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Montag, Januar 12, 2009

Hausfrau mit Risiko im Beruf

Das BU-Risiko in der entgeltfreien Hauswirtschaft

Arbeitsunfähig, berufsunfähig, erwerbsunfähig - während sich Ersteres jeder Arbeitnehmer noch vorstellen kann, weil viele ein solches ‘Erleben’ bereits mehrfach hinter sich haben, denkt man bei Berufsunfähigkeit einer Person dann meist aber an dauerhafte Erkrankung oder die Folgen eines Unfalls, die den ‘aushäusig und unselbständig tätigen’ Hauptverdiener einer Familie betreffen. Hier fehlt jedoch der Blick auf die entgeltfreie Hausarbeit, deren hoher Wert bei Krankheit oder Unfall ebenfalls ausgeglichen werden sollte.

Wer an Berufsunfähigkeit denkt, der will seine wirtschaftlich-finanzielle Existenz bei Ausfall des Haushaltseinkommens absichern. Denn zu keinem Lebensabschnitt darf davon ausgegangen werden, dass das Vermögen nach einem Unfall oder einer Krankheit mit Langzeitfolgen für den weiteren Lebensunterhalt ausreicht. Geht man für familiäre Hausarbeit davon aus, dass diese Arbeit ohne Einkommen hohen wirtschaftlichen Wert darstellt, dann wird schnell klar, das auch die Mutter als Hausfrau krank werden oder einen Unfall haben kann.

Vermögen fehlt auf lange Frist

Ohne ausreichendes Vermögen ohne Großeltern oder Schwiegerleute ist deshalb auch für die Hausfrau eine Berufsunfähigkeitsversicherung ratsam. Denn abhängig von der Familiengröße sind als Folge eines Ausfalls Haushälterin und Kindermädchen erforderlich und diese als Auftrag gegen Entlohnung. Eine Vollzeit-Haushaltshilfe ist monatlich aber nur von 1500 bis 2000 Euro zu haben. Ein Wert, den die staatliche Erwerbsminderungsrente auf keinen Fall deckt, weil nach 1961 Geborene maximal 34 Prozent vom letzten Brutto erhalten können.

Während sich aber “der Deutsche” gegen vieles und alles versichert, werde bei Berufsunfähigkeitsversicherung gespart, so die Branche.
Nach Umfrageergebnissen halten wohl auch deshalb nur zehn von 100 Hausfrauen eine Berufsunfähigkeitsversicherung für wichtig. Noch 2003 waren es 21 von 100, wobei sich im Alter von 36 bis 45 Jahren 15 von 100 Personen des Risikos durchaus bewusst waren.

Krankheitsfolgen bei der BU nicht versichert

Geschehen nun auch die meisten Unfälle im Haushalt, kann auch eine finanziell günstigere private Unfallversicherung Risiken decken, weil von 100 Unfällen nur zehn zur Berufsunfähigkeit führen. Bei einem von drei Fällen mit belastenden Folgen sind es jedoch Erkrankungen der Wirbelsäule, der Muskulatur der Gelenke, Nervenleiden oder psychische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs, die durch die Unfallversicherung n i c h t abgedeckt sind.

Bei einer ärztlichen Bescheinigung, dass eine Person mindestens ein halbes Jahr lang 50 Prozent ihrer Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, gilt sie als berufsunfähig. Wird dies rückwirkend festgestellt, sollte auch die Versicherung bis zu drei Jahre rückwirkend die BU-Rente zahlen. Um eine Lücke bis zur regulären Rente zu vermeiden, sollte das Schlussalter bei 60 oder besser sogar bei 67 Jahren liegen. Hausfrauen und -männer können Rentenbeträge bis zu 1000 Euro in der Berufsgruppe 2 versichern, wie dies für Verkäufer, Bäcker oder Hebammen gilt. Teurer ist die Gruppe 3, wie sie auch Kranführer, Altenpfleger oder Fliesenleger versichert sein kann.

Abstrakte und konkrete Verweisung möglich

Einschränkend zahlen Versicherte jedoch meist nur dann, wenn die Person keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten kann. Bei “abstrakter Verweisung” muss die bislang berufstätige, aber jetzt eingeschränkte Hausfrau auch schon mal als Pförtnerin oder in vergleichbarem Job arbeiten. Bei “konkreter Verweisung” hat der Versicherte, der bereits mehrere Berufe erlernte, die eventuelle Pflicht, wieder auf einen vorherigen Beruf zu wechseln. Auf den Beruf der Hausfrau kann jedoch nicht zurück verwiesen werden, weil dies nur für Berufe mit vergleichbarem Einkommen gelten kann. Zu beachten sind auch die möglichen Pflichten bei Erhöhung der Versicherungssumme: eine neue Gesundheitsprüfung kann umgangen werden, wenn man gleich beim ersten Mal die Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließt. Ältere Versicherungswillige, bei denen eine Vorerkrankung denkbar ist, sollten darauf drängen, dass die Versicherung sie nicht von der Leistung ausschließt, auch wenn dies nur zu einem erhöhten Beitragssatz zu haben ist.

