Freitag, September 12, 2008
Mit dem Schulranzen gesetzlich unfallversichert
Freizeit bleibt individuelles Risiko
Schüler der verschiedensten Schularten - alle im Alter zwischen sechs und auch schon mal 23 Jahren an der Berufsschule - zählen in Deutschland in Millionen. Ihre Anfahrtswege sind weit, das Gedränge bei Buseinstieg oder im Pausenhof ist manchmal auch hektisch, das Radweg-Risiko für viele Eltern eine Tatsache, die Sorgen macht.
Auch wenn man sich nicht ausmalen sollte, was alles passieren kann, beweist leider die Statistik die Tatsachen: 170.000 Kinder allein in Bayern erlitten 2007 Unfälle auf dem Schulweg oder in der Schule. Zwar meist nur mit der Folge kleinerer Blessuren, aber auch mit schweren Verletzungen auf dem Schulweg.
Nicht alle Eltern wissen: ihre Kinder sind auf den Schulwegen und in der Schule gesetzlich unfallversichert. Ob also ein Kind oder ein Jugendlicher sich beim Sportunterricht verletzt, auf dem Schulweg vom Fahrrad stürzt oder bei einer Rangelei verletzt wird, stets tritt zunächst und grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung ein.
Sie wird aus Steuermitteln finanziert und schützt Kinder in Kinder-Tageseinrichtungen genauso wie Schüler und Studierende an Hochschulen - und das beitragsfrei für die Eltern.
Versichert sind der Schulweg, die Teilnahme am Unterricht, die Pausen und außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schule wie Ausflüge, Besichtigungen und Wandertage, wenn diese Ereignisse unter der Aufsicht von Lehrern und Erziehern durchgeführt werden. Versichert ist auch eine organisierte Hausaufgabenbetreuung an der Schule (nicht aber zuhause) oder eine Mittagsbetreuung. Nimmt einer Schüler teil, ist er wieder unfallversichert.
Umfang freier Zeiten beachten
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt alle Kosten für die medizinische Behandlung, wie Arzt und Krankenhaus, Medikamente und Kuren. Bei schweren Unfällen mit bleibenden Behinderungen werden auch Renten gewährt.
Sachschäden an Kleidung oder Sachmitteln wie Brille oder Schulranzen sind ebenfalls versichert. Ein Schmerzensgeld gehört jedoch nicht zur Leistung.
Wichtig ist, dass Unfälle dem Unfallversicherungsträger schnell gemeldet werden. Das übernimmt normalerweise die Schule, die vom Lehrer oder von den Eltern verständigt werden muss, wenn sich ein Schulwegunfall ereignet hat.
Die Chipkarte der Krankenkasse muss dem Arzt bei diesen Fällen nicht vorgelegt werden und auch die Praxisgebühr ist nicht zu entrichten.
Fazit: Versicherte Zeiten also vor, beim und nach dem Schulbesuch auf dem Heimweg, nicht aber in den vielen Stunden der freien Zeit. Hierfür gilt eine private Unfallversicherung für Kinder und Heranwachsende als Muss, denn bis zu zehn Stunden täglich bewegen sich Kinder im nicht-schulischen Bereich.
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wob. on 09/12 at 06:30 PM
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Freiwillig GKV-Versicherte: Jetzt wechseln
Verbraucher, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sollten nach Ansicht von Experten noch in diesem Jahr den Austritt aus der GKV und den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung in Betracht ziehen. Grund für die Dringlichkeit ist eine der zahlreichen Änderungen, die der Gesetzgeber im Zuge der Gesundheitsreform verfügt hat: Freiwillig Versicherte bekommen ab dem nächsten Jahr kein Krankentagegeld mehr. Insbesondere für Mitglieder, die auf ein regelmäßiges Einkommen angewiesen sind, birgt die Neuerung existenzielle Gefahren: Im schlimmsten Fall reichen die Reserven bei einer längeren Erkrankung nicht aus und der Gang zum Sozialamt ist unausweichlich. Zwar lässt sich eine separate Versicherung zum Krankentagegeld abschließen. Diese aber ist mit einer Bindungspflicht von lediglich drei Jahren verbunden und kann im Falle von Beitragserhöhungen nicht durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist nach Einschätzung von Finanzberatern ohnehin ab dem nächsten Jahr noch unattraktiver als es jetzt schon der Fall ist: Durch die Einführung des neuen Gesundheitsfonds werden die Beitragssätze auf durchschnittlich 15,5 Prozent angehoben. Wer ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bezieht, wird dadurch mit bis zu 100 Euro mehr im Monat belastet. Weitere Prämienerhöhungen sind bereits absehbar: Gesundheitsökonomen erwarten aufgrund der demographischen Verschiebung der Bevölkerung und der Entwicklung des medizinischen Fortschritts in den kommenden Jahren steigende Beiträge bei eingeschränkten Leistungen.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist für Freiberufler und Selbstständige jederzeit möglich. Angestellte können dem gesetzlichen Versicherungsschutz nur dann den Rücken kehren, wenn sie ein Einkommen beziehen, das oberhalb der Grenze zur Versicherungspflicht liegt. Diese ist im Jahr 2008 auf 48150 Euro bezogen auf die jährlichen Einkünfte taxiert.
