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Donnerstag, Oktober 09, 2008

Welche Versicherungen braucht der Durchschnittshaushalt?

Versicherungen sind aus der persönlichen Finanz- und Risikovorsorge nicht mehr wegzudenken. Die Absicherung latenter Lebensrisiken ist für verantwortungsbewusste Verbraucher selbstverständlich – welche Policen dazu im Detail notwendig und angemessen sind, ist vielen angesichts des großen Angebots der Assekuranzen allerdings nicht bewusst.

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, verfügt über einen ausreichenden Basisschutz in der medizinischen Versorgung. Krankenzusatzversicherungen können den Leistungsumfang der GKV erweitern, sind allerdings aus eigener Tasche zu bezahlen und damit nur für Versicherungsnehmer attraktiv, die über ein gutes Auskommen verfügen.

Die gesetzliche Unfallversicherung indes reicht keinesfalls aus: Sie tritt nur für die Folgen von Unfällen ein, die sich am Arbeitsplatz bzw. auf dem Weg dorthin ereignen. Die meisten Unfälle allerdings ereignen sich in der Freizeit: Um hier richtig abgesichert zu sein, bedarf es einer leistungsfähigen Police, die nicht nur ein Krankenhaustagegeld, sondern darüber hinaus auch eine lebenslange Unfallrente im Falle dauerhafter Invalidität zahlt.

Eine private Haftpflichtversicherung ist ein weiterer unverzichtbarer Bestandteil guten Versicherungsschutzes. Die Police zahlt, wenn der Versicherungsnehmer Schaden am Vermögen anderer oder anderen selbst verursacht – und sei es fahrlässig. Insbesondere Autofahrer sollten auf diesen Schutz keinesfalls verzichten – ein Verkehrsunfall mit Personenschäden kann zu gravierenden Folgekosten führen.

Das eigene Hab und Gut schließlich sollte ebenfalls gegen Schaden und Verlust versichert sein. Wer eine eigene Immobilie besitzt, benötigt eine Wohngebäudeversicherung, die Schäden am Objekt, die beispielsweise durch Brand oder Leitungsschaden entstehen, abdeckt. Für bewegliche Dinge, die sich innerhalb der eigenen vier Wände befinden (mit anderen Worten: Für den Hausrat) empfiehlt sich eine Hausratversicherung, die bei Diebstahl oder Beschädigung von Einrichtungs- und anderen Wertgegenständen zahlt.

Posted by Gerald on 10/09 at 09:37 AM
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Selbstbehalt oft nicht zu kündigen

Versicherte in der privaten Krankenversicherung machen in den vergangenen Jahren zunehmend Gebrauch von Tarifen mit Selbstbehalt. Diese erscheinen auf den ersten Blick attraktiv: Günstige Prämien entlasten das geschundene Budget der Verbraucher. Bei näherem Hinsehen aber entpuppen sich viele der Offerten als potenzielle Kostenfalle. Nicht nur müssen Versicherte die Eigenbeteiligung bei häufigeren Erkrankungen in voller Höhe zusätzlich zum Beitrag entrichten. Auch ist es bei vielen der Selbstbehalt-Tarife nicht möglich, mit einer angemessenen Karenzzeit in einen Tarif ohne bzw. einen solchen mit geringerer Selbstbeteiligung zu wechseln.

Die Vergünstigung in der laufenden Prämie muss so unter Umständen vielfach in Gestalt selbst zu tragender Rechnungen vom Versicherungsnehmer gezahlt werden. Wer mit einem Wechsel in einen entsprechenden Tarif liebäugelt, sollte sich stets darüber bewusst sein, dass mit steigendem Lebensalter Arztbesuche tendenziell häufiger werden. Sind dann Kosten für medizinische Behandlungen erst ab einem höheren Level abgedeckt, fallen laufend zusätzliche Kosten an. Experten raten deshalb, Tarife mit Eigenbeteiligung nur dann abzuschließen, wenn zum einen gewährleistet ist, dass die gesamte Eigenleistung stets ohne größere Schwierigkeiten aufgebracht werden kann und zum anderen der Wechsel in einen anderen Tarif zumindest alle fünf Jahre möglich ist.

Den Nachwuchs indes sollten Versicherte immer vollversichern: Kinder werden häufiger krank und bedürfen dementsprechend mehr medizinischer Leistungen. Insbesondere wenn mehrere Kinder erzogen werden, kann ein zu großer Eigenanteil zu erheblichen Problemen führen: Erkranken plötzlich vier oder fünf Personen eines Haushaltes an einer gravierenden Krankheit, fallen hohe Kosten binnen kurzer Zeit an.

Fazit: Tarife mit Selbstbehalt mögen auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, sollten allerdings mit Vorsicht genossen werden.

