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Donnerstag, August 28, 2008

Au Pair Versicherungen - Teil 3

Die Hanse Merkur Reiseversicherung AG hat speziell für Au Pair mehrere Tarife im Angebot. Um den Überblick zu erleichtern, stellen wir die einzelnen Varianten vor, hier die Care Au-Pair M:

Für die Tarifvariante Care Au-Pair M muss eine monatliche Prämie von 35 Euro entrichtet werden. Bei dieser Variante wird Versicherungsschutz zu einem ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnis geboten. Der Tarif Care Au- Pair M basiert auf dem Tarif Care Au-Pair S und offeriert verbesserte Leistungen ohne die Zuzahlung in Form einer Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung. Die folgenden Mehrleistungen sind im Tarif erhältlich:

  • Erstattung der entstandenen Kosten bei einer medizinisch erforderlichen Heilbehandlung bis zum Höchstsatz der GOÄ
  • keine Selbstbeteiligung für alle tariflichen Leistungen
  • Schmerzlindernde Zahnbehandlung inklusive Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 Prozent. Ab einer Höhe von 500 Euro ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 500 Euro vor der Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet das Versicherungsunternehmen die entstandenen Kosten zu 50 Prozent.
  • unfallbedingte Zahnersatzkosten bis zu 1.000 Euro pro Versicherungsjahr
  • Ausfallgeld bei einer stationären Krankenhausbehandlung ab dem sechsten Tag von 10 Euro pro Tag, längstens für 90 Tage pro Versicherungsjahr, allerdings gilt das nur für Verträge mit mindestens einjähriger Versicherungsdauer

Die weiteren Au Pair Tarife der Hanse-Merkur:
Care Au-Pair SI
Care Au-Pair S
Care Au-Pair XL

Posted by Saskia on 08/28 at 11:40 AM
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Schmerzmittel nur noch auf Rezept?

Paracetamol werden nicht nur gute Wirkungen zugeschrieben. Auch die Nebenwirkungen sind nicht gerade ohne, vor allem dann nicht, wenn man große Mengen des Wirkstoffs der Schmerztabletten zu sich nimmt. So kann eine Überdosis Paracetamol dazu führen, dass es zu einem kompletten Ausfall der Leber kommt. Nun reagiert auch das Bundesgesundheitsministerium entsprechend und hat eine neue Verordnung auf den Weg gebracht. Wenn nicht noch jemand dieser Verordnung Steine in den Weg legt, werden Apotheker zum 1. April des nächsten Jahres neue Wege gehen müssen. Ab diesem Stichtag werden große Packungen des Schmerzmittels wohl nur noch auf Rezept an Kunden ausgegeben werden.

Ein Entwurf für die neue Verordnung sieht vor, dass nur noch Packungen mit maximal 20 Tabletten und einer Wirkstoffmenge von maximal 500 mg frei erhältlich sein dürfen. Die 500 mg entsprechen der Standard-Dosis für Erwachsene. Warum endlich eine neue Verordnung kommen soll, ist einfach zu sagen: Es gibt neue Erkenntnisse, die Bände sprechen über die Nebenwirkungen bei einer Überdosierung von Paracetamol. Was längst vermutet wurde, ist nun also auch zu Papier gebracht. So sagt zum Beispiel der Essener Arzt Ali Canbay: “Die Fälle von akutem Leberversagen, verursacht durch Medikamente, nehmen im Klinikalltag zu. Besonders häufig ist das gängige Medikament Paracetamol der Auslöser, Tendenz steigend”. In 80 Prozent der Fälle endet der Krankheitsverlauf, der äußerst schwer ist, mit dem Tod. Dies kann nur durch die Einpflanzung eines Spenderorgans vermieden werden.

Canbay ist Leiter einer Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema Leberversagen beschäftigt, mit den Ursachen und dem Aufkommen. Leider gibt es nicht sehr viele Daten dazu in unserem Land. Canbay sagt zu seiner Intention: “Wir wollen nicht ängstigen, sondern sensibilisieren. Paracetamol ist ein gutes Medikament. Es sollte jedoch nicht über längere Zeit in höheren Dosen eingenommen werden”. Paracetamol scheint Hepatitis als Ursache für das Leberversagen zu folgen. Damit es zu keiner „Wachablösung“ kommt, wird es ab nächstem Jahr hoffentlich zu der Neuverordnung des Bundesgesundheitsministeriums kommen. Der Empfehlung von Ärzten nach sollte Paracetamol nicht länger als drei Tage am Stück eingenommen werden, und es sollte die Höchstdosis von maximal 1,5 Gramm Paracetamol (drei Tabletten zu je 500 mg) bei Spannungskopfschmerzen eingehalten werden.

Bevor man aufgrund von Kopfschmerzen immer wieder zu Paracetamol greift, sollte man lieber zu seinem Hausarzt gehen und mit ihm über die Schmerz-Thematik sprechen. Leider haben Schmerzmittel die Folgewirkung, dass sie mit der Zeit auch abhängig machen können. Wenn das Schmerzmittel dann abgesetzt wird, kommt es aufgrund des Entzugs zu Kopfschmerzen, woraufhin der unwissende Patient dann wieder Schmerztabletten gegen diese Kopfschmerzen einsetzt. Das ist eine Spirale, aus der man kaum wieder entkommen kann, wenn man sie sich nicht bewusst macht. Wer häufig unter Kopf- und Nackenschmerzen leidet, sollte sich andere Möglichkeiten und Wege der Schmerzbekämpfung und / oder Schmerzreduzierung suchen. Je nach Ursache kann das Gymnastik sein oder verschiedene Entspannungsmethoden. Nicht jeder Schmerz sollte gleich mit einer Schmerztablette bekämpft werden. Mancher Kopfschmerz vergeht von selbst.

