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Sonntag, Oktober 12, 2008

Schmidt will Bundes-AOK

Die allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) sollen sich nach dem Willen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zu einem auf Bundesebene organisierten Verband zusammenschließen und damit die derzeitige Struktur grundlegend verändern. Die Ministerin erhofft sich von einem solchen Schritt Vorteile für die Versicherten: Geringere Verwaltungskosten, eine bessere Verhandlungsposition gegenüber der Pharmaindustrie sowie Krankenhäusern und Ärzten sollen zu einem besseren Preis-Leistungsverhältnis führen.

Kritiker entgegnen der Ministerin, dass eine Zentralisierung der Krankenkassen zu einer Staatsmedizin führe und dass dadurch der notwendige Wettbewerb auf dem Markt für medizinische Dienstleistungen unterbunden werde.

In Deutschland existieren mehrere hundert gesetzliche Krankenkassen, die zumindest auf dem Papier miteinander im Wettbewerb stehen. Patienten können in regelmäßigen Abständen sowie bei einseitig durch den Versicherer vorgenommenen Beitragserhöhungen zu einer anderen Kasse wechseln. Ab dem nächsten Jahr allerdings dürfte sich die Bereitschaft der Bürger zur Inanspruchnahme dieser Möglichkeit, die bislang ohnehin nur geringe Ausmaße annimmt, weiter verschlechtern: Die Einführung des Gesundheitsfonds ist mit der Angleichung der Beiträge aller gesetzlichen Krankenkassen auf zunächst 15,5 Prozent verbunden.

Das Gesundheitswesen unterliegt seit Jahren ständigen Eingriffen durch den Gesetzgeber. Die Vorgehensweise von Ministerin Ulla Schmidt wird dabei von vielen Seiten heftig kritisiert. Insbesondere die Pharmaverbände setzen sich gegen Vorstöße wie dem Wunsch nach der AOK-Fusion zur Wehr und verweisen auf die Nachteile eines zentral gesteuerten Gesundheitssystems. Nach Ansicht der Arzneihersteller führt eine solche Entwicklung zu einer insgesamt schlechteren Gesundheitsversorgung für alle Bürger. Die Kosten der Gesundheitsversorgung stehen unter ständigem Druck durch die demographische Entwicklung, steigende Arzneimittelausgaben und Ärztehonorare.

Posted by Stefan on 10/12 at 07:56 AM
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Vorsorge: Private Pflegeversicherung unverzichtbar

Die persönliche Vorsorge nimmt einen immer größeren Stellenwert ein: Einschränkungen des gesetzlichen Leistungsniveaus bei Rente, Pflege und Berufsunfähigkeit machen persönliches Engagement notwendig. Die private Pflegeversicherung ist dabei ein Baustein der persönlichen Risikovorsorge, der von vielen noch immer unterschätzt wird. Das Risiko aber, im Alter auf die Unterbringung in einem Pflegeheim angewiesen zu sein, ist durch die gestiegene Lebenserwartung groß. Im Ernstfall reicht dann das Geld meist nicht: Müssen einige Tausend Euro im Monat für die stationäre Pflege bezahlt werden, sind vorhandene Vermögenswerte schnell aufgebraucht. Im schlimmsten Fall müssen dann die Nachkommen in die Bresche springen und zahlen – ggf. unter Verlust der eigenen wirtschaftlichen Existenz.

Private Pflegeversicherungen decken die Kosten für eine stationäre Unterbringung ab. Die Kostend der Policen sind abhängig vom Leistungsumfang: Von sehr komfortablen Ausgestaltungen, die auch im Falle der Pflegebedürftigkeit eine den Umständen entsprechend hohe Lebensqualität ermöglichen bis hin zu Basismodellen, die schlicht den persönlichen Ruin und die Abhängigkeit vom Sozialamt verhindern, stehen für jeden Bedarf und Geldbeutel passende Alternativen zur Verfügung. Weiterhin ist das Eintrittsalter für die Bemessung der laufenden Prämien von Bedeutung, wobei trivialerweise gilt, dass mit steigendem Lebensalter die Belastungen größer ausfallen.

Der Verzicht auf die private Pflegeversicherung ist außerordentlich riskant und im Hinblick auf die Nachkommen in gewissem Umfang auch verantwortungslos: Allein die Gewissheit, dass der wirtschaftliche Ruin der eigenen Kinder im Falle der eigenen Pflegebedürftigkeit durch die Existenz einer Pflegeversicherung ausgeschlossen werden kann, sollte den Aufwand wert sein.

Posted by Stefan on 10/12 at 07:56 AM
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Altersvorsorge: Immobilienbesitz allein reicht nicht aus

Immobilien gelten als idealer Baustein der persönlichen Altersvorsorge: Mit einem verlässlichen Nutzwert schützen sie vor Inflation und ermöglichen mietfreies Wohnen im Alter. Von den eigenen vier Wänden allein können Eigentümer im Rentenalter allerdings nicht leben: Die Betriebskosten der Immobilie sowie die allgemeinen Lebenshaltungskosten machen weitere Rentenbezüge notwendig. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist schon jetzt absehbar, dass das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung auch für diejenigen nicht reichen wird, die aufgrund von Immobilienbesitz keine Miete zahlen müssen. Persönliches Engagement um den Aufbau eines Kapitalstocks ist daher unerlässlich.

Die Riester-Rente stellt eine der möglichen Optionen dar, mit denen Verbraucher sich ein komfortables Auskommen nach dem Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand sichern können. Der Vorteil liegt dabei insbesondere in der staatlichen Förderung: Die Grundzulage über 154 Euro jährlich sowie weitere Zuschüsse für Sparer, die Kinder erziehen, bessern die Rendite der entweder auf Banksparplänen oder auf Investmentfonds basierenden Anlagen merklich auf. Darüber hinaus können die Einzahlungen in die Verträge anders als bei klassischen Rentenversicherungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden.

Die Höhe der im Alter verfügbaren Rente sollte ausreichen, um die Betriebskosten der Immobilie sowie einen angemessenen Lebensstandard unterhalten zu können. Die Riester-Rente unterliegt dabei in voller Höhe der Steuerpflicht – eine Veranlagung ausschließlich mit dem Ertragsanteil, wie es bei herkömmlichen Policen der Fall ist, findet nicht statt. Es kommt dabei der persönliche Steuersatz zur Anwendung: Wer über die Leistungen des Riester-Vertrages hinaus keine zusätzlichen Einkünfte bezieht, kann sich über eine geringe Abgabenlast freuen.

Posted by Gerald on 10/12 at 07:53 AM
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