Forwarddarlehen: Eine nachträgliche Zinsanpassung ist nicht möglich
Bereits seit Monaten sind die Zinsen für Immobiliendarlehen am fallen: Alleine im vergangenen halben Jahr konnte ein sehr deutlicher Rückgang verzeichnet werden. Für angehende Darlehensnehmer sind dies gute Nachrichten, schließlich ist ein niedriger Zinssatz besser als ein hoher Zinssatz. Dennoch gibt es Menschen, die sich über diese Entwicklung ärgern, insbesondere Immobilieneigentümer, die vor nicht allzu langer Zeit ein Forwarddarlehen abgeschlossen haben.
Mit einem Forwarddarlehen sichert man sich den Zinssatz für eine spätere Anschlussfinanzierung. In Abhängigkeit von der gewählten Bank, können entsprechende Darlehen bis zu vier Jahre vor dem eigentlichen Umschuldungstermin abgeschlossen werden. Somit steht für diese Darlehensnehmer bereits fest, zu welchem Zinssatz sie ihre spätere Finanzierung fortführen werden.
Nun stellen sich viele Forward-Kunden die Frage, ob die Möglichkeit besteht, den Zinssatz ihres Darlehens nachträglich an die aktuelle Marktsituation anzupassen oder ob sie ihr Forwarddarlehen auch unkompliziert kündigen können. Immerhin würde dies bedeuten, eine zweite Chance zu erhalten und sich günstigere Konditionen für die Anschlussfinanzierung zu sichern.
Allerdings können an dieser Stelle keine besonders guten Hoffnungen gemacht werden: Sobald ein Darlehensvertrag unterschrieben und die Widerrufsfrist verstrichen ist, gelten die Konditionen als fest vereinbart. Die Agentur „Fintext“ hat sich diesem Thema angenommen und diese Woche ein paar Möglichkeiten vorgestellt, um aus dem Darlehensvertrag wieder herauszukommen. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass bei einigen Banken vor Auszahlung noch einmal eine Bonitätsprüfung vorgenommen wird – wer hier nicht besteht, erhält kein Darlehen. Allerdings kann es passieren, dass die Bank in solch einem Fall auf die Zahlung von Strafzinsen besteht.
Alles in allem kann gesagt werden, dass es keinen offiziellen Weg gibt, um aus dem Darlehensvertrag wieder herauszukommen, nachdem die Widerrufsfrist verstrichen ist. Zwar kann man sich auf die Suche nach Vertragslücken begeben oder auch mit der Bank um die Konditionen verhandeln, doch die Erfolgsaussichten sind verhalten. Daher sollte man sich gut überlegen, zu welchem Zeitpunkt ein Forwarddarlehen abgeschlossen wird – wobei es genau betrachtet fast unmöglich ist, einen Zinsrückgang vorherzusagen.
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Jochen on 02/01 at 10:21 AM
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Saskia on 02/01 at 06:01 AM
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