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Freitag, Februar 20, 2009
Feuerwehrmänner mit Maximal- BMI
Es ist nichts Neues, dass Feuerwehrmänner mit Atemschutz in Extremsituationen körperlich sehr gefordert werden können. Neu ist aber folgendes: Im sogenannten G-26 der Berufsgenossenschaft, dem Grundsatz zum Tragen von Atemschutzgeräten, gibt es jetzt einen entsprechenden Hinweis, der über den Body-Mass-Index, den BMI, spricht und dazu rät als Höchstgrenze einen BMI von 30 als Feuerwehrmann mit Atemschutz zu haben. Bei durchtrainierten Menschen liegt der BMI ungefähr bei einer Höhe von 25, bei unter 18 gilt man als untergewichtig. Feuerwehrmänner sollten demzufolge entsprechend aktiv und normalgewichtig sein, nicht aber zu wohlgenährt sein. Laut der Neufassung der von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung empfohlenen Kriterien für den Einsatz von Atemschutzgeräten darf sich der Arzt bei dem Eignungstest für Feuerwehrleute an dem Body-Mass-Index orientieren. Angaben der Unfallversicherung zufolge bestehen gesundheitliche Bedenken bei Personen, die einen BMI über 30 besitzen. Diese gelten der Einordnung der Weltgesundheitsorganisation zufolge als fettleibig und könnten bei einem Einsatz mit der bis zu 40 Kilo schweren Atemschutzausrüstung Probleme bekommen. Da also Übergewicht die Arbeit beeinträchtigen kann und es im Zweifelsfall um andere Leben geht, ist es notwendig regelmäßig Kontrollen der Leistungsfähigkeit durchzuführen. Diese sind «sinnvoll und erforderlich» laut Aussagen von Experten. Die Kontrolle wird jedoch nicht über den BMI erfolgen, sondern über medizinische Tests. Alle drei Jahre werden die Feuerwehrmitarbeiter und ihr Leistungsstand von durch die Genossenschaft ermächtigten Fachärzten kontrolliert. Zu dem Kontroll- Programm gehören unter anderem Belastungs- EKGs oder Hör- und Sehtests. Dabei kommt es auch vor, dass bei dem einen oder anderen älteren Kollegen die Leistung im Verhältnis zum Körpergewicht nicht mehr genau übereinstimmt. Bei über 50-Jährigen müssen diese Untersuchungen daher sogar einmal pro Jahr vorgenommen werden.
In Deutschland wird die Ausbildung zum Atemschutzträger in Form eines 24-stündigen Seminars durchgeführt. In diesem Seminar müssen sich die Feuerwehrleute den körperlichen Leistungstests stellen und darüber hinaus haben sie auch Theoretisches zu erlernen. Im Anschluss daran gibt es regelmäßige Nachuntersuchungen. Dadurch wird garantiert, dass die Beteiligten sich in allen Ausnahmesituationen angemessen verhalten können. Die Feuerwehrmänner müssen in extremen Situationen, das heißt bei Hitze, bei Stress und in der Regel in unbekanntem Einsatzorten, immer unbedingt ruhig blieben und die Lage erfassen. Die normale Ausrüstung wiegt dabei ungefähr 15 bis 20 Kilogramm und wenn dann noch zusätzlich das Atemschutzgerät dazu kommt, hat der Helfer beinahe 25 Kilogramm zu tragen. Gute Fitness ist also eine entscheidende Voraussetzung.
Die Kriterien der Fitness anhand des BMI zu interpretieren, sei im Prinzip nur eine Alternative zu den jetzt schon vorhandenen Tests. Diese Methode ist nun ein anderer Weg um gleiche Ergebnisse zu erzielen wie auch schon zuvor: Wer ist fit und wer eben nicht.
Nichts desto trotz sind die Feuerwehrmänner sind entrüstet über diese neue Regelung. In der Zeitung die „Augsburger Allgemeine” äußert sich der Vizechef des Landesfeuerwehrverbands, Gerhard Bullinger, dazu wie folgt: Der BMI ist nur eine rein rechnerische Formel, die keine Aussage über den tatsächlichen Leistungsstand der Männer abgeben kann. Der BMI bezieht sich lediglich auf das Gewicht, unberücksichtigt dabei bleibt jedoch zum Beispiel die Muskelmasse, die auch für die körperliche Fitness steht.
Tim Pelzl von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV, meint in seiner Stellungnahme dazu jedoch, dass sich im Prinzip nicht viel verändert habe, schließlich ist das Gewicht bereits immer ein Untersuchungskriterium gewesen, trotzdem war es nie allein ausschlaggebend. Das wichtigste Kriterium ist der Leistungstest, an dem jeder Feuerwehrmann teilnehmen muss.
