Baufinanzierung über GMAC: Droht die Zwangsversteigerung?
Wie ich in meinem vorangegangenen Beitrag berichtet habe, sah sich die GMAC RFC Bank aufgrund der Finanzkrise dazu gezwungen, auf dem deutschen Markt das Feld zu räumen. Die Bank hat ihre Banklizenz zurückgegeben und die Immobiliendarlehen von mehreren tausend Kunden wurden in eine Zweckgesellschaft ausgelagert. Somit gibt es nun tausende von Darlehensnehmern, die stark verunsichert sind und Angst davor haben, sie könnten ihr Eigenheim verlieren.
Die Angst rührt nicht von ungefähr: In den vergangenen Tagen wurden zahlreiche Berichte über den Rückzug der GMAC veröffentlicht. In vielen dieser Artikel ist bereits von Kunden die Rede, die schon bald ihre Eigenheime verlieren könnten, weil ihre Immobilien unter dem Hammer landen bzw. in die Zwangsversteigerung kommen könnten.
Allerdings ist anzumerken, dass eine Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres erfolgen kann und in vielen Artikeln maßlos übertrieben oder schlecht recherchiert wird. Wie ich innerhalb des vergangenen Jahres bereits mehrfach hier im Blog aufgezeigt habe, ist die willkürliche Einleitung von Zwangsversteigerungsverfahren nicht möglich. Gleich zwei Gründe sprechen gegen diese Verfahrensweise. Beim ersten Grund handelt es sich um die Tatsache, dass eine Zwangsvollstreckung nur unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erfolgen kann: Sollte der Darlehensnehmer mit der Leistung seiner Raten nicht sich nicht deutlich im Rückstand befinden, kann nicht sehr viel passieren. Des Weiteren haben die Banken, die entsprechende Darlehenspakete übernehmen, kein Interesse daran, die Immobilien der Darlehensnehmer zu versteigern. Entsprechende Verfahren nehmen sehr viel Zeit in Anspruch und verursachen eine Unmenge an Kosten.
Vor einer unmittelbaren Zwangsvollstreckung bzw. Zwangsversteigerung brauchen sich GMAC Kunden, die bisher ihre Darlehensraten immer brav bezahlt haben, also nicht fürchten. Zum Problem könnten die GMAC Immobiliendarlehen erst dann werden, wenn es um die Anschlussfinanzierung geht, weil sich die Kunden de facto an eine neue Bank wenden müssen. Dieses Thema werde ich im nächsten Beitrag aufgreifen.
