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Donnerstag, Oktober 30, 2008

Aktuelle Tipps zur Baufinanzierung

In der letzten Ausgabe der „Welt am Sonntag“ ist ein Artikel zum Thema Immobilienfinanzierung erschienen, der potentiellen Darlehensnehmern einen Überblick verschaffen und gleichzeitig mit Tipps zur aktuellen Marktsituation versorgen soll. Interessanterweise enthielt der Artikel exakt die Tipps und Hinweise, die in den vergangenen zwei Wochen hier im Blog veröffentlicht wurden. Aus diesem Grund wollen wir einige der Tipps an dieser Stelle noch einmal aufgreifen und die wichtigsten Aussagen gebündelt wiedergeben.

Zunächst einmal zur aktuellen Zinssituation. Die Hypothekenzinsen sind in den vergangenen Tagen um ca. 0,3 Prozent und somit sehr deutlich gefallen. Angehenden Immobilienkäufern und Bauherren bietet sich daher die Chance, in diesen Tag ein Immobiliendarlehen abzuschließen, das mit einer günstigen Verzinsung aufwartet. Bei einer Spekulation auf weiterhin fallende Zinsen sollte man sehr vorsichtig sein: Einige Experten rechnen nicht damit, dass die Zinsen weiterhin fallen werden.

Beim nächsten Punkt handelt es sich um das Thema Eigenkapitaleinsatz. Erst kürzlich wurde hier im Blog dazu geraten, eine „Baufinanzierung ohne Eigenkapital“ genau zu überdenken. Für den Darlehensnehmer hat solch eine Finanzierung meist eine lange Laufzeit mit hoher Zinsbelastung zur Folge. Im besagten Artikel der „Welt am Sonntag“ wird zu einem Eigenkapitaleinsatz in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten geraten.

Natürlich darf auch das Thema Zinsvergleich bzw. Finanzierungsvergleich nicht außer Acht gelassen werden. Die Finanzierungsangebote der einzelnen Kreditinstitute können sich nämlich sehr deutlich voneinander unterscheiden. Wer keinen Vergleich vornimmt, zahlt womöglich drauf oder schließt ein Darlehen ab, das nicht zu ihm passt. Folglich kann allen Interessenten nur dazu geraten werden, sich mit mehreren Kreditinstituten oder gar mit einem Baugeldvermittler in Verbindung zu setzen, um auf diese Weise möglichst viele Finanzierungsangebote einholen und vergleichen zu können.

Posted by Jochen on 10/30 at 07:38 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Wegeunfall

Tankfahrt ist nur bedingt versichert

Die Fahrt zur Tankstelle und der Aufenthalt beim Tanken sind grundsätzlich nicht gesetzlich versichert und gehören zum unversicherten privaten und persönlichen Lebensbereich.

Eine Auffassung, die jetzt das Landessozialgericht Hessen als Urteil entschieden hat (Az. L 3 U 195/07).
Grund für das Verfahren war eine Fahrt zur Tankstelle - trotz genügend Kraftstoff im Tank -, um vor dem eigentlichen Weg zur Arbeit
erst noch einen Umweg zu fahren. Wer einen solchen Weg nimmt, kann im Schadensfall nicht mit den Leistungen der gesetzliche Unfallversicherung rechnen.
Ein Versicherungsschutz könne eigentlich nur dann gegeben sein, so die Entscheidung der Richter, wenn sich der Füllstand im Tank während der Fahrt als plötzlich fast leer erweise und das Ziel ‚Arbeitsort’ ohne Nachtanken nicht hätte erreicht werden können.

Im konkreten Fall fuhr eine Arbeitnehmerin statt zur Arbeit zunächst in Gegenrichtung bis zum Nachbarort, um zur frühen Morgenstunde die Möglichkeit zum Tanken zu nutzen.
Dabei verunfallte die 26-Jährige. Weil sich jedoch das Schadensereignis - hier der Unfall -  nicht auf dem direkten Weg zur Arbeit ereignete, lehnte die Berufsgenossenschaft die Regulierung im Sine eines Arbeitsunfalls ab.

Damit gilt jedoch nicht, dass Versicherte ausschließlich auf dem kürzesten Weg von und zur Arbeitsstätte geschützt sind, doch kommen längere Wege nur in Betracht, wenn es dafür objektiv nachvollziehbare, betriebsbezogene Gründe gibt.
Wenn die Reserve-Warnlampe kurz vor dem Unfallereignis noch nicht leuchte, könne eine Strecke von 18 km zum Arbeitsplatz noch problemlos ohne nachzutanken erreicht werden. Insofern konnten die Richter keinen Grund erkennen, dass ein erhebliche Umweg gefahren wurde.

Posted by wob. on 10/30 at 07:36 AM
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