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Sonntag, Oktober 05, 2008

Elterngeld - für sie, für ihn, für beide!

Seit Januar 2007 hat das Elterngeld das bisherige Erziehungsgeld abgelöst. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, kann weiterhin Erziehungsgeld beantragt und auch bezogen werden.

Ist nach der Geburt eines Kindes das monatliche Einkommen der Eltern geringer als zuvor, kann das Elterngeld 67 Prozent davon bis zu maximal 1.800 Euro ausgleichen. Diesen Anspruch über mindestens 300 Euro haben auch nicht erwerbstätige Elternteile. Für Geringverdiener, Mehrkind-Familien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld darüber hinaus erhöht.

Maßgebend für die Höhe des Elterngeldes ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes.
Nicht mitgezählt bei diesen zwölf Kalendermonaten werden die Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie die Monate, in denen aufgrund einer schwangerschafts-bedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist.

Statt dieser nicht zählenden Monate werden weiter zurück liegende Monate für den Durchschnitt einbezogen. Bezogenes Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses werden auf das Elterngeld voll angerechnet.

Für alle Arbeitnehmer und Gleichgestellte

Elterngeld gibt es für berufstätige Väter oder Mütter, für Beamte, für Selbstständige und erwerbslose Elternteile, für Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern können Adoptiv-Eltern, in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades (wie Urgroßeltern, Großeltern, Tanten und Onkel sowie Geschwister) Elterngeld erhalten.

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
* ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
* nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
* mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
* einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Elterngeld kann ein Elternteil für höchstens für zwölf Monate beantragen. Anspruch auf 14 statt 12 Monatsbeträge haben die Eltern, die im Wechsel vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen möchten (Partner-Monate). Anspruch darauf besteht, wenn sich bei den Eltern in den Bezugsmonaten das Einkommen durch reduzierte Arbeitszeit während der Elternzeit oder im Mutterschutz mindert. Dann ist auch Teilzeitarbeit während der Partner-Monate zulässig, wenn die Arbeitzeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Bezugsmonats nicht überschreitet.

Neben Sozialleistungen, die vom Einkommen abhängen,  wie dem Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe, dem Wohngeld oder dem Kinderzuschlag, erhalten Berechtigte zusätzlich 300 Euro Elterngeld.
Entgelt-Ersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Rentenzahlungen, die während des Elterngeldes für das Einkommen vor der Geburt gezahlt werden, mindern das Elterngeld, soweit es den Mindestbetrag von 300 Euro überschreitet.
Sind Unterhaltsansprüche festzustellen, wird das Elterngeld auf beiden Seiten nur berücksichtigt, soweit es den Betrag von 300 Euro monatlich übersteigt.

Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich gestellt werden und kann von jedem Elternteil jeweils einmal gestellt werden. Dis muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes erfolgen, doch werden rückwirkende Zahlungen nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.

Posted by wob. on 10/05 at 04:40 PM
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Patchwork-Familie

Nach Trennung und Scheidung richtig schützen

Familie, eheähnliche Gemeinschaft, Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft - die typische Familie ist zwar in der Mehrzahl, doch Vater, Mutter und zwei Kinder muss nicht mehr aus dem “ersten Guss” sein. Die Wirklichkeit bildet auch Tausende Patchwork-Familien ab.

Viele Beziehungen mit Kindern - was immer der Einzelne als der Neue mitbringt - sind “bunt zusammengewürfelt” wie das Textil, nach dem sie benannt sind.
Materielle Sicherheit und der Schutz vor den Risiken des Alktags sollten dann aber auch in der neuen Konstellation berücksichtigt werden.
Bei der Sicherung von Personen und Risiken der neuen Partnerschaft müssen dann auch Versicherungen geändert und einige eventuell neu abgeschlossen werden, manche Risiken fallen weg.
Grundsätzlich gehört auch in der Patchwork-Familie alles versichert, was für einen selbst oder die Familie zum finanziellen Schaden führen könnte.

Haftpflicht auf Rang eins

Wichtigste Versicherung wie in jeder Familie ist auch hier die private Haftpflicht. Hier reicht in einer Patchwork-Familie eine Police. Ein Partner kann den neuen Lebensgefährten oder die neue Lebensgefährtin und die Kinder in seine Haftpflicht mit aufnehmen. Das gilt auch für die Hausratversicherung.
Hierfür ist zu prüfen, ob unter neuem, gemeinsamem Dach die Versicherungssumme aufgestockt werden muss, um eine ausreichende Deckung zu erhalten.
Auch bei der Kfz-Versicherung muss man bei veränderten Lebensverhältnissen darauf achten, dass die bisher vereinbarte Nutzung des Fahrzeugs dann auch zur neuen Situation passt.

