Kalt-Akquise bei der Wohngebäudeversicherung
Gleitender Neuwert und 1914-er-Wert - Was gibt’s zu sparen?
Retten-Helfen-Bergen-Schützen: die Schlagworte für die Feuerwehr möchte jeder, wenn überhaupt, höchstens nach dem Floriansprinzip erfahren und damit beim Nachbarn belassen. Doch Eigentum verpflicht, und so wird jede Person im Wohneigentum wohl auch seine vier Wände gegen Elementarschäden, insbesondere Feuer, versichern. Was früher je nach Bundesland auch schon Pflicht war und durch Brandkassen im Risikofall gedeckt war, ist allerdings heute freiwillig.
Gläubigerbanken verlangen sie auf jeden Fall, denn wer Wohneigentum selbst nutzt, braucht eine Wohngebäude-Versicherung, die in der Regel als Neuwert-Versicherung gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden abgeschlossen wird.
Wer auch Frost-, Rohrbruch- oder Sturmschäden als eher gefahrvoll einschätzt, kann die Paketlösung wählen oder auch nur eine dieser Gefahren sichern.
Nicht verzichten sollte man auf den Schutz von Schäden durch Brand oder Blitzschlag.
Mit hohen Kosten sind auch Ereignisse wie Erdrutsche, Überschwemmungen oder Schneedruck verbunden - alles Elementarschäden, vor denen je nach Standort ein Haus nicht gefeit ist.
Der Beitrag der Wohngebäudeversicherung hängt vom Standort und der Bauweise, der Wohnfläche und der Ausstattung der Immobilie ab.
Gleitender Neuwert
Policen sollten zum „gleitenden Neuwert“ abgeschlossen werden. Der Schadensausgleich würde dabei immer den aktuellen Baukosten entsprechen. Versichert ist nur das Gebäude (ohne Grundstück und Erschließungskosten).
Um die Versicherungssumme fürs Wohngebäude zu ermitteln, wird der Wert eines Gebäudes auf den Wert in Mark umgerechnet, den es im Jahr 1914 gehabt hätte.
Die Beiträge erhöhen sich um einem jährlich steigenden Baupreisfaktor für die Stufen der Bauart-Klassen.
Am günstigsten sind massiv gebaute Häuser mit Ziegeldach, es folgen (Fertig-) Häuser in Leichtbauweise oder aus Holz, am teuersten sind Häuser mit Strohdach (Reet).
Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung ist ein Gebäude zum ortsüblichen Neubauwert versichert, fortgeschrieben über den gleitenden Neuwert-Faktor.
Der wird angepasst und erhöht, und berücksichtigt die Wertentwicklung einer Immobilie sowie die Schwankungen bei den Material und Baupreisen.
Die gleitende Neuwertversicherung bietet dem Eigentümer den Vorteil, dass der Versicherer unbegrenzt haftet, wenn der Wert 1914 bei Abschluss richtig ermittelt wurde.
Die Versicherungsleistung auf die Hochrechnung aus der Versicherungssumme 1914 mit dem aktuellen Baupreisindex zu beschränken, ist nicht zulässig, wenn der Versicherungswert 1914 Mark richtig ermittelt wurde.
Arten der Wertermittlung
Der Versicherungswert eines Gebäudes wird ermittelt
* durch einen Wertermittlungs-Bogen der Versicherer oder
* durch die Schätzung einen Bausachverständigen oder
* Umrechnung der ursprünglich aufgewendeten Baukosten.
Reine Neuwert-Versicherung
Eine Versicherung nach reinem Neuwert richtet sich ebenfalls nach dem ortsüblichen Neubauwert mit Planungs- und Konstruktionskosten, aber nach den aktuell gültigen Preisen. Das heißt, der Wert wird nicht indiziert und jährlich angepasst, weshalb der Versicherungsnehmer die Baupreise beobachten und die Versicherungssumme anpassen muss. Versäumt er dies, besteht die Gefahr der Unterversicherung. Somit kann sich die Versicherung des Gebäudes nach reinem Neuwert für den Schadensfall nachteilig auswirken.
Aktueller Vergleich 2008
Hatte in Baden-Württemberg vor Jahren noch die ÖVA das Versicherungsmonopol für Gebäude, hat längst die Sparkassenversicherung SV deren Geschäfte übernommen. Meist jedenfalls. Jetzt startete die R&V der Volksbanken eine Kampagne und liegt im direkten Vergleich bei 40 bis 50 Euro
günstiger für das Objekt Einfamilienhaus mit Garage und Sauna. Auf jeden Fall sollte vor einem günstigeren Wechsel noch einmal der Bewertungsbogen durchgegangen werden. Bei Keller und Dach, bei Treppen und Fluren ist nämlich exakt auf die Quadratmeter zu achten.
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wob. on 09/16 at 06:45 AM
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Baufinanzierung: Was haben Kunden von Dresdner Bank und Postbank zu erwarten?
