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Freitag, Januar 02, 2009

Gesetzliche Krankenversicherung ab 2009 – Was ist neu?

Der Gesundheitsfonds hält Einzug in Deutschland – die Konsequenz: Im nächsten Jahr wird sich für die gesetzlich krankenversicherten Personen eine Menge ändern. Für diejenigen, die noch keine Zeit hatten, sich mit den wichtigsten Änderungen in Sachen Krankenversicherung zu befassen, haben wir hier kurz die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Der Gesundheitsfonds
In Zukunft werden die Beiträge aller gesetzlich Versicherten in den so genannten Gesundheitsfonds fließen. Aus diesem Fonds werden dann die einzelnen Krankenkassen mit finanziellen Mitteln versorgt. Hierbei ist entscheidend, wie die Mitgliedsstruktur der einzelnen Kassen ausfällt: Sind in einer Kasse mehr Erkrankte und/oder alte Menschen versichert, bekommen diese mehr Mittel als andere.

Einheitlicher Beitragssatz
Die Personen, die zurzeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen sich unter Umständen auf eine Erhöhung des Beitragssatzes einstellen. Ab Januar 2009 wird der Beitragssatz für alle Krankenkassen nämlich einheitlich 15,5 Prozent betragen. Derzeit liegen viele Krankenkassen unter diesem Satz, sodass viele Versicherte stärker zur Kasse gebeten werden.

Zuschläge
Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Krankenkassen von Ihren Versicherten auch Zuschläge verlangen können, wenn sie mit dem Geld, das ihnen aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen wird, nicht auskommen. Jedoch muss kein Versicherter befürchten, dass unzumutbare hohe Zuschläge auf ihn zukommen. Vielmehr ist es so, dass sich ab einer Grenze von 8 Euro Zuschlag im Monat die Höhe des Zuschlages am Gehalt orientieren wird. Hier darf dann nur ein Prozent des Einkommens im Monat maximal als Zuschlag verlangt werden.

Abschläge
Wenn die jeweilige Krankenkasse allerdings besser mit dem Geld, das ihr aus dem Gesundheitsfonds zustand, auskommt als kalkuliert wurde, kann sie dieses Plus dafür nutzen, an ihre Versicherten Prämien zu zahlen. Dies kommt dann einer Rückerstattung gleich. Bevor dieses möglich ist, muss die jeweilige Krankenkasse allerdings unverschuldet sein und über Rücklagen verfügen.

Kein Krankentagegeld für freiwillig Versicherte
Freiwillig versicherte Selbständige und Freiberufler haben ab Januar 2009 nicht mehr automatisch einen Anspruch auf Krankentagegeld. Dieses kann allerdings zusätzlich durch den Wechsel in einen Wahltarif abgesichert werden. Dieser Wechsel bewirkt allerdings, dass man sich für mindestens drei Jahre an die jeweilige Kasse bindet.

Wie kann man in Zukunft gesetzliche Krankenkassen vergleichen?
In Zukunft wird wohl ein entscheidendes Vergleichskriterium der Umstand werden, ob eine gesetzliche Krankenkasse einen Zuschlag verlangen muss oder ob dieses nicht der Fall ist. Daneben unterscheiden sie vor allem Leistungsumfang, Zusatzprogramme und Service.

Posted by Gerald on 01/02 at 12:56 AM
Krankenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Donnerstag, Januar 01, 2009

Baufinanzierung: Was tun bei berufsbedingtem Umzug?

Erst vor kurzem wurde hier im Blog über die Problematik berichtet, die ein Umzug im Hinblick auf das Thema Immobilienfinanzierung mit sich bringt. Üblicherweise erwirbt man eine Immobilie, um sich an einem Ort fest niederzulassen. Daher gehen im Normalfall weder der Eigentümer noch die Bank davon aus, dass das Objekte eines Tages wieder zum Verkauf stehen könnte. Dennoch kommt dies in letzter Zeit immer häufiger vor: Die berufliche Landschaft hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert und zunehmend mehr Menschen sehen sich dazu gezwungen, aufgrund ihres Jobs mehrfach umziehen zu müssen.

Doch gerade wenn man sich im Besitz einer Immobilie befindet, auf der noch ein Darlehen lastet, gestaltet sich solch ein Umzug gar nicht immer so einfach – schließlich muss erst einmal geklärt werden, was mit der Immobilie passieren soll und wie mit dem Darlehen verfahren wird. In den meisten Fällen zielen die Darlehensnehmer darauf ab, die Immobilie zu verkaufen und das Darlehen mit dem Verkaufserlös abzulösen.

Allerdings ist eine vorzeitige Ablösung vor dem Erreichen der Zinsbindung nur bedingt möglich. Das Problem besteht in erster Linie darin, dass die meisten Institute auf die Zahlung der so genannten Vorfälligkeitsentschädigung bestehen. Hierbei handelt es sich um eine Gebühr, die den Zinsschaden kompensieren soll, welcher der Bank durch die vorzeitige Ablösung entsteht. In Abhängigkeit vom Restschuldbetrag sowie von der Restlaufzeit bis zum Erreichen der Zinsbindung kann die Vorfälligkeitsentschädigung sehr teuer werden und sich auf mehrere tausend Euro belaufen.

Aus diesem Grund befindet man sich eindeutig im Vorteil, wenn man mit seiner Bank einen so genannten Vorfälligkeitsschutz vereinbart. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung, die einem die Möglichkeit einräumt, das Immobiliendarlehen in gewissen Situationen bzw. beim Eintritt so genannter Härtefälle kündigen zu dürfen, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen. Gerade im Bereich der Direktbanken gibt es zunehmend mehr Institute, die entsprechende Optionen anbieten.

Ansonsten besteht nur noch eine weitere Alternative zur Zahlung der Entschädigung, nämlich die Übertragung des Darlehens auf eine neue Immobilie. Allerdings ist diese Verfahrensweise nur bedingt möglich – die Banken spielen in der Regel nur dann mit, wenn die neue Immobilie als werthaltig genug eingestuft werden kann.

Posted by Jochen on 01/01 at 09:26 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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