Montag, September 22, 2008
Immer mehr Zusatzversicherungen
Private Krankenzusatzversicherungen erfreuen sich wachsender Beliebtheit unter den Bundesbürgern. Der Bundesverband der privaten Krankenversicherer meldet, dass die Zahl der in der BRD insgesamt unterhaltenen Policen, die keine Vollversicherungen sind, die Marke von 20 Millionen Verträgen überschritten hat. Grund für das gewachsene Interesse ist nach Einschätzung von Brancheninsidern das gestiegene Bedürfnis vieler gesetzlich Versicherter nach einem umfangreicheren Schutz, der in der GKV aufgrund der Einschnitte, die der Gesetzgeber in den zurückliegenden Jahren vorgenommen hat, zumindest subjektiv nicht mehr gewährleistet ist.
In der Tat musste die gesetzliche Krankenversicherung in den vergangenen Jahren schmerzliche Einschnitte am Leistungskatalog an ihre Mitglieder weitergeben. Nicht nur Praxisgebühr und Arzneizuzahlungen schlagen den Versicherten dabei aufs Gemüt: Insbesondere der Wegfall vieler zahnmedizinischer Leistungen (Stichwort: Zahnersatz) zieht den Unmut der Bürger auf sich. So verwundert es nicht, dass der Bereich der Zahnzusatzversicherungen derjenige mit der größten Prosperität im Segment der Versicherungsadditive ist.
Weiterhin sind Brillenversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Policen zur Übernahme der Kosten alternativer Therapieverfahren gefragt. Auch Krankenhaustagegeldversicherungen, mit deren Leistungen Patienten bei einem stationären Aufenthalt ein breiteres und komfortableres Leistungsspektrum in Anspruch nehmen können, werden häufig abgeschlossen. Versicherungsnehmer müssen die Prämien für den erweiterten Versicherungsschutz aus eigener Tasche bezahlen - eine paritätische Aufteilung der Kosten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist nicht vorgesehen.
Mittlerweile existieren auch Policen am Markt, die den gesetzlichen Versicherungsschutz vollumfänglich ergänzen und so eine Art „Upgrade“ zur PKV darstellen. Experten bezweifeln allerdings, dass Versicherte von den Produkten in großem Umfang profitieren können, da sie meist mit erheblichen Kosten verbunden sind.
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Stefan on 09/22 at 08:50 AM
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PKV: Pro und Contra Selbstbehalt
Mitglieder der privaten Krankenversicherung erfreuen sich zahlreicher Gestaltungsmöglichkeiten ihres Versicherungsschutzes, die es im gesetzlichen Pendant nicht gibt: Die Erstattung bestimmter Therapieverfahren kann ebenso mit der Assekuranz vereinbart werden wie ein bestimmter Selbstbehalt. Gerade letztere Variante erfreut sich wachsender Popularität unter deutschen Versicherten: Wer sich bereiterklärt, Arztrechnungen und Medikamente bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag aus eigener Tasche zu bezahlen und nicht an die Versicherung zur Übernahme weiterzuleiten, kann erhebliche Beitragsreduktionen erzielen und so die laufenden Kosten senken.
Experten aber warnen vor einer zu kritischen Haltung gegenüber dem Selbstbehalt und geben zu bedenken, dass Versicherte, die regelmäßig medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, die Eigenbeteiligung zu den Versicherungsprämien hinzuaddieren müssen. In den meisten Fällen beläuft sich der Selbstbehalt auf Summen zwischen 500 und 1500 Euro im Jahr. Schon Behandlungen geringen Ausmaßes können Kosten in derlei Höhe verursachen, so dass zu den reduzierten Beiträgen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit signifikante zusätzliche Belastungen hinzukommen.
