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Dienstag, Februar 17, 2009

BdV: Elementarschadenversicherung muss Pflicht werden

Wenn Versicherungsgesellschaften das Risiko zu hoch scheint, lehnen sie dankend ab und der Kunde steht im Regen. Besonders häufig passiert das, wenn Hausbesitzer aus so genannten Risikogebieten sich um eine Elementarschadenversicherung bemühen. Dort, wo es vergleichsweise oft zu Überschwemmungen oder Erdbeben kommt, sind Verträge, die derlei Elementarschäden absichern, entweder extrem teuer oder sie werden gar nicht erst angeboten. Das ist dem Bund der Versicherten (BdV) schon lange ein Dorn im Auge. „Nahezu seit Jahrzehnten fordern wir, die Elementarschadenversicherung als Pflicht einzuführen“, erklärt die Vorstandsvorsitzende, Lilo Blunck.

Inzwischen scheint sich auch etwas zu bewegen. Laut BdV erkennen die Gesellschaften zumindest die Notwendigkeit der Versicherung und überlegen, die Zugangsvoraussetzungen lockerer zu handhaben. Wünschenswert wäre es aus Sicht des Bundes der Versicherten, wenn die Unternehmen sich nun auch in die Diskussion um eine Pflichtversicherung einbringen würden, die bei Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmungen, Schneedruck, Lawinen, Rückstau und Vulkanausbrüchen greift. Praktikabel sei die „Elementarschadenversicherung als Pflichtstück für alle Wohngebäudeeigentümer“, sagt Lilo Blunck. Als Paten und Beispiel für die Umsetzung nennt sie die Kfz-Versicherung.

An Ideen, wie eine verpflichtende Versicherung gegen Elementarschäden aussehen könnte, mangelt es nicht. Der Bund der Versicherten schlägt vor, die Versicherungssumme zu deckeln. Als Grenzwert wird beispielhaft die Hälfte des Neubauwertes genannt. Selbstbeteiligungen und Zuschläge, die sich nach den individuellen Wünschen richten, seien ebenfalls denkbar. An den Berechnungen seitens der Assekuranzen sollte es nicht scheitern, meint Lilo Blunck: „Wir sind ziemlich sicher, dass Versicherungsgesellschaften sehr schnell eine Kostenkalkulation auf die Beine stellen können, um den Verbrauchern den bislang zumeist verweigerten Schutz zu gewährleisten.“ Bleibt abzuwarten, ob die ersten Ansätze reichen, um eine fruchtbare Diskussion anzustoßen.

Posted by Andre on 02/17 at 08:16 AM
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Kleine Immobiliendarlehen sind nur schwer erhältlich

Für etliche Immobilieneigentümer steht fest, dass sie ihr Gebäude modernisieren müssen. Im Vordergrund steht vor allem das Thema Energiesparen: Mit neuen Fenstern, modernen Heizungsanlagen und Außendämmungen kann der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden. Das Interesse an entsprechenden Maßnahmen ist sehr groß – allerdings können sich längst nicht alle Eigentümer zur Modernisierung durchringen, weil ihnen schlichtweg das Geld fehlt.

Nun ist es so, dass viele Banken mit günstigen Krediten und Fördermitteln locken, die speziell für die Modernisierung bereitgestellt werden. Jedoch kommen diese Mittel längst nicht für alle Eigentümer in Frage. Bei etlichen Banken besteht das Problem, dass Immobiliendarlehen erst ab einer Größenregion von rund 50.000 Euro vergeben werden. Dies ist aber etlichen Eigentümern eine Nummer zu groß: Wenn zum Beispiel nur die Fenster erneuert werden sollen, kommt man auch mit einem wesentlich kleineren Darlehensbetrag aus.

In zahlreichen Fällen verweisen die Banken dann auf ihre Ratenkredite: Auf diesem Weg sind auch „kleinere“ Finanzierungen zu attraktiven Zinssätzen möglich. Doch jeder Kreditexperte weiß ganz genau, dass sich Immobiliendarlehen und Ratenkredit im Hinblick auf den Zinssatz sehr deutlich voneinander unterscheiden. Die Zinsunterschiede sind so groß, dass die Aufnahme eines Ratenkredits zur Modernisierung im Grunde genommen keinen Sinn macht.

