Senioren-Unfallversicherung – auf die Hilfeleistungen kommt es an
Normalerweise wartet die Zeitschrift Finanztest mit ausführlichen Tabellen auf, in denen Tarife für Musterpersonen verglichen und gewertet werden. Bei den Senioren-Unfallversicherungen, die im aktuellen Heft unter die Lupe genommen werden, hat sie darauf verzichtet. Der Tarifdschungel wuchert zu wild, unter anderem durch Zusatzleistungen, als dass ein sinnvoller Preis-Leistungsvergleich möglich wäre. Als Anhaltspunkte liefert sie stattdessen Mindestanforderungen, die erfüllt sein sollten, damit ein umfassender Schutz gewährleistet ist.
Und das ist gerade bei Senioren umso wichtiger. Mit zunehmendem Alter wächst das Risiko, durch einen Unfall handlungsunfähig zu werden. Bei über 65-jährigen weist die Statistik einen Sturz pro Jahr aus. In zehn Prozent der Fälle resultiert daraus eine ernsthafte Verletzung. Wer dann keine Hilfe von Angehörigen hat, für den ist eine Senioren-Unfallversicherung ideal. Bei älteren Menschen bestehe durchaus Bedarf an einer entsprechenden Police, sagt die Stiftung Warentest. Ansonsten zeigen sich die Verbraucherschützer eher kritisch, wenn es um den Abschluss von Unfallversicherungen geht. Dass sie bei Senioren eine Empfehlung aussprechen, liegt in erster Linie an den umfangreichen Hilfeleistungen, die sich vereinbaren lassen. Optimal sei die Kombination aus Hilfe und Invaliditätsleistung, die genutzt werden kann, um die Wohnung von Barrieren zu befreien.
Angesichts der Vielzahl von Tarifvarianten ist es bei der Senioren-Unfallversicherung besonders wichtig, in Ruhe zu vergleichen und auf die Konditionen zu achten. Wenig empfehlenswert sind Policen, die erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent greifen. Auch von Verträgen, die Hilfeleistungen nur organisieren, aber nicht die Kosten übernehmen, wird abgeraten. Finanztest nennt daher eine Reihe von Mindestanforderungen. Dazu gehört unter anderem, dass die Leistungen mindestens sechs Monate lang erbracht und die Kosten für die Maßnahmen von der Versicherung gezahlt werden. Zusätzlich sollte ein 24-Stunden-Hausnotrufdienst vorhanden sein. Ebenso wichtig sind ein täglicher Menüservice, eine Reinigungskraft für mindestens zwei Stunden in der Woche, ein Wäscheservice und tägliche Pflegeleistungen inklusive einer ausführlichen Pflegeberatung.
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Andre on 01/22 at 07:24 AM
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Baufinanzierung: Eigenkapital durch Eigenleistung ersetzen
Vor einigen Tagen habe ich in einem meiner Beiträge zum Thema Baufinanzierung angemerkt, dass Eigenkapital auf unterschiedliche Art und Weise in die Finanzierung eingebracht werden kann. Längst nicht nur Geld, sondern auch Grundstücke oder Eigenleistung werden aus Sicht der Banken mit Eigenkapital gleichgesetzt. Doch gerade was die Eigenleistungen betrifft, so herrscht vergleichsweise viel Unklarheit vor – ein Grund, das Thema einmal näher zu beleuchten.
Zunächst eine kurze Erläuterung, was unter diesem Begriff zu verstehen ist. Eigenleistungen sind im Grunde genommen nichts anderes als Arbeitsleistungen, die vom Bauherren oder Immobilienkäufer selbst erbracht werden. Ein kurzes Beispiel soll dies verdeutlichen: Anstatt 5.000 Euro für typische Renovierungsarbeiten wie Tapezieren, Boden verlegen etc. auszugeben, werden diese Arbeiten in Eigenregie erledigt. Zwar muss man vergleichsweise viel Zeit investieren, doch im Gegenzug lässt sich die finanzielle Belastung senken. Weil die Arbeit geleistet wird und somit zur Wertsteigerung der Immobilie beiträgt, werden in diesem Fall die 5.000 Euro als Eigenkapital angerechnet.