Es liegt erst einige Wochen zurück, als es in Deutschland zu einer großen Bankenübernahme gekommen ist: Die Commerzbank hat die Dresdner Bank übernommen. Doch die Konsolidierung im Bankengeschäft schreitet schnell voran. In der vergangenen Woche wurde die Postbank zum Teil von der Deutschen Bank übernommen. Für viele Leute mag dies nach langweiligen Wirtschaftsnachrichten klingen, allerdings ist zu beachten, dass unzählige Privatpersonen, nämlich die Kunden der übernommenen Banken, direkt betroffen sind.
Somit ist es nicht verwunderlich, dass sich plötzlich Millionen von Bankkunden fragen, was die Bankenübernahmen für sie bedeuten bzw. was mit ihren abgeschlossenen Finanzprodukten wie Girokonten und Baufinanzierungen passiert. Insbesondere bei den Immobilieneigentümern kommen zahlreiche Fragen auf – die Angst vor dem Weiterverkauf ihrer Darlehen oder gar vor der Einleitung von Zwangsversteigerungen ist enorm groß. Schließlich sind diese Themen immer noch sehr aktuell: Die Regierung berät immer noch über Möglichkeiten, um die Verbraucher hiervor besser zu schützen.
Allerdings kann zunächst einmal Entwarnung gegeben werden: Weder die Commerzbank noch die Deutsche Bank sind dazu berechtigt, in bestehende Darlehensverträge einzugreifen und Änderungen vorzunehmen. Ein zustande gekommener Darlehensvertrag behält weiterhin seine Gültigkeit und die Banken sind nicht dazu berechtig, dazwischen zu funken und beispielsweise die Zinssätze anzuheben. Erst nach dem Ablauf der Zinsbindung wird über die Konditionen neu verhandelt – und hier steht es den Darlehensnehmern natürlich frei, ob sie bei den Kreditinstituten bleiben möchten, oder ob sie den Wechsel zu anderen Darlehensgebern favorisieren.
Somit können sowohl die Kunden der Dresdner Bank wie auch von der Postbank zunächst einmal aufatmen. Sie müssen sich lediglich darauf einstellen, dass es in den kommenden Monaten zu äußerlichen Änderungen kommt wird. Insbesondere bei der Dresdner Bank: Die Commerzbank hat bereits angekündigt, dass sie die Marke auflösen wird. Somit werden die einstigen Kunden der Dresdner Bank in die Commerzbank integriert. Bei der Postbank wird dieser Fall mit größter Wahrscheinlichkeit nicht eintreten: Denn Postbank und Deutsche Bank sind einfach zu verschieden, um Produkte und Kunden unter einem Hut zusammenfassen zu können.
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Jochen on 09/16 at 05:43 AM
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Lehman Pleite zieht österreichische Lebensversicherer mit in die Tiefe
In Österreich geht die Angst um: Die Pleite der US-amerikanischen Bank Lehman Brothers reißt viele Versicherungskunden mit in die Krise. Das Bankhaus diente vielen Assekuranzen als Garant für ihre kapitalgarantierten Lebensversicherungen. 20.000 Euro hat jeder Kunde im Schnitt investiert und trägt angesichts der Insolvenz jetzt selbst das Risiko, da die Versicherungen bei Policen dieser Art keine Haftung übernehmen. Betroffen sind unter anderem Kunden der Allianz und der Generali. Sie hatten die Produkte gerade angesichts der Turbulenzen an den Börsen beworben und ihren Kunden hohe Renditen und Sicherheit für das eingezahlte Kapital versprochen.
Jetzt wird sich zeigen müssen, wie kundenfreundlich die Versicherungen sind und ob sie nicht doch ein Netz spannen, damit die Anleger nicht den Boden unter den Füßen verlieren. Bei der Allianz wurde eine Hotline eingerichtet. Chef Wolfram Littich erklärte: „Unsere Kunden sind auf der sicheren Seite. Wir werden auch unter diesen schwierigen Umständen die Interessen der Anleger selbstverständlich wahren.“ Insgesamt geht es alleine bei der Allianz um 20 Millionen Euro. Etwas tiefer im Schlamassel steckt die Wüstenrot-Versicherung. Sie selbst ist mit zehn Millionen Euro dabei, die Kunden mit 20 Millionen Euro. Da die Wüstenrot mit der holländischen Tochter von Lehman Brothers zusammenarbeitet, kann noch niemand sagen, wie und ob sich die Pleite auswirken wird. Im Zweifelsfall müsse man den Betrag wertberichtigen, so Helmut Geier von der Wüstenrot.
Mit im Boot sitzt auch die Nürnberger Versicherung, die allerdings schon Anfang September die Reißlinie zog und keine weitere Policen verkaufte. Viele Versicherungen hatten sich auf das Rendite-Versprechen von Lehman Brothers verlassen. Da keine Assekuranz nachstehen wollte, ergab sich der Dominoeffekt und sprang jeder auf den Zug auf. Dass man jetzt im wahrsten Sinne des Wortes umfällt, ist den Unternehmen eher peinlich. Da auch andere Banken aus den USA als Garant für österreichische Versicherungen fungieren, fühlt sich im Moment kein Anleger wohl in seiner Haut. Der Ruf der Wiener Versicherungsmakler nach klaren Richtlinien ist daher nur verständlich. Seitens der Verbraucherschützer aus Österreich wird von den Versicherungen gefordert, zumindest die Einzahlungen zu erstatten – eine Verpflichtung dazu gibt es allerdings nicht.
