Konjunktur 2009 für Familien: Wenn die erst mal wirkt…
Verbessertes Kindergeld, Steuervorteil aus haushaltsnahen Dienstleistungen, mehr Geld für Tagesmütter und fürs Kita-Personal
Die Bundesregierung machte zum Jahreswechsel publik, dass die Unterstützung für Familien im kommenden Jahr weiter ausgebaut werde. Mit dem Familienleistungs-Gesetz sollen Familien mit Kindern ganz gezielt finanziell gefördert und steuerlich entlastet werden.
Parallel dazu gilt das Kinderförderungsgesetz, das den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes beschleunigen soll und damit den Eltern echte Alternativen bietet. Ein neues Modell gibt dazu Impulse für ein Generationen übergreifendes freiwilliges Engagement mit Großelternzeit, um jungen Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen, und dem Programm “Schulverweigerung - Die 2. Chance”.
Eine kluge und nachhaltige Investition, glauben Regierung und die Ministerin von der Leyen, durch die insbesondere in die Zukunft und in die Stabilität unseres Landes investiert werde.
Als wesentliche Änderungen ab dem 1. Januar 2009 gelten:
Das Familienleistungsgesetz
Hierdurch steigt das Kindergeld monatlich fürs erste und zweite Kinder um 10
Euro auf 164 Euro, fürs dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro sowie fürs
vierte und weitere Kinder um 16 Euro auf 195 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf 6.024 Euro jährlich angehoben, was Eltern betrifft, die zusammen ein Bruttoeinkommen von mehr als rund 67.000 Euro haben und Alleinerziehende mit mehr als rund 35.000 Euro brutto jährlich.
Einfacher wird es für Familien, unterstützende Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Hier wird die Förderung auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr ausgeweitet.
die von den Jahres-Einkünften abgesetzt werden können.
Kinderförderungs-Gesetz (KiföG)
Mit dem KiföG ermöglichen Bund, Länder und Kommunen, dass bis zum Jahr 2013 bundesweit jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Platz in der Kita oder bei einer Tagesmutter findet. Ab dem 1. Januar sollen nicht mehr nur die Kinder berufstätiger Eltern einen Betreuungsplatz erhalten, sondern auch diejenigen, die Arbeit suchen. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr wird für die Zeit nach dem 1. August 2013 avisiert.
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Die Regeln zu Elterngeld und Elternzeit werden gezielt verbessert. Künftig gilt eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Die Anträge können flexibler gestellt werden. Für minderjährige sowie junge volljährige Eltern in Ausbildung bietet sich so die Chance, trotzdem ihre Ausbildung abzuschließen. Damit haben auch Großeltern einen eigenen Anspruch auf Großelternzeit für die Betreuung des Enkels. Das Elterngeld wird inzwischen von über 99 Prozent aller Haushalte beantragt,
in denen ein Kind geboren wurde. Eine höhere Geburtenzahl im Vergleich zum Vorjahr gilt als Vertrauensvorschuss der jungen Menschen in den Grundwert ‘Familie’.
Schulverweigerung - Die 2. Chance
Verstärkt werden die Angebote, die Jugendliche und ihre Eltern unterstützen, wenn es Probleme in der Schule und Ausbildung gibt.
Das Programm der Kompetenzagenturen wird deutlich ausgebaut und in den nächsten drei Jahren mit mehr als 143 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefüttert. Künftig bilden bundesweit 400 Standorte ein flächendeckendes Netz an Hilfe-Einrichtungen für Schülerinnen und Schüler, die in Gefahr sind, den Kontakt zur Schule zu verlieren. Sie sind auch Anlaufstellen für Eltern und Lehrer, die gemeinsam mit den Jugendlichen die notwendigen Schritte zum Schulabschluss vereinbaren.
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wob. on 01/05 at 12:48 PM
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Zwangsversteigerung: Der Weg zum günstigen Eigenheim
Im meinem vorangegangenen Blog-Beitrag habe ich über den Rückgang der Zwangsversteigerungen vergangenen Jahr berichtet: Die Anzahl der Objekte, die 2008 unter den Hammer kamen, ist im Vergleich zum Vorjahreszeitrum zurückgegangen. Allerdings gehen Experten davon aus, dass der Rückgang aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtlage erst einmal gestoppt ist: Somit werden voraussichtlich auch in diesem Jahr rund 90.000 Immobilien unter den Hammer kommen.
Während die einen mit der Versteigerung ihrer Immobilien häufig ein großes Unglück erleben, bietet sich anderen die Chance, günstig ein Eigenheim zu erwerben. In der Regel kommen die Objekte sehr günstig unter den Hammer und die Zuschläge liegen deutlich unter Marktwert. Somit haben potentielle Immobilienkäufer tatsächlich die Möglichkeit, ihren Traum vom Eigenheim sehr günstig zu realisieren. Sofern um eine Immobilie, die zur Zwangsversteigerung steht, nicht gerade ein Bietergefecht stattfindet, kann durchaus ein Kostenvorteil gut 20 bis 30 Prozent gegenüber dem eigentlichen Marktwert erzielt werden.
Auf der anderen Seite sind Zwangsversteigerungen kein Kinderspiel, immerhin geht es um Immobilien und somit auch um eine Menge Geld. Hinzu kommen Rechte und Pflichten, weshalb man sich im Vorfeld genau informieren und mit den zur Verfügung stehenden Objekten auseinandersetzen sollte. Wer eine Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwerben möchte, muss sich sehr gut informieren – es reicht nicht aus, einfach nur nach einem Versteigerungskalender zu gehen und sich auf die groben Rahmendaten zu verlassen, die darin festgehalten sind. Sofern man ein in Frage kommendes Objekt gefunden hat, gilt es auf dem zuständigen Amtsgericht sämtliche verfügbaren Unterlagen anzufordern. Ausschließlich auf diese Weise ist es möglich, sich genau über das Objekt zu informieren. So muss zum Beispiel in Erfahrung gebracht werden, ob Wege-, Wohn- oder Leitungsrechte bestehen – schließlich möchte man ja nicht die Katze im Sack kaufen.
Ebenso gilt es die Finanzierung gut vorzubereiten: Es ist gar nicht so einfach, Objekte, die aus Zwangsversteigerungen stammen, günstig zu finanzieren. Deshalb werde ich in meinem nächsten Beitrag aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, um auch hier in den Genuss eines zinsgünstigen Immobiliendarlehens zu gelangen.
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Jochen on 01/05 at 12:48 PM
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Vorsorge für die Kinder – Deutsche investieren im Schnitt 100 Euro im Monat
Wenn es das Portmonee denn erlaubt, legen die Deutschen regelmäßig Geld zur Seite. Dabei ist die private Altersvorsorge einer Studie der Deutschen Bank zufolge ganz klar an der Spitze der Sparziele. 85 Prozent packen ihre Euros auf die hohe Kante, um im Alter nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichten zu müssen. Nur knapp dahinter liegt die Vorsorge für den eigenen Nachwuchs, für den durchschnittlich 100 Euro im Monat gespart wird.
Die meisten Eltern verfolgen ein konkretes Ziel, für das sie ihr Geld investieren. Die überwiegende Mehrheit setzt auf eine solide Ausbildung der Kinder und möchte die Lehre oder ein Studium durch regelmäßiges Sparen absichern. 36 Prozent der Väter und Mütter gehen einen Schritt weiter. Sie sehen das Geld als Grundlage für eine Existenzgründung. Es folgen die Altersvorsorge für Kinder mit 26 Prozent und die Basis für Wohneigentum mit 21 Prozent. Verwunderlich ist, dass viele Eltern gar nicht wissen, welche Kosten später auf sie oder die Kinder zukommen, wenn sie sich für ein Studium entscheiden. Im Schnitt muss mit 56.000 Euro gerechnet werden – 65 Prozent lagen mit ihrer Schätzung deutlich darunter.
Die monatliche Sparrate – vielen ist wichtig, regelmäßig zu sparen – variiert deutlich. Die 100 Euro im Monat sind ein Durchschnittswert. 20 Prozent kommen auf maximal 50 Euro im Monat. Ebenfalls 20 Prozent versuchen, zwischen 51 und 100 Euro zu sparen. Jeweils ein Prozent können zwischen 401 bis 500 Euro bzw. 500 Euro und mehr von ihrem Einkommen für die Zukunft des Nachwuchses berappen. Besonders schwierig haben es Alleinerziehende, so das Ergebnis der Umfrage unter 1.000 Personen im Altern von 18 bis 55 Jahren. Wenn gar nicht gespart werden kann, liegt es schlicht daran, das kein Geld über ist. Der Wunsch, ein wenig für die Altersvorsorge der Kinder zu unternehmen, ist aber bei fast allen vorhanden.
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Andre on 01/05 at 12:46 PM
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