Bei Migräne hingegen sieht es anders aus. Hier sollte möglichst früh zu einem Schmerzmittel gegriffen werden, damit der Schmerz sich nicht ausbilden kann und noch schlimmer wird. Wegen eines geeigneten Medikamentes sollte aber lieber mit dem Hausarzt gesprochen werden, statt eine Eigendosierung mit Paracetamol vorzunehmen. Man muss sich bewusst machen, dass Medikamente keine Süßigkeiten sind, die keine Nebenwirkungen haben. Ganz im Gegenteil: Die Nebenwirkungen sollten beachtet und die Dosierungsanleitung unbedingt eingehalten werden. Deshalb heißt es in dem Entwurf zur neuen Verordnung auch: “Eine Begrenzung der Packungsinhalte von oral anzuwendenden, verschreibungsfrei erhältlichen paracetamolhaltigen Arzneimitteln ist somit angezeigt“.

Wenn der Entwurf am 13. Juni im Bundestag sein Ja bekommen hat, tritt die Verordnung am 1. April 2009 in Kraft. Dies ist notwendig, um den Pharmaherstellern wie auch den Apothekern eine Übergangsfrist zu gewähren. Momentan befinden sich Präparate mit Paracetamol im Gesamtwert von 25 Millionen Euro im Umlauf. Dies zeigt, wie groß der Markt und wie groß der Bedarf an Schmerzmitteln ist. Die gängigste Packungsgröße ist dabei die mit 15 Gramm, die 30 Tabletten in der Dosis zu ja 500 mg enthält.

Wie Ali Canbay sagte, ist es wichtig, die an Schmerzen leidenden Menschen in unserem Lande zu sensibilisieren. Nicht immer löst eine Schmerztablette oder gleich mehrere an einem Tag ein Schmerzproblem. Gerade wenn die Ursachen psychosomatischer Natur sind, also die Seele den Körper krank macht, sollten andere Wege beschritten werden.

Posted by Christel on 08/28 at 10:50 AM
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„Bildzeitung“ gibt Tipps zur Immobilienfinanzierung

Es ist heutzutage etwas völlig normales, wenn man in Printmedien auf Verbrauchertipps stößt. So findet man zum Beispiel in etlichen Zeitungen ab und an auch Tipps zum Thema Baufinanzierung. Darin werden potentiellen Immobilienkäufern und Bauherren zumindest grobe Ratschläge erteilt, die beim Bau oder bei der Finanzierung des Objekts zu beachten sind. Je nach Quelle der Information können diese Tipps zum Teil sogar richtig wertvoll sein. Auf der anderen Seite kann es aber auch vorkommen, dass man lediglich mit Allgemeinwissen überschüttet wird, welches einen nicht wirklich weiterbringt.

Das hat nun auch die „Bildzeitung“ getan. Vorgestern war in der „Bild“ ein Artikel zum Thema Baufinanzierung, in dem angeblich äußerst wichtige Tipps vorzufinden sind. Die Überschrift des Artikels lautete „Immobilien Finanzierung? Das müssen Sie wissen.“ Im Grunde genommen hatte der Artikel allerdings keinerlei Aussagekraft. So kam unter anderem ein Verbraucherschützer zu Wort, der mit dem Tipp aufwartete, die Finanzierung bei einer regionalen Bank abzuschließen, weil man dort über einen persönlichen Ansprechpartner verfügt, den man jederzeit aufsuchen kann. Auf die Tatsache, dass die Berater der Direktbanken oftmals wesentlich besser zu erreichen sind, wurde hingegen nicht hingewiesen.

Im nächsten Satz folgt der Hinweis, dass sich die Hypothekenzinsen derzeit im Durchschnitt auf 5,00 Prozent belaufen, man aber bei Abschluss über das Internet bzw. bei einer Direktbank in den Genuss besserer Konditionen gelangen kann – hier soll sich der Zinsvorteil auf bis zu 0,2 Prozent belaufen. Bei solch einem Tipp stellt sich nun die Frage wie, man verfahren soll – ist es besser, vor Ort zu finanzieren, oder doch lieber im Internet, wo die Konditionen günstiger sind?

Folglich kann allen Interessenten nur dazu geraten werden, Tipps dieser Art nicht ganz so ernst zu nehmen, sondern sich lieber auf die Suche nach einem unabhängigen Finanzierungsberater zu begeben, der ihnen dabei hilft, eine günstige Finanzierung zu finden, die auf exakt ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Posted by Jochen on 08/28 at 06:44 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

ASSDEX bleibt bei 50 Zählern – Absatzpotenzial liegt bei 4,9 Millionen Neuverträgen

Der von der psychonomics AG erstellte „Assekuranz Absatzpotenzial-Index“, kurz ASSDEX, für das dritte Quartal 2008 liegt vor. Sonderlich erfreut dürfte die Versicherungswirtschaft über das Ergebnis nicht sein. Die Deutschen sind nach wie vor eher versicherungsmüde und haben kein sonderlich großes Interesse daran, neue Policen abzuschließen oder bestehende Verträge zu ändern. Mit nur 50 Indexpunkten hat sich im Vergleich zum vorherigen Quartal zwar nichts verändert. Dafür ist die Tendenz mit Blick auf das Ergebnis aus dem Vorjahr (52) und das vierte Quartal 2007 (56) leicht rückläufig.