Posted by Saskia on 02/20 at 08:38 AM
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Policen für Jecken
Am Rosenmontag werden in den Karnevalshochburgen – und selbst in den kleineren Orten – wieder tausende Närrinnen und Narren an den Straßen stehen. Den einen geht’s um die Bonbons. Den anderen einfach nur um den Spaß an der Freud. Wichtig dabei ist nur: Gut versichert feiert es sich besser. Das gilt für die Zuschauer bei den Umzügen mit den bunten Festwagen ebenso wie für die Veranstalter und beteiligten Gruppen. Daran erinnert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und verweist auf die vielen Unfälle am Rosenmontag, bei denen sowohl Personen- als auch Sachschäden zu beklagen sind.
Für alle, die am Straßenrand mitfeiern, reicht die private Haftpflichtversicherung. Sie gehört zu den Versicherungen, die jeder haben sollte. Daran erinnern die Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten schon seit Jahr und Tag. Denn nicht nur während der Zeit vom 11.11. bis zum Aschermittwoch, sondern das ganze Jahr über ist man nicht davor gefeit, doch einmal aus Unachtsamkeit einen Schaden zu verursachen. Für die Kosten kommt dann die Privathaftpflicht auf, beispielsweise wenn der Cowboy dem Zigeunermädchen mit der Zigarette ein Loch ins Kostüm brennt.
Den Festkomitees, die für die Umzüge verantwortlich sind, sie überwachen und leiten, legt der GDV eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ans Herz, um sich zusätzlich abzusichern. Für die Gruppen, die entweder auf einem der Wagen oder zu Fuß am Rosenmontag aktiv sind, gibt es die Vereins- und Gruppenunfall-Haftpflicht. Falls sich auch Reiter beteiligen, gehört in ihr Portfolio die Tierhalter-Haftpflichtversicherung, sollte das Pferd austreten und dabei jemanden verletzen.
Posted by Andre on 02/20 at 08:31 AM
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Baufinanzierung: Voraussichtlich kein weiterer Zinsrückgang
Globale Finanzkrise und Wirtschaftskrise sind Bauherren und Immobilienkäufern sehr gelegen gekommen: Innerhalb des vergangenen halben Jahres sind die Hypothekenzinsen stark gefallen und das Baugeld ist so günstig wie schon seit langem nicht mehr. Daher stellen sich etliche Interessenten die Frage, ob sie noch abwarten sollen, da der Fall der Zinsen weiterhin anhalten könnte.
Doch wie die FAZ schreibt, sollten potentielle Darlehensnehmer nicht zu sehr auf einen anhaltenden Zinsrückgang spekulieren. Im Interview gab Max Herbst, Zinsexperte und Chef der FMH Finanzberatung, zu erkennen, dass er nicht mit einem anhaltenden Zinsrückgang rechnet. Der Rückgang sei sehr immens gewesen, so dass sich die Zinsen allenfalls noch für eine Weile auf dem aktuellen Niveau halten könnten, bevor sie wieder ansteigen. Deshalb rät er potentiellen Darlehensnehmern dazu, die Situation zu nutzen, indem sie sich das aktuelle Zinsniveau durch Unterschrift eines Darlehensvertrages sichern.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Zinsexperte längst nicht nur Bauherren und Immobilienkäufer anspricht: Auch Anschlussfinanzierer sollten einmal darüber nachdenken und die Gunst der Stunde nutzen. Sofern in den nächsten Jahren eine Anschlussfinanzierung bevorsteht, bietet sich jetzt die Möglichkeit, den Zinssatz für das spätere Darlehen zu sichern. Dies kann völlig unkompliziert mit einem so genannten Forwarddarlehen erfolgen: Bereits jetzt wird der Vertrag für ein Darlehen abgeschlossen, das später die Anschlussfinanzierung sichert und mit einem sehr günstigen Zinssatz aufwartet.
Ebenso weist der Finanzexperte gegenüber der FAZ darauf hin, dass längst nicht nur die Zinsentwicklung beim Abschluss eines Darlehens entscheidend ist: Er rät potentiellen Darlehensnehmern zum Vergleich mehrerer Angebote, um somit eine günstige Bank ausfindig machen zu können. Nur mit einem Angebotsvergleich ist es letzten Endes möglich, einen Finanzierungspartner zu finden, der wirklich zu einem passt.
Posted by Jochen on 02/20 at 08:27 AM
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Basistarif bei den Privaten:
Nur Standards mit dem Spartarif
Standards oder Basics? Grundversorgung oder Basisversorgung? Wer darüber entscheiden will, der muss sich über die Gesundheitsreform 2009 informieren, denn diese hat auch bei den privaten Krankenversicherungen wesentliche Änderungen gebracht.
Neu im Angebot für mögliche Leistungen sind Basistarif, Wechselrecht