Risiko mit fallender Summe

In einer Patchwork-Familie ist vor allem auch ratsam, dass der Hauptverdiener seine “neuen” Angehörigen gegen das Risiko des “Früh-Ablebens” absichert.
Geschieht dies nicht, müssten Hinterbliebene erhebliche Einbußen für den weiteren Lebensstandard hinnehmen.
Laut Statistik stirbt jeder fünfte Deutsche, bevor er das 65. Lebensjahr erreicht. Sind die Kinder noch minderjährig, in der Ausbildung oder im Studium, verträgt die Haushaltskasse das bisher Gewohnte meist nicht mehr.
Auch für Patchwork-Familien ist deshalb eine Risiko-Lebensversicherung - ohne Leistungssumme mit dem vereinbarten Schlussalter - sehr interessant, weil der Hinterbliebenenschutz als günstig gilt. Die individuellen Situation bestimmt, wie hoch die Todesfallsumme sein sollte.
Wer ein Haus gebaut oder eine Wohnung gekauft hat, sollte eine “Risiko”-LV mit fallender Summe vereinbaren; grad so, wie sich der Schuldenstand nach unten entwickelt.

Posted by wob. on 10/05 at 08:06 AM
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Aktuelle Geldanlage - Gibt es Renditen ohne Risiko?!

Hektik-Panik-Stress! Turbulenzen im internationalen Finanzsystem! - Das aber sollte nicht zum Normalfall werden, wenn Verbraucher mit großer Besorgnis ihr Geld anlagen. Wie sicher sind aber Geldanlagen in der “Bank-Pleiten und Looser-Epoche” 2008 ? Wie reagieren aktuell (Oktober 2008) Kapital- und Geldmärkte? Mit dem kritischen Blick auf Rendite-Ziel, Partner und Betrag kann sich das Risiko, können sich Verluste minimieren.

Bundeswertpapiere

Nichts ist sicherer als Geldanlagen beim Bund. Schließlich kann ein Staat nicht im klassischen Sinne Pleite gehen. Anders als früher, müssen Anleger bei der Bundesfinanzagentur ihr Geld nicht mehr auf mehrere Jahre festlegen. Bei der Tagesanleihe ist das Kapital täglich verfügbar und im Zinssatz mit Tagesgeldkonten vergleichbar. Daneben reizen auch Finanzierungsschätze (Laufzeit zwei Jahre), Bundesobligationen (fünf Jahre), Bundesschatzbriefe (sechs und sieben Jahre) und Bundesanleihen (zehn Jahre).

Festgeld

Festgeld bei deutschen Banken ist vergleichbar sicher. Bei einer Anlagedauer zwischen drei und zwölf Monaten rentiert sich der angelegte Betrag zwischen vier und fünf Prozent Zinsen. Das Geld bei deutschen Instituten ist in aller Regel durch den Einlagensicherungsfonds der Banken in großem Umfang abgesichert. Ausländische Banken als Schuldner sichern oft nur bis zu einem bestimmten Betrag ab.

Immobile Werte

Gebäude und Grundstücke können auch eine sehr sichere Anlage sein. Schließlich erwirbt der Anleger hier eine wirkliche Sache. Beim Haus- oder Wohnungskauf ohne eigene Nutzung sollten Anleger aber stets wie bei der selbst genutzten Immobilie auf den Standort achten.
Bei Immobilien in guten Lagen, bei denen ich ein Wertzuwachs abschätzen lässt, geht wenig schief. Acht geben sollten Anleger jedoch bei sogenannten Erwerbermodellen. Dabei handelt es sich meist um ältere Wohnanlagen, die von Investoren vermarktet werden. Hier sind oft versteckte Kosten zu erwarten.

Investmentfonds

Anleger streuen mit Investmentfonds ihr Kurs-Risiko deutlich breit, weil nicht nur in Aktien-Beteiligung eines Unternehmens investiert wird. Das Fonds-Management kauft eine Vielzahl von Papieren, investiert damit in verschiede Branchen oder bildet Börsenindizes ab. Geht’s mit der Branche in den Keller oder der Markt, der einem Index zugrunde liegt, verlieren auch Fonds entsprechend an Wert.

