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Mittwoch, Februar 04, 2009

Narrensicher in den Fasching

Jetzt geht es wieder los: Prunksitzungen, Feiern und Feten im Zeichen des Fasching stehen (fast) allerorten auf dem Programm. Es wird geschunkelt, gesungen und gelacht. Problematisch wird es, wenn der Spaß in Ärger umschlägt. Dazu reicht schon ein kleines Missgeschick, das zudem noch teuer kommen kann, wenn man nicht richtig versichert ist. Welche Policen im Karneval wichtig sind und auf was man achten sollte, verrät der Bund der Versicherten in einer aktuellen Pressemitteilung.

Die private Haftpflichtversicherung steht dabei ganz klar an erster Stelle. Das gilt nicht nur für die wenigen Wochen, in denen rote Clownsnasen und Cowboyhüte das Bild in den Festsälen und entlang der Rosenmontagsumzüge bestimmen, sondern das ganze Jahr über. Die Versicherung kommt für die Schäden auf, die man selbst verursacht hat. Ob nun ein Glas Rotwein auf den teuren Teppich fällt, die Zigarette Brandflecken auf dem Eichentisch hinterlässt oder das geliehene Kostüm ramponiert wird. Solange man nicht aus Vorsatz handelt, begleicht die Assekuranz die Rechnung. Deshalb sollte man sich von Schlägereien tunlichst fernhalten statt mitzumischen. In solchen Fällen haben Richter in der Vergangenheit meistens auf vorsätzliches Handeln entschieden. Hundebesitzer sollten neben ihrer eigenen Privathaftpflichtpolice auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben, wenn sie Bello oder Waldi mit ins Getümmel nehmen. Fühlt sich der Vierbeiner im Trubel bedrängt und beißt zu, wird es sonst teuer.

Empfindlich ans Portmonee geht es auch all jenen, die meinen, sich zu Karneval betrunken hinters Steuer setzen zu müssen. Allen Warnungen zum Trotz, die gerade zum Fasching kaum zu übersehen und zu überhören sind, kassiert die Polizei Jahr für Jahr wieder Führerscheine ein. Kracht es und wird die absolute Fahruntüchtigkeit festgestellt, bleibt selbst die Vollkaskoversicherung außen vor. Der Kfz-Versicherer kümmert sich zwar um den Schaden des Unfallgegners, wird aufgrund der Trunkenheitsklausel allerdings die Hand aufhalten und 5.000 Euro vom Kunden verlangen. Der Bund der Versicherten formuliert daher ganz treffend: „Nur echte Narren fahren betrunken Auto.“

Posted by Andre on 02/04 at 08:30 AM
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Immobilienkäufer sind Gewinner der Finanzkrise

Schon seit Jahren ist die Anzahl der Transaktionen im Bereich des Immobilienerwerbs rückläufig: Immer weniger private Haushalte können sich dazu durchringen, ein Eigenheim zu kaufen oder gar zu bauen. Für die Banken bedeutet dies, einen schrumpfenden Baufinanzierungsmarkt akzeptieren zu müssen. Daher warten sie zuletzt immer wieder mit Ratgebern auf, um unsichere Käufer zu überzeugen.

Gegen Ende vergangener Woche meldete sich Franz Lücke, Leiter der Baufinanzierung bei der ING-Diba zu Wort. Der Finanzierungsexperte brachte deutlich zum Ausdruck, dass die Immobilienkäufer zu den großen Gewinnern der globalen Finanzkrise zählen und von dieser Entwicklung profitieren können. In diesem Zusammenhang verweist er auf die gefallenen Hypothekenzinsen: In den vergangenen Monaten sind die Zinsen sehr deutlich gefallen und erlauben somit eine günstige Immobilienfinanzierung.

Wie die Webzeitung „echo online“ schreibt, sind Baufinanzierungen derzeit mit Zinssätzen von unter vier Prozent möglich. Gemeint sind Darlehen mit einer Zinsbindung von fünf Jahren. Allerdings gilt es beim Abschluss entsprechender Immobiliendarlehen sehr vorsichtig zu sein: Fünf Jahre sind ein äußerst kurzer Zeitraum – nur den wenigsten Darlehensnehmern wird es gelingen, ihr Immobiliendarlehen innerhalb dieser Zeitspanne vollständig zu tilgen. Daher ist es empfehlenswert, anstatt einer kurzen Zinsbindung einen möglichst langen Zinsbindungszeitraum zu wählen – immerhin bietet sich somit die Möglichkeit, die aktuell niedrigen Zinsen lange festzuschreiben und von ihnen zu profitieren.

