Sonntag, September 14, 2008
Unter 25 Jahre: Wohnungsbauprämie auch weiterhin frei verwendbar
Mit dem kommenden Jahreswechsel ändern sich die Rahmenbedingungen für neu abgeschlossene Bausparverträge: Künftig kann die Wohnungsbauprämie nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren nur noch dann in Anspruch genommen werden, wenn mit den Guthaben des Bausparvertrages tatsächlich bauliche Maßnahmen bzw. der Erwerb einer Immobilie finanziert werden. Die Neuregelung betrifft jedoch, darauf weisen Bausparkassen explizit hin, keine Sparer, die unter 25 Jahre alt sind. Diese können auch im nächsten Jahr noch einen Bausparvertrag abschließen und die Prämie nach sieben Jahren zu beliebigen Zwecken verwenden.
Die Wohnungsbauprämie ist eine der staatlichen Subventionen, die zur Vermögensbildung in Gestalt von Wohneigentum dienen. Sie wird auf Einzahlungen in Bausparverträge gezahlt und beläuft sich auf 8,8 Prozent der Einlagen bis zu einer maximalen Höhe von 512 Euro. Der höchstmögliche Zuschuss beläuft sich demnach auf rund 45 Euro. Gemeinsam veranlagte Ehegatten können sich über eine maximale Bemessung von 1024 Euro und folglich über eine Förderung von bis zu 90 Euro freuen. Auch die Einkommensgrenzen, bis zu denen die Wohnungsbauprämie gewährt wird, sind bei Verheirateten deutlich höher als bei Alleinstehenden: Singles bekommen die Prämie ausbezahlt, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 25.600 Euro beträgt, Ehepaare dürfen bis zu 51.200 Euro im Jahr verdienen, ohne den Anspruch zu verlieren.
Die ab dem kommenden Jahr geltende Restriktion wird nach Einschätzung von Branchenkennern zu einer sinkenden Zahl der neu abgeschlossenen Bausparverträge führen, das insgesamt von Bausparkassen verwaltete Vermögen jedoch nicht signifikant beeinflussen. Viele Bausparer schließen Verträge ausschließlich ab, um die Wohnungsbauprämie abzugreifen und zahlen dementsprechend nur geringe Summen in ihre Verträge ein.
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Stefan on 09/14 at 08:59 AM
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Baufinanzierung: Deutsche setzen angeblich zu viel Eigenkapital ein
Die „WELT ONLINE“ hat in diese Woche einen Bericht zum Thema Baufinanzierung veröffentlicht, in welchem die Behauptung aufgestellt wird, dass deutsche Immobilienkäufer und Bauherren bei der Baufinanzierung zu viel Eigenkapital einsetzen. Der Autor stützt sich dabei in erster Linie auf die Aussagen von Ralph Müller, dem Verantwortlichen für den Bereich Baufinanzierung bei der Deutschen Bank.
Wie Müller sagt, würden die Deutschen zu viel Eigenkapital einsetzen, was letzten Endes von Nachteil ist. Einer dieser Nachteile würde darin bestehen, dass sie sich aufgrund ihres großen Kapitaleinsatzes für eine vergleichsweise geringe Tilgung entscheiden, was im Endeffekt zu einer unnötigen Verlängerung der Bauzeit beiträgt. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass Käufer und Bauherren rund 42 Prozent des Kaufpreises aus Eigenmitteln aufbringen. Seiner Meinung nach würde ein Eigenkapital Einsatz von 20 bis 30 Prozent ausreichen.
Etliche Finanzierungsexperten werden nun sicherlich den Kopf schütteln und sich fragen, warum ein Banker, den Bereich der Baufinanzierung bei einer großen Bank verantwortet, solche Tipps geben kann. Immerhin haben die meisten Finanzierungsberater damit zu tun, ihren Kunden überhaupt eine Finanzierung zu ermöglichen. Zwar mag sich der Eigenkapitaleinsatz im Durchschnitt auf 42 Prozent belaufen, doch der Median dürfte wesentlich niedriger liegen: Der Großteil der angehenden Eigentümer wäre froh, die empfohlenen 20 bis 30 Prozent einsetzen zu können.
