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Dienstag, Oktober 28, 2008

Angst vor Verlusten bremst die Bereitschaft zur Altersvorsorge

Die Subprime-Krise und das Chaos an den Aktienmärkten bleiben auch bei der Altersvorsorge nicht ohne Echo. „Sie nehmen Verbrauchern den Mut, für das Alter vorzusorgen“, heißt es in einer Pressemitteilung der HDI-Gerling Leben zu den Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage, mit der das Marktforschungsinstitut Forsa beauftragt wurde. Quintessenz: Die Angst, Kapital zu verlieren, ist größer als die Hoffnung auf Renditechancen.

Zwischen 25 und 200 Euro hat die Hälfte der Verbraucher laut Studie monatlich zur freien Verfügung. Geld, das zumindest teilweise in Vorsorgeprodukte investiert werden könnte. Doch nur drei Prozent planen, zusätzliche Verträge zu unterzeichnen. Besonders zurückhaltend zeigen sich die Kunden, wenn es um Altersvorsorge über Fonds und Aktien geht. Lediglich 15 Prozent würden noch entsprechende Renten- oder Lebensversicherungen abschließen. „Auch das wirksamste Instrument zur Altersvorsorge, die fondsgebundene Lebensversicherung, erscheint als zu riskant“, so HDI-Gerling. Dabei sei vielen durchaus bewusst, dass die klassischen Produkte weit hinter den hohen Rendite-Anforderungen zurückblieben. Doch selbst die Anhebung der Guthabenzinsen würde 78 Prozent nicht hinterm Ofen vorlocken.

Die Kombination aus Angst vor Verlusten durch Aktien und Fonds und die schwache Rendite konventioneller Produkte birgt aus Sicht des Versicherungsunternehmens eine gewisse Brisanz. Die Verbraucher seien frustriert und wendeten sich deshalb ganz vom Thema Altersvorsorge ab. „Die Vorsorgelücke und der Bedarf, für das Rentenalter vorzusorgen, bestehen jedoch unverändert weiter“, betont die HDI-Gerling. Als Lösung sieht man Policen, die Renditechancen und Garantieelemente vereinen, so genannte Hybridprodukte. Intelligente Umschicht-Mechanismen sorgten dafür, dass in guten Zeiten die Ertragschancen genutzt würden und bei Krisen das Kapital sicher angelegt werde. Diese Verlustabsicherung sei für 70 Prozent der Befragten enorm wichtig.

HDI-Vertriebsvorstand Lüder Mehren bezeichnet die Hybridprodukte als „Königsweg für risikoscheue und gleichzeitig ertragsorientierte Anleger“. TwoTrust nennt sich die Produktfamilie des Unternehmens, die genau auf diese Kundengruppe zielt. Sie startete 2006 im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge und wurde 2007 auf die Riester-Rente ausgeweitet. Seit Juli 2008 gibt es auch eine TwoTrust Basisrente und eine Fondspolice, um alle Bereiche der Vorsorge abzudecken.

Posted by Andre on 10/28 at 06:53 AM
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Konstantdarlehen: Vorsicht bei übereilter Darlehensaufnahme

Die Bausparkassen haben schon bessere Zeiten erlebt: Auch wenn sich immer noch viele Menschen für den Abschluss eines Bausparvertrags entscheiden, erfreut sich dieser längst keiner so großen Beliebtheit mehr, wie es einst der Fall gewesen ist. Schon seit Jahren ist festzustellen, dass sich zunehmend mehr Immobilienkäufer an die Direktbanken wenden, so sie zinsgünstige Darlehen unmittelbar abschließen können und zudem keine Sparphase zur Bildung von Kapital erforderlich ist.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bieten mittlerweile fast alle Bausparkassen das so genannte Konstantdarlehen an. Hierunter ist ein Finanzprodukt zu verstehen, das auf einem Bausparvertrag basiert, jedoch eine sofortige Darlehensaufnahme ermöglicht. Im Grunde genommen ist das Prinzip ganz einfach: Ein Bausparvertrag wird mit einem Darlehen vorfinanziert. Damit der eigentliche Bausparvertrag schneller zugeteilt werden kann, wird die Vorfinanzierung über einen Betrag abgeschlossen, der über den eigentlichen Finanzierungsbedarf hinausreicht – der überschüssige Betrag fließt direkt in den Bausparvertrag.

Laut den Bausparkassen stellt das Konstantdarlehen die optimale Lösung dar, um sofort ein Darlehen aufnehmen und gleichzeitig von den Vorzügen des Bausparens profitieren zu können. Doch die „Berliner Morgenpost“ hat kürzlich vor dieser Finanzierungsform gewarnt: Potentielle Darlehensnehmer sollen genau kalkulieren, bevor sie sich für den Abschluss eines Konstantdarlehens entscheiden, weil diese Darlehen meist spürbar teurer sind, als es auf den ersten Blick aussieht. Grund ist eine teure Vorfinanzierung sowie die Aufnahme eines höheren Darlehensbetrags. Hinzu kommen oftmals weitere Gebühren für Vertragsabschluss und Kontoführung.

In der „Berliner Morgenpost“ wird Interessenten deshalb dazu geraten, beim Anbieter den so genanten Gesamteffektivzins zu erfragen, in welchem sämtliche Kosten berücksichtigt sind. Auf diese Weise wird es möglich, einen Vergleich mit anderen Finanzierungsformen vorzunehmen.