Zwar mag eine Zinsbindung mit einer Dauer von fünfzehn Jahren eventuell ein wenig mehr kosten bzw. zu einem Zinsaufschlag führen, aber dennoch ist diese Verfahrensweise für die meisten Darlehensnehmer sehr empfehlenswert. Niedrige Zinsen sollte man sich für möglichst lange Zeiträume sichern – immerhin kann man sich mit dem geringen Zinsaufschlag ein hohes Maß an Sicherheit erkaufen.

Posted by Jochen on 02/04 at 08:21 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Einkommensteuer auf Rente und Pension

Rentner im Visier der Steuerbehörden

Die Altersgrenze ist endlich erreicht und nichts wie ab in den wohlverdienten Ruhestand - ohne Kollegen, ohne Stress und ohne Chef. Und schon gar nichts mehr mit der leidigen Lohnsteuer und der zugehörigen Finanzbehörde zu tun haben… Denkste!

Denn das seit 2005 gültige Alterseinkünfte-Gesetz nimmt viele Ruheständler aufs Korn. Wer 2005 bereits in Rente war oder in 2005 den Ruhestand begann, soll oder besser muss nun 50 Prozent der gesetzlichen Rente versteuern. Zuvor waren Renten über den günstigeren Ertragsanteil steuerpflichtig. Wegen der neuen Steuergesetze werden rund 1,3 Mio. Rentner-Haushalte in die Steuerpflicht rutschen.
Der mit Steuer zu belastende Anteil der Alterseinkünfte steigt nun von Rentner-Jahrgang zu Rentner-Jahrgang an, bis schließlich nach 30 Jahren in 2040 die Renten voll versteuert werden müssen. Wer 2008 Rentner wurde, muss bereits 56 Prozent seiner Bezüge versteuern.

Fahndung oder nur im Visier?

Eine große Zahl an Rentnern wird also schon 2009 ins Visier der Steuerfahnder geraten. Über die Steuer-Identifikationsnummer , die jedem Bürger bis an sein Lebensende zugeordnet wurde, werden die Finanzämter bis zum vierten Quartal 2009 von den Rentenstellen über sämtliche Rentenzahlungen seit dem Jahr 2005 informiert sein. Das nun macht bereits das Präsidium des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg bekannt.
Wer also bisher seine Einkünfte - sieben mögliche an der Zahl - trotz hoher Alterseinkünfte seinem Finanzamt nicht erklärt hat, muss mit behördlichem Klärungsbedarf rechnen. Dem Steuerzahler ist es jedoch zuvor auch möglich, für die Vorjahre seine Steuererklärungen freiwillig, wenn auch nachträglich abzugeben. Das Finanzamt wird darauf die nicht gezahlten Steuern und eventuelle Zinsen einfordern.
Liegen die Einkünfte bei Alleinstehenden über 7700 Euro und bei Verheirateten über 15401 Euro, ist vom Rentner eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Durch Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen kann der steuerpflichtige Teil dann aber gesenkt werden.
Auf das steuerpflichtige Einkommen wird dann mit dem Steuersatz - zwischen 15 und 42 Prozent -  angesetzt.

Entscheidend für die spätere Besteuerung ist also das Jahr, in dem der bisherige Arbeitnehmer Rentner wurde und damit, welchen Prozentsatz der Rentenzahlungen er versteuern muss.
Für den alten oder neuen Rentner bis 2008 müssen 56 Prozent versteuert werden; der Rest von 44 Prozent wird dann zeitlebens festgeschrieben.
Jede künftige Rentenerhöhung wandert jedoch in den steuerpflichtigen Topf. Was also noch nicht ist - Besteuerung der Rente - kann also später noch werden…

Für Renten an frühere selbständige Apotheker, Zahnärzte oder Ärzte gilt als Sonderregelung: wer vor dem 1. Januar 2005 mindestens zehn Jahre lang Beiträge geleistet hat, die über den Jahreshöchstbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgingen, kann beantragen, dass die auf diesen Beiträgen beruhende Rente lediglich mit dem günstigen Ertragsanteil versteuert wird.

Wie geht’s beim Pensionär?

Bezüge von Beamten und Betriebsrenten aus Unterstützungskassen und Pensionszusagen sind bereits in voller Höhe steuerpflichtig. Allerdings gewährt das Finanzamt einen sogenannten Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag.

Alle, die 2008 in Pension gegangen sind, haben zeitlebens einen Anspruch auf einen Versorgungsfreibetrag von 35,2 Prozent der Bezüge, maximal jedoch 2640 Euro. Hinzu kommen ein Zuschlag von 792 Euro sowie ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro.