Befürworter der Tarifvariante argumentieren hingegen, dass Versicherte, die nur selten ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, von der Beitragsreduktion deutlich profitieren. Die Krankenversicherung erhält durch den Selbstbehalt einen stärker auf die Absicherung von existenziellen Risiken ausgerichteten Charakter und versteht sich weniger als Rundum-Versorgung. Fachleute führen darüber hinaus an, dass der Großteil der Privatversicherten über ein ausreichendes Einkommen verfügt, das die Zahlung auch unerwarteter Rechnungen erlaubt.
Aus Sicht der Anbieter lohnen Tarife mit Selbstbehalt in jedem Fall: Die Gesamtkosten eines Tarifs sinken meist deutlich, wenn die Versicherten einen größeren Anteil der von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die Kostenreduktion übersteigt dabei regelmäßig den Beitragsnachlass. Dieser Umstand ist für Versicherte vorteilhaft: Sinkende Kosten der Assekuranz gewährleisten Beitragsstabilität.
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Gerald on 09/22 at 08:49 AM
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Staatliche Zulagen: Mehr Flop als Top
Der Weg in die eigenen vier Wände führt in der Regel über großen Finanzierungsaufwand, der nicht selten die größte wirtschaftliche Herausforderung angehender Eigenheimbesitzer im gesamten Erwerbsleben darstellt. Um die Lasten des Lebenswerkes so gering wie möglich zu halten, sind Bauherren bzw. Käufer stets versucht, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Reduzierung der Gesamtkosten in Anspruch zu nehmen. Staatliche Zulagen sind da sehr willkommen und werden dementsprechend häufig in den Medien thematisiert. Auf den ersten Blick scheint sich der Staat großzügig zu geben: Mit Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und der neuen Eigenheimrente stehen gleich drei Werkzeuge zur Verfügung.
Bei genauerem Hinsehen entpuppen sich die Subventionen rational betrachtet eher als misslungener Werbegag bzw. unnötiges Wahlkampfgeschenk denn als tatsächliche Entlastung auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Die Wohnungsbauprämie beispielsweise beläuft sich für ledige Sparer auf maximal 45 Euro im Jahr. Ein Ehepaar kann insgesamt rund 700 Euro Prämie bekommen – einmal im Leben. Angesichts eines durchschnittlichen Preises für Eigentumswohnung von rund 120.000 Euro erscheint die Zuwendung mehr als Steuerverschwendung denn als Subvention.
Der „Wohn-Riester“ bietet nicht viel mehr: Zwar können die gesamten Zulagen für den Erwerb selbstgenutzten Immobilieneigentums genutzt werden. Die Zuschüsse aber verstehen sich als wesentlicher Bestandteil der persönlichen Altersvorsorge – werden sie zur Baufinanzierung entnommen, müssen andere Sparformen unterhalten werden, um die drohende Versorgungslücke zu schließen.
Wirksam erscheinen lediglich Darlehen aus den Programmen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, die den Erwerb einer Immobilie durch günstige Zinsen und nachrangige Eintragung im Grundbuch breiten Teilen der Bevölkerung zugänglich machen.
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Stefan on 09/22 at 08:47 AM
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Starterhypothek: Baufinanzierung für die Generation U35
Das Interesse am Besitz einer eigenen Immobilie ist in Deutschland nach wie vor sehr groß. Allerdings ist bereits seit einigen Jahren festzustellen, dass sich immer mehr potentielle Käufer und Bauherren beim Immobilienerwerb zurückhalten und erst einmal abwarten möchten. Diese Entwicklung ist unter anderem auf die Berufswelt zurückzuführen, die sich in den vergangenen Jahren stark verändert hat.
Hatte man früher einen Job, so hatte man im Prinzip ausgesorgt: Man war bei einem Arbeitgeber beschäftigt, bei dem man bis zum Eintritt in den Ruhestand geblieben ist – somit hatte man sich bereits auf einen Wohnort festgelegt und man verfügte über ein nachhaltiges Einkommen, mit welchem man auch eine Immobilienfinanzierung stemmen konnte. In der heutigen Zeit sieht es hingegen so aus, dass Berufstätige sehr viel Flexibilität, unter anderem auch eine große Umzugsbereitschaft mitbringen müssen.