Aus Sicht des Bauherren oder Eigentümers ist diese Tatsache sehr erfreulich, immerhin bringt die Anrechnung der Eigenleistungen als Eigenkapital den Vorteil mit sich, dass sich unter Umständen der Beleihungsauslauf des Darlehens verbessert und somit ein attraktiverer Zinssatz erzielt werden kann.
Auf der anderen Seite darf man die Eigenleistungen auch nicht überschätzen: So gibt es zum Beispiel etliche Bauherren, die Eigenleistungen in hohem Umfang erbringen möchten und gleichzeitig kein Eigenkapital einsetzen können. Bei derartigen Vorhaben springen die Banken relativ schnell ab. Denn oftmals können die Geldinstitute die hohen Eigenleistungen nicht vollständig ansetzen: Häufig überschätzen die Menschen ihre Fähigkeiten, so dass die Kosten im Endeffekt doch höher ausfallen. Außerdem wird bei der Eigenleistung oftmals falsch kalkuliert: Letzten Endes können nur Löhne eingespart werden – Materialien muss der Bauherr jedoch trotzdem kaufen. In der Praxis kommt es häufiger vor, dass die Bauherren den Materialkauf außer Acht lassen und sich entsprechend verkalkulieren.
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Jochen on 01/22 at 07:21 AM
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Unfall mit ‘ner Wildsau
Wenn die Rotte die Straße kreuzt…
Wildunfälle sind während der “dunklen Monate” deutlich häufiger als viele Kraftfahrer annehmen. Bei einem solchen Unfall mit “Freiwild” richtig zu handeln, ist immer mal wieder eine Information wert. Denn meist geschieht der Unfall wie es ein Unfall so an sich hat - nämlich plötzlich: Wildsau oder Reh überqueren aus dem Waldrand heraus die Straße und die Gefahr ist perfekt.
Vom Umstand her sowohl schädlich, ärgerlich und auch noch gefährlich. Wenn was passiert ist, macht sich ein Handy nicht schlecht, mit dem möglichst bald die Polizei zu erreichen ist. “Volle Kanne” alle Lichter setzen - auch am Tag -, Warnblinker rein, Warndreieck aufstellen und die Warnweste anziehen, damit man auch gesehen wird, so die ersten Maßnahmen, sofern man selbst ohne Schaden zum Stehen kommen konnte.
Möglichst mit Jagdpächter
Experten aus dem Forstbetrieb halten drei Dinge für wichtig:
an die eigene Sicherheit denken und die Unfallstelle absichern;
dem Wild, das vielleicht die Flucht ergriff, nicht hinterher laufen und
die Stelle markieren, an der das Tier von der Straße verschwand.
Nicht praktikabel ist es, das Tier in den Kofferraum zu verfrachten, den der Betroffene darf das Tier nicht mitnehmen, weil das nun als Wilderei gelten würde.
Wer die Polizei informierte, dem hilft bald sicher der nächste Förster oder
der zuständige Jagdpächter.
Wer zahlt den “Wildschein-Braten”?
Ob nun auch das tote Tier von der Straße zu zerren ist, hängt von den Umständen ab; nicht jeder traut sich dies zu. Sich zu infizieren, besteht aber als Gefahr nicht. Größer ist das Risiko, selbst noch vom weiteren Verkehr nicht erkannt und erfasst zu werden.
Lebt das Tier noch, lasse man jedoch die Finger weg, denn das ist dann eine Angelegenheit für den gelernten Waidmann.
Wenn ‘s problemlos geht, stellen Polizei oder Forstamt eine Wildunfall-Bestätigung für den Anspruch an die Kaskoversicherung aus. Bei Haarwild wird erstattet; nicht aber bei Flugwild wie Fasan oder Ente. War es Reh, Wildsau oder Hirsch, wird die Reparatur in der Regel von der Versicherung reguliert.
Wer ohne Mobil-Telefon unterwegs war, der muss entweder einen anderen Verkehrsteilnehmer um Kontaktnahme bitten und über diesen genau sagen, wo der Unfall passiert ist. Schließlich kann auch ein Jagdhund zum Einsatz kommen, um das verletzte Tier zu finden.