Bis ins Jahr 2040 werden der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag abgeschmolzen; ab dann sind Bezüge in voller Höhe zu versteuern. Steuerzahler können dann nur noch den Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro verrechnen.

Weitere Einkünfte

Wer neben Rente oder Pension noch weitere Einkünfte hat – etwa Mieteinnahmen oder Kapitalerträge – muss diese normal versteuern. Ab dem vollendeten 64. Lebensjahr erhalten Steuerzahler jedoch automatisch einen Altersentlastungsbetrag.

Posted by wob. on 02/04 at 08:24 AM
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Dienstag, Februar 03, 2009

Private Krankenversicherung bis zum Sommer wechseln

Seit Anfang des Jahres müssen sich alle Bundesbürger krankenversichern. Sofern kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht, aber eine private Absicherung von Nöten ist, besteht daher dringend Handlungsbedarf. Denn schließt der Kunde ab Februar den neuen Basistarif bei einer privaten Krankenversicherung ab, so muss er- unabhängig von der Gesellschaft- jeden Monat, den er in diesem Jahr noch nicht versichert war, entsprechend der Regelung nachzahlen.

Ohne einen Zuschlag war dieser Tarif nur noch bis Ende Januar zu erhalten. Das kann nun teuer werden. Für die ersten Monate gilt, dass jeweils ein voller Monatsbeitrag in Höhe von knapp 500 Euro bezahlt werden muss. Nach einem halben Jahr wird dann ein Sechstel für jeden nicht versicherten Monat berechnet.

Durch die ab 2009 geltende allgemeine Versicherungspflicht für alle Personen soll verhindert werden, dass es Menschen gibt, die ganz ohne Krankenversicherungsschutz leben. Es existiert zwar diesbezüglich noch keine Kontrollmöglichkeit, aber spätestens wenn ein Nichtversicherter behandelt werden muss, weil er zum Beispiel schwer erkrankt ist, wird dieser Mangel entdeckt.

Der neue Basistarif der privaten Krankenversicherer ist aber nicht nur für die Nichtversicherten interessant. Viele der aktuell privat Krankenversicherten (8,5 Millionen) fragen derzeit bei den Verbraucherzentralen, den Gesellschaften und beim Bund der Versicherten (BdV) an. Der Grund des Interesses ist überwiegend der hohe Beitrag der aktuellen Krankenversicherungspolice. Gerade Rentner haben seit Anfang des Jahres wesentlich höhere Beiträge zu ertragen. Die Prämien werden sich auch weiterhin erhöhen. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Zum einen erhöhen sich die Kosten der Leistungen in den medizinischen Bereichen stetig. Auch werden die Strebetafeln* immer wieder angepasst. Sind in einem Tarif beispielsweise nur noch ältere Versicherungsnehmer, die tatsächlich auch mehr Krankheitskosten verursachen, so kann sich der monatliche Beitrag der Krankenversicherung drastisch erhöhen.

Bei älteren Versicherungsnehmern können sich die monatlichen Beiträge durchaus auf 800 Euro belaufen. Bei einem Wechsel in den brancheneinheitlichen Basistarif kann es möglich sein, dass bis zu 200 bis 300 Euro gespart werden können.

Ein Wechsel sollte aber nicht „Hals über Kopf“ geschehen. Das Preisleistungsverhältnis sollte gut überdacht werden. Grundsätzlich ist der Wechsel in den neuen Basistarif bis Ende Juni 2009 möglich.
Der Basistarif steht allen neu PKV- Versicherten und freiwillig GKV- Versicherten für die Dauer von sechs Monaten zu. Offen ist der Tarif auch für Personen ohne Versicherungsschutz, die früher PKV- versichert waren oder der PKV zuzuordnen sind. Ebenso besteht ein Abschlusszwang. Das heißt: Berechtigte Bürger, die sich im Basistarif versichern wollen, dürfen von dem einzelnen Versicherungsunternehmen nicht abgewiesen werden. Auch die Erhebung von Zuschlägen bei einem erhöhten gesundheitlichen Risikos, ist bei diesem Tarif untersagt.

Der Leistungsumfang des Basistarifs orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Prämie darf den jeweiligen GKV- Höchstbeitrag nicht überschreiten (ungefähr 500 Euro). Ist ein Bürger nicht in der Lage die Beiträge zu bezahlen, weil er finanziell hilfebedürftig ist, so wird der Beitrag halbiert. Ist der halbierte Beitrag immer noch nicht bezahlbar, so kann der Versicherte Zuschüsse vom Träger der Grundsicherung erhalten.

Posted by Saskia on 02/03 at 11:05 PM
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