In diesem Jahr wird der Energieausweis verpflichtend
Bereits seit mehreren Jahren wird immer wieder über den Energieausweis diskutiert. Jetzt im Jahr 2009 ist es soweit: Der Energieausweis wird für alle wohnwirtschaftlich genutzten Gebäude zur Pflicht. Bisher waren lediglich Eigentümer von Objekten, die vor dem Jahr 1965 erbaut wurden, dazu angehalten, das Dokument anfertigen zu lassen. Doch ab dem 1. Juli wird sich dies ändern: Alle Eigentümer von Wohnimmobilien sind dazu angehalten.
Der Energieausweis informiert darüber, wie es um den Energieverbrauch eines Gebäudes bestellt ist. Er soll sowohl Kaufinteressenten, als auch Mietinteressenten darüber informieren, welchen Energieverbrauch eine Immobilie aufweist. Dadurch soll es für die Interessenten leichter werden, im Vorfeld abzuschätzen, welche Energiekosten aus der Immobilie resultieren.
Weil der Energieausweis lediglich Kauf- oder Mietinteressenten vorgelegt werden muss, braucht man sich als Eigentümer einer Immobilie nicht um die Erstellung zu kümmern, so lange man seine Immobilie nicht verkaufen oder vermieten möchte. Natürlich kann man sich den Ausweis trotzdem erstellen lassen, konkreter Handlungsbedarf besteht allerdings nicht. Daher sollte man sich auch nicht einschüchtern lassen, wenn plötzlich Vertreter von Energiefirmen oder anderen Unternehmen vor der Tür stehen und behaupten, dass die Erstellung verpflichtend sein – diese ist letzten Endes nur dann erforderlich, wenn ein Verkauf geplant ist oder sich Mieter sowie Mietinteressenten über den Energieverbrauch informieren möchten.
Bei der eigentlichen Erstellung gilt es einen Fachbetrieb zu beauftragen. So genannte Energieberater arbeiten teilweise für Heizungsunternehmen, oftmals auch als Immobiliengutachter oder in Architekturbüros. Vor einer Beauftragung sollte man sich einen Nachweis über die Qualifikation zeigen lassen und die Preise mehrerer Anbieter miteinander vergleichen, da der Staat nicht vorschreibt, welche Kosten mit der Erstellung des Dokuments verbunden sein dürfen und deshalb große Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern bestehen können.
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Jochen on 01/02 at 06:49 AM
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Gesetzliche Krankenversicherung ab 2009 – Was ist neu?
Der Gesundheitsfonds hält Einzug in Deutschland – die Konsequenz: Im nächsten Jahr wird sich für die gesetzlich krankenversicherten Personen eine Menge ändern. Für diejenigen, die noch keine Zeit hatten, sich mit den wichtigsten Änderungen in Sachen Krankenversicherung zu befassen, haben wir hier kurz die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Der Gesundheitsfonds
In Zukunft werden die Beiträge aller gesetzlich Versicherten in den so genannten Gesundheitsfonds fließen. Aus diesem Fonds werden dann die einzelnen Krankenkassen mit finanziellen Mitteln versorgt. Hierbei ist entscheidend, wie die Mitgliedsstruktur der einzelnen Kassen ausfällt: Sind in einer Kasse mehr Erkrankte und/oder alte Menschen versichert, bekommen diese mehr Mittel als andere.
Einheitlicher Beitragssatz
Die Personen, die zurzeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen sich unter Umständen auf eine Erhöhung des Beitragssatzes einstellen. Ab Januar 2009 wird der Beitragssatz für alle Krankenkassen nämlich einheitlich 15,5 Prozent betragen. Derzeit liegen viele Krankenkassen unter diesem Satz, sodass viele Versicherte stärker zur Kasse gebeten werden.
Zuschläge
Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Krankenkassen von Ihren Versicherten auch Zuschläge verlangen können, wenn sie mit dem Geld, das ihnen aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen wird, nicht auskommen. Jedoch muss kein Versicherter befürchten, dass unzumutbare hohe Zuschläge auf ihn zukommen. Vielmehr ist es so, dass sich ab einer Grenze von 8 Euro Zuschlag im Monat die Höhe des Zuschlages am Gehalt orientieren wird. Hier darf dann nur ein Prozent des Einkommens im Monat maximal als Zuschlag verlangt werden.
Abschläge
Wenn die jeweilige Krankenkasse allerdings besser mit dem Geld, das ihr aus dem Gesundheitsfonds zustand, auskommt als kalkuliert wurde, kann sie dieses Plus dafür nutzen, an ihre Versicherten Prämien zu zahlen. Dies kommt dann einer Rückerstattung gleich. Bevor dieses möglich ist, muss die jeweilige Krankenkasse allerdings unverschuldet sein und über Rücklagen verfügen.
Kein Krankentagegeld für freiwillig Versicherte
Freiwillig versicherte Selbständige und Freiberufler haben ab Januar 2009 nicht mehr automatisch einen Anspruch auf Krankentagegeld. Dieses kann allerdings zusätzlich durch den Wechsel in einen Wahltarif abgesichert werden. Dieser Wechsel bewirkt allerdings, dass man sich für mindestens drei Jahre an die jeweilige Kasse bindet.
Wie kann man in Zukunft gesetzliche Krankenkassen vergleichen?
In Zukunft wird wohl ein entscheidendes Vergleichskriterium der Umstand werden, ob eine gesetzliche Krankenkasse einen Zuschlag verlangen muss oder ob dieses nicht der Fall ist. Daneben unterscheiden sie vor allem Leistungsumfang, Zusatzprogramme und Service.
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Gerald on 01/02 at 12:56 AM
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