Aktien

Mit dem Kauf von Aktien setzen Anleger ihr Geld dem Risiko aus, dass sich ihre Beteiligung wie das Unternehmen entwickelt und der Kapitalmarktreagiert. Wer noch vor Monaten mit seiner Anlage auf Bank-Aktien setzte, musste wohl deutliche Buch-Verluste oder aber realisierte Verluste hinnehmen. Die Papiere brachen dramatisch ein. Niedrige Kurse bieten aber auch eine Chance einzusteigen.
Bei Anlegern, die in Aktien und Fonds investierten, sind gute Nerven Voraussetzung, denn das Risiko gilt als hoch.

Edelmetalle

Gold gilt meist immer erst in Krisenzeiten als sicherste Anlage, wenn auch ohne direkte Rendite. Ähnlich wie Aktien unterliegen Rohstoffpreise starken Kursschwankungen. Der Goldpreis markierte im März 2008 ein Allzeit-Hoch von 1000 US-Dollar je Feinunze (31,1 Gramm); rutschte dann aber wieder auf rund 750 Dollar ab.

Zertifikate

Mit Zertifikaten spekulieren Anleger darauf, wie sich bestimmte Aktien, Finanzprodukte oder Börsenindizes entwickeln. Seit geraumer Zeit auch durch die Gäste in Talk-Shows und die Interview-Partner immer häufiger als “Wette” charakterisiert.
Rechtlich gesehen handelt es sich um Schuldverschreibungen, die von bestimmten Banken herausgegeben werden. Doch die Verlustrisiken werden von den Sicherungseinrichtungen der Banken nicht getragen. Der Anleger “spielt” selbst auf volles Risiko. Zertifikate gelten als besonders komplizierte und risikoreiche Geldanlage. Es sind meist Derivate, das heißt, es sind nur rein abgeleitete Wertvorstellungen real verlaufender Entwicklungen, an denen man aber eben nicht beteiligt ist.

Posted by wob. on 10/05 at 07:42 AM
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Schweiz: Neues Vorbild beim Bausparen und staatlicher Förderung?

Im Grunde genommen ist es erschreckend, wie viel Zeit die Bundesregierung benötigt hat, um sich auf eine neue Form der Förderung für den Erwerb von Wohneigentum zu einigen. Noch wesentlich erschreckender ist das Ergebnis der jahrelangen Arbeit: Schon bevor die ersten Finanzprodukte überhaupt auf den Markt gekommen sind ist klar, dass der Wohn-Riester zu den mit Abstand komplexesten Finanzprodukten zählen wird.

Der Wohn-Riester verkörpert nicht gerade die ideale Förderung für den Erwerb von Wohneigentum. Dazu ist er viel zu komplex – nur die wenigsten Verbraucher können das Prinzip nachvollziehen. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Menschen sehr lange sparen müssen, um die Förderung überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Dann darf nicht außer Acht gelassen werden, dass sich die Förderung ausschließlich an Arbeitnehmer richtet – Selbständige und Freiberufler haben keine Chance, in den Genuss der Förderung zu kommen. Zu guter Letzt darf auch der Verwaltungsaufwand nicht übersehen werden, den der Wohn-Riester mit sich bringen wird: Jahr für Jahr müssen große Millionenbeträge aufgebracht werden, damit das System funktionieren kann – dabei wäre es wesentlich sinnvoller, das Geld an die Verbraucher weiterzureichen.

Dass es wesentlich einfacher und vor allem auf effizienter gehen kann, zeigen uns die Schweizer. Eine Bausparinitiative hatte zu Beginn der Woche ein Volksbegehren zur steuerlichen Begünstigung beim Bausparen eingereicht. Mehr als 143.000 Menschen haben unterschrieben und wünschen sich einen Steuernachlass beim Bausparen.

Das Prinzip ist denkbar einfach: Wer einen Bausparvertrag abschließt, um später eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben zu können, darf einen Teil der Beiträge steuerlich geltend machen und somit seine Steuerlast verringern. Das Prinzip kann einfach in die Praxis umgesetzt werden und ist zudem absolut verständlich. Zwar ist noch lange nicht entschieden, ob diese Verfahrensweise in die Praxis umgesetzt wird, aber genial ist sie trotzdem.

Posted by Jochen on 10/05 at 06:31 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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