Energiepass: Vorsicht vor Betrügern
Seit dem ersten Juli dieses Jahres besteht für einige Immobilieneigentümer die Pflicht, Kaufinteressenten oder potentiellen Mietern auf Nachfrage einen Energiepass vorzulegen. Dieser soll den Interessenten aufzeigen, auf welche Höhe sich der Energieverbrauch der Immobilie beläuft, damit die Interessenten besser abschätzen können, welche Kosten auf sie zukommen.
Die so genannte Ausweispflicht gilt allerdings nur dann, wenn die Immobilie verkauft oder vermietet werden soll – eine grundlose Erstellung des Energiepasses ist nicht erforderlich. Dies behaupten jedoch Betrüger, die eine neue Masche entwickelt haben, um Immobilieneigentümern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Wie die „Financial Times Deutschland“ berichtet, sind seit einigen Wochen mehrere Drückerkolonnen im Bundesgebiet unterwegs, die vorwiegend darauf abzielen, älteren und meist uninformierten Hauseigentümern den Energiepass anzudrehen. Hierbei handelt es sich um eine Abzockmethode, weil kein richtiger Energiepass ausgestellt wird. Den Geschäftemachern fehlt nämlich jegliche Kompetenz, was die Erstellung der Energiepässe angeht. Stattdessen geht es um das schnelle Geld – gleichzeitig soll auch noch versucht werden, den ahnungslosen Immobilienbesitzern das passende Modernisierungsprogramm zu verkaufen.
Die Erstellung eines Energiepasses bei einem seriösen Anbieter wie zum Beispiel bei einem Architekten oder Energieberater, kostet zwischen 150 und 300 Euro. Um einen aussagekräftigen Energiepass ausstellen zu können, muss die Immobilie direkt vor Ort besichtigt werden. Vor Angeboten, bei denen man lediglich einen Fragebogen oder gar ein Onlineformular ausfüllen muss, sollte man besser Abstand nehmen. Um den Verbraucher besser zu schützen, möchte die Deutsche Energie Agentur ein Gütesiegel einführen, so dass man die seriösen Anbieter besser erkennen kann.
Posted by
Jochen on 09/28 at 11:29 AM
Haus & Bau •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Selbstbehalt mit Bedacht wählen/ Bei Kindern keine Eigenbeteiligung
Die private Krankenversicherung bietet ihren Mitgliedern zahlreiche flexible Ausgestaltungsmöglichkeiten ihres Tarifes. Eine der am häufigsten genutzten Möglichkeiten ist dabei die Vereinbarung eines Selbstbehaltes. Der Versicherte und seine Assekuranz vereinbaren dabei, dass Rechnungsbeträge bis zu einer definierten Höhe vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen sind und keine Erstattung durch den Versicherungsgeber erfolgt. Tarife mit Selbstbehalt bietet beiden Parteien Vorteile: Der Versicherte kommt in den Genuss deutlicher Beitragsreduktionen und die Versicherung realisiert erfahrungsgemäß eine geringere Gesamtbelastung der Versichertengemeinschaft.
Eigenbeteiligungen sollten nach Ansicht von Experten allerdings mit Bedacht vereinbart werden. Keinesfalls sollten Versicherte sich durch vermeintlich großzügige Prämienreduzierungen dazu hinreißen lassen, einen wesentlichen Teil ihres medizinischen Versorgungsschutzes aus eigener Tasche zu bezahlen: Der Selbstbehalt sollte grundsätzlich auf die zu entrichtenden Prämien addiert werden. Eine Eigenleistung von mehr als 1000 Euro pro Kalenderjahr halten die meisten Finanzberater für den Durchschnittsverdiener nicht für angebracht.
Verzichten sollten Versicherungsnehmer auf Eigenbeteiligungen bei den Policen ihrer Kinder: Da der Nachwuchs erfahrungsgemäß häufig krank wird, ist eine Zusatzbelastung vorprogrammiert. Ein Vollkostenschutz stellt daher die beste Möglichkeit dar.
Für Erwachsene stellt das Konzept des Selbstbehaltes allerdings eine grundsätzlich interessante Option dar, die der Krankenversicherung einen neuen und zukunftsweisenden Charakter verleiht: Anstelle eines Rundum-Paketes, das sämtliche Versorgungsleistungen in voller Höhe abdeckt, erwirbt der Versicherte ein auf Eigenverantwortung ausgelegtes Produkt, das Anreize zur Vermeidung unnötiger Kosten setzt. Nach Einschätzung vieler Experten könnte das Modell Schule machen und den gesamten Gesundheitssektor entlasten, wenn ein signifikanter Anteil der vermeidbaren Behandlungen wegfällt.
