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Freitag, Oktober 31, 2008

Förderung zum Erwerb von Wohneigentum: Gemeinden gehen beispielhaft voran

Bereits seit einigen Jahren entscheiden sich von Jahr zu Jahr immer weniger Privathaushalte für den Erwerb von Immobilieneigentum. Experten machen hierfür unter anderem die fehlenden finanziellen Anreize bzw. fehlende Förderprogramme verantwortlich. Denn in Zeiten, als es die Eigenheimzulage noch gab, haben wesentlich mehr Familien die Entscheidung getroffen, eine eigene Immobilie zu erwerben.

Zwar soll schon sehr bald mit dem „Wohn-Riester“ eine neue Form der finanziellen Förderung verfügbar sein, jedoch gilt diese als vergleichsweise komplex. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Förderung nicht unmittelbar bzw. im Bedarfsfall sofort in Anspruch genommen werden kann – stattdessen gilt es über Jahre hinweg ein entsprechendes Riester-Finanzprodukt zu besparen.

Dass es anders und vor allem auch wesentlich einfacher zeigt, machen einige Städte und Gemeinden vor, die mit eigenen Förderprogrammen aufwarten. Eines der besten Beispiele ist die Stadt Alsdorf, die im nordrhein-westfälischen Kreis Aachen liegt. Wie gegen Ende vergangener Woche in den Medien berichtet wurde, hat die Stadt ein eigenes Förderprogramm aufgelegt, um einerseits mehr Menschen zum Erwerb von Wohneigentum zu bewegen, andererseits auch um mehr Familien in ihre Region zu locken.

Das Förderprogramm kann sich durchaus sehen lassen und wirkt im Vergleich zum „Wohn-Riester“ richtig einfach, so dass potentielle Immobilienkäufer und Bauherren das Förderkonzept auch nachvollziehen können. Dieses sieht vor, dass Familien einen direkten finanziellen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro je Kind erhalten. Die Obergrenze der Förderung liegt bei 6.000 Euro, was letzten Endes bedeutet, dass die Förderung für maximal vier Kinder geltend gemacht werden kann.

Entsprechende Förderprogramme sind auf jeden Fall sehr interessant und gleichzeitig mehr als nur eine Alternative zum „Wohn-Riester.“ Familien, die mit dem Gedanken spielen, Wohneigentum zu erwerben, sollten sich deshalb mit ihren Städten und Gemeinden in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob sie ebenfalls entsprechende Zuschüsse erhalten können.

Posted by Jochen on 10/31 at 08:40 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Überschuldet? = Privatinsolvenz!

Jeder gelernte Kaufmann kennt sie aus dem ersten Buchführungsunterricht, die Grundgleichung der doppelten Buchführung: das Vermögen kann nur so groß sein wie der Einsatz von eigenem Kapital und dem von Fremden. Klettern die Schulden auf den Wert des Vermögens, wird es eng, sehr eng; das Eigenkapital schmilzt gegen null. Wer dann seine Gläubiger nicht mit Tilgung und/oder Zinsen bedient, ist insolvent.

Das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen und Kleingewerbe-Treibenden (= Nichtkaufleute lt. Gesetz) Insolvenz, das heißt den klassischen “Konkurs” anzumelden.
Im das Verfahren eröffnen zu können, muss der Schuldner zunächst versuchen, sich mit dem oder den Gläubigern außergerichtlich zu einigen.
Wenn ihm dies nicht gelingt, muss ein Anwalt oder ein Schuldnerberater erklären, dass die Verhandlungen gescheitert sind.
Danach kann das Verfahren durch das Amtsgericht eröffnet werden.
Seit 1999 gilt das Recht, dass der Schuldner sechs Jahre möglichst viele seiner Schulden ausgleichen muss.
Während dieser “Phase des Wohlverhaltens” dürfen beim Schuldner, der keine Unterhaltspflicht hat, 990 Euro seines monatlichen Einkommens verbleiben.

Posted by wob. on 10/31 at 08:39 AM
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Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2009

Vor gut 2 Wochen, am 15. Oktober 2008, hat das Bundeskabinett die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2009 beschlossen. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen werden in der Verordnung das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in der Renten- und Krankenversicherung abgehandelt. Darin enthalten die sozialen Rechengrößen für die Kranken- und Pflegeversicherung, die allgemeine Rentenversicherung / Knappschaft und die Arbeitslosenversicherung - d. h. die Beitragsbemessungsgrenzen, die Versicherungspflichtgrenze und die Bezugsgröße der Sozialversicherung.

Krankenversicherung u. Pflegeversicherung 2009
Beitragsbemessungsgrenzenim Jahrim Monat
Krankenversicherung44.100 Euro 3.675,00 Euro
Pflegeversicherung44.100 Euro 3.675,00 Euro
Rentenversicherung 2009
Beitragsbemessungsgrenzenim Jahrim Monat
Rentenversicherung Ost54.600 Euro 4.550 Euro
Rentenversicherung West64.800 Euro 5.400 Euro
Knappschaftl. Rentenversicherung 2009
Beitragsbemessungsgrenzenim Jahrim Monat
Rentenversicherung Ost67.200 Euro 5.600 Euro
Rentenversicherung West79.800 Euro 6.650 Euro
Arbeitslosenversicherung 2009
Beitragsbemessungsgrenzenim Jahrim Monat
Arbeitslosenversicherung Ost54.600 Euro 4.550 Euro
Arbeitslosenversicherung West64.800 Euro 5.400 Euro

Noch sind die Zahlen nur vorläufig, doch in zwei Wochen, am 12. November 2008, findet im Bundesrat die 534. Sitzung des Gesundheitsausschusses statt, wo dann aller Voraussicht nach die Verordnung verabschiedet wird.

Via PKV-Financial

Quelle: Beitragsbemessungsgrenzen 2009 und ein PDF vom BMAS mit dem bezeichnenden Titel “Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009”.

 

Posted by Gerald on 10/31 at 03:05 AM
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