Posted by Stefan on 10/09 at 09:35 AM
Krankenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Referenzzinsen: Was Bauherren wissen müssen

Viele Immobilienfinanzierungen sind nicht mit einer Zinsbindung versehen. Der Darlehenszins orientiert sich in diesen Fällen an einem Referenzzinsatz und wird in regelmäßigen Abständen an dessen Entwicklung angepasst. Der Verzicht auf eine Zinsfestschreibung ist mit zwei Vorteilen für Kreditnehmer verbunden: Zum einen wird das Darlehen insgesamt günstiger, weil die Versicherung gegen steigende Zinsen nicht bezahlt werden muss, zum anderen besteht die Chance, dass im Zeitverlauf der Marktzins sinkt und sich die Konditionen aus Sicht der Bauherren verbessern. Im Gegenzug besteht freilich das Risiko steigender Zinsen und damit höheren Finanzierungslasten.

Um die Eigenschaften eines Referenzzinssatzes einschätzen zu können, sollten Verbraucher dessen Beschaffenheit sowie die maßgeblichen Einflussgrößen, die zu Änderungen des Zinsniveaus führen, kennen. Den meisten in Deutschland ausgereichten Hypothekenfinanzierungen mit variabler Verzinsung liegt ein EURIBOR-Zins zugrunde. Das Kürzel steht für „European Interbank Offered Rate“ und versteht sich als gewichteter Durchschnittszins aus den Briefsätzen von rund 40 großen Banken, die diese anderen Instituten im Rahmen von Geldmarkttransaktionen anbieten. Der EURIBOR wird für Zeiträume zwischen einem und zwölf Monaten berechnet. In normalen wirtschaftlichen Zeiten sind längere Zeiträume mit höheren Zinssätzen verbunden, während in durch Unsicherheit geprägten Phasen auch eine inverse Zinsstruktur beobachtet werden kann.

Darlehensnehmer sollten ihre Finanzierung an den 12-Monats- oder den 6-Monats-Euribor koppeln. Sehr kurzfristige Referenzzinsen sind weniger für langfristige Finanzierungen geeignet, da sie aufgrund von Turbulenzen am Kapitalmarkt stärkeren Schwankungen unterliegen können, die im schlimmsten Fall zu einer drastischen Verteuerung eines Darlehens führen können. Wesentliche Einflussgröße auf den EURIBOR hat die Europäische Zentralbank, deren Aktivitäten Kreditnehmer stets beobachten sollten.

Posted by Stefan on 10/09 at 09:33 AM
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Berufsunfähigkeit: Mitteilung über die Einstellung der Leistungen muss begründet sein

Sich gegen Berufsunfähigkeit zu versichern, ist angesichts der steigenden Zahl derer, die ihrer Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen können, ein absolutes Muss. Das betonen die Verbraucherzentralen und auch der Bund der Versicherten in schöner Regelmäßigkeit und legen jedem Berufsanfänger ans Herz, sich um eine solche Police zu bemühen. Da die Verträge viele kleine Stolpersteine enthalten können, wie beispielsweise die abstrakte Verweisung, sollte man sich sehr genau über die Bedingungen informieren. Das gilt auch für den Fall, dass die Berufsunfähigkeit nicht von Dauer ist. Kann man wieder arbeiten, endet die Leistungspflicht der Versicherung. Daran sind allerdings sehr hohe Anforderungen geknüpft – wie jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied (Aktenzeichen 12 U 22/08)

Die Mitteilung an den Versicherten, dass die Assekuranz ihre Leistungen einstellt, muss nachvollziehbar begründet sein. Dazu gehört nach Ansicht der Richter eine Vergleichsbetrachtung, die den Grund dafür liefert, weshalb der Kunde nicht mehr berufsunfähig sein soll. Anderenfalls seien das Schreiben und damit das Ende der Zahlungen nicht wirksam. In der Regel führt eine Nachprüfung dazu, dass eine Versicherung sich zu diesem Schritt entschließt.

Im vorliegenden Fall klagte ein Anwalt, der durch das Burn-Out-Syndrom nicht mehr in der Lage war, zu arbeiten. Das Versicherungsunternehmen ging nach einiger Zeit davon aus, der Mann könne seine Tätigkeit wieder aufnehmen. Eine Begründung dafür fehlte in der Mitteilung. Sie wurde von den Richtern für nichtig erklärt, zumal der Mann nach wie vor unter gesundheitlichen Einschränkungen litt.

