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Mittwoch, Januar 28, 2009

Keine voreiligen Unterschriften beim Immobilienerwerb

In der „Berliner Morgenpost“ ist diese Woche ein Beitrag zum Thema Bauvorhaben erschienen, in welchem angehende Bauherren davor gewarnt werden, voreilig Unterschriften zu leisten. So wurde unter anderem vor Bauunternehmen gewarnt, die ihre Interessenten zu einer raschen Unterschrift bewegen möchten. Solch eine voreilige und meist unüberlegte Unterschrift kann schwere Folgen nach sich ziehen, die den Interessenten unter Umständen teuer zu stehen kommen.

Wer einen Bauvertrag unterschreibt, beauftragt das Bauunternehmen mit dem Bau der Immobilie. Sollte der Startschuss jedoch nicht erfolgen bzw. das Vorhaben abgesagt werden müssen, kann es teuer werden: Spezielle Klauseln ermöglichen es den Unternehmen, Schadensersatzleistungen zu fordern – und diese können teilweise sehr hoch ausfallen. Aus diesem Grund sollte man entsprechende Verträge erst unterschreiben, wenn eindeutig grünes Licht besteht.

Vorraussetzung für den Start eines Bauvorhabens ist eine gesicherte Finanzierung. Erst wenn die Finanzierungszusage von mindestens einer Bank schriftlich vorliegt, sollte man wirklich loslegen und Verträge unterschreiben. Denn somit ist gesichert, dass das Vorhaben aus finanzieller Sicht auch tatsächlich gestemmt werden kann. Gleichzeitig ist auch geklärt, wo die finanzielle Obergrenze liegt. Wer hingegen umgekehrt verfährt und sich zuletzt um die Baufinanzierung bzw. den Erhalt einer Finanzierungszusage kümmert, der kann womöglich sein blaues Wunder erleben: Wenn die Banken nicht mitspielen und kein Geld oder weniger Geld zur Verfügung stellen, muss das Vorhaben angepasst werden – was jedoch gar nicht immer so einfach ist.

Daher kann allen Bauherren und natürlich auch Immobilienkäufern nur empfohlen werden, die Finanzierung nicht aufzuschieben – denn mit der Finanzierung steht und fällt das gesamte Vorhaben.

Posted by Jochen on 01/28 at 07:10 AM
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