Lediglich 37 Prozent der Kunden spielen mit dem Gedanken ihren Versicherungsschutz auszuweiten oder den Anbieter zu wechseln. Das sind fünf Prozent weniger als noch vor einem Jahr. Hoffnung machen die Versicherungsnehmer, die in der Studie als grundsätzlich abschlussbereit gelistet werden. Ihr Anteil stieg von 22 auf 24 Prozent. Aus diesen beiden Werten errechnet die psychonomics AG ein mögliches Absatzvolumen für das laufende Quartal von rund 4,9 Millionen Neuverträgen. Damit wird die Prognose für das Vorjahr nur leicht unterschritten. Sie lag bei 5,0 Millionen Verträgen. Christoph Müller, zuständig für die Studie, kennt die Gründe: „Vielen Kunden fehlen derzeit die Impulse und konkreten Anreize für einen Versicherungsabschluss. Auch die Abgeltungsteuer ist hier bisher eher wirkungslos geblieben.“

Die Detailergebnisse des ASSDEX weisen den Bereich Schaden-Unfall-Haftpflicht als derzeit besonders schwach aus. Das Abschlusspotenzial wird mit 1,4 Millionen beziffert und hat deutlich nachgelassen. Im vorigen Quartal wies die Studie noch einen Wert von 1,8 Millionen aus. Auch bei der Altersvorsorge müssen die Unternehmen Abstriche in Kauf nehmen. Statt 0,5 Millionen im zweiten, sind es nur noch 0,3 Millionen Neuverträge, von denen aktuell ausgegangen wird. Die Abschlussbereitschaft ist vor allem bei der Riester-Rente deutlich zurückgegangen. Positiv entwickelte sich die Kfz-Sparte. Hier liegt die potenzielle Nachfrage bei rund 1,5 Millionen neuen Policen, wobei sich vor allem die bis 30jährigen als durchaus abschlussfreudig zeigen. Als Partner in allen Versicherungsfragen liegen dabei die Allianz, die Debeka und die HUK-Coburg auf den ersten drei Plätzen der Umfrage.

Posted by Andre on 08/28 at 05:26 AM
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Mittwoch, August 27, 2008

Medikamente jetzt bei Schlecker – Apotheker sind kritisch

Schlecker war schon immer für eine Neuheit gut, ob sie gut war oder schlecht. Nun wird es kalt auf dem deutschen Medikamentenmarkt. Denn die Drogerie-Kette geht auf Angriff und will in all ihren Filialen Medikamente verkaufen. Diese sollen von der niederländischen Apotheke Vitalsana kommen, einer Tochterfirma von Schlecker.

Die über 11.000 Filialen von Schlecker, Drospa und Ihr Platz werden nun auch Medikamente in ihren Regalen haben. Die Neuigkeit wurde inzwischen auch vom Unternehmen selbst bestätigt, nachdem erst nur das Gerücht über den filialeigenen Medikamentenverkauf die Runde gemacht hatte. Vitalsana ist die Apothekentochter der Schlecker-Gruppe und wird für die Lieferung der Medikamente zuständig sein. Damit es nicht zu missbräuchlichen Käufen kommt, muss der Kunde seine Medikamentenbestellung zuerst in der Filiale abgeben. Diese wird dann weitergeleitet an Vitalsana, welche binnen kurzer Zeit die Lieferung vornehmen soll. Abgeholt werden können die Medikamente dann nur mit dem Bestellschein und dem Ausweis. Ob dies dann tatsächlich auch so durchgeführt wird, muss die Zeit erst zeigen. Vorbereitet wurde der Medikamentenverkauf über die mehr als 11.000 Filialen auf jeden Fall schon von langer Hand. In den Filialen selbst lagen inzwischen Medikamentenprospekte mit 48 Seiten aus. Aufgrund rechtlich nicht geklärter Formalitäten musste der Start des Medikamentenverkaufs jedoch verschoben werden.

Es kommt also wieder Bewegung in den heiß begehrten Markt mit Arzneimitteln. Bei der Drogeriekette dm stehen bereits seit längerer Zeit Terminals der Europa Apotheek Venlo aus den Niederlanden. Dort können dm-Kunden Medikamente sowohl bestellen als auch abholen. Auch Rossmann, Konkurrent von Schlecker und dm, bekommt nun langsam einen wässrigen Mund und wird wohl auch irgendwann in die Richtung seiner beiden Kontrahenten gehen.

