Lebensversicherung verkaufen, beleihen oder kündigen?
Eine kapitalisierte Lebensversicherung zu Geld zu machen, kann in der Vita eines Versicherten verschiedene Gründe haben. Die Möglichkeiten an gesparte Beiträge zu kommen, sollte man kennen, um klar entscheiden zu können, ob man die Lebensversicherung verkaufen, nur beleihen oder eventuell auch kündigen will.
Nicht immer verlaufen die Lebenslinien so maßvoll und störungsfrei, dass man die Lebensversicherung bis zum Schlussalter bedienen kann. Manchmal ist die Tatsache, eine Versicherung mit Kapitalisierung zu haben, eine der allerletzten oder auch nur vorletzten Möglichkeiten, um für eine noch wichtigere Verwendung als den finanzstarken Lebensabend oder die Todesfallleistung für die Hinterbliebenen kurzfristig an Geld zu kommen. Das bedeutet zwar immer, dass (bisherige) Rendite aufgezehrt wird oder aber sich rechnerische Verlust im Vergleich mit den laufenden Beiträgen ergeben. Aber wenn die Entscheidung für diese “Umfinanzierung” gefallen ist, sollten sie die Möglichkeiten kennen.
Kündigen geht immer!
Die Lebensversicherung kann eigentlich immer ohne besondere Umstände bei der Versicherungsgesellschaft gekündigt werden. Die Versicherung zahlt dem Kunden dann einen Rückkaufs- oder Barwert aus. Dabei muss der Versicherungsnehmer wissen, dass die Versicherung bei einer Kündigung einen Storno-Abschlag vornimmt und dadurch für den VN der Rückzahlungswert (deutlich) kleiner werden kann als die Summe seiner bereits bezahlten Beiträge.
Aufkäufer für ‘Leben’ am Kreditmarkt
Die Lebensversicherung kann aber auch nur beliehen werden. Dabei muss der Versicherungsnehmer für den Wert, der beliehen wird, Zinsen bezahlen. Der Beleihungswert richtet sich natürlich am “Guthaben” aus, dass aus Beiträgen während der Laufzeit, aus Zinsen und Gewinnanteilen addiert wird. Bei der Rückzahlung des beliehenen Wertes an die Gesellschaft, was der Tilgung gleichkommt, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Zum einen kann der Kredit monatlich zurück bezahlt werden oder man nutzt durch einen ‘Aufkäufer’ der eingegangen Schuld die Möglichkeit, ein endfälliges Darlehen zu bekommen. Endfällig bedeutet, dass am Ende der Laufzeit des Kredites die Summe auf einmal zurück bezahlt wird.
Die Lebensversicherung zu verkaufen, ist die dritte Möglichkeit. Dabei kauft ein Aufkäufer dem VN die Lebensversicherung ab. Der “neue Versicherungsnehmer”(VN) bezahlt die Beiträge meist auch weiter, so dass der VN als versicherte Person noch einen beitragsfreien Todesfall-Schutz behält. Aufkäufer einer Lebensversicherung zahlen in der Regel für die LV mehr als es die Versicherungsgesellschaften bei einer Kündigung tun.
‘Leben’ in die Auktion gestellt!
Praktiziert wird beim Verkauf auch die Möglichkeit, die Lebensversicherung in einer Auktion zu versteigern, um den besten Preis zu erzielen. Dazu wird meist ein Muster-Formular ausgefüllt und per Post oder per Fax an eine Auktionsfirma versandt (Beispiel info@zweitmarkt-auktion.de). Wird die Lebensversicherung angenommen, kommt sie mit ihren Merkmalen und dem zugehörigen Status in die Auktion und es werden Angebote abgegeben. Liegen Angebote nach der Auktionszeit vor, kann der Versicherungsnehmer immer noch entscheiden, ob ihm der gebotene Wert zusagt oder ob er wegen niedriger Quote ablehnt.
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