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Sonntag, Februar 15, 2009
Immer mehr Bauherren packen auf der Baustelle richtig mit an
Schon seit mehreren Jahren ist festzustellen, dass immer mehr Bauherren von der klassischen Massivbauweise Abstand nehmen. Stattdessen sind Fertighäuser, Ausbauhäuser, Holzhäuser etc. sehr gefragt. Am Dienstag wurde eine „Stern TV Reportage“ ausgestrahlt, in welcher drei Bauherren begleitet wurden, die sich für entsprechende Varianten entschieden hatten. Hierbei ist anzumerken, dass die Bauherren allesamt großen Wert darauf gelegt haben, möglichst viel am Bau mitzuarbeiten um somit die Kosten zu senken.
Die Erbringung von Eigenleistungen scheint im Trend zu legen: Zunehmend mehr Bauherren packen am Bau ordentlich mit an. Daher haben die Hausanbieter inzwischen zahlreiche Modelle bzw. Bausätze im Programm, bei denen die Bauherren sehr stark eingebunden werden. Die einzelnen Systeme können sich teilweise stark voneinander unterscheiden. Beim klassischen Ausbauhaus wird der Rohbau noch vom Fertighausanbieter aufgestellt, der Bauherr hat lediglich den Innenausbau vorzunehmen. Es gibt aber auch ebenso Häuser (insbesondere bei den Holzhäusern), bei denen der Bauherr sogar den Rohbau selbst errichtet.
Doch so verschieden die einzelnen Haustypen und Bausätze auch sein können, so haben dennoch allesamt eine Sache gemeinsam: Sie verlangen den Bauherren einiges ab. Aus der besagten Reportage ging eindeutig hervor, dass die Bauherren nicht nur sehr viel Zeit und Arbeitkraft aufwenden mussten, um ihre Traumhäuser fertig zu stellen, sondern ebenso über starke Nerven verfügen müssen. Gerade weil die hohe Arbeitsleistung über längere Zeit erbracht werden muss, können auch schon einmal Motivationstiefs auftreten.
Wer günstig Bauen und deshalb beim Hausbau selbst anpacken möchte, der sollte sich dieser Tatsache auf jeden Fall bewusst sein. Gerade wenn man über mehrere Monate lang am Ausbau seines Hauses geht, kann dies ganz schön an den Nerven zehren – so mancher Hauseigentümer sagt nicht umsonst, dass er in seinem Leben kein zweits Mal bauen möchte.
Posted by Jochen on 02/15 at 12:29 PM
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Rechtsschutz- Enkelkinder inbegriffen?
In einer Entscheidung des Kammergerichtes Berlin vom 8. Dezember des vergangenen Jahres wurde wieder einmal deutlich hervorgehoben, dass Enkelkinder nicht zum mitversicherten Personenkreis einer Rechtsschutz- Versicherung gehören. Von dieser Regel wird auch dann nicht abgewichen, wenn die Kinder zusammen mit ihren Eltern im Haushalt der Großeltern leben und von eben diesen finanziell unterhalten werden. In der der Entscheidung zugrunde liegenden Klage wollte ein Versicherter Recht erhalten, da er der Ansicht war, dass seine minderjährigen Enkelkinder im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz- Versicherung mitversichert sind. Die Rechtsschutz- Versicherung sah allerdings von der Zahlung jeglicher Schäden ab, als es zu einem Leistungsfall kam, in den seine Enkelkinder verwickelt waren.
Laut der Auffassung des Versicherers gehören Enkelkinder nicht zu dem versicherten Personenkreis. In der Klage gegen den Versicherer machte der Versicherte noch einmal deutlich, in welchen Fällen Enkelkinder als mitversichert gelten sollten. Dem sei so, wenn sie die Kinder einer mitversicherten Person sind oder wenn sie mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt als Familie zusammenleben. Genauso dazu gehört der Fall, wenn sie vom Versicherungsnehmer unterhalten werden oder auch wenn sonstige Merkmale vorliegend sind, wie zum Beispiel Minderjährigkeit oder ein fehlendes erstes Einkommen. Trotz dieser exakten Formulierung entschlossen sowohl die Richter des Berliner Landgerichts als auch die Richter des Kammergerichts in der Berufung für eine andere Beurteilung dieser Sachlage. Nach Ansicht der Richter fällt unter dem Begriff Kind der unmittelbare Nachkommen ersten Grades, darunter kann man folglich nicht Abkömmlinge zweiten oder dritten Grades verstehen. Sogar wenn der Begriff des Kindes in den Versicherungs- Bedingungen nicht auf das Kind im rechtlichen Sinne begrenzt wird, sondern auf den allgemeinen Sprachgebrauch ausgeweitet wird, so kann darunter nur die Abstammung ersten Grades fallen. Bei Adoptiv- und Pflegkinder kommt es zu derselben Problematik. Aus dem Urteil geht hervor, dass auch sie mangels der Einschränkung in den Versicherungs- Bedingungen auf leibliche Kinder nicht als mitversichert betrachtet werden können. Für Pflegekinder ist dieser Grundsatz soweit geltend, dass sie sich zumindest ganz oder für einen nicht unerheblichen Teil des Tages in Familienpflege auf Kosten des Versicherungsnehmers in dessen Haushalt aufhalten müssen.
