss” ein, dass eine strengere Kontrolle erst bei höheren Beträgen erfolge, während darunter Stichproben gemacht würden. Es sei für die Banken eine Kostenfrage, Überweisungen exakt zu kontrollieren, so die Stellungnahme.
Für die Verbraucherzentrale Sachsen gilt jedoch, dass die Unterschrift auf einem Überweisungsträger die des Kunden sein müsse, um als Auftrag wirksam zu sein. Sei dies nicht der Fall, müsse die Bank den Betrag zurückbuchen. Um sich vor einem Missbrauch zu schützen, rät die VZ dazu, die Kontoauszüge regelmäßig und sorgfältig zu kontrollieren.
Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) ist die Zahl der Fälle von Betrug bei Überweisungen und Kontoeröffnungen von 1999 bis 2007 von jährlich rund 3.000 auf rund 18.000 gestiegen. Im vergangenen Jahr entstand dadurch ein Schaden in Höhe von 51,3 Mio. Euro (1999: 13,2 Mio. Euro).
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wob. on 08/29 at 02:49 AM
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Donnerstag, August 28, 2008
Ein besonderes Wert-Papier: Kündigung nur mit Versicherungsschein möglich
Vergessen schützt vor Strafe nicht! - Hat sich ein Ehepaar auseinander gelebt und geht künftig getrennte Wege, ist es sinnvoll, sich auch auf den bisherigen Versicherungsschutz zu besinnen. Noch besser, bei Streit in der Ehe ist auf die Originale der Versicherungspolicen zu achten, bevor ein Partner die Versicherung kündigt und sich den Rückkaufswert aufs eigene Konto buchen lässt.
Die Bedeutung, die der Besitz des Versicherungsscheins hat, erkannte ein Ehemann erst, nachdem die Ehefrau ohne sein Wissen seine Lebensversicherung bei der Versicherungsgesellschaft gekündigt hatte. Die Ehefrau hatte dazu beim Versicherer das Original des Versicherungsscheins vorgelegt, worauf wenig später der Rückkaufswert an die Ehefrau ausgezahlt wurde. Das Oberlandesgericht Bremen hat nun die Klage des Ehemanns gegen die Versicherungsgesellschaft abgelehnt (Aktenzeichen: 3 U 45/07). Begründung: Es ist für den Versicherungsnehmer wichtig, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu lesen, weil darin erkennbar wird, dass die Gesellschaft allein den Inhaber (Besitzer) des Versicherungsscheins als verfügungs- und insbesondere empfangsberechtigt ansehen kann.
Wegen dieser Klausel galt die Ehefrau als berechtigt, mit dem Original des Versicherungsscheins auch die Lebensversicherung zu kündigen und den Rückkaufswert zu kassieren. Wegen seines anteiligen Anspruchs muss sich der Ehemann nun an seine Ehefrau halten. Bei solche Klauseln im Vertrag einer LV sollte man die Original-Police so aufbewahren, dass nicht unberechtigt damit umgegangen werden kann. Vor allem auch dann nicht, wenn die Beziehung kriselt oder eine Scheidung nicht auszuschließen ist.
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wob. on 08/28 at 05:17 PM
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Gratis bleibt gratis! Gratis = kostenfrei = “umme” *)
Nur gewerblich entstehen betriebliche ‘Kosten’ - Achtung: Internet-Fallen
Wer als unbedarfter Internet-User für ein im Netz entdecktes Gratis-Angebot plötzlich zahlen soll, muss sich nicht um seine finanzielle Pflicht sorgen. Doch unseriöse Anbieter stellen Tag für Tag solche Forderungen auf und berufen sich auf Hinweise, die irgendwo auf ihrer Website versteckt waren oder immer noch sind. Forderungen dieser Art sind in den meisten Fällen unberechtigt, so die “eCommerce-Verbindungsstelle” der Organisation “Euro-Info-Verbraucher”. Nach Information der Organisation haben bereits zwei Gerichte geurteilt, dass ein versteckter Preishinweis nicht in jedem Fall wirksam sei. Im Merkblatt von Euro-Info-Verbraucher ist vieles zu Online-Abo-Fallen zu entnehmen. Zu finden ist es unter www.ecom-stelle.de unter der Überschrift “Vorsicht Falle!”.
*) “Umme” gilt als süddeutsche Form für umsonst, und das ist nun wieder gratis.
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wob. on 08/28 at 05:13 PM
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Die Vorteile der privaten Krankenversicherung
Beim Stichwort PKV tauchen im Internet immer wieder Seiten auf, die sich mit den Vorzügen der privaten Krankenversicherung beschäftigen, Vorteile gegenüber der GKV anpreisen und mit einem Versicherungsvergleich auch sofort zum Wechsel animieren.
Vor einer übereilten Entscheidung empfiehlt sich aber ein kurzer Blick hinter die Kulissen, um zu entscheiden, ob die Versprechen der privaten Krankenversicherung auch wirklich gehalten werden. Schließlich ist es zwar gerade für Selbstständige und Freiberufler relativ einfach, in die PKV zu wechseln. Der Schritt zurück in die gesetzlichen Krankenkassen fällt dagegen umso schwerer.
Eines der vielen Pro-Argumente betrifft die Betreuung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer und eine Behandlung durch leitendes Klinikpersonal. Eine solche Leistung lässt sich zwar grundsätzlich in die private Krankenversicherung aufnehmen, wird aber mit entsprechenden Beiträgen bezahlt. Darum empfiehlt sich gerade für Einsteiger, denen ein niedriger Beitrag besonders am Herzen liegt, auf diese gehobene Leistung zu verzichten. Eine große Zahl der neuen Kliniken geht von sich aus den Weg zu kleineren Patientenzimmern.