Posted by
Stefan on 09/28 at 05:17 AM
Krankenversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Versicherungsschutz regelmäßig prüfen
Risiken existieren zahlreiche im Leben des Durchschnittsbürgers. Um zumindest die finanziellen Folgen unschöner Ereignisse wie Unfällen o.ä. abzumildern, werden verschiedenste Versicherungen abgeschlossen: Die Hausratversicherung schützt gegen Einbruch und Diebstahl, die Wohngebäudeversicherungen gegen Feuer- und Wasserschäden und Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung sichern die wirtschaftliche Existenz für den Fall gesundheitlicher Beeinträchtigungen ab.
Mit dem einmaligen Abschluss einer Versicherung ist es jedoch entgegen dem Wunsch vieler Verbraucher nicht getan, warnen nun Experten. Der Versicherungsschutz aller Policen sollte in regelmäßigen Abständen überprüft und auf den neuesten Stand gebracht werden. Insbesondere im Anschluss an Veränderungen der persönlichen Lebensumstände sollten Verträge angepasst werden. Wer beispielsweise zu Beginn seines Studiums und damit zum Einzug in die erste eigene Wohnung eine Hausratversicherung abgeschlossen hat und im Anschluss an sein Examen eine größere Behausung mit entsprechend umfangreicherem Hausrat einzieht, sollte die Deckungssumme seiner Versicherung erhöhen, um nicht bei Eintritt des Leistungsfalls großen finanziellen Belastungen ausgesetzt zu sein.
Auch Vorsorgeversicherungen sollten regelmäßig an die persönliche Lebenssituation angepasst werden. Die Rente einer Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise sollte stets in plausiblem Verhältnis zum Einkommen des Versicherten stehen. Erhöht sich dieses z. B. aufgrund einer Beförderung, sollte auch das Leistungsniveau der Police angepasst werden, damit nicht bei Eintritt des Versicherungsfalles eine Unterdeckung und damit eine schmerzliche Einschränkung des Lebensstandards in Kauf genommen werden muss.
Anpassungen an sämtlichen Versicherungen lassen sich in der Regel nach kurzer Rücksprache mit der Assekuranz ohne großen Aufwand bewerkstelligen. Die Prämien freilich erhöhen sich geringfügig, wobei mit etwas Verhandlungsgeschick die Zusatzbelastungen sehr moderat ausfallen.
Posted by
Stefan on 09/28 at 05:16 AM
Versicherungen •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Variabler Zins: Kritischen Zinssatz ermitteln
Hypothekenfinanzierungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Art der Verzinsung: Neben Darlehen mit einer Zinsbindung, die einen fixen Sollzins wahlweise für einen bestimmten Zeitraum oder für die gesamte Zeit bis zu Rückzahlung der Schuld vorsieht, werden auch Kredite ausgereicht, deren Zinssatz variabel ist und sich an einer Referenz (z.B. dem 3-Monats-Euribor oder dem EONIA) orientiert. Der Vorteil für Darlehensnehmer liegt dabei auf der Hand: Die Kosten für die Fixierung des Zinssatzes entfallen und das Vorhaben wird insgesamt günstiger. Darüber hinaus besteht insbesondere bei Darlehen, die in Hochzinsphasen aufgenommen werden die Möglichkeit, an einem sinkenden Zinsniveau zu partizipieren. Die Kehrseite der Medaille: Steigt der Marktzins signifikant an, erhöht sich auch der vom Kreditnehmer zu leistende monatliche Kapitaldienst drastisch. Die Auswirkungen einer Zinserhöhung fallen dabei umso stärker ins Gewicht, je größer der Zinsanteil an der Annuität ist. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Entwicklungen an den Kapitalmärkten im schlimmsten Fall dazu führen können, dass sich die Darlehenszinsen binnen weniger Jahre verdoppeln und damit die ordnungsgemäße Andienung der Hypothek existenziell gefährden.
Um das Projekt Eigenheim nicht in Gefahr zu bringen, sollten Darlehensnehmer, die keine Zinsbindung vereinbaren, einen „kritischen“ Zinssatz ermitteln, dessen Höhe die Tilgung gefährdet und auf diesem Niveau ein Zinscap vereinbaren, das weitergehende Belastungen vermeidet. Zwar ist auch das Cap mit Kosten verbunden – diese sollten allerdings von angehenden Eigentümern weniger als unnötige Belastung sondern vielmehr als existenzielle Versicherung gegen bedrohliche Ereignisse verstanden werden. Das Cap muss nicht für den gesamten Zeitraum vereinbart werden, sondern kann sich auf die ersten zehn Jahre und damit den kritischen Zeitraum beschränken.
Posted by
Gerald on 09/28 at 05:15 AM
Immobilien •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink