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Freitag, Dezember 26, 2008

Selbständigkeit: Voraussetzungen für den Erhalt einer Baufinanzierung

In meinem vorangegangenen Blog-Beitrag habe ich darüber berichtet, wie wenige Direktbanken es gibt, die Immobiliendarlehen auch an Selbständige und Freiberufler vergeben. Auch wenn deren Anzahl nicht unbedingt sehr groß ist, gibt es dennoch einige Institute, bei denen Gewerbetreibende eine Finanzierungsanfrage stellen können, um womöglich ein Darlehen zu erhalten, dass im Hinblick auf die Konditionen schlichtweg besser als das Darlehen der Hausbank ist.

Aber es gestaltet sich nicht gerade leicht, ein Immobiliendarlehen bzw. eine Finanzierungszusage als Selbständiger oder Freiberufler bei einer Direktbank zu erhalten. Daher soll an dieser Stelle aufgezeigt werden, welche Voraussetzungen im Allgemeinen erfüllt sein müssen, damit die Banken einer Darlehensvergabe zustimmen.

Zunächst einmal kommt vor allem der Dauer der Selbständigkeit eine sehr große Bedeutung zu. Anders als bei Arbeitnehmern reicht ein halbes Jahr an beruflicher Tätigkeit für den Erhalt einer Finanzierungszusage nicht aus. So gut wie alle Banken setzen voraus, dass die Tätigkeit seit mindestens drei Jahren ausgeübt wird. Dies bedeutet, Jahresabschlüsse von mindestens drei aufeinander folgenden Jahren vorlegen zu müssen. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Banken nicht die Umsätze, sondern lediglich die Gewinne bzw. die erzielten Jahresüberschüsse ansetzen – und zwar als Bruttoeinkommen. Dies bedeutet, dass auch hiervon noch einmal Steuern, Vorsorgebeträge etc. abgezogen werden. Gerade wenn es um mittlere und größere Darlehensbeträge geht, muss das Betriebsergebnis auf jeden Fall stimmen bzw. groß genug ausfallen, damit eine Finanzierungszusage möglich ist. Ebenso kommt es den Banken sehr entgegen, wenn von Jahr zu Jahr eine positive Geschäftsentwicklung festzustellen ist – bei einer negativen Entwicklung möchten die Institute oftmals eine Begründung haben, worauf der Rückgang des Gewinns zurückzuführen ist.

Posted by Jochen on 12/26 at 06:52 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Hausbau 2009 (I) - ein Jahr der neuen Verordnungen

Einige potenzielle Häuslebauer seien bereits irritiert, glaubt man im Vorstand des Verbands Privater Bauherren (VPB). Das Bauen werde nämlich in Zukunft von Staat und EU und durch Gesetze und Verordnungen erheblich beeinflusst. Auf Rang 1 stehe dabei die Energieeinspar-Verordnung (EnEV), für die noch nicht geklärt sei: wann sie verabschiedet werde und wann sie in Kraft tritt? Was bringt sie für Bauherren, was für modernisierungswillige Althaus-Eigentümer? Als sicher gilt aktuell nur eines: zu bauen wird erheblich komplexer und deutlich teurer, was für Bauherren bedeuten muss, noch mehr unabhängigen Rat zu erhalten.

Noch aber muss zunächst das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) novelliert werden, bevor die EnEV 2009 - voraussichtlich am 1. Juli 2009 - in Kraft treten kann. Das EnEG schafft nach Expertenansicht die Grundlagen für die Energieeinspar-Verordnung.
Da Letztere bereits mehrfach fortgeschrieben wurde - 2002, 2004 und zuletzt im Oktober 2007, was verbindlich zum staatlich erwünschten die Energieausweise für Altbauten führte-, soll nun mit der Novelle 2009 der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Neubauten und sanierten Altbauten um 30 Prozent gesenkt werden - gemessen am bisherigen Standard.

Ein Neubaustandard gilt dann auch für umfangreiche Anbauten und Erweiterungen sowie für umfassende Außenhautsanierungen.
Wenig später - bereits für 2012 - haben die Bundesministerien die EnEV im Blick, nach der die energetischen Anforderungen um weitere 30 Prozent verschärft werden.

Bereits am 1. Januar 2009 tritt das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in Kraft, das den Einsatz von regenerativen Energien im Neubau bestimmend vorschreibt.
Wichtig für Bauherren der Jetztzeit: Wer im ersten Halbjahr 2009 seinen Bauantrag einreicht, zieht andere Bestimmungen auf sich als jene Bauherren, die erst im zweiten Halbjahr 2009 ihren Hausbau genehmigen lassen.

Woran orientieren, bitte?!

Woran aber sollen sich Hausbauer und Modernisierer orientieren?  Zweifelsfrei müssen sich Erbauer oder Sanierer nach der EnEV 2007 richten.
Und schon ab Mitte 2009, wenn die EnEV 2009 greift, ist ein noch aktueller Neubau bereits energetisch überholt.  Und erst mit der EnEV 2012 wird ein Haus aus 2009 rein rechnerisch zu einer wahren Energieschleuder.
Ein Haus - nach der geltenden EnEV 2007 erbaut - zu verkaufen und nach dem Standard der EnEV 2012 nachzurüsten ist mit einer verbesserten Wärmedämmung dann nicht getan.

Weitere Informationen: Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin,
Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
info@vpb.de, www.vpb.de.

Posted by wob. on 12/26 at 06:23 AM
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