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Montag, Februar 09, 2009

Finanzkrise ändert nichts an der Einstellung zur privaten Altersvorsorge

Bei der privaten Altersvorsorge bleiben die Themen Wirtschafts- und Finanzkrise weitgehend außen vor. So das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des britischen Finanzdienstleisters Clerical Medical, durchgeführt von der GfK Marktforschung. 51 Prozent wollen unabhängig von der aktuellen Situation konstant privat vorsorgen. Dass sogar mehr gespart wird, davon gehen rund 30 Prozent der Befragten aus. Recht positiv in die Zukunft blicken elf Prozent. Sie sagen, die Wirtschaft werde besser durch die Krise kommen als angenommen.

Neben den Beamten mit 71 Prozent zeigt sich besonders die Gruppe der 50- bis 59-jährigen mit 59 Prozent davon überzeugt, dass eine kontinuierliche Vorsorge entscheidend ist. Die jüngere Fraktion der 30- bis 49-jährigen hingegen ist zu 37 Prozent der Ansicht, dass gerade jetzt mehr Kapital auf die hohe Kante gelegt wird. Die sonst bei derlei Umfragen üblichen Unterschiede zwischen Ost und West oder Mann und Frau gab es dieses Mal überraschenderweise nicht.

Matthias Pawlowski, Sprecher von Clerical Medical, zieht ein rundum zufriedenes Fazit: „Das Ergebnis spricht für Realismus und Weitblick in der Bevölkerung.“ Seitens der Anbieter von Vorsorgeprodukten seien nun innovative Lösungen gefragt, die „Rendite und Sicherheit flexibel kombinieren“.

Posted by Andre on 02/09 at 08:27 AM
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Zinsaufschläge erschweren den Vergleich von Immobiliendarlehen

Mitte der Woche ist auf „Focus Online“ ein Beitrag zum Thema Baufinanzierung erschienen, indem es um so genannte Zinsaufschläge geht. Im besagten Beitrag wird deutlich gemacht, dass viele Banken mit attraktiven Konditionen für Immobiliendarlehen werben, obwohl nur ein kleiner Teil der Kundschaft tatsächlich in den Genuss dieser Konditionen gelangen kann. Das Stichwort in diesem Zusammenhang lautet Zinsaufschlag: Je nach Konstellation verhält es sich so, dass sich die Banken erlauben, den Zinssatz des Immobiliendarlehens zu erhöhen.

Genau betrachtet verfahren alle Banken auf diese Art und Weise. Deshalb sollte man als potentieller Darlehensnehmer nicht damit rechnen, sein Darlehen zu exakt dem Zinssatz zu erhalten, der auf den Angeboten bzw. in der Werbung zu sehen ist. Bei der Baufinanzierung verhält es sich schlichtweg so, dass die Höhe des Zinssatzes individuell ermittelt wird. Die Finanzierungsberater und Kreditsachbearbeiter der Banken sehen sich jede Finanzierungsanfrage sehr genau an, um anschließend einzelne Faktoren zur Ermittlung des Zinses heranzuziehen.

Über die Höhe der Zinsaufschläge entscheiden gleich mehrere Faktoren. Einer der mit Abstand wichtigsten Faktoren ist der so genannte Beleihungswert. Dieser Wert drückt das Verhältnis zwischen Darlehensbetrag und Objektwert aus. Je niedriger der Beleihungswert ausfällt, desto niedriger ist der Darlehenszins – man könnte auch sagen: Je mehr Eigenkapital eingesetzt wird, desto günstiger wird das Baudarlehen. Neben dem Beleihungswert spielen auch Faktoren wie zum Beispiel die Höhe und Sicherheit des zur Verfügung stehenden Einkommens eine wichtige Rolle. Zudem können Faktoren wie Standort und Alter der Immobilie einen Einfluss auf die Höhe des Darlehenszinses nehmen.

Aufgrund der Tatsache, dass die Zinssätze von Immobiliendarlehen so individuell errechnet werden, gestaltet es sich auch so schwierig den Markt zu durchleuchten. Es reicht nicht aus, einfach nur die Angebotszinssätze der Banken für eine Vorauswahl zu berücksichtigen. Stattdessen gilt es individuelle Finanzierungsangebote einzuholen, um somit eine günstige Baufinanzierung finden zu können.

Posted by Jochen on 02/09 at 08:20 AM
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Haben Sie ‘ne AE…?

Ausbilder-Eignung soll wieder Pflicht werden

Mit dem Auto des Lehrlings soll dieser Botenfahrten fürs Geschäft machen…ein wöchentliches Ausbildungsgespräch von wenigstens 20 Minuten fand über Monate nicht statt… schon nach wenigen Wochen war der Lehrling für hohe Kassenumsätze verantwortlich! - Ausbildungsverhältnisse “mit ohne” wirklicher Eignung beim Ausbilder wurden in den vergangenen Jahren immer mal wieder zugelassen, auch wenn der Ausbilder seine Fähigkeiten und Kenntnisse der jeweiligen IHK nicht nachweisen konnte. Man vertraute halt auf die mehrjährige Kaufmannseigenschaft des “Lehrherrn”.