Des Weiteren kann der Einsatz von Eigenkapital nur empfohlen werden: Je mehr Eigenkapital eingesetzt wird, desto geringer ist der Finanzierungsbedarf. Dies wiederum bedeutet, dass sich auch automatisch die Zinslast verringert – ein Faktor der wesentlich stärker gewichtet werden sollte, als die Höhe der Tilgung. Außerdem befinden sich Darlehensnehmer, die vergleichsweise viel Eigenkapital einsetzen, eher in der Lage, eine höhere Tilgung zu vereinbaren und somit ihre Darlehen schneller zurückzuzahlen. Somit kann allen angehenden Eigentümern, die viel Eigenkapital einsetzen können, nur dazu geraten werden, so zu verfahren - dies ist nämlich immer noch der beste Weg, die Zinslast zu verringern.
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Jochen on 09/14 at 05:22 AM
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Richtig kündigen und Fristen beachten!
“Pacta sunt servanda” ist ein Grundsatz, dessen Gehalt eher der Jurist als der Lateiner kennt. Für das Vertragsrecht sagt dies nämlich aus “Verträge müssen eingehalten werden”, weshalb er auch als “Prinzip der Vertragstreue” bezeichnet wird und er das deutsche Zivilrecht beherrscht. Ist also ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.
Um aus einem Vertrag, zum Beispiel mit einer Versicherung, bei einseitig erklärtem Willen wieder raus zu kommen, gibt es die Möglichkeit der Kündigung. Oberster Grundsatz hier: Die Kündigung muss rechtzeitig versandt werden. So zählt bei einer einmonatigen Kündigungsfrist nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum. Bei einer Kündigung zum Jahresende, muss das Schreiben bereits vier Wochen zuvor, also am 30. November beim Versicherer eintreffen.
Wie bei anderen Kündigungsschreiben gilt auch hier: am besten die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein senden, um sicher zu gehen, dass die Sendung auch tatsächlich zugestellt wurde.
Bestehende Risiken bedenken
Wer einem Versicherer kündigen will, sollte sich bei fort bestehendem Risiko rechtzeitig um einen neuen Versicherungsschutz kümmern, für den die Deckung auch zugesprochen wurde. Denn im Kaskobereich müssen die Versicherer nicht jeden Antrag annehmen. Verweigern sich die Unternehmen bei steigenden Kosten speziell bei ‘Risikokunden’.
Einzug und Bestätigung nicht vergessen
Wer seinem bisherigen Kfz-Versicherer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, der müsse diese schriftlich widerrufen wie er auch die Kündigung abgeschickt hat. Wird trotzdem noch einmal das Konto belastet, kann innerhalb von sechs Wochen eine Rücklastschrift bei der eigenen Bank erfolgen.
Auch an die Versicherungsbestätigungskarte sollte gedacht werden, die rechtzeitig vor Ablauf des bisherigen Versicherungsschutzes bei der Zulassungsstelle sein muss. Die einstige Doppelkarte gibt es seit 1. Januar 2003 nicht mehr. Die Deckungszusage wird elektronisch über das Kraftfahrtbundesamt übermittelt.
Voreilig entschieden?
Wer sich übereilt für eine neue Autoversicherung entschieden hat, kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen. Wurde über das mögliche Widerrufsrecht nicht aufgeklärt, dann erlischt das Recht auf Widerspruch erst einen Monat, nachdem die erste Prämie gezahlt wurde.
In der Not: Widerspruch
Eine weitere Möglichkeit, aus dem neuen Vertrag herauszukommen, ist das Widerspruchsrecht. Es tritt in Kraft, wenn sämtliche Versicherungsunterlagen, also Versicherungsschein plus aller Bedingungen und Informationen beim Kunden vorliegen. Auch hier gilt eine Frist von zwei Wochen.