Was den Verbrauchern auch aufgrund der Rabatte immer mehr gefällt, missfällt im Gegenzug den Apothekern. Diese hatten erst den Versandhandel auf dem Kieker und nehmen nun Schlecker und Co. aufs Korn. Sowohl den Versandapotheken als auch den Drogerie-Ketten wird eine mangelhafte Beratung vorgeworfen. Nur, um mal ganz ehrlich zu sein: In welcher ortsansässigen Apotheke bekommt man heutzutage noch eine wirklich gute Beratung? Die Antwort lautet: In keiner. Zumindest habe ich - und viele andere, die ich kenne - genau diese Erfahrung gemacht. Vor einiger Zeit hat die Stiftung Warentest einen Apothekentest gemacht, der genau diese Erfahrung untermauert hat. Ob Schlecker und Konsorten dann wirklich so viel schlechter sein werden als die Apotheken vor Ort? Ich mag es kaum glauben. Und Sie?

Posted by Christel on 08/27 at 06:29 PM
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Vor dem Urlaub auch das Gepäck versichern

Sommer und Winter zählen für jeden deutschen Touristen zu den klassischen Jahreszeiten, in denen man schnell das Weite sucht. Zieht es dabei einen Teil der Verbraucher an die Strände rund ums Mittelmeer oder die Südsee, bucht die andere Hälfte lieber einen Skiurlaub. Dass auch im Urlaub mit Gefahren gerechnet werden muss, ist dabei dem größten Teil der Verbraucher klar. Nicht umsonst werden jedes Jahr vor Beginn der Ferien Auslandskrankenversicherungen abgeschlossen, um wenigstens die Gesundheit im Notfall auch jenseits der Grenze in guten Händen zu wissen.

Dass auch an anderer Stelle die eine oder andere böse Überraschung auf Reisende wartet, wird dabei leider oft vergessen. Umso ärgerlicher sind verloren gegangene oder beschädigte Gepäckstücke. Hier droht nicht nur der Urlaub mit einem Stimmungstief zu starten, auch der finanzielle Schaden macht sich später in der Urlaubskasse bemerkbar. Aus genau diesem Grund lohnt es sich bereits vor dem Antritt einer Reise, auch an die Versicherung des Gepäcks zu denken, zumal in den Leistungen auch der Verlust nach einem Einbruchsdiebstahl ins Hotelzimmer eingeschlossen wird.

Allerdings unterscheiden sich die Angebote der einzelnen Versicherungen beträchtlich. Neben der Deckungssumme, die durchaus im Bereich von mehreren tausend Euro variieren kann, zeigen die versicherten Leistungen deutlich, warum sich die Spitzenplätze in einem Vergleich nicht nur an den Beiträgen der Tarife orientieren. Gerade wenn die Mitführung eines Laptops oder anderer Geräte geplant wird, lohnt sich ein besonders genaues Hinsehen bei den Versicherungsbedingungen. Einige Anbieter übernehmen hierfür bei Verlust oder Beschädigung keine Leistungen und überlassen die Regulierung des Schadens den Versicherten.

Posted by Gerald on 08/27 at 10:33 AM
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Variable Darlehen sind besser als ihr Ruf

In Deutschland ist es üblich, dass Immobilien mit Darlehen vorfinanziert werden, die über eine so genannte Zinsbindung verfügen. Die Zinsbindung sorgt dafür, dass der Darlehenszins für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben wird, wodurch der Darlehensnehmer gegen einen Zinsanstieg abgesichert ist.

Allerdings existieren auch noch anderen Darlehensformen wie zum Beispiel das variable Darlehen. Bei dieser Darlehensform verhält es sich so, dass der Zinssatz nicht festgeschrieben wird und deshalb in regelmäßigen Abständen (in der Regel vierteljährlich) an die Entwicklung der Marktzinsen angepasst wird.

Variable Darlehen genießen in Deutschland einen vergleichsweise schlechten Ruf – die meisten Finanzierungsexperten raten von dieser Darlehensform ab. Sehr verwunderlich ist dies nicht, immerhin birgt sie große Gefahren. Denn sollten zum Beispiel die Marktzinsen enorm ansteigen, steigt auch die Zinsbelastung dementsprechend stark an. In den USA, wo fast ausschließlich auf diese Art und Weise finanziert wird, haben in den vergangenen 12 Monaten mehrere Millionen von Eigentümern ihre Immobilien verloren, weil sie die Darlehensraten nicht mehr aufbringen konnten.

Dennoch hat das variable Darlehen eine Daseinsberechtigung. Eines der besten Beispiele ist die Finanzierung von Bauplätzen. Hier verhält es sich oftmals so, dass potentielle Bauherren schon relativ früh zuschlagen und ein Grundstück erwerben, weil diese teilweise nur schwer zu ergattern sind. Weil ihre Planungen längst noch nicht abgeschlossen sind, kann es noch ein bis zwei Jahre dauern, bis das eigentliche Bauvorhaben beginnen soll. In solch einem Fall bietet sich das variable Darlehen geradezu an: Es räumt den Grundstückskäufern die Möglichkeit ein, eine äußerst flexible Finanzierung abzuschließen, die jederzeit gekündigt werden kann. Sobald das Vorhaben steht, kann die eigentliche Finanzierung abgeschlossen werden, mit welcher dann die Baukosten sowie das Grundstück finanziert werden.

Posted by Stefan on 08/27 at 10:32 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Steht sich die PKV selbst im Weg?