Nicht zuletzt deshalb soll zum 1. August 2009 die reformierte Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft treten. Vor sechs Jahren hatte der Gesetzgeber die alte Regelung außer Kraft gesetzt, um es Betrieben zu erleichtern, Ausbildungsplätze zu bieten.
Die AEVO auszusetzen, bedeutete auch, dass vom Ausbilder weder ein Zeugnis noch eine gleichartige Ausbildung seiner berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Kenntnisse noch irgendein anderer Nachweis vorzulegen war. Da war dann auch der Ein-Mann-Betrieb als inhabergeführtes Unternehmen plötzlich zur Ausbildungsfirma mutiert.
Ein Prinzip des Berufsbildungsgesetzes wurde jedoch stets unterstellt: Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich dazu geeignet ist.
Die Kammern hatten und haben damit die Aufgabe, die Qualität der Ausbildung zu überwachen, auch wenn diese Lehrlings-Pflege manches mal von Lehrern, die von allen möglichen Ungereimtheiten gehört hatten, initiiert werden musste.
Nach einer wissenschaftlichen Analyse des Bundesinstitut für Berufsbildung hat die Aussetzung der AEVO zu folgendem Ergebnis geführt:
* die Zahl der Ausbildungsverhältnisse ist tatsächlich gestiegen, allerdings nicht so stark wie erhofft;
* Qualitätseinbußen in der Ausbildung waren fest zu stellen

Weil nun die inhaltlichen Anforderungen gestiegen sind und weil die pädagogischen Herausforderungen gewachsen sind - die Berufsschullehrer können ein Lied davon singen - gilt nun erneut ein Mindestmaß an berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation für Ausbilder als unverzichtbar.

Kompetenz beim Lehrherrn sichern

Nur mit der Qualifikation für Ausbilder lässt sich nach Ansicht des zuständigen Bundesministeriums für Bildung und Forschung auch die Qualität der Berufsausbildung sichern. Wird diese zum Prinzip, gelte später auch der qualifizierte Fachkräftenachwuchs als zahlenmäßig gesichert.
Ab dem 1. August 2009 und damit ab dem kommenden Ausbildungsjahr der Grundstufen 2009/10 gilt also wieder die neue Ausbilder-Eignungsverordnung.

Vorschriften zur möglichen Befreiung sollen sicher stellen, dass alle Ausbilder, die in den vergangenen Jahren ohne Beanstandungen ihre Lehrlinge zum Erfolg geführt haben, auch weiterhin kein Zeugnis zu ihrer AE vorlegen müssen.

Damit sei ein gleitender Übergang in die neue Rechtslage möglich und desweiteren blieben alle alten Zeugnisse nach der bisherigen Ausbilder-Eignungsverordnung gültig.

Posted by wob. on 02/09 at 08:22 AM
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Wie die kommende Altersarmut nachhaltig bekämpft werden könnte

Bis zum Jahr 2030 wird sich das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise abgesenkt haben. Wird dieser Absenkung nicht in einer geeigneten Form entgegen gesteuert, ist eine weitverbreitete Altersarmut absehbar. Nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ist eine Rentenreform dringend erforderlich und auch ausführbar. Die Reform kann ohne zusätzliche staatliche Zuschüsse auskommen und sollte Geringverdienern eine ausreichende Rente aus eigener Kraft ermöglichen. Die Vorschläge für Reformen sind vielfältig, so haben beispielsweise die FDP und der Deutscher Gewerkschaftsbund andere Vorstellungen im Bezug auf die Rentenreform.

Aktuell ist die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Prinzip der sogenannten Teilhabe-Äquivalenz aufgebaut. Diese Äquivalenz bewirkt, dass die Rentenansprüche in einer festen Relation zu den gezahlten Beiträgen stehen. In Realität funktioniert das Prinzip aber nicht ganz, denn es findet eine massive Umverteilung zu Gunsten von Beziehern höhere Erwerbseinkommen statt, da diese eine höhere Lebenserwartung haben. Aus den Datenmaterialien der Rentenversicherung ist die Langlebigkeit dieser Gruppe eindeutig nachweisbar.

Der Vorschlag des DIW-Forschungsprofessor Friedrich Breyer setzt bei der Lebenserwartung an. Eine Berücksichtigung der Lebenserwartung in der Rentenformel würde seiner Meinung nach zu einer höheren Verteilungsneutralität und zu deutlich weniger Altersarmut unter langjährigen Beitragszahlern führen.

Dass eine derartige Rentenreform machbar wäre, ist wissenschaftlich nachgewiesen. Bei langjährig versicherten Männern konnte der Anteil an Altersarmut um gut drei Viertel auf einen Anteil von nur noch 0,26 Prozent gedrückt werden. Selbstverständlich lassen sich diese Änderungen nur über einen langen Übergangszeitraum durchsetzen. Auch eine eigenständige Rentenformel für Frauen wäre eine Möglichkeit. Doch dass es in Deutschland einen politischen Willen geben könnte, der die bestehende Umverteilung zugunsten von Frauen aufgrund ihrer längeren Lebenserwartung verändern würde, glaubt der DIW-Forschungsprofessor nicht.

Die FDP hingegen will eine bessere Alterssicherung für Selbstständige. Gerade im Bezug auf die ständig wachsende Zahl der Ich- AGs. 37 Prozent der Selbstständigen in Deutschland verfügen über ein monatliches Einkommen von weniger als 1.100 Euro. Die FDP schlägt vor, dass Selbstständigen freigestellt werden soll, ob sie eine private Versicherung, eine freiwillig gesetzliche Versicherung oder eine Kombination von beiden aufbauen wollen.

Posted by Saskia on 02/09 at 07:12 AM
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