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Freitag, Oktober 10, 2008
Keine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich – was tun?
Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören zum Kern der Maßnahmen der persönlichen Vorsorge. Sie gewährleisten, dass auch im Falle einer ernsthaften Erkrankung, die zu dauerhafter Arbeitsunfähigkeit führt, der Gang zum Sozialamt erspart bleibt und ein regelmäßiges Einkommen zur Verfügung steht. Verschiedene gesetzliche Änderungen in den letzten Jahren haben die Dringlichkeit einer BU noch verschärft: Wer heute berufsunfähig wird, muss sich mit der Erwerbsminderungsrente zufrieden geben, die kaum die Lebenshaltungskosten deckt.
Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang der Umstand, dass viele Bürger nicht in den Genuss des so wichtigen Versicherungsschutzes kommen können, weil sie aufgrund von Vorerkrankungen von den Assekuranzen abgelehnt werden. Ohne geeignete Police aber tragen Verbraucher ein immenses Risiko. Um dieses zumindest in Teilen abzusichern, können Antragsteller, denen der Eintritt in die BU versagt worden ist, eine Dread Disease Versicherung abschließen. Diese zahlt dann einen individuell zu vereinbarenden Betrag aus, wenn eine bestimmte, meist schwere Krankheit diagnostiziert wird. In Frage kommen hier insbesondere Krankheitsbilder wie Krebs, Leberzirrhose oder Alzheimer.
Dread-Disease Policen ermöglichen die Aufnahme beliebig vieler Krankheiten in den Leistungskatalog, sofern die Versicherung dazu bereit ist. In vielen Fällen lässt sich durch einen breiten Katalog ein leistungsstarker Versicherungsschutz realisieren, der dem in einer Berufsunfähigkeitsversicherung nahekommt. Die Prämien, die zu entrichten sind, werden anhand der im Versicherungsschutz enthaltenen Leistungen sowie durch personenbezogene Merkmale bemessen und variieren dementsprechend stark.
Wer aufgrund seiner medizinischen Vorgeschichte keine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann und dennoch nicht auf elementaren Versicherungsschutz verzichten möchte, sollte den Erwerb einer Dread-Disease-Police in Erwägung ziehen.
Posted by Stefan on 10/10 at 08:42 AM
Berufsunfähigkeit •
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Sparen in jungen Jahren: Staat fördert kräftig
Sparen ist der Königsweg zum Wohlstand. Wer in jungen Jahren damit beginnt, regelmäßig einen Teil seines verfügbaren Einkommens in ein Sparprodukt zu investieren, kann sich in den besten Jahren über ein stattliches Vermögen freuen, mit dem langersehnte Wünsche erfüllt oder der wohlverdiente Ruhestand bestritten werden können.
Der Staat fördert Bemühungen um den Vermögensaufbau bei jungen Menschen ganz besonders. Durch verschiedene Zuschüsse und Sonderregelungen werden Bemühungen auch dann attraktiv, wenn - zum Beispiel aufgrund eines noch geringen Einkommens – nicht allzu viel Geld zur Verfügung steht. Ein Bausparvertrag beispielsweise, in den monatlich 50 Euro eingezahlt werden, kann zu einem erstklassigen Finanzprodukt werden: Die Wohnungsbauprämie in Höhe von rund 45 Euro jährlich bietet in Kombination mit der Guthabenverzinsung eine Rendite, die ansonsten nur in Aktienmärkten der Schwellenländer realisierbar ist: Rund 10 Prozent im Jahr sind bei einem geförderten Bausparvertrag mit einem Jahresvolumen von 600 Euro möglich. Junge Sparer, die einen Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen, sind dabei besonders im Vorteil: Sie können nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist frei über die Fördermittel des Vertrages verfügen und sind nicht an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden.
Auch bei staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten werden junge Sparer bevorzugt: Wer einen Riester-Vertrag abschließt, bevor das 25 Lebensjahr vollendet wurde, bekommt in diesem unmittelbar eine Gutschrift in Höhe von 200 Euro vom Fiskus zugebilligt. Der Staat möchte damit die Bemühungen um die private Altersvorsorge bei jungen Menschen stärken.