Wer beim Vertragsabschluss fehlerhaft informiert wurde, hat ebenfalls ein ordentliches Widerrufsrecht. Dafür läuft die Frist ein Jahr, nach dem die erste Prämie gezahlt worden ist.
Außerordentlich bei Prämienerhöhung
Auch nach dem regulären Kündigungstermin zum 30. November kann gekündigt werden, wenn die Versicherung die Prämien erhöht. Wer sich von seiner teurer werdenden Versicherung trennen will, sollte als Kündigungsgrund unbedingt die Erhöhung als maßgeblich benennen.
Barrierefreies Bauen nützt nicht nur Älteren
Haus & Wohnung altersunabhängig von jedermann nutzbar
Ohne Barrieren zu bauen, zu sanieren und zu modernisieren, ist nicht nur für ältere und behinderte Menschen von alltäglicher Bedeutung. Neben Energieeffizienz ist der Begriff inzwischen weiter gefasst: barrierefreies Bauen gilt als eines der großen Zukunftsthemen, heißt es bei der Messe München.
Los gelöst von Alter, körperlicher Befindlichkeit oder besonderem Status ist mit dem Begriff die Gleichstellung aller Menschen gemeint,.
Mit Blick auf Architektur und Planung gehe es darum, Wohnung und Wohnumfeld so zu gestalten, dass Menschen mit und ohne Behinderungen und über alle Jahrgänge des Lebens möglichst selbstständig, bequem und komfortabel leben können.
Unter diesem Aspekt achteten immer mehr Hersteller bei Produkten und Systemlösungen darauf, dass ihre Leistungs-Produkte für die Generationen übergreifend und altersunabhängig von jedermann nutzbar sind.
Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum wird mit der demographischen Entwicklung stark anwachsen, so die Experten in den Landesberatungsstellen ‘Barrierefrei Bauen und Wohnen’.
Gebäude und Wohnungen sollten stufen- und schwellenlos, also niveaugleich zugänglich und mit breiten Türen und bodengleichen Duschen ausgestattet sein.
Nur dann bietet sich der Komfort, den längst auch immer mehr junge Leute zu schätzen wissen. Mehrfamilienhäuser sollten mit einem Aufzug ausgestattet sein.
Wohnungen oder Häuser, die nicht barrierefrei sind, bedeuten dagegen für viele ältere Menschen, dass bei ihnen der Wunsch größer wird umzuziehen, auch wenn dazu die vertraute Umgebung verlassen werden muss.
Wohnraum, der nicht von Menschen aller Jahrgänge genutzt werden kann, wird sich in Zukunft voraussichtlich nur noch mit Wertverlust vermieten oder verkaufen lassen.
Wer mehr zu diesem Thema oder zu anderen Themen des barrierefreien Bauens und Wohnens erfahren möchte, wendet sich an die Fachleute der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen in Mainz, die mit Ratschlägen und Problemlösungen kostenlos und firmenunabhängig informieren.
Landesberatungsstelle der Landesberatungsstelle
Barrierefrei Bauen und Wohnen
Gymnasiumstraße 4
55116 Mainz
Telefon (0 61 31) 22 30 78 Telefax (0 61 31) 22 30 79
barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de
oder Link zur Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
http://www.verbraucherzentralerlp.de/UNIQ122131639904590/link194550A.html
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wob. on 09/14 at 05:10 AM
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GoDentis erhält Auszeichnung/Gesundheitswesen erfährt Strukturwandel
Die GoDentis GmbH, die zur DKV Deutsche Krankenversicherung AG gehört, wurde vom renommierten Wirtschaftsmagazin „Impulse“ als eines der besten Franchise-Systeme in Deutschland ausgezeichnet und war in der betreffenden Untersuchung das einzige Unternehmen aus dem medizinischen Bereich. Die GoDentis GmbH versteht sich als Praxis-Netzwerk für Zahnärzte und ist seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt tätig. Das Unternehmen sieht die Auszeichnung eigenen Angaben zufolge als Bestätigung der erfolgreichen Geschäftspolitik.