Auch nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist unter einem Enkelkind kein Kind des Versicherungsnehmers zu verstehen. Als Oberbegriff für Enkel beziehungsweise Enkelkinder kann der Begriff der Kinder ebenfalls nicht heran gezogen werden. Schließlich existieren für Enkelkinder andere Synonyme wie zum Beispiel Kindeskinder, Nachfahren und Abkömmlinge, aber ganz bestimmt nicht der Begriff Kinder. Auch aus diesem Grunde sind die Enkelkinder gemäß der Ansicht der Richter nicht mitzuversichern.
Nicht desto trotz lassen sich Angebote von Versicherungsgesellschaften bezüglich privater Rechtsschutz- Versicherungen finden, in denen gerade mit der Mitversicherung von (minderjährigen) Enkelkindern geworben wird. In einem Beispiel gibt es die Privat-Rechtsschutz für Nichtselbständige ab 50, die sich ausschließlich an Kunden, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, richtet. In dieser Versicherung ist es möglich, sich aus einem Baukastensystem das für den jeweiligen Anspruch richtige Produkt herauszusuchen. Eine der Besonderheiten im Privat-Rechtsschutz ist, dass minderjährige Enkelkinder, Nichten, Neffen und Patenkinder während der Obhut beim Versicherungsnehmer oder Lebenspartner beitragsfrei mitversichert sind.
Posted by Saskia on 02/15 at 10:26 AM
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Krankenkassen mit Bestechungsvorwürfen
Vor kurzem kam es bei den Krankenkassen zum Eklat. Die Behauptung wurde aufgestellt, dass Mediziner gegen Bezahlung für die Ärzte günstigeren Diagnosen aufstellten. Der Spitzenverband der Krankenversicherung versuchte nun diesem Image- Schaden entgegen zu wirken, indem er diese schweren Bestechungsvorwürfe gegen die Kassen zurück wies. Laut gewisser Medienberichte sollen einige Krankenkassen Ärzten Geld geboten haben, um falsche oder nachgebesserte Diagnosen zu stellen, die für die Krankenkassen finanziell attraktiver sind.
Gemäß einer neuen Regelung bekommen Krankenkassen wesentlich mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds für Patienten, die an mindestens einer von 80 genannten schweren Krankheiten erkrankt sind. Als Hauptfaktor für die Vergabe des Geldes wird die Diagnose des Arztes herangezogen. Infolge der Veränderungen durch die Gesundheitsreform sind viele Versicherungen auf die Probe gestellt worden, da sie mit vielen neuen Problemen konfrontiert worden, wie zum Beispiel dem Einheitssatz, der die Konkurrenz zwischen den einzelnen Versicherungen untereinander noch vergrößerte. Bereits seit nun einiger Zeit gibt es diese Vorwürfe der Manipulation. Jetzt hat sich auch Andreas Köhler, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dazu und unterstellte den Kassenvertretern, dass sie Ärzte in jeglicher Form zu manipulieren versuchten, um korrigierte Diagnosen zu bekommen. Angaben zufolge sollen bis zu 10 Euro für eine lohnenswerte Diagnose von den Krankenkassen gezahlt werden. Darüber hinaus sagte Köhler, dass dieses Problem bundesland-übergreifend existiere und konstant zunehme.
Laut Angaben des Bundesversicherungsamts, das als Aufsichtsbehörde für den neuen Gesundheitsfonds dienen soll, sind derzeitig mehrere Fälle bekannt, in denen es zu solchen Einwirkungen auf Ärzte durch Kassen gekommen ist. In den vorliegenden Fällen waren eine Betriebskrankenkasse, eine Innungskrankenkasse als auch Allgemeine Ortskrankenkassen betroffen. Josef Hecken, Präsident des Bundesversicherungsamts, erklärte, dass jede nachträgliche Diagnoseänderung als rechtwidrig und damit strafbar erklärt wird, die auf die Zahlung höherer Beträge zurück geführt werden kann. Derartige Vorgänge werden zukünftig nicht mehr geduldet und er müssen Lösungen gefunden werden.
Posted by Saskia on 02/15 at 12:17 AM
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