Dass Deutschlands Wartezimmer zweigeteilt sind, ist unter Versicherten schon lange kein Geheimnis mehr. In der Politik und vor Gerichten wird hingegen immer noch darüber gestritten, welche Patienten wohin gehören und wie weit die gesetzlichen Kassen gehen dürfen. Gerade die privaten Krankenversicherungen hadern immer wieder mit einer Gesundheitspolitik der Bundesregierung, die nach Meinung der PKV auf die systematische Zerstörung der privaten Versicherung angelegt ist.

Um diese Behauptung zu untermauern, werden die Einführung des Basistarifs oder Einschränkungen des Wechselrechts aufgeführt. Gerade letzteres Argument zeigt deutlich, wie verbissen der Kampf um Versicherte an der Oberfläche geführt wird. Schaut man dagegen hinter die Kulissen, scheinen die privaten Versicherungen ihre Möglichkeiten nur im Ansatz auszuschöpfen. In den vergangenen Wochen haben sich die Diskussionen lediglich auf die freiwillig Versicherten der GKV konzentriert, die noch 3 Jahre bis zu einem Wechsel in die private Krankenversicherung warten müssen.

Betrachtet man aber die Zahl der Versicherten in der GKV, denen ein Wechsel bereits heute möglich ist, so sticht ein klares Missverhältnis ins Auge. Jedem freiwillig Versicherten, dem die 3-jährige Wartezeit auferlegt wird, stehen etwa 7 – 8 Versicherte gegenüber, die einen Wechsel ohne Probleme vollziehen könnten. Einen Mangel an potenziellen Neukunden dürfte die PKV aufgrund dieser Zahlen eigentlich nicht beklagen, der Fingerzeig auf die Gesundheitsreform steht auf den zweiten Blick also auf tönernen Füßen.

Viel eher sollten sich die Versicherungsgesellschaften fragen, warum ein so großer Teil der freiwillig Versicherten der GKV erhalten bleibt. Anstatt immer auf die Fehler der Anderen hinzuweisen und zwischen den Stühlen hin und her zu wechseln, verspricht der Blick auf die eigenen Vorteile an dieser Stelle sicher wesentlich mehr Erfolg.

Posted by Stefan on 08/27 at 10:26 AM
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Zahlungen im Online-Handel: Wie Kunden auf Verfahren reagieren

Viele Kunden, die in Web-Shops bereits ihren Warenkorb bestückt haben, brechen den Kaufvorgang ab, weil sie am Ende des Prozederes das Zahlungsverfahren nicht akzeptieren. Eine Feststellung, die sich jetzt auch wissenschaftlich bestätigen ließ.

Mit welcher Kombination von Bezahlverfahren kann der Handel dennoch den größten Erfolg erzielen? Antworten auf solche Fragen hat der ‘ibi Research’ der Universität Regensburg erbracht, die jetzt in einem E-Commerce-Leitfaden zusammen gestellt wurden. Forscher und Wissenschaftler gehen nach empirischen Erkenntnissen davon aus, dass keines der jeweils einzeln benannten Zahlungsverfahren von Kunden zweifelsfrei akzeptiert wird, keines den Zahlungsverzug oder Ausfälle vermeidet und dazu noch den Anspruch nach geringen Kosten erfüllt.

Für den Online-Handel sei daher genau zu überlegen, welche Kombination von Zahlungsverfahren und Maßnahmen im Risiko- und Forderungsmanagement den Gewinn maximiert. Mit einer Simulation hat das Regensburger Forschungs- und Beratungsinstitut erarbeitet, wie sich die angebotenen Zahlungsverfahren auf den Gewinn eines fiktiven Online-Händlers auswirken. Die Erkenntnis aus nur einem Parameter der Simulation: Gut die Hälfte der Befragten (56 %) hat beim Online-Shopping bereits schlechte Erfahrungen gemacht. Wird nur die Zahlung per Vorkasse angeboten,  verlassen 79 Prozent der Kunden den Webshop und suchen nach einem anderen Anbieter. Ein Nachlass von drei Prozent Rabatt kann dagegen den Anteil der Vor-Kasse-Zahlungen deutlich steigern. Auch reduziert sich die Quote der Abbrecher um ein Drittel, wenn der Anbieter über ein Gütesiegel verfügt.

Alternativ dazu lässt sich durch das Angebot einer Zahlung per Rechnung, durch Lastschrift über Einzugsermächtigung oder mittels Kreditkarte die Zahl der Kaufabbrüche deutlich reduzieren. Was bei Web-Shops nie und nimmer geschehen darf, dass Kunden zur Kontonummer auch ihre PIN-Nummern angeben - aber davon war bislang eher nichts zu hören oder zu lesen.

Posted by wob. on 08/27 at 09:57 AM
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Top-Rating von A.M. Best für die AMB Generali: A+

Sportler präsentieren stolz ihre Medaillen, Versicherungen Ratings und Testergebnisse, wenn sie denn positiv ausgefallen sind. Auf Briefbögen, in Prospekten und jeder Form von Werbung finden sich Hinweise auf die Stiftung Warentest, andere Fachmagazine und die Bewertungen durch Agenturen. Die AMB Generali Holding AG hat ihre Sammlung nun komplettiert und sich auch von der auf die Versicherungsbranche spezialisierten Ratingagentur A.M. Best auf die Finger und in die Bücher gucken lassen. Das Ergebnis: Alle zur AMB Generali Gruppe gehörenden Unternehmen erhielten die Höchstnote A+ für „Superior“.

