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Dienstag, November 18, 2008

Zwangsversteigerung: Zahlreiche Bieter sind unerfahren

In meinem vorangegangenen Beitrag wurde aufgezeigt, dass das Interesse an Zwangsversteigerungen spürbar zugenommen hat. Aufgrund der globalen Finanzkrise wittern zunehmend mehr Menschen die Chance, per Zwangsversteigerung günstig Eigentum an einer Immobilie erlangen zu können. Gleichzeitig wurde im Blogbeitrag darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an einer Zwangsversteigerung mit gewissen Hindernissen und Risiken verbunden sein kann. In diesem Beitrag soll näher aufgezeigt werden, welche Punkte bei der Teilnahme an einem Zwangsversteigerungsverfahren zu beachten sind.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass man sich mit der angebotenen bzw. zur Auktion stehenden Immobilien sehr genau beschäftigt. Es ist wichtig, die zur Verfügung stehenden Dokumente präzise zu studieren. Daher reicht es auch nicht aus, sich erst wenige Tage vor dem Versteigerungstermin in die Materie einzuarbeiten. Stattdessen gilt es die Dokumente, die man auf dem jeweiligen Amtsgericht einsehen und auch anfordern kann, genau zu lesen und alle offenen Fragen zu klären. Gerade Privatpersonen, die nicht beruflich mit Immobilien zu tun haben, können hier auf zahlreiche Fragen stoßen. Gerade im Hinblick auf Grundbucheinträge bestehen oftmals zahlreiche Unklarheiten. Hier empfiehlt es sich, die Punkte allesamt aufzuschreiben und dann direkt vor Ort zu klären – und zwar vor dem eigentlichen Auktionstermin.

Sofern man an einer Zwangsversteigerung teilnehmen und auf die Immobilie bieten möchte, ist es sehr wichtig, die Finanzierung des Vorhabens zu sichern. Es gilt einen Banktermin zu vereinbaren und sich zumindest eine Finanzierungsbestätigung einzuholen. Man sollte niemals bieten, wenn man nicht über die Gewissheit verfügt, ein Darlehen zu erhalten. Des Weiteren ist es sehr wichtig, sich von einen durch die Bundesbank gedeckten Scheck ausstellen zu lassen: Dieser wird benötigt, um die Anzahlung im Falle eines Zuschlags leisten zu können – denn Barzahlungen werden nicht mehr akzeptiert. Einen entsprechenden Scheck kann man sich bei regionalen Banken wie zum Beispiel Sparkassen oder Volksbanken ausstellen lassen.

Am besten ist es natürlich, wenn man sich zuvor mit Fachliteratur eindeckt und ein solides Wissen aufbaut. Mit dem Wissen eines Profis im Hinterkopf gestaltet es sich wesentlich leichter, bei einer Zwangsversteigerung erfolgreich zu sein und eine gute Immobilie zu erwerben.

Posted by Jochen on 11/18 at 07:33 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Streupflicht! Missachtet… und dann…?

“Alle Jahre wieder…” treten Fälle auf, bei denen zur Winter-, Schnee - und Eis-Zeit der allgemeinen Räum- und Streupflicht auf Gehwegen nicht entsprochen wird. Meist gibt eine Ortssatzung vor, wann und wie diese Räumung zu geschehen hat.

Doch ein Mieter muss dem Vermieter nicht in jedem Fall Schadenersatz zahlen, wenn er seiner Streupflicht nicht nachkam und deshalb ein Passant stürzte.
Begründung aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, das die Fachzeitschrift “NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht” populär macht.

Danach ist ein Mieter in einem solchen Fall dann ‘leistungsfrei’, wenn für ihn und seine Mit-Bewohner und damit das gesamte Gebäude eine Haftpflichtversicherung besteht und die Prämie über Nebenkosten verteilt wird (Az.: 9 U 45/07).

Das Gericht wies die Klage eines Vermieters ab, mit der dieser ehemaligen Mieter belangte. Der Kläger musste einer verunfallten Postbotin Schadenersatz zahlen, weil sie vor dessen Haus bei Glatteis gestürzt war.
Daraufhin wollte der Vermieter den ehemaligen Mieter in Regress nehmen, da dieser die Streupflicht eigentlich übernommen hatte.

Das Gericht befand allerdings, dass der Mieter einen indirekten Anspruch habe, indem der Vermieter den Schaden über die eigens abgeschlossene Haftpflichtversicherung abwickeln könne.
Nur wenn der Mieter eine Person durch die missachtete Streupflicht “vorsätzlich” und eben nicht doch fahrlässig geschädigt hätte, würde eine Ausnahme vom Urteil gelten.

Posted by wob. on 11/18 at 07:36 AM
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