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Stefan on 09/12 at 09:03 AM
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Herbst naht: KFZ-Versicherung überprüfen
Der Sommer geht zu Ende und die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Um von dieser nicht kalt erwischt zu werden, sollten sich Autobesitzer nach Einschätzung verschiedener Experten rechtzeitig um einen angemessenen Versicherungsschutz bemühen und ihre bestehenden Policen auf den Prüfstand stellen. Viele Versicherte haben es Fachleuten zufolge bislang versäumt, ihren Versicherungsschutz auf veränderte Rahmenbedingungen einzustellen.
Versicherungen raten Besitzern älterer Fahrzeuge dazu, eine Erweiterung ihrer Policen um spezielle Winter-Angebote in Betracht zu ziehen, die bei einem Schaden schnell und unbürokratisch Abhilfe schaffen. Insbesondere der Bereich der Assistance-Leistungen bietet hier mitunter einen echten Mehrwert: Streikt das Fahrzeug an einem kalten Wintertag plötzlich, stellt die Assekuranz Inhabern entsprechender Schutzbriefe zügig ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung und leitet die Reparatur des eigenen Autos in die Wege.
Autofahrer sollten sich allerdings nicht immer ausschließlich auf ihre Versicherung verlassen: Seit 2006 gilt eine neue Regelung in der Straßenverkehrsordnung, die im Falle eines witterungsbedingten Verkehrsunfalls die Haftung für Fahrzeuge ohne angemessene Bereifung verschärft; viele Assekuranzen zahlen bei einem Glatteisunfall nicht, wenn der Fahrzeughalter es versäumt hat, rechtzeitig für Winterreifen zu sorgen.
Wer in den kommenden Herbst- oder Winterferien einen Auslandsurlaub plant, sollte darüber hinaus einen entsprechenden Erweiterungsschutz ins Auge fassen. Auslandsschutzpolicen gewährleisten eine Schadensabwicklung nach deutschen Standards und erleichtern im Zweifelsfall so das Prozedere.
Wer noch vor dem Herbst bestimmte Reparaturen an seinem Fahrzeug durchführen lassen möchte, sollte sich beeilen: Experten raten, nicht erst dann den Weg in die Werkstatt anzutreten, wenn der erste Schnee auf den Straßen liegt: Dann nämlich sind lange Wartezeiten vorprogrammiert.
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Gerald on 09/12 at 09:02 AM
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„Wohn-Riester“: Ansprüche online berechnen
Der „Wohn-Riester“ wird bald Realität: In Zukunft können Guthaben aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen zum Erwerb selbstgenutzten Immobilieneigentums herangezogen werden. Die jüngst vom Bundestag beschlossene Eigenheimrente sieht dabei ausdrücklich die Nutzung sowohl der vom Vertragsinhaber geleisteten Einzahlungen als auch der Zulagen vor. Insbesondere Familien profitieren von der Eigenheimrente: Wer Kinder erzieht, bekommt über die Grundzulage in Höhe von 154 Euro auch eine Kinderzulage über 185 Euro jährlich ausbezahlt. Nachwuchs, der erst in diesem Jahr zur Welt gekommen ist, lohnt sich dabei doppelt: Für nach dem 31.12.07 geborene Sprösslinge erhalten deren Eltern 300 Euro im Jahr.
Die Landesbausparkasse LBS stellt (angehenden) Bauherren nun einen kostenlosen Service im Internet zur Verfügung, mit dem der individuelle Anspruch aus der Riester-Rente errechnet werden kann. Der interaktive Rechner steht unter www.eigenheim-renten-rechner.de kostenfrei zur Verfügung. Das Tool ermittelt anhand der vom Nutzer getätigten Eingaben, die Alter, Beruf, Einkommen und Wohnort sowie weitere Details betreffen, wie groß die Vorteile aus dem Wohn-Riester ausfallen.
Wer seinen Vorsorgevertrag zur Immobilienfinanzierung nutzt, muss die entnommenen Beträge bis zum Beginn der Auszahlungsphase (die bei Riester-zertifizierten Verträgen nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen darf) wieder zurückführen. Geschieht dies nicht, müssen Rentner mit einer Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt im Ruhestand rechnen: Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert und demnach in der Auszahlungsphase in voller Höhe dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Werden die Vertragsguthaben zur Hypothekentilgung genutzt, werden die Guthaben fiktiv weitergeführt und mit zwei Prozent im Jahr verzinst.