Ausschlaggebend für das A+ waren neben der starken Wettbewerbsposition des Konzerns auch die nachhaltige operative Performance, das Geschäftsprofil, die Profitabilität und der stabile Ausblick. Selbst in Bereichen, die aktuell eher stagnieren, wie etwa die Lebens- und Krankenversicherungen, prognostiziert A.M. Best der AMB Generali steigende Beitragseinnahmen. Vorstandssprecher Dietmar Meister sieht den Kurs des Unternehmens durch das Rating bestätigt: „Vor dem Hintergrund der aktuellen Kapitalmarktentwicklung zeigt das aktuelle Rating die nach wie vor herausragende Finanzstärke unsere Gruppe.“ Dass die AMB Generali recht gut aufgestellt ist, belegen auch die übrigen Ratings. Standard & Poor´s vergeben seit Jahren ein AA für „ausgezeichnet“, FitchRatings ebenfalls ein AA für „sehr stark“ und Moody´s Investors Service das Aa3 für „erstklassig“.

Das A+ von A.M. Best gilt für folgende Unternehmen des Konzerns: AachenMünchener Lebensversicherung AG, AachenMünchener Versicherung AG, Central Krankenversicherung AG, Cosmos Lebensversicherungs-AG, Cosmos Versicherung AG, Generali Lebensversicherung AG, Generali Versicherung AG, Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG und Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG.

Posted by Andre on 08/27 at 05:47 AM
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Deutschland: Immobilienpreise fallen spürbar

Seit Jahrzehnten galten Immobilien als äußerst sichere Wertanlage. Ganz egal, was sich in der Welt auch abgespielt hat: Beim Verkauf von Immobilien konnte man mindestens den Preis erzielen, den man ursprünglich selbst bezahlt hat. Somit mussten sich weder Kapitalanleger noch Eigennutzer darüber Sorgen machen, dass ihr Immobilienbesitz an Wert verlieren könnte. Doch nun haben sich die Zeiten geändert.

Zwar liest man derzeit von einem Immobilienboom in Städten wie Hamburg, München oder Stuttgart, doch in weiten Teilen der Republik sieht es anders aus – um genau zu sein, sogar relativ schlecht. Wie das Nachrichtenmagazin „Stern“ schreibt, sind die Preise deutscher Immobilien in den vergangenen Jahren, insbesondere im Jahr 2007, spürbar gefallen. Etliche Eigentümer, die ihre Objekte verkaufen möchten, müssen immense Preisabschläge in Kauf nehmen, sofern sie denn überhaupt einen Käufer finden.

Solch eine Entwicklung hat es in der Immobilienwirtschaft bisher nicht gegeben – etliche Eigentümer sind entsetzt, wenn sie ausrechnen, wie viel Geld sie mit der eigenen Immobilie verloren haben. Der Meinung mehrerer Experten nach, ist diese Entwicklung gleich auf mehrere Faktoren zurückzuführen. So sprechen beispielsweise einige Immobilienexperten vom Wegbruch der Mittelschicht: Viele Menschen verfügen nicht mehr über die finanziellen Mittel, um den Traum von der eigenen Immobilie verwirklichen zu können. Hinzu kommt eine sich ändernde Berufswelt: Der berufsbedingte Umzug ist inzwischen etwas völlig normales – viele Menschen können sich gar nicht mehr auf Dauer an einem Ort niederlassen. Des Weiteren ist nicht außer Acht zu lassen, dass es einigen Regionen aus wirtschaftlicher Sicht immer schlechter geht. Dort wo es keine Arbeit mehr gibt, möchte auch niemand leben. Also fallen die Preise.

Für Eigentümer sind dies keine besonders guten Nachrichten, insbesondere dann nicht, wenn ihre Objekte im Norden von Hessen, im Süden Niedersachsens oder im Osten der Republik stehen: Hier sind die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren stark gefallen. Für potentielle Käufer sieht es hingegen äußerst gut aus – sofern sie nicht gerade in eine wirtschaftlich starke Metropolregion ziehen möchten.

Posted by Jochen on 08/27 at 05:24 AM
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Au Pair Versicherungen - Teil 2

Um als Au Pair bestens abgesichert zu sein, bietet die Hanse Merkur Reiseversicherung AG gleich mehrere Tarifvarianten, die wir im Einzelnen vorstellen. Hier die Care Au-Pair S:

Die monatliche Prämie der Tarifvariante Care Au-Pair S liegt bei 26 Euro. Auch diese Variante offeriert Versicherungsschutz zu einem sehr günstigen Beitrag an. Einer der größten Unterschiede zum Care Au- Pair SI ist, dass innerhalb der Produktvariante Care Au-Pair S für alle Leistungen der Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung von 35 Euro je Versicherungsfall zu bezahlen ist. Weitere Leistungen sind:

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt bis zum 1,8-fachen Satz der jeweiligen gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel in unbegrenzter Höhe
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalles notwendig werden
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
  • medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen, die sogenannte Anschlussheilbehandlung
  • medizinisch erforderlicher Transport ins Krankenhaus
  • Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen – sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beantragung einer Vertragsverlängerung noch nicht bestanden hat –, sowie Entbindung (Wartezeit acht Monate)
  • schmerzlindernde Zahnbehandlung inklusive Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 Prozent (ab 250 Euro ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 250 Euro vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgezeigt, übernimmt der Versicherungsgeber die entstandenen Kosten zu 50 Prozent
  • Erstattung der Reparaturkosten von existierendem Zahnersatz zu 50 Prozent des Rechnungsbetrages bis zu maximal 250 Euro
  • Überführungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000 Euro
  • 35 Euro Selbstbeteiligung je Versicherungsfall
  • Mehrkosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransportes in das Heimatland