GoDentis steht stellvertretend für tiefgreifende strukturelle Änderungen im Gesundheitswesen. In den zurückliegenden Jahren konnten sich verschiedene private Unternehmen etablieren, die Dienstleistungen auf dem medizinischen Bereich erbringen und sie entweder an den Endkunden direkt oder an private Versicherungen veräußern. Das Spektrum der von rein privaten Anbietern gebotenen Leistungen reicht dabei von Services im zahnmedizinischen Bereich bis hin zu einer individuellen Betreuung depressiver Patienten. Die Vorgehensweise der Unternehmen beim Markteintritt sieht dabei häufig die Kooperation mit einer privaten Krankenversicherung vor, die exklusiv die Leistungen für ihre Mitglieder bezahlt. Insbesondere innovative Behandlungsmethoden werden von den gesetzlichen Krankenkassen oft nicht bezahlt und müssen etabliert werden.
Privatpatienten profitieren bei den Kooperationen zwischen medizinischer Privatwirtschaft und den Assekuranzen von dem Zugriff auf modernste Therapiemöglichkeiten und erweitern damit ihren Leistungskatalog. Versicherte, die Wert auf eine bestimmte im Schutz der Police enthaltene Leistung legen, sind daher gut beraten, sich über eventuell bestehende Abkommen des eigenen Anbieters zu informieren. In der Regel wird für die Leistungen aus den Kooperationen kein zusätzlicher Beitrag erhoben.
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Stefan on 09/14 at 04:08 AM
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Deutsche Familienversicherung: Komplettpaket zum günstigen Preis
Die Deutsche Familienversicherung ist seit geraumer Zeit mit verstärkter Frequenz in den Medien präsent. Das Unternehmen bewirbt in seiner aktuellen Kampagne einen umfangreichen Versicherungsschutz, der eine Hausrat-, eine Haftpflicht-, eine Glasbruch-, eine Unfall- und eine Verkehrsrechtschutzversicherung beinhaltet und damit die wesentlichen Bereiche, für die gewöhnliche Haushalte einen Versicherungsschutz benötigen, abdeckt. Der Preis für das Paket beläuft sich in der Standardvariante auf 19,99 Euro im Monat, wobei eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit inklusive ist.
Experten zufolge ist das Angebot der Assekuranz dabei im Marktvergleich günstig. Die Unfallversicherung leistet bei einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent 100.000 Euro und bei 90 Prozent 200.000 Euro. Darüber hinaus wird ein Krankenhaustagegeld von 50 Euro bei einem durch einen Unfall notwendigen stationären Aufenthalt gewährt. Die Todesfallleistung beläuft sich auf 10.000 Euro, kosmetische Operationen werden bis zu einer Höhe von 5.000 Euro übernommen und Bergungs- und Rettungskosten sind bis zu 10.000 Euro versichert. Mit Ausnahme des Krankenhaustagegelds, das deutlich zu niedrig ausfällt, sind die Leistungen damit akzeptabel.
Die Hausratversicherung bietet eine maximale Deckungssumme von 30.000 Euro und orientiert sich damit am Bedarf durchschnittlicher Single-Haushalte, die Glasversicherung haftet in unbegrenzter Höhe. Auch die Privathaftpflicht ist mit einer maximalen Deckungssumme von 12 Millionen Euro ausreichend. Die Verkehrsrechtschutzpolice versichert ein Fahrzeug bis zu einer Höhe von einer Million Euro.
Alles in allem ist das Angebot der Familienversicherung als günstig zu bewerten. Wer einen besonders umfassenden Schutz möchte, sollte allerdings beim Krankenhaustagegeld und bei der Hausratversicherung weitere Maßnahmen treffen, da hier die Leistungen recht schmal gehalten sind. Auch eine lebenslange Unfallrente ist empfehlenswert.
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Gerald on 09/14 at 04:07 AM
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