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Stefan on 09/12 at 08:59 AM
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Nur wenige Immobilieneigentümer ergreifen Energiesparmaßnahmen
Das Interesse am Thema Energiesparen ist enorm groß: Es waren vor allem die steigenden Preise für Heizöl und Erdgas, die viele Immobilieneigentümer sowie auch Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft wachgerüttelt haben. Weil zunehmend mehr Eigentümer vor dem Problem stehen, die Heizöl- oder Gasrechnung nicht mehr ohne weiteres aufbringen zu können, wird intensiv nach Möglichkeiten gesucht, den Energieverbrauch von Immobilien zu verringern.
Seither hat sich der Immobilienmarkt spürbar verändert. Etliche Unternehmen werben plötzlich mit Produkten und Lösungen, die zu einem Rückgang des Energieverbrauchs führen. Gleichzeitig wird ausgerechnet, dass sich die Durchführung entsprechender Modernisierungsmaßnahmen noch nie so schnell amortisiert hat, wie heutzutage.
Weil das Angebot an Produkten so groß ist und die Verbraucher bei den Energiekosten immer tiefer in die Tasche greifen müssen, sollte man eigentlich davon ausgehen, dass etliche Immobilieneigentümer darauf abzielen, ihre Objekte zu modernisieren und somit die Unterhaltskosten senken. Die Praxis zeigt jedoch auf, dass dies nicht zutrifft. Wie das Magazin „Stern“ in dieser Woche berichtete, ist das Interesse an Energiesparmaßnahmen zwar groß, doch wirklich aktiv werden nur die wenigsten. Etliche Eigentümer schrecken vor der Durchführung der Maßnahmen zurück, weil diese mit einem hohen Kostenaufwand verbunden sind. Da ist es einigen sogar lieber, die hohen Preise für Heizöl, Erdgas und Strom in Kauf zu nehmen, als die eigene Immobilie zu modernisieren.
Allerdings können sich die Verbraucher der erforderlichen Modernisierung nicht auf Dauer entziehen: Experten gehen davon aus, dass ca. 70 Prozent aller Altbauten, die vor 1990 errichtet wurden, in den nächsten 10 bis 15 Jahren modernisiert werden müssen, weil sie sonst zu einem Kostengrab werden.
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Jochen on 09/12 at 05:33 AM
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Verbraucherschützer klagen gegen die Beitragsfreistellungsklausel in den Rürup-Verträgen der Aspecta
Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen das Versicherungsunternehmen Aspecta. Anlass ist die Beitragsfreistellungsklausel in den Versicherungsbedingungen für die Rürup-Rente. Sie sorgt unter Umständen dafür, dass von dem gesparten Geld kein Cent übrig bleibt. Die Verbraucherschützer wollen mit ihrer Klage beim Landgericht Köln erreichen, dass diese Klausel gestrichen wird und haben damit einen Stein ins Rollen gebracht, der sich auf die gesamte Versicherungsbranche auswirken könnte.
Kritisiert wird seitens der Hamburger Verbraucherzentrale vor allem das hohe Risiko, Geld zu verlieren. Sie hat mehrere Fälle analysiert und warnt jetzt vor der Gefahr, leer auszugehen, sollte man nicht mehr in der Lage sein, die Beiträge zu bezahlen, und um eine Freistellung bitten. Die Folge laut Vertrag: „Bei Beitragsfreistellung im ersten Versicherungsjahr erlischt die Versicherung.“ Ein Totalverlust drohe nach Aussage der Verbraucherschutz-Experten allerdings auch dann, wenn man in den Folgejahren finanzielle Schwierigkeiten habe und den Vertrag nicht bedienen könne. Davor sei man gerade als Selbständiger oder Freiberufler, an die sich die Basisrente richte, nie gefeit. Die Altersvorsorge auf Eis zu legen, sorge dann für eine böse Überraschung.
Eine außergerichtliche Lösung ist in diesem Fall gescheitert. Die Aspecta Lebensversicherung weigerte sich, die Unterlassungserklärung abzugeben. Jetzt muss das Landgericht entscheiden. Von Bedeutung ist das Verfahren für alle Unternehmen, die ähnliche Klauseln in ihren Rürup-Verträgen verwenden. Würden alle Sparer durchhalten, wäre es kein Problem. Die Stornoquote bei Verträgen, die über 30 Jahre laufen, liegt jedoch bei 76 Prozent. „Bloß die Finger weg von Rürup-Verträgen! Auch eventuelle Steuervorteile wiegen das hohe Risiko des Totalverlustes nicht auf“, lautet daher der Rat der Verbraucherzentrale.
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Andre on 09/12 at 03:32 AM
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