Die besonderen Stärken der PKV liegen dagegen auf anderen Gebieten, etwa dem Zahnersatz. Hier erhalten Patienten wesentlich höhere Zuschüsse von ihrer Versicherungsgesellschaft, als dies für Mitglieder der GKV üblich ist. 75% oder 80% sind in diesem Zusammenhang keine Seltenheit.
Daneben spielen private Versicherungen ihre Stärken auch im Ausland aus: Die Versicherten können sich auf einen Schutz im Urlaub oder während einer Geschäftsreise verlassen, von dem in der GKV nur geträumt werden darf.
Weiterhin sind in der PKV Zuzahlungen für Medikamente oder eine Praxisgebühr unbekannt, Patienten erhalten den vollen Preis für Heilmittel ersetzt. Wo sich eine private Krankenversicherung noch überall lohnt, hängt stark von den individuellen Gegebenheiten ab, auf jeden Fall bietet sie in der Regel bessere Leistungen als die GKV.
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Stefan on 08/28 at 12:03 PM
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Die Existenzgründung richtig versichern
Jedes Jahr beweisen tausende Bundesbürger ihren Mut zum Risiko und wagen den Schritt in die Selbstständigkeit. Dass damit nicht nur sonnige Tage, sondern auch schwere Zeiten verbunden sind, ist in der Regel kein Geheimnis. Was dagegen für jeden Existenzgründer im ersten Moment als unlösbare Aufgabe erscheint, ist die Auswahl der passenden Versicherungen. Anders als Angestellte oder Arbeitnehmer muss jeder Selbstständige und Freiberufler für die persönliche Absicherung selbst sorgen und darf dabei auch die gewerbliche Sicherheit nicht vergessen.
Aus diesem Grund sollte im Zusammenhang mit Versicherungen immer zwischen den privaten und geschäftlichen Policen unterschieden werden. Zu den Erstgenannten zählt unter anderem die Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Rahmen der PKV wird zudem eine Pflegeversicherung abgeschlossen, neben der auch das Krankentagegeld nicht vernachlässigt werden darf. Darüber hinaus sollten Existenzgründer bereits an ihre Zukunft denken und sich auch um eine private Rentenversicherung bemühen.
Die Bandbreite der gewerblichen Versicherungen richtet sich vor allem nach den ausgeführten Tätigkeiten. Baubetriebe können auf eine betriebliche Haftpflichtversicherung auf keinen Fall verzichten. Programmierern und Designern dürften Vermögensschäden an Dritten dagegen eher schwer fallen. Lagern in den Betriebsräumen hochwertige Waren und Einrichtungen, empfiehlt sich ebenfalls der Abschluss einer Inhaltsversicherung, welche in ihren Leistungen einer privaten Hausratversicherung ähnelt.
Eine weitere Versicherung, die in jedem Fall die Aufmerksamkeit eines Unternehmens genießen sollte, ist eine Firmenrechtsschutz-Versicherung. Hiermit lassen sich die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits im Rahmen halten bzw. Ärger abwehren. Einige Anbieter führen inzwischen Produkte, mit denen sich eine private und gewerbliche Rechtsschutzversicherung problemlos kombinieren lässt. Um mit einer Existenzgründung langfristig Erfolg zu haben, reicht also nicht nur die passende Geschäftsidee aus, es sollte auch eine gute Versicherung im Hintergrund den Schutzengel spielen.
Variable Darlehen: Zinssätze höher als bei Darlehen mit Zinsbindung
Variable Darlehen haben durchaus eine Daseinsberechtigung. Zwar kann längst nicht jedem Bauherren oder Immobilienkäufer dazu geraten werden, bei der Finanzierung seines Vorhabens auf ein Darlehen mit variablem Zinssatz zu setzen, aber dennoch gibt es einige Situationen, in denen dies sehr vorteilhaft sein kann, wie zum Beispiel bei kurzfristigen Grundstücksfinanzierungen oder Zwischenfinanzierungen.
Allerdings sind variabel verzinste Darlehen bereits seit einigen Monaten nicht mehr so gefragt. Dies liegt schlichtweg daran, dass sich vor etwa zwei Jahren die Zinsmärkte gedreht haben. Üblicherweise verhält es sich so, dass variabel verzinste Darlehen zu den mit Abstand günstigsten Darlehen zählen. Allerdings herrscht an den Zinsmärkten eine Besonderheit vor: Die langfristigen Zinsen sind günstiger als die kurzfristigen Zinsen. Normalerweise können variable Darlehen sowie Darlehen mit kurzer Zinsbindung sehr günstig abgeschlossen werden. Vereinbart man hingegen Darlehen mit längeren Zinsbindungen, so wird es immer teurer bzw. müssen Zinsaufschläge in Kauf genommen werden.
Derzeit verhält es sich jedoch genau umgekehrt: Darlehensnehmer, die ein Darlehen mit hoher Zinssicherheit wünschen und sich deshalb für eine langfristige Zinsbindung entscheiden, kommen äußerst günstig zum Zug. Variabel verzinste Darlehen sowie Darlehen mit kurzer Zinsbindung sind vergleichsweise teuer. Finanzierungsexperten sprechen in solch einer Situation auch von einer inversen Zinsstrukturkurve.
Für all diejenigen, die sich auf der Suche nach einer günstigen Zwischenfinanzierung befinden, sind dies keine besonders guten Nachrichten. Ihnen kann nur dazu geraten werden, sich auf dem Markt genau umzusehen und Finanzierungsangebote miteinander zu vergleichen. Ansonsten ließe sich ein Zinsvorteil nur dadurch erzielen, indem man eine kurze Zinsbindung vereinbart.
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Gerald on 08/28 at 12:01 PM
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