Daher kann allen Immobilieneigentümern, die ihre Gebäude nur teilweise und somit für vergleichsweise wenig Geld modernisieren möchten, nur dazu geraten werden, sich im Vorfeld sehr genau auf dem Markt umzusehen. Sofern das Vorhaben nicht unmittelbar umgesetzt werden soll, bietet es sich unter Umständen an, auch auf einen Bausparvertrag auszuweichen. Auf diese Weise können günstige Kreditzinsen auch für vergleichsweise geringe Darlehensverträge vereinbart werden – lediglich um die Verfügbarkeit ist es nicht so gut bestellt: Man muss schon ein paar Jahre lang den Bausparvertrag besparen, damit das Darlehen abgerufen werden kann.

Posted by Jochen on 02/17 at 08:09 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Direktversicherungen über den Arbeitgeber

Jeder Euro Steuer ist einer zuviel!

Nicht nur der deutsche Arbeitnehmer will wenig Steuern zahlen, auch die Steuerbürger mit einer oder mehreren der insgesamt sieben Einkunftsarten liebt es, Steuern zu sparen. Bei unselbständig Tätigen lässt sich dazu ein besonderer Weg gehen: die Umwandlung von Arbeitsvergütung in die Direktversicherung.

Nach Angaben des GdV, des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer, bestanden zum Jahrswechsel 07/08 insgesamt 6,2 Millionen derartige Policen. Die Summe aller Prämienzahlungen lag danach bei fünf Milliarden Euro für Lebens- und Rentenversicherungen.

Als grundlegender Vorteil gilt, dass der Gesetzgeber die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge n i c h t mit Steuern und Sozialabgaben belastet. Auf diese Weise könnten auch im Jahr 2009 für den Arbeitnehmer bis zu 2592 Euro brutto für netto als Einzahlung auf den späteren Anspruch auf Zusatzrente fließen. Weitere 1800 Euro des Jahresgehaltes sind zusätzlich wandelbar, wenn auch unter Sozialversicherungspflicht.

Doch keine Regel ohne Ausnahme und eben auch kein Vorteil ohne Nachteil.
Während der Jahre des Ansparens mitsamt ihren steuerlichen Vorteilen treten die Belastungen in der Rentenphase auf.
So sind bereits bei den Neuverträgen ab 2005 die späteren Rentenleistungen und Kapitalauszahlungen im Alter voll steuerpflichtig. Zählen doch die Auszahlungen - ähnlich wie bei Riester- und Rürup-Renten - in voller Höhe bei der steuerlichen Bemessungsgrundlage.

Sozialabgaben im Rentenalter beachten!

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung gilt, dass Pflichtversicherte außerdem den vollen Satz zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten müssen. Das gilt sowohl bei laufenden Rentenbezügen wie bei einmaliger Kapitalauszahlung. Bislang gilt dagegen, dass nur privat Krankenversicherte von dieser Regelung ausgenommen sind.

Bei solchen Aussichten, wenn also Abgaben später erst zur Pflicht werden, wird der Ertrag deutlich reduziert:
* Zahlt eine Lebensversicherung 100 000 Euro aus, erhält der Versicherte beim neuen KV-Beitragssatz 14,9 Prozent knapp 15 000 Euro nicht, weil diese an die Krankenkasse fließen.
Hinzu kommen 1700 Euro für die Pflegeversicherung. Diese beiden Beträge sind jedoch nicht sofort bei deren rechnerischer Bestimmung zu zahlen, sondern über zehn Jahre verteilt abzuführen.

Ärgernis aus Altverträgen

Bei Altverträgen kann es für Arbeitnehmer dann aber auch zum Ärgernis kommen.
Wurde eine Direktversicherung vor 2005 abgeschlossen, kann eine zweifache Belastung auftreten. Werden vom Arbeitgeber die pauschal besteuerten Policenbeiträge aus monatlichem Gehalt bedient, sind Sozialabgaben sowohl in der Sparphase wie auch beim Leistungsbezug fällig.
Als Ausnahme gilt nur, wenn die Lohnnebenkosten wie Sonderzahlungen - hier Urlaubs- oder Weihnachtsgeld - in eine Betriebsrente umgewandelt werden. Vom Empfänger von Leistung werden folglich immer wieder Beiträge von der Krankenkasse gefordert.

Anhängige Verfahren - wie zum Beispiel vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen; Az. S 17 KR 252/08 - müssen klären, welche Leistungen aus welche Zahlungen in die Direktversicherung geflossen sind, damit nicht die Krankenkasse ihre Beitragsrechnung aufmachen kann. Da sind nämlich schon mal 8000 Euro drin…

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