Ein weiteres Beispiel dafür, dass man sich von der Versicherung nicht alles gefallen lassen muss, lieferte das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 20 U 17/07). Die Berufsunfähigkeitsversicherung verlangte von ihrem Kunden, eine Arbeit mit deutlich niedrigerem Einkommen aufzunehmen. Der Mann hatte als Fachkraft 2.500 Euro brutto verdient und sollte als Pförtner arbeiten, nachdem er krank geworden war. Die Gehaltseinbuße hätte 28 Prozent betragen. „Unzumutbar“, sagten die Richter in Hamm. Dadurch würde der Kläger seine bisherige Lebensstellung verlieren. Die Tätigkeit, auf die verwiesen werde (die so genannte abstrakte Verweisung), dürfe nicht unter dem Niveau des zuvor ausgeübten Berufes sein, weder bezüglich der Vergütung noch der Wertschätzung.

Posted by Andre on 10/09 at 06:27 AM
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Hypothekenzinsen: Zinsmärkte erleben Berg- und Talfahrt

Seitdem sich die globale Finanzkrise nun auch in Europa spürbar ausgebreitet und dementsprechend zugespitzt hat, sind auch die Zinsmärkte ins Schwanken geraten. Weil sich die Banken teilweise untereinander nicht mehr vertrauen und ihr Geld an einigen Tagen lieber horten, erleben die Zinsmärkte eine richtige Berg- und Talfahrt. Dieser Entwicklung können sich auch die Hypothekenzinsen nicht entziehen.

Gleich zu Beginn der Woche sind die Zinsen für Baugeld spürbar gefallen: Wie der Baugeldvermittler Interhyp in einer Pressemitteilung schreibt, soll sich der Zinsrückgang auf bis zu 0,25 Prozent belaufen, was im Hypothekenbereich einem äußerst großen Rückgang entspricht. Aus diesem Grund raten die Zinsexperten zum Handeln: Wer demnächst eine Immobilienfinanzierung abschließen möchte, sollte nicht länger warten und die Gelegenheit nutzen. Beim Baugeldvermittler scheint man sich sehr sicher zu sein, dass es sich bei diesem Rückgang lediglich um einen kurzfristigen Zinsausschlag nach unten handelt.

Die Zinsexperten weisen unter anderem auch auf ihre Konditionen hin, die vor allem im langfristigem Bereich sehr attraktiv sein sollen: Die Topkondition für Darlehen mit 20 jähriger Zinsbindung liegt derzeit bei 4,80 Prozent effektivem Jahreszins, was in der Tat sehr günstig ist. Allerdings gilt es schnell zu handeln, wenn man an diesem kurzfristigen Zinsausschlag partizipieren möchte: Die Banken halten ihre Zinsangebote immer nur wenige Tage aufrecht und nehmen dann wieder eine Anpassung an den Marktzins vor. Gerade bei den Direktbanken können die Zinssätze in Zeiten steigender Zinsen kaum länger als 2 Wochen aufrechterhalten werden.

Posted by Jochen on 10/09 at 06:26 AM
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Immobilienkauf: Folgekosten für Einrichtung nicht vergessen

Die Baufinanzierung über das Internet ist eine tolle Sache: Dem Verbraucher wird es ermöglicht, den Markt zu durchleuchten und somit besonders günstige Banken ausfindig zu machen. Gleichzeitig verhält es sich so, dass es etliche Immobilieneigentümer gibt, die ihren Immobilienerwerb ausschließlich dem Internet zu verdanken haben – beispielsweise weil sie dort einen Darlehensgeber finden konnten, der es ihnen ermöglicht hat, eine Finanzierung mit anfänglicher Aussetzung der Tilgung abzuschließen.

Aus diesem Blickwinkel betrachtet bringt das Internet zahlreiche Vorteile mit sich. So hat es beispielsweise den Direktbanken dabei geholfen, so groß zu werden. Ähnlich geht es auch den zahlreichen Baugeldvermittlern, deren Marktanteil in den vergangenen Jahren immens gestiegen ist. Auf der anderen Seite birgt der einfache Zugang zur Baufinanzierung auch Gefahren.

Bereits seit Jahren ist festzustellen, dass zunehmend mehr Privathaushalte aufgrund eines Immobilienerwerbs in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Es gibt nämlich etliche Menschen, die bei der Hausbank bzw. auf regionaler Ebene keinen Darlehensgeber finden und sich deshalb vermehrt mit Direktbanken und Baugeldvermittlern in Verbindung setzen. Diese ziehen anschließend sämtliche Register, um den Interessenten den Erhalt eines Darlehens zu ermöglichen. Da kann es schon mal vorkommen, dass besonders knapp kalkuliert wird und der Darlehensnehmer oftmals erst nach der Zahlung der ersten Darlehensraten zu merken beginnt, sich eventuell übernommen zu haben.

Genau betrachtet tritt dieser Fall relativ selten ein. Auch die Direktbanken sind bei der Vergabe ihrer Darlehen sehr vorsichtig. Doch meistens bleibt es nicht ausschließlich beim Erwerb einer neuen Immobilie – schließlich muss diese ja auch noch eingerichtet werden. So kommt es, dass zum Beispiel kleinere aber vor allem sehr teure Ratenkredite aufgenommen werden, um Mobiliar und ähnliche Anschaffungen zu finanzieren. Einige Immobilieneigentümer reizen auch ihren Dispositionskredit aus, was zu besonders hohen Zinsen führt.