Weil die meisten Baufinanzierungen vergleichsweise starr und unflexibel sind, entscheiden sich zunehmend mehr Menschen gegen den Erwerb einer Immobilie. Dieser Entwicklung möchte die „Hannoversche Leben“ mit einer neuen Form von Immobiliendarlehen entgegenwirken. Ab dem 29. September wird der Versicherer die so genannte „Starterhypothek“ anbieten, eine Darlehensform, die sich speziell an Käufer und Bauherren unter 35 richtet und sich durch ein hohes Maß an Flexibilität auszeichnet.
Die Starterhypothek zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass ein so genannter Objektwechsel möglich ist: Sollte ein beruflich bedingter Umzug erforderlich sein, darf der Darlehensnehmer seine Immobilie verkaufen und sein Darlehen auf eine neue Immobilie übertragen, ohne dass dadurch zusätzliche Gebühren entstehen. Des Weiteren ist es auf Wunsch möglich, die Finanzierungsbelastung in den ersten Jahren zu verringern. Das Darlehen kann direkt über die Hannoversche Leben sowie über namhafte Baugeldvermittler abgeschlossen werden.
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Jochen on 09/22 at 05:28 AM
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Das Steuersparmodell Versicherungsmantel hat bald ausgedient
Es war schon immer so: Hält der Fiskus die Hand auf, ist selbst der reichste Mann plötzlich ganz arm und kann nur wenige Cent berappen – Schlupflöchern im Steuerrecht sei Dank. Eines dieser Löcher könnte sich für viele „Steuersparer“ jetzt als Bumerang erweisen. Sie hatten sich auf Konstrukte aus Luxemburg, der Schweiz und Lichtenstein verlassen, bei denen das Geld im augenscheinlich abgeltungssteuersicheren Mantel einer Assekuranz geparkt wird. Das Bundesfinanzministerium schiebt diesen Modellen jetzt einen Riegel vor, zumindest lässt sich mit ihnen die Abgeltungssteuer nicht länger umgehen. Wer sich schon für ein Depot im Versicherungsmantel entschieden hat, bei dem heißt es vermutlich: „Außer Spesen nichts gewesen.“
„Finger weg“ lautet der Rat von Experten wie Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Denn Steuern lassen sich damit nach einem internen Papier des Bundesfinanzministeriums nicht mehr sparen. Eine genaue Regelung wurde noch nicht getroffen. Es ist aber durchaus denkbar, dass sie auch rückwirkend gilt. Die Policen stammen aus dem benachbarten Ausland und werden intensiv von Vermögensberatern beworben, die ihre Kunden vor dem Schreckgespenst Abgeltungssteuer bewahren wollen. Dazu wird das Geld in eine Renten- oder Lebensversicherung gehüllt und besteht nach wie vor die Möglichkeit, das Kapital jederzeit steuerfrei umzuschichten. Quellensteuer und Mitteilungen an das Finanzamt entfallen aufgrund des Mantel-Modells. Offiziell handelt es schließlich um eine Versicherung, die mindestens zwölf Jahre läuft und erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird.
Wenig erfreut darüber zeigte man sich bei den Finanzbehörden und will künftig nur noch „echte“ Lebens- und Rentenversicherungen steuerlich besser stellen. Bietet das Konzept keinen richtigen Versicherungsschutz, soll die Abgabe in Höhe von 25 Prozent fällig werden. „Endlich hat das Finanzministerium einmal erklärt, wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen“, freut sich Arno Gottschalk über die Entscheidung. Ärgerlich ist sie für alle, die schon unterschrieben haben. Sie bleiben voraussichtlich auf den Kosten für Verwaltung und Provision sitzen. Zudem müssen sie mit Nachzahlungen rechnen, falls die Vorgabe rückwirkend in Kraft tritt.
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Andre on 09/22 at 03:57 AM
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