Die weiteren Au Pair Tarife der Hanse-Merkur:
Care Au-Pair SI
Care Au-Pair M
Care Au-Pair XL

 

Posted by Saskia on 08/27 at 03:53 AM
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Seit 15 Jahren im Bankgeschäft: Bei Streit kann der Ombudsmann schlichten

Im Juli 1992 hat der Bundesverband deutscher Banken mit dem Ombudsmann ein außergerichtliches Verfahren ins Leben gerufen, das schnell und unbürokratisch Kundenbeschwerden klären sollte.  Heute gilt der Einsatz eines Ombudsmannes als tragendes Element im verbraucherpolitischen Gesamtkonzepts der deutschen Privatbanken. Längst ist diese Praxis nicht nur für Kunden und Banken von Nutzen, auch die Justiz nutzt die Arbeit der Ombudsleute.

Aus Schweden hat sich der Ombudsmann im frühen 19. Jahrhundert als Institution entwickelt, bei der eine Vertrauensperson die Rechte des Bürgers gegenüber Behörden wahrnimmt. Beim Bankenverband wird allerdings Streit zwischen privaten Banken und ihren Kunden verhandelt. Ein Verfahren, das außergerichtlich, kostengünstig und ohne psychologische Hemmnisse Ansprüche und Pflichten ausgleichen soll. Einen Ombudsmann im Verfahren mit einer privaten Bank einzusetzen, ist freiwillig, für den Kunden kostenfrei und außergerichtlich schlichtend, was Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB offen steht. Sieht sich ein Kunde durch das Verhalten seiner Bank im Nachteil oder gar im Schaden, kann er den Sachverhalt der Beschwerdestelle anzeigen und darum bitten, dass der Ombudsmann entscheide.

Kunden häufig erfolgreich

Waren es anfangs, 1992, nur 500 Beschwerden, sind in der Summe bis heute über 27.000 schriftliche Eingaben bei der Beschwerdestelle gegen private Banken eingegangen. Zusammen mit Beschwerden gegen Kreditinstitute, die nicht dem Bankenverband angeschlossene sind, sind es bereits 35.000 Vorgänge. Von den zulässigen Beschwerden ging knapp die Hälfte zu Gunsten der Kunden aus oder aber der Streit wurde einvernehmlich beigelegt.

Streit ums Wertpapiergeschäft

Die Kundenbeschwerden betreffen alle Sparten des Bankgeschäfts, wenn auch mit Schwerpunkt ‘Wertpapiergeschäft’, der 30 Prozent der Fälle ausmacht. Oft wollen Anleger Kursverluste ersetzt bekommen und werfen ihrer Bank vor, dass diese nicht deutlich genug spezifische Risiken eines erworbenen Papiers erklärt habe. Zum Vortrag kommt auch, die Bank habe eine Aktie empfohlen, die später im Kurs gefallen sei. Auf Rang zwei rangiert die Beschwerde zum Kreditgeschäft, wobei häufig über Zinssätze gestritten wird oder darüber, ob ein Kredit gekündigt und ein Negativmerkmal an die Schufa gemeldet werden durfte.  Häufig sind auch Fälle, in denen Kreditnehmer der Tilgung nicht mehr nachkommen können und von der Bank eine Aussetzung, eine Reduzierung der Raten oder gar einen Schuldenerlass erwarten. Bei Grundpfand-Krediten geht es häufig um Beschwerden, die im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens stehen oder mit der Vorfälligkeitsentschädigung. Rang drei nehmen Beschwerden ein zum Zahlungsverkehr, wenn Konten gekündigt werden, fehlerhaft überwiesen oder die EC-Karte missbraucht wurde.

Die Ombudsmänner

Garanten des Verfahrens sind die Personen, die als Ombudsmänner zur Verfügung standen und stehen. Sie trugen dazu bei, dass das Ombudsmannsystem des Bankenverbandes erfolgreich die Streitschlichtung als Selbstregulierung ermöglichte. Die anhängigen Verfahren machten in den letzten Jahren ein größeres Team der Ombudsmänner erforderlich. Heute entscheiden fünf juristisch versierte Persönlichkeiten über die Beschwerdefälle.

Rege Medienresonanz

Das Schlichtungsverfahren fand stets auch in den Medien sachliche Resonanz. Im Zusammenhang mit Verbraucherinformationen zu bankrechtlichen Fragen wird zunehmend auf die außergerichtlichen Schlichtung durch den Ombudsmann der privaten Banken hingewiesen. Seit auch das Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, belegen 15 Jahre Erfahrung, dass den Verbrauchern mit dem Ombudsmannverfahren der Zugang zum Recht spürbar erleichtert wird. Und auch die Justiz wurde entlastet. Für den Bankenverband gute Gründe, am Verfahren mit dem Ombudsmann festzuhalten.