Aus diesem Grund kann allen angehenden Immobilieneigentümern nur dazu geraten werden, eine genaue Finanzplanung aufzustellen, in der ebenso berücksichtigt wird, welche Kosten zusätzlich zum Immobilienerwerb anfallen. Im schlimmsten Fall bedeutet dies, eine kleinere bzw. günstigere Immobilie zu erwerben, aber dafür immer noch über den benötigten finanziellen Freiraum zu verfügen.

Posted by Jochen on 10/09 at 04:54 AM
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Rund ums Haus…

...und möglichst vor dem Winter!

Wird es in den Herbst- und Wintermonaten früher dunkel, kommt so mancher auf einsame Ideen: der Anschlag für den Schließbolzen am Schließblech muss wieder einen Millimeter versetzt werden! Schließblech? Ja, wo ist denn sowas..? Ganz einfach, das ist der kleine Teil an der Haustür, der als erstes dafür sorgt, dass die Tür eben nun mal ins Schloss fällt. Und weil wegen der Witterung mit mehr Feuchtigkeit und Nässe nicht nur die schwere Haustür reagiert und ein wenig justiert werden muss, ist ums Haus noch ganz anderes zu tun.

Damit das Gebäude bei Kälte, Wind, Regen und Schnee möglichst wenig bis keinen Schaden nimmt, ist für Eigentümer eine Inspektion im Herbst ein Muss.
Schwachstellen sind zu vermeiden oder zu verstärken, die Einstellungszeiten an der Heizung sind auf korrekten Stand zu prüfen, der Druck im Heiz- und Warmwasserkreislauf ist zu prüfen und Dichtungen an Fenstern oder Türen sind mit Vaseline zu fetten.
Und weil man grad beim Fetten ist, darf ruhig auch mal die Kette für das fern-bediente Garagentor mal ein wenig Sprüh-Öl abbekommen.

Dach kontrollieren

Wer Zweifel am Dach hat, der kann selbst als Laie mit dem Oper- oder Fernglas lose oder zerbrochene Dachziegel erkennen.
Und auch der Kamin sollte bis zu dessen Kopf ins Visier genommen werden. werden. Feine Risse kann allerdings nur der Fachmann, sprich der Dachdecker direkt auf dem Dach erkennen.
Erkennbar sind dann aber auch Schäden auf dem Speicher oder dem Dachstuhl.
Dunkle Stellen am Gebälk oder rostige Verbindungen weisen auf eingedrungene Feuchtigkeit hin.
Zeichen von Schäden in der Dachdeckung zeigen sich, wenn im Dachgeschoss Flecken an den Wänden, verformte Wandfläche oder gar Schimmel festzustellen ist.

Dachrinnen und Abflussrohre

Dachrinnen und die Öffnungen der Fallrohren sind von Laub und Moos zu befreien, sofern man dran kommt, weil ansonsten gestautes Wasser auch gefrieren kann und sich das Eis ausdehnt.
Beim Flachdach kann stehendes Wasser das gesamte Dach und damit die Statik belasten.
An den Fallrohren sind die Verbindungen auf “verrutscht” zu prüfen, die Wassertonne unter der Fallrohr-Klappe ist zu leeren, weil sie sonst gefriert,  und die Insektengitter sind auf lose Stellen zu inspizieren.
Droht Frost, sind die Wasserhähne aussen zu sperren, die Zuleitungen sind zu entlüften - die Außenhähne bleiben dann offen.

Fassaden-Check

Zeigen sich feuchte Stellen unter Mauerkronen oder Fensteröffnungen, dann muss eine Fuge neu versiegelt oder eine Abdeckung erneuert werden. Die Anker für Fensterläden oder auch Führungen von Rollläden sollten überprüft werden.

Warm, aber richtig!

Im Idealfall wird die Heizung vom Fachmann gewartet: also Kessel gereinigt,  Brenner optimal eingestellt und Pumpe überprüft.
Wegen der hohen Energiekosten ist das Tages -und Wochenend-Programm für die Heizung zu prüfen. Manchmal reicht ein Grad weniger oder die Nachtabsenkung wird früher ge-timet!

Wer richtig hinhört, der merkt auch ob der Brenner richtig einsetzt und ob die Pumpe überhaupt läuft. Und dann sind auch noch die Heizkörper zu entlüften.
Dabei merkt man dann vielleicht auch, dass Thermostat nicht schaltet oder der Heizkreislauf blubbert. Dann allerdings wäre ein Check durch den Fachmann ratsam.

Posted by wob. on 10/09 at 04:29 AM
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