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Mittwoch, Januar 14, 2009

Makler räumen Variabel Annuity gute Chancen ein

Die Basisrente kommt langsam in Fahrt. Im vergangenen Jahr nahm die Zahl der Vertragsabschlüsse deutlich zu. Dieser Trend wird, so das Maklerabsatzbarometer 2009/01 der psychonomics AG, auch 2009 anhalten. Die 200 unabhängigen Vermittler, die für die Studie befragt wurden, sehen dank der Abgeltungssteuer vor allem Produkte aus den Bereichen Lebens- und Rentenversicherungen als klare Gewinner mit dem größten Wachstumspotential.

Dabei ruhen die Hoffnungen des Vertriebs vor allem auf einem am deutschen Markt noch recht neuen Angebot, den Variabel Annuity-Produkten (variable Annuitäten). Diese Form der fondsgebundenen Rentenversicherung hat ihren Siegeszug in den USA und Japan begonnen und erreicht langsam auch die Bundesrepublik. Statt regelmäßig monatlich oder jährlich Beiträge zu zahlen, die später in einer Rente münden, bauen variable Annuitäten auf eine Einmalzahlung. Das Kapital wird in Fonds angelegt. Entscheidend ist hierbei, dass es Garantien und somit eine gewisse Sicherheit gibt. Zudem besteht die Möglichkeit, gegen Gebühr zusätzlich jährlich Geld aus den Fonds auszahlen zu lassen. Damit unterscheiden sich Variabel Annuity-Policen deutlich von anderen Rentenversicherungen, die auf Fonds basieren.

Die Vorteile der variablen Annuitäten liegen aus Sicht der unabhängigen Vermittler auf der Hand: Sie nutzen die Chancen am Kapitalmarkt, bieten erheblich mehr Flexibilität als die meisten anderen Altersvorsorgeprodukte und Garantien. Über 30 Prozent der Makler gehen deshalb davon aus, dass diese Rentenversicherung gegen Einmalzahlung im Privatkundenbereich vermehrt nachgefragt wird.

Posted by Andre on 01/14 at 01:35 PM
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Kältewelle spricht für Wärmeschutz bei Immobilien

Obwohl die Preise für Heizöl und Erdgas im letzten Winter sehr hoch standen, sind die meisten Immobilienbesitzer mit einem blauen Auge davon gekommen: Der Winter war vergleichsweise mild, so dass nicht viel geheizt werden musste. Ganz anders sieht es in diesem Winter aus: Die Kältewelle sorgt mit ihren anhaltenden Minusgraden für einen Dauerbetrieb der Heizungsanlagen. Glücklicherweise kommen die meisten aufgrund deutlich gefallener Heizöl- und Gaspreise auch in diesem Winter mit einem blauen Auge davon.

Dennoch darf der Heizaufwand nicht unterschätzt werden: Auf lange Sicht verursacht eine Heizungsanlage (unabhängig vom System / Brennstoff) entsprechende Kosten. Aus diesem Grund ist man als Immobilieneigentümer gut damit beraten, eine Modernisierung vorzunehmen und sein Gebäude ausreichend zu dämmen. Rund 60 bis 70 Prozent aller Wohnimmobilien in Deutschland verfügen über keinen zeitgemäßen und ausreichenden Wärmeschutz. Für die Eigentümer bedeutet dies, vergleichsweise viel Geld für den Betrieb der Heizungsanlage auszugeben.

Das bevorstehende Frühjahr ist der ideale Zeitpunkt, dies zu ändern. Immerhin dürften die meisten Eigentümer aufgrund der gefallenen Preise für Heizöl und Erdgas noch ein wenig Geld übrig haben, das sie in einen Wärmeschutz stecken oder zumindest gewisse Vorarbeiten damit bezahlen können. Zudem haben die Zinsmärkte neue Tiefstände erreicht, wodurch die Aufnahme günstiger Darlehen möglich wird. Aufgrund der niedrigen Zinsen können entsprechende Maßnahmen sehr günstig finanziert werden. Besonders interessant sind die Fördermittel: Sowohl Zuschüsse als auch zinsvergünstigte Förderdarlehen können beantragt werden, mit deren Hilfe man über die Möglichkeit verfügt, das Modernisierungsvorhaben günstig umzusetzen.

Die Fördermittel können heutzutage vergleichsweise leicht beantragt werden. Sowohl die Banken als auch viele Heizungsbetriebe kennen sich inzwischen bestens mit dem Thema aus. Daher bietet es sich geradezu an, die Möglichkeit zu nutzen und sich sowohl über die technischen Möglichkeiten als auch über die Förderprogramme zu informieren.

Posted by Jochen on 01/14 at 01:32 PM
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Urteil zur Lebensversicherung

Versicherungsgesellschaften kann es weitgehend egal sein, wer in einer Lebensversicherungspolice als Begünstigter genannt wird. Normalerweise sind es Familienangehörige, der Lebens- oder Ehepartner. Die Entscheidung liegt ganz beim Kunden. Hellhörig werden muss die Assekuranz einem Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz zufolge nur, wenn sie die Vermutung hat und es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass irgendetwas nicht stimmt. Ansonsten ist sie nicht dazu verpflichtet, von sich aus zu kontrollieren, ob die Angaben in einem Vertrag oder späteren Schreiben mit der Bitte um Änderungen möglicherweise gefälscht sind (Aktenzeichen: 10 U 229/07).

Grundlage für das Urteil aus Koblenz war die Klage der Angehörigen einer Verstorbenen. Sie war als alleinig Begünstigte in der Lebensversicherung ihrer Schwester aufgeführt. Das änderte sich wenige Tage vor dem Tod der älteren Dame. Die Versicherung erhielt einen von der Frau unterschriebenen Brief. Daraus ging hervor, dass die Versicherungssumme nicht mehr zu 100 Prozent an die Schwester ausgezahlt werden soll. Vielmehr wurde der Ehemann als Haupt-Nutznießer eingesetzt. Die Gattin sprach ihm in dem Schreiben 75 Prozent aus der Lebensversicherung zu. Für die Schwester blieben nur 25 Prozent. Dagegen klagte die Frau und begründete diesen Schritt damit, dass der Brief gefälscht sei. Der Versicherung warf sie vor, das Geld hätte nie ausgezahlt werden dürfen.

Ob der Vorwurf, der Änderungswunsch der Verstorbenen sei eine Fälschung, nun berechtigt ist oder nicht, dazu schwiegen die Richter. Als Begründung für die Klage gegen die Versicherung ließen sie diesen Verdacht jedenfalls nicht zu. Laut Gericht hat die Assekuranz richtig gehandelt. Offensichtliche Anhaltspunkte dafür, dass es sich um eine Fälschung handelte, hätten nicht vorgelegen. Eine Nachprüfung durch die Versicherung sei daher nicht nötig gewesen.

Posted by Andre on 01/14 at 01:31 PM
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