Posted by Jochen on 10/28 at 06:50 AM
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Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung verzocken 100 Millionen Euro

Die Rente ist sicher - ein vielzitierter Satz vom ehemaligen Minister Norbert Blüm. Heute wurde bekannt, dass man doch ein bisschen gegen die Sicherheitsbedürfnisse deutscher Pflichtversicherter in der Rentenversicherung verstoßen hat - und dabei ungefähr 100 Millionen Euro verspielt hat. “Spielpartner” war die deutsche Tochter des US-Pleiteunternehmens Lehman Brothers.

Die gesetzliche Rentenversicherung hat 44.500.000 Euro als Terminanlagen bei Lehman angelegt. Die gesetzliche Unfallversicherung verlor durch die Lehman-Pleite schlappe 56 Millionen Euro. Das kostet den deutschen Pflichtversicherten die stolze Summe von 100 Millionen Euro. Angesichts der sonstigen Dimensionen der Finanzkrise - aber auch der Summen, um die es bei der gesetzlichen Rentenversicherung geht, kann man natürlich sagen, dass es sich hierbei um “Peanuts” handelt. Aber wer weiß schon, ob schon alles auf dem Tisch liegt. Und außerdem geht es ja auch ums Prinzip. Muss man mit anvertrauten Geld so rumzocken?

Pikanterweise wurde auch in diesem Zusammenhang die Parole der “Sicher-Rente” wiederholt. Das Geld ist nicht in Gefahr (also sicher?), weil es durch den Einlagesicherungsfonds geschützt sei. Da dies mittlerweile jede Bank behauptet und die Banken noch keine Information über den “Kontostand” auf dem Einlagesicherungsfonds veröffentlicht haben, stellt sich hier die Frage: Was passiert, wenn wirklich eine große oder mehrere kleine Banken auf den Einlagesicherungsfonds zugreifen müssen?

Auch pikant ist das Detail, dass die Millionen die “eiserne Reserve” der Rentenkassen waren, die anscheinend sehr risikobehaftet angelegt waren. Müsste eine seriöse Anlagepolitik nicht anders aussehen? Noch offen ist hingegen, ob sich auch die gesetzlichen Krankenkassen in einer Form bei Lehman engagiert haben. Aber eins ist sicher: Diese Millionen werden ebenfalls in irgendeiner Form die Steuerzahler zu bezahlen haben - entweder durch höhere Steuern oder weniger Leistungen.

Posted by Thorsten on 10/28 at 06:48 AM
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Versicherung und Prämie

Hauptpflicht der Versicherten

Jeder Vertrag kennt für beide Parteien Rechte und Pflichten. Für einen Versicherungsnehmer gibt es aus dessen Vertrag dann auch die eine wirkliche Hauptpflicht: die Prämie zu zahlen. Verträge ohne eine Prämie sind somit gar keine. Den Ausgleich der Prämien zu leisten, ist eine echte Rechtspflicht. Der Versicherer kann auf Zahlung klagen, auch wenn die Prämie bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ‘Beitrag’ heißt.

Mit der Annnahme seines Antrags auf Versicherung wird der Versicherungsnehmer dann auch Prämienschuldner. Dazu ist er persönlich verpflichtet, auch wenn andere Personen das Recht haben, die Prämien zu zahlen, um den Bestand des Vertrages zu sichern.
In diesem Sinne haben ein solches Recht sowohl der Bezugsberechtigte wie auch der Pfandgläubiger. Spezielle Regelungen sind maßgeblich, wenn die allgemeinen Regelungen im BGB als nachgiebig gelten. Zum Schuldner einer Prämie kann auch der Rechtsnachfolger des Versicherungsnehmers als rechtsgeschäftlicher Erwerber des versicherten Gegenstandes werden. Dies gilt dann, wenn die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer an einen Erwerber veräußert wurde.

Prämienzahlung

Die fällige Prämie ist eine Geldschuld, die nach BGB als qualifizierte Schickschuld gilt. Das bedeutet, dass es auf die rechtzeitige Einzahlung bei der Bank ankommt, auf die Hingabe des Schecks, auf die Abgabe des Überweisungsträgers. Im Streitfall muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er den Überweisungsträger rechtzeitig eingereicht hat.

Teilzahlungen

Prämien sind in vollem Umfang und nicht in Teilbeträgen fällig. Ist der Einbehalt allerdings nur gering ist, kann sich der Versicherer nicht auf seine Leistungsfreiheit berufen. Abzuraten ist, dass ein Versicherungsnehmer die volle Prämie mit “Vorbehalt der - teilweisen - Rückforderung” zahlt, weil dann in einem Regressprozess geklärt werden müsste, ob der Versicherer zuviel Prämie erhalten hat.

Modern: Die Einzugsermächtigung

Für die meisten Verträgen wird das Lastschriftverfahren über eine Einzugsermächtigung vereinbart. Diese ‘rechtliche Stundungsabrede’ macht aus der ‘Schickschuld eine Holschuld’, indem der Versicherer von seiner eigenen Bank aus das Konto des Versicherungsnehmer “belasten” lässt. Dies kann allerdings nur bei Kontodeckung geschehen.
Der Versicherer zieht so die jeweils fällige Einzelprämie über einen Lastschriftbeleg ein, was für jede Versicherungsart separat geschieht. Damit kann der VN auf seinem Kontoauszug die Verträge erkennen, für welche die Lastschrift erfahren hat.

Posted by wob. on 10/28 at 06:47 AM
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