Bauen mit „öffentlicher Hand“
Der Wunsch nach eigenen vier Wänden ist bei den Bundesbürgern nach wie vor ungebrochen hoch. Die belastende Konsequenz ist dabei aber auch der recht hohe Finanzbedarf für Kauf oder Neubau, für Altbau mit Modernisierung. Käufer von Haus oder Wohnung haben zwar manchmal die Schwiegerleute mit dabei oder den bereits ordentlich bedienten Bausparvertrag, doch gilt fürs erforderliche Fremdkapital, dass auch staatliche Fördermittel eingebracht werden können.
Eigens ins Netz gestellte „Förderrechner“ zeigen, wo und für wen bei welchen Bedingungen öffentliche Mittel denkbar sind.
Wer die staatliche Bauförderung nicht mehr im Kalkül hatte, der denkt wohl an die große Koalition, die recht schnell die Eigenheimzulage ab dem 1. Januar 2006 für Bauherren und Hauskäufer hat streichen lassen.
Doch trotz erschwerter Finanzierung für junge Familien sind öffentliche Mittel für die potenziellen Käufer von Immobilien beim Bund versiegt, nicht aber auch bei den Bundesländern; mit Ausnahme von Berlin, wo der Stadtstaat selbst bedürftig ist.
Für die Finanzierung sind folglich nicht nur die Banken auf deren Angebote abzuklopfen, auch günstige Darlehen auf Ebene des eigenen Bundeslandes sind zu checken. Um die Stadtflucht bei jungen Familien aufzuhalten oder um die ‚weichen Standortfaktoren’ für zuziehende Arbeitskräfte neben der kulturellen Attraktivität zu verbessern, sind Anreize mit öffentlichen Mitteln eine Maßnahme mit Langfristcharakter.
Bauherren sollten also bei der Finanzierung nicht nur die Konditionen der heimischen Banken vergleichen, sondern auch zu prüfen, wie und für wen es Darlehen vom Land gibt.
Doch Achtung; Darlehen soll nur denjenigen dienen, deren Einkommen bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigen.
Mutterland der Häuslebauer
Eine Besonderheit gilt schon mal im Mutterland der Häuslebauer Baden-Württemberg. Dort können Paare bis zu 200000 Euro brutto im Jahr verdienen, um ein zinsverbilligtes Darlehen von bis zu 100000 Euro zu erhalten. Und des Hochdeutschen bedarf es auch nicht; Hauptsache man ist mit Wohnsitz ein Landeskind.
Und auch in Nordrhein-Westfalen und Sachsen beweist der Förderrechner: Eine vierköpfige Familie mit 3300 Euro netto im Monat bekommt in beiden Ländern zinsgünstige Darlehen fürs Eigenheim; in Sachsen allerdings nur für den Kauf eines Altbaus.
Ein Rechtsanspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen besteht jedoch nicht. Auch nicht, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Denn die Chance auf Bewilligung hängt von der bereitgestellten Gesamtsumme an Fördermitteln ab, und deshalb gilt das „Windhund-Verfahren“. Heißt: Chancen auf Erfolg hat derjenige, der möglichst früh im Jahr einen Antrag stellt, wenn die Fördertöpfe noch voll sind.
Und wie meist, wenn es ums Geld vom Staat geht: Erst wenn der Antrag bewilligt ist, kann man kaufen oder mit dem Bauen beginnen.
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