Fazit: Früher Vogel fängt den Wurm – ganz besonders beim Vermögensaufbau.
Posted by Stefan on 10/10 at 08:29 AM
Geldanlage •
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Rauchen macht Versicherungen teuer
Auf jeder Zigarettenschachtel stehen schwarz umrandet Hinweise, dass Rauchen der Gesundheit schadet. Ob jemand, der regelmäßig zum Glimmstängel greift, überhaupt noch darauf achtet, ist zweifelhaft. Vielleicht würde sich das ändern, wenn zusätzlich noch die Information aufgedruckt wäre, dass Rauchen die Beiträge für einige Versicherungen deutlich in die Höhe treibt. Denn die Unterschiede in der Kalkulation für Raucher und Nicht-Raucher sind enorm. Die Versicherungen lassen sich das durch Statistiken belegte Risiko, dem man sich mit jedem Zug an einer Zigarette aussetzt – unter anderem, früher zu sterben –, gut bezahlen. Damit wird Rauchen erheblich teurer als mancher denkt.
Ob man nun jeden Tag dutzende Fluppen in Rauch aufgehen lässt, nur angeheitert auf einer Party oder mal zwischendurch, wenn die Seele durchhängt, ist für die Assekuranzen vollkommen egal. Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass für die Unternehmen jeder als Raucher gilt, der innerhalb der letzten zwölf Monate Tabak gleich in welcher Form – Zigarette, Zigarre oder Pfeife – konsumiert hat. Die Auswirkungen zeigen sich in erster Linie bei der Risikolebensversicherung. Doch auch bei Kapitallebens-, Berufsunfähigkeits- und Dread-Disease-Versicherungen müssen Raucher mehr bezahlen. Als Beispiel nennt der Bund der Versicherten eine Risikolebensversicherung für einen 30jährigen Vater. Bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro läge die Prämie im günstigsten Fall bei rund 20 Euro im Monat. Der Genuss von Nikotin sorgt für, dass sich dieser Beitrag verdoppelt.
Nun könnte man auf die Idee kommen, sich als Nichtraucher auszugeben, vor allem, wenn man nur hin und wieder mal zur Zigarette greift. Doch das kann dazu führen, dass der Vertrag aufgelöst wird, es keine Leistungen gibt und die gezahlten Beiträge flöten gehen. Fängt man wieder mit dem Rauchen an und teilt es der Versicherung nicht mit, wird der Tarif dank der Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes zwar nicht storniert, dafür aber angepasst. In dem Beispiel würde die Versicherungssumme nach unten korrigiert, auf den Betrag, der einem Raucher bei gleicher Prämie zustehen würde. Ärgerlich, wenn durch die Versicherung ein Immobiliendarlehen abgesichert werden sollte. Spätestens im Todesfall würde durch die Information des Arztes auffallen, dass man sein Laster verschwiegen hat.
Wie genau das Thema bei den einzelnen Assekuranzen behandelt wird, ist nur dem Kleingedruckten zu entnehmen. Jedes Unternehmen handhabt die Details selbst, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Palette reicht vom Verzicht auf die Nachmeldepflicht des Kunden bis hin zur Erklärung, dass man auch in Zukunft nicht beabsichtige, zu rauchen – und wenn doch, muss es unverzüglich gemeldet werden. Wer mit dem Rauchen aufhört, quasi zum Nichtraucher wird, sollte allerdings gut überlegen, ob es sich lohnt, den Vertrag oder Tarif zu wechseln. Der GDV rät, genau zu rechnen, zumal das Eintrittsalter dann höher ist und eine erneute Gesundheitsprüfung anstehen könnte.
Posted by Andre on 10/10 at 07:04 AM
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Finanzkrise macht den Immobilienerwerb wieder attraktiv
Bis vor wenigen Wochen war man sich innerhalb der Immobilienbranche noch weitestgehend darüber einig, dass deutsche Immobilien nicht mehr als wertstabil gelten. Wenn man einmal von einigen ausgewählten Boomregionen wie zum Beispiel Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart absieht, sind die Immobilienpreise in den anderen Regionen am Stagnieren oder sogar rückläufig. Grund ist eine zurückgehende Nachfrage: Aufgrund der wirtschaftlich besseren Situation zieht es die Menschen in die Metropolregionen.
