2009 kein Krankentagegeld für Selbstständige
Die Gesundheitsreform bringt für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte selbstständig Tätige eine schmerzliche Neuerung mit: Ab dem nächsten Jahr entfällt der Anspruch auf Krankentagegeld. Für Unternehmer, die keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten wie es bei Angestellten der Fall ist, kann dies mitunter eine existenzielle Bedrohung bedeuten.
Selbstständige können künftig nur noch dann in den Genuss der finanziellen Absicherung für den Krankheitsfall gelangen, wenn sie sich für einen Wahltarif der GKV entscheiden. In einem solchen muss mindestens für drei Jahre verweilt werden; ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Beitragsanpassung besteht nicht. Auch der Wechsel in eine private Assekuranz ist während dieser Zeit ausgeschlossen.
Private Krankenversicherungen bieten Selbstständigen die Möglichkeit, einen speziellen Tarif abzuschließen, der ausschließlich die Entgeltsicherung im Krankheitsfall garantiert. Die Central Krankenversicherung mit Sitz in Köln beispielsweise bietet eine Police an, die eine Zahlung bei krankheitsbedingtem Ausfall ab der vierten Woche bzw. im Falle eines stationären Aufenthaltes bereits ab dem achten Tag beinhaltet. Mit einer solchen Versicherung lassen sich existenzielle Risiken auch in Zukunft absichern.
Die Kosten derartigen Versicherungsschutzes lassen sich in voller Höhe steuerlich geltend machen und fallen damit unter dem Strich moderat aus. Alternativ zu den Spezialtarifen können freiwillig Versicherte auch eine Vollkostenversicherung abschließen. Hier sind allerdings umfangreichere Überlegungen notwendig; für ältere Versicherungsnehmer beispielsweise lohnt sich der Wechsel oft nicht.
Einen Versicherungsschutz für den Krankheitsfall gänzlich außer Acht zu lassen, halten Experten in jedem Fall für fahrlässig. Bei einer gravierenden Erkrankung, die eine mehrmonatige Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht, kann die wirtschaftliche Existenz vernichtend in Mitleidenschaft gezogen werden.
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