Altersvorsorge-Informationen von der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat die Angst vieler Sparer um ihr Kapital und das in Versicherungen angelegte Geld zum Anlass genommen, einen ausführlichen Bericht über die zusätzliche Altersvorsorge zu veröffentlichen. Der Tenor der Mitteilung ist eindeutig: Informationen und das Wissen rund um die Möglichkeiten staatlicher und privater Angebote zur privaten Vorsorge sind die besten Ratgeber. Sich von Panik leiten zu lassen, sei der falsche Weg. Es gebe auch keine Standardlösungen für die private Altersvorsorge. Jeder müsse sein individuell passendes Paket schnüren.
Hilfe dabei verspricht die Bildungsinitiative der Bundesregierung „Altersvorsorge macht Schule“. In Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen informiert die Deutsche Rentenversicherung über das Drei-Säulen-Prinzip mit gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente. Angeboten werden Einstiegskurse über 90 Minuten. Sie vermitteln einen ersten Eindruck und zeigen, wie hoch die Versorgungslücken sind und wie sie „gestopft“ werden können. „Die Teilnahme an diesen Kursen ist kostenlos“, erklärt die Regierung. Möchte man sich intensiver mit dem Thema beschäftigen, gibt es Kurse über zwölf Stunden. Die 20 Euro Kursgebühr sind gut angelegt und unter anderem für die Unterlagen, die man mitnehmen und zu Hause als Entscheidungshilfe nutzen kann.
Dass die Bundesregierung in ihrer Mitteilung auch ein wenig Werbung in eigener Sache macht, ist verständlich. Unter dem Stichwort „finanzielle Anreize zur zusätzlichen Altersvorsorge“ listet sie die Vorteile einer Riester-Rente auf. Vor allem jungen Sparern unter 25 Jahren wird dieses Rentenmodell ans Herz gelegt und mit dem Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro schmackhaft gemacht. Nicht zu unterschätzen seien auch die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr und die Kinderzulage, die für ab 2008 geborenen Nachwuchs 300 Euro betrage.
Für den Anleger ist im Moment allerdings wichtiger, ob sein Geld auch sicher investiert ist. „Bei der Riester-Rente stehen jedem einzelnen Sparer zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beträge inklusive der staatlichen Zulagen für die Rente zu“, beruhigt die Regierung. Sie verweist zudem auf das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sowie die Systeme der freiwilligen Sicherungseinrichtungen. Genauso gut organisiert sei der Schutz bei der betrieblichen Altersvorsorge. Dafür sorgten der Pensions-Sicherungs-Verein bei Betriebsrenten, die von Unternehmen zugesagt oder über Unterstützungskassen abgewickelt werden, sowie die Bundesfinanzaufsicht, die ein Auge auf Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen habe.
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