Allerdings könnte sich der Immobilienmarkt schneller erholen, als bisher angenommen wurde. Grund ist die globale Finanzkrise: Weil den Anlegern das Vertrauen fehlt und diese sich teilweise nicht einmal mehr trauen, in konservative Wertpapiere zu investieren, nimmt das Interesse an Immobilien spürbar zu. Zunehmend mehr Anleger können sich plötzlich vorstellen, ihr Kapital zu schützen, indem sie Immobilien erwerben.
Jedoch ist anzumerken, dass sich beim Großteil der potentiellen Immobilienkäufer um institutionelle Anleger, also Unternehmen und Banken handelt. Zwar ist das Interesse an Immobilien auch bei den Privatanlegern gestiegen, allerdings befindet sich von dieser Gruppe nur ein vergleichsweise kleiner Teil in der Lage, ganze Immobilien zu erwerben – bei den meisten Privatanlegern reichen die Ersparnisse nicht ganz aus, um solch große Investments tätigen zu können.
Weil sich vor allem institutionelle Anleger auf die Suche nach attraktiven Immobilien begeben, wirkt sich dies in erster Linie auf die gewerblichen Immobilienmärkte aus. Somit könnte es sein, dass schon bald die Preise von Gewerbeimmobilien spürbar zunehmen, wobei voraussichtlich auch hier wieder die wirtschaftlich starken Metropolregionen am besten abschneiden werden.
Posted by Jochen on 10/10 at 06:10 AM
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Gewerbliche Miete oder Pacht?
BGH urteilt zu starren Fristen für Malerarbeiten
Miete oder Pacht - Privatperson oder Kaufmann? Wenn es nicht erforderlich ist, müssen private Wohnungen oder auch gewerblich genutzte Räume nicht nach starren Fristen renoviert werden. Klauseln in Mietverträgen für allein optisch wirkende Raumgestaltung (Reparaturen) dürfen über starre Fristen nicht verpflichtend werden und sind somit unwirksam.
Mit einem Grundsatzurteil hat dies der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell entschieden. Der Spruch der Juristen hat damit für viele Mieter oder Pächter von kleineren Läden oder sonstigen Geschäftsräumen deutliche Wirkung.
Über die gültige Rechtsprechung zur Wohn-Miete hat der BGH damit seine Auffassung zur renovierenden Gestaltungspflicht für Gewerberäume erweitert.
Starre Fristen für Schönheitsreparaturen in Wohnräumen zur privaten Nutzung hatten die Bundesrichter für den Fall gekippt, dass eine nur geringe tatsächliche Abnutzung der Wohnung nicht ins Fristenschema passt.
In Standard-Mietverträgen für Gewerberäume sind Fristen nun auch unwirksam, wenn der Mieter nur nach starren Zeitabschnitten verpflichtet wird.
Mieter würden ansonsten “unangemessen benachteiligt” und könnten nicht widersprechen, wenn denn objektiv kein Renovierungsbedarf bestünde.
Mindestens alle drei Jahre…??
Im gegebenen Fall lag die Vermietung eines Ladens für eine Änderungsschneiderei zugrunde. Der Formularmietvertrag sah neben anderen Pflichten auch vor, der Mieter müsse “mindestens alle drei Jahre Küche, Bad, Dusche und Toiletten und alle fünf Jahre alle übrigen Räumen von Handwerkern eines Fachbetriebs“ auf eigenen Aufwand ausführen lassen.
Dazu hätte gezählt: Tapezieren, Wände, Decken, Heizkörper, Innentüren und Fenster streichen. Doch der Mieter weigerte sich schließlich.
In den Verfahren vor Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf wiesen die Richter die Klage des Vermieters ab, und auch der BGH kam in der Revision zur selben Ansicht und urteilte gegen den Vermieter (AZ: XII ZR 84/06).
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