Posted by wob. on 01/12 at 01:26 PM
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GMAC Baufinanzierung: Anschlussfinanzierung ist die größte Herausforderung

In meinen vorangegangenen Beiträgen habe ich über den Rückzug der GMAC RFC aus dem Bereich der Baufinanzierung berichtet. Von diesem Rückzug sind mehr als zehntausend Darlehensnehmer betroffen: Ihre Darlehen wurden bereits in eine Zweckgesellschaft ausgegliedert. Viele der betroffenen Darlehensnehmer sind zu höchst verunsichert, weil sie die mögliche Einleitung von Zwangsversteigerungen befürchten. Doch wie ich bereits aufgezeigt habe, dürften nur die wenigsten eine unmittelbare Zwangsversteigerung zu befürchten haben.

Dennoch existiert ein Problem, das nicht aus den Augen gelassen werden darf: Die GMAC Bank hat Darlehen mit vergleichsweise hohem Beleihungsauslauf vergeben. Bei der Darlehensvariante „Baufilligenz“ waren Beleihungsausläufe von bis zu 110 Prozent finanzierbar. Dies bedeutet, es konnten Darlehen aufgenommen werden, deren Größe den Wert der eigentlichen Immobilie übersteigt. Diese Darlehen können bei der späteren Anschlussfinanzierung für große Schwierigkeiten sorgen: Wenn die Restschuld immer noch sehr hoch bemessen ist, werden sich etliche Banken nicht dazu bereit zeigen, die Darlehen zu übernehmen bzw. ein Anschlussdarlehen zu vergeben.

Doch genau dieses Darlehen benötigten die GMAC Kunden – bei ihrem alten Darlehensgeber ist eine Anschlussfinanzierung nicht mehr erhältlich, weil das Institut seine Banklizenz zurückgegeben hat. Es ist also unausweichlich, einen neuen Darlehensgeber zu finden. Dieser dürfte sich nur dann finden lassen, wenn die potentiellen Darlehensnehmer mit einer vernünftigen Bonität sowie einer überschaubaren Restschuld aufwarten.

Allen GMAC Kunden kann daher nur dazu geraten werden, sich um einen zügigen bzw. ordentlichen Abbau der Restschuld zu bemühen. So ist es zum Beispiel durch die Leistung von Sondertilgungen möglich, die Restschuld spürbar zu verringern und die Tilgung zu beschleunigen.

Posted by Jochen on 01/12 at 01:24 PM
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Auch Hausfrauen können berufsunfähig werden

Die Arbeit von Hausfrauen und -männern wird allzu oft unterschätzt. Und auch sie selbst scheinen ihren Wert nicht richtig wahrzunehmen. Nur 9,9 Prozent der Frauen und Männer, die dafür sorgen, dass die Wäsche sauber und gebügelt im Schrank liegt und täglich eine warme Mahlzeit auf dem Tisch steht, haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei ist ihr Tätigkeitsfeld, der Haushalt, immer noch der Ort, an dem die meisten Unfälle passieren. Dennoch sichern viele Familien nur das Einkommen des Hauptverdieners ab. Fällt die Hausfrau oder der Hausmann aus und ist längere Zeit berufsunfähig, zeigt sich erst der wahre wirtschaftliche Faktor hinter der Arbeit im und ums Haus.

Gerade bei Familien mit kleinen Kindern kann ein dauerhafter oder langfristiger Ausfall ein tiefes Loch ins Budget reißen. Das ist immer dann der Fall, wenn eine Haushaltshilfe und möglicherweise ein Kindermädchen die Aufgaben übernehmen müssen, die vorher von Mama oder Papa erledigt wurden. Bis zu 2.000 Euro kostet eine Vollzeit-Haushaltshilfe. Nur mit der staatlichen Erwerbsminderungsrente – nach 1961 Geborene erhalten maximal 34 Prozent des letzten Bruttogehalts – lässt sich ein solcher Betrag nicht auffangen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung erweist sich spätestens dann als wertvoller Rettungsanker. Dessen waren sich 2003 weitaus mehr Hausfrauen bewusst. Damals hatten 21,3 Prozent die entsprechende Police in ihrem Versicherungsordner.

Eine private Unfallversicherung reicht nicht aus, wenn es darum geht, Hausfrauen und -männer rundum abzusichern. Sie deckt nervliche Leiden, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und der Psyche sowie Krebs nicht ab. Hier greift nur die Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei Hausfrauen eine Rente von bis zu 1.000 Euro im Monat vorsieht. Die Einstufung erfolgt angesichts des höheren Unfallrisikos in die Berufsgruppen 2 oder 3. Wichtig ist, auf die Versicherungsbedingungen zu achten. Das gilt insbesondere für die abstrakte und direkte Verweisung sowie die Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Bei einer abstrakten Verweisung kann die Versicherung verlangen, dass eine andere, einfachere Tätigkeit aufgenommen wird, wenn der gesundheitliche Zustand es zulässt. Wer vorher schon in anderen Berufen aktiv war, muss mit einer direkten Verweisung rechnen. Das heißt, es ist sehr wahrscheinlich, dass die Versicherung einen Wechsel in einen dieser Berufe verlangt. Immer vorausgesetzt, dass diese Arbeit sich mit der Diagnose des Arztes vereinbaren lässt. Möchte man später, wenn die Kinder alt genug oder aus dem Haus sind, ohnehin wieder arbeiten gehen, sollte der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie bieten, bei der keine weitere Gesundheitsprüfung nötig ist.

Posted by Andre on 01/12 at 01:22 PM
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