Warum die Tilgungsverrechnung bei der Immobilienfinanzierung berücksichtigt werden muss
Heutzutage sind sich so gut wie alle angehenden Darlehensnehmer der Tatsache bewusst, dass es sich bei der Baufinanzierung lohnt, Finanzierungsangebote von mehreren Banken einzuholen und diese miteinander zu vergleichen. In diesem Zusammenhang ist allerdings festzustellen, dass die meisten Interessenten primär auf den Zinssatz achten: Je niedriger der Zinssatz ist, desto attraktiver ist das Angebot. Im Großen und Ganzen ist an dieser Vorgehensweise auch nichts Verwerfliches zu finden, dennoch gibt es einige Faktoren, die beim Darlehensvergleich ebenfalls berücksichtigt werden sollten.
Bei einem dieser Faktoren handelt es sich um die so genannte Tilgungsverrechnung. Sie gibt an, zu welchem Zeitpunkt eine geleistete Tilgung verrechnet, also vom bisherigen Restschuldbetrag abgezogen wird und somit auch zu einer Verringerung der Zinslast beiträgt. Ein Großteil der Darlehensnehmer nimmt an, dass sich geleistete Tilgungen umgehend auf den Restschuldbetrag auswirken. In der Praxis sieht es jedoch ganz anders aus: Bei etlichen Banken werden geleistete Tilgung erst wesentlich später verrechnet, teilweise erst am Jahresende.
Eine späte Tilgungsverrechnung ist für den Darlehensnehmer eindeutig von Nachtteil, schließlich nützt es im wenig, wenn er Tilgungen leistet, diese jedoch erst viel später berücksichtigt werden und somit ein verzögerter Abtrag der Restschuld stattfindet. Daher sollte man diesem Punkt eine große Aufmerksamkeit schenken. Üblicherweise ist im Darlehensvertrag festgehalten, wie es um die Verrechnung der Restschuld bestellt ist. Sofern man hierüber keine Informationen vorfindet, gilt es sich an die Bank bzw. an den zuständigen Finanzierungsberater zu wenden und diesen zu fragen.
Zumindest bei der Endauswahl bzw. bei der Festlegung auf ein bestimmtes Darlehensangebot sollte man auf diese Weise verfahren und den Zeitpunkt der Tilgungsverrechnung berücksichtigen, da dieser Faktor einfach nicht unterschätzt werden darf – unter Umständen kann es vorkommen, dass ein Darlehen mit geringfügig höherem Zinssatz aufgrund einer schnelleren Verrechnung der Tilgungsbeträge, sogar günstiger ist.
Posted by
Jochen on 12/29 at 06:58 AM
Immobilien •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Neues zu Wohnen und Bauen
Steuerwirkung entlastet private Auftraggeber
Lohnanteile in Handwerker-Rechnungen sind künftig besser absetzbar
Jeder Jahreswechsel bringt der Gesellschaft, den Unternehmen und den Bürgern eine Reihe gesetzlicher Änderungen - einige entlasten, andere belasten. Handwerkerrechnungen für Leistungen in privaten Haushalten und für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen sollen stärker von der Steuer absetzbar sein. Faktoren mit Nutzen und Kosten im Privatbereich sind dabei
* Wärme & Heizung - ein hohes Einsparpotenzial an Energie und damit geringere Kosten ist im Wärmebereich von Gebäuden zu erwarten. Mit einem höheren Anteil an erneuerbarer Energien wird die Steigerung von derzeit 6 auf 14 Prozent im Jahr 2020 angestrebt.
Mit einem Mindestanteil für Neubauten sollen erneuerbare Energien wie Biomasse-Heizungen oder Solaranlagen eingesetzt werden. Zulässig sind dabei auch Ersatzmaßnahmen wie Fernwärme und Wärmedämmung.
Die Sanierung der Heizung in bestehenden Gebäuden wird weiterhin über das Marktanreiz-Programm (bis 500 Millionen Euro) gefördert; die Verordnung zur Verbesserung der Wärmebilanz um 30 Prozent und das Gebäudesanierungs-Programm schaffen begleitende Anreize zum Energiesparen.
* Wohngeld & Heizkosten - Während Gaspreise und Stromkosten steigen und für ärmere Familien und Rentner kaum mehr tragbar wird, wird aus diesem Grund das Wohngeld erhöht: im Schnitt von 90 auf 142 Euro im Monat. Damit richtet sich die Wohnhilfe erstmals nach der Entwicklung der Heizkosten. Die nun stiegen stark, weil die Versorger, meist lokale Stadtwerke im Eigentum der Gemeinde für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben immer auch Gewinne aus dem Energiegeschäft erwarten.
Sozialpolitisch umstritten, weil dazu auch die Empfänger von Wohngeld beitragen, die bereits rückwirkend für das Quartal IV/ 2008 einen einmaligen Heizkosten-Zuschuss nach Familiengröße gestaffelt erhalten können. Der nun soll mit den Nebenkosten-Abrechnungen im Frühjahr ausgezahlt werden: Für eine Person 100 Euro, für zwei Personen 130 und für jede weitere 25 Euro.
* Bausparvertrag - Für diese Art des Sparens und Finanzierens wird die Wohnungsbauprämie neu geregelt. Durch Prämien begünstigt zu werden, soll sich bei Neuverträgen auf das später zu realisierende Wohneigentum konzentrieren. Bausparern bis zum Alter von 25 Jahren wird freigestellt, wie sie ihre Prämie verwenden.
* Handwerk - Private Haushalte sollen Rechnungen von Handwerker und sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen stärker von ihren Einkünften bei der Steuererklärung absetzen können. Der Lohnanteil auf einer Rechnung soll bis auf abzugsfähige 1200 Euro verdoppelt und für Dienstleistungen auf 4000 Euro erhöht werden.
* Energieausweis - Ein solcher Gebäudepässe soll jetzt für alle Wohngebäude verlangt werden können. Das galt bisher nur für Häuser bis Baujahr 1966. Für die Käufer und Mieter von morgen wird also frühzeitig vor dem Erwerb, Pacht oder Miete von Wohnungen, Gewerberäumen und Häusern über deren Energie-Zustand unterrichtet.
* Ökostrom - Die Techniken und Methoden für Ökostrom auszubauen wurde zum Jahreswechsel mit den Fördersätzen für Windenergie an Land zwar gesenkt, aber weniger stark als zunächst vorgesehen. Dafür wurden die Anreize für Windkraft aus dem Meer deutlich erhöht, um die aufwändigen, teuren Projekte in Nord- und Ostsee voran zu bringen. Höhere Anreize gibt es auch für die Energiegewinnung aus Biogas und der Wasserkraft. Es solle damit in erster Linie die dezentrale und effiziente Parallel-Erzeugung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Koppelung) ausgebaut werden. Dadurch soll bis 2020 der Öko-Anteil am Stromverbrauch von derzeit 15 (2008) auf 30 Prozent verdoppelt werden.