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Andre on 09/16 at 05:41 AM
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Versicherungsschutz: Wieviel braucht der Mensch?
“Das Leben bietet viel, aber verspricht nichts!” - Nach dieser asiatischen Weisheit kann es dann doch sein, dass sich auch Unglück, Schaden oder ein Unfall einstellt. Besser zwar, es ist anders, doch die allgemeinen Lebensrisiken sind bei jedem Einzelnen auf irgendeine Weise gegeben.
Das Risiko zu versichern, dass Glas bricht oder das Handy “futsch geht”, gilt als überflüssig. Doch ein Vermögensanspruch von Geschädigten an deren Sachen oder Person sowie die eigene Berufsunfähigkeit sind Risiken, die es zu schützen gilt.
Die Pflicht, ein Auto zu versichern, ist so klar wie die obligate Krankenversicherung für Angestellte. Mit weiteren 2000 Euro im Schnitt zahlt jeder Deutsche allerdings über diese Pflichten hinaus. Da kann dann schon eine eher unnötige Versicherung mit dabei sein.
Als wichtige Versicherung gilt in jedem Fall die private Haftpflicht, auch wenn es nicht so sehr um Schäden im Bekanntenkreis geht, die einem widerfahren können - hier fehlt oft der schadensgeneigte Umstand -, viel eher geht es um Fahrlässigkeit des Schädigers an Fremden, die als Schaden auszugleichen ist.
Berufshaftpflicht für den Lehrer
Die private Haftpflicht, die auch um berufliche Risiken (hier zum Beispiel die Lehrer-Haftpflicht) ergänzt werden kann, ist schon ab etwa 60 Euro Prämie im Jahr zu haben. Wer mit in der häuslichen Gemeinschaft wohnt, ist meist auch mitversichert.
Haben auch nur zwei von drei erwachsenen Deutschen eine Haftpflicht, gilt für viele von ihnen, dass alte Verträge inzwischen zu niedrige Deckungssummen ausweisen. Zu empfehlen sind zwei Millionen Euro für Personenschäden sowie eine Million Euro für Sachschäden.
Meist in der Haftpflichtversicherung der Eltern mit drin sind bis zu einem bestimmten Alter oder bis zum Ende der Ausbildung Studenten und Azubis. Wohnen die jedoch an anderem Ort, ist die Deckung beim Versicherer abzuklären.
Bescheidener eigener Hausrat des jungen Menschen ist je nach Versicherung der Eltern auch über diese versichert, wogegen sich die separate Hausratversicherung bei “Studentenbuden” eher nicht lohnt.
Viel eher gilt die Berufsunfähigkeit als hohes Risiko, wofür die Prämien dann noch günstig sind, wenn man bei Vertragsabschluss jung und gesund ist.
Wer sich regelmäßig und für längere Zeit im Ausland aufhält, sollte dafür seinen Krankenschutz anpassen.
Nicht-kapitalisierte “Risiko-Leben”
Für Familien ist Schutz gegen Haftpflicht, Berufsunfähigkeit und frühen Tod des hauptsächlich Unterhaltspflichtigen eigentlich zwingend. Ist Wohneigentum gegeben, sollte auch die nicht-kapitalisierte “Risiko-Leben” und eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Für Eltern, die wegen ihres persönlichen Status eine Berufsunfähigkeit nicht versichern können, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert.
Ist auch das Risiko der Erwerbsunfähigkeit bei Rentner nicht mehr gegeben, sollten sie auf eine Unfallversicherung genauso wenig verzichten wie auf eine Haftpflichtversicherung. Viel reisende Rentner sollten dann auch bei Reisen ins Ausland zusätzlich krankenversichert sein.
Rang zwei für den Beruf
Markant für alle, die in der Ausbildung oder berufstätig sind ist das Risiko der frühen Erwerbsunfähigkeit. Denn aus der Rentenkasse kann es höchstens 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens geben, wenn jemand wegen Krankheit oder eines Unfall seine Arbeitsfähigkeit verliert.
Für Jahrgänge ab 1961 hat der Gesetzgeber die staatliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft und durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die aber die Leistungen der früheren gesetzlichen BU erreicht.“
Als Sach- oder Schadensversicherung tritt die “Hausrat” auf, mit der gegen Einbruch/Diebstahl, Vandalismus, Brand oder Sturm versichert wird.
Größter Fehler hier: neun von 10 Personen bestimmen ihren Bedarf falsch.
Denn auch die Maßgabe „Wohnfläche mal 650 Euro“ wird nur dann zur richtigen Deckungssumme, wenn nicht auch die kleine Penthouse-Wohnung bei hoher Ausstattung so berechnet wird. Eine Tabelle zur Wertermittlung gibt es etwa beim Bund der Versicherten.