Posted by wob. on 08/27 at 02:52 AM
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Vorsorge bei Kindern: Regelungen in den Bundesländern

Man nennt sie “i-Männchen” oder ABC-Schützen, für die in diesen Tagen der Bildungsernst des Lebens beginnt: Einschulung! Baden-Württemberg und Bayern werden als letzte Bundesländer folgen. Da bleibt es nicht aus, dass nach Kindergarten, Aufenthalt bei der Tagesmutter oder Rückkunft aus dem Urlaub der eine oder andere Termin beim Kinderarzt verstreicht. Und doch ist die ärztliche Vorsorge bei Kindern eine wichtige Elternpflicht.

Für Hessen gilt: Seit dem 1. Januar 2008 sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder in zeitlichem Abstand zu den Vorsorgeuntersuchungen „U4“ bis „U9“ zu bringen, die von den Krankenkassen finanziert werden. Mit Einladungs- und Mahnschreiben des Kindervorsorgezentrums beim Land werden Eltern regelrecht dazu aufgefordert. Wird für ein Kind der Termin versäumt, informiert das Zentrum das Jugendamt am Wohnort. Die Behörde nimmt dann Kontakt mit der Familie auf und bittet bei Fehlern in der Datenübermittlung um die Bestätigung einer absolvierten Untersuchung. Mangels Rückmeldung kann es passieren, dass die Familien unangemeldet durch einen Behördenvertreter besucht werden.

Auch in Rheinland-Pfalz gilt die Sachlage gesetzlich: Seit März wird das „Gesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit“ angewandt. Eine zentrale Stelle in Trier wurde aufgebaut, die die Teilnahme an den Früherkennungen kontrolliert. Das Zentrum für Kindervorsorge des Universitätsklinikums Homburg dokumentiert dabei auch die Untersuchungen im Saarland und mahnt gegebenenfalls ab; fehlende Untersuchungen werden an die regionalen Gesundheitsämter gemeldet. Doch auch bei ersten Versäumnissen und verspäteter Untersuchung übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Unangenehm wird die Sachlage erst dann, wenn auch die Gesundheitsbehörde die Eltern nicht zur Untersuchung bewegen kann - dann wird schließlich auch das Jugendamt informiert. Dieses überprüft bei einem Hausbesuch das Wohl der Kinder. Doch selbst auf den Hausbesuch ist eine Untersuchungen keine zwingende Pflicht, solange die Kinder augenscheinlich gesund und gut versorgt sind.

Und auch Bayern kennt die Vorsorgeuntersuchungen, die seit Mai Pflicht sind. Eine Mahn-Stelle wurde jedoch noch nicht geschaffen. Der Nachweis der Teilnahme wird allerdings zu mehreren Zeitpunkten gefordert, so beim Antrag auf das Landeserziehungsgeld, bei Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung und bei der Schul-Eingangsuntersuchung.

Posted by wob. on 08/27 at 02:49 AM
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Storno-versichert nur bei häuslicher Gemeinschaft

Alles zu zweit machen, Arm in Arm im Urlaub bummeln oder im Wechsel das Wohnmobil steuern - beim Anspruch aus einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sind Verlobte nur dann mitversichert, wenn ein Partner mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt. Den versicherten Personenkreis über die Versicherungsbedingungen hinaus zu erweitern, ist grundsätzlich nicht möglich. Das hat das Amtsgericht München entschieden, wo das Thema seit dem 15. Januar 2008 verhandelt wurde (Az.: 274 C 35174/07).

Die Klägerin hatte für sich und ihren Verlobten 14 Tage Korfu gebucht und dafür rund 1100 Euro bezahlt. Mit der Buchung schloss sie auch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ab. Noch vor Reiseantritt verstarb der Bruder des Verlobten, die Versicherte stornierte die Reise. Weil für die Stornierung eine ausreichende Begründung vorliege, verlangte sie vom Versicherer die Stornokosten. Doch dieser verweigerte mit dem Hinweis auf den Text der AVB’s in der Versicherung. Maßgeblich seien die Versicherungs-Bedingungen, in denen als Versicherte der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner, ersatzweise sein eingetragener Lebenspartner, beziehungsweise der Lebensgefährte, mit dem der Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft wohne, gelten. Dagegen war die Versicherte der Ansicht, dass zu diesem Personenkreis auch ihr Verlobter gehören müsse und zog vor Gericht - ohne Erfolg. Nach Ansicht des AG München wäre ein Versicherer nur dann zur Leistung verpflichtet gewesen, wenn der Verlobte in häuslicher Gemeinschaft mit der Klägerin gewohnt hätte. Dieser hatte jedoch eine andere Wohnadresse

Erweiterung möglich

Werden in einer Reiserücktrittskosten-Versicherung mitversicherte Personenkreise aufgezählt, gilt dies als abschließend. Dies dient nicht zuletzt dazu, die vertraglichen Verpflichtungen des Versicherers für alle Beteiligten zweifelsfrei zu definieren. Die Maßgabe kann aber durch Analog-Schluss nicht erweitert werden, so das Gericht. Wird also eine Reise storniert, weil der Grund bei einer Person lag, die als nicht versichert gilt, ist eben auch der beklagte Versicherer nicht zu Zahlung verpflichtet, so die Überzeugung des Gerichts. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.

Posted by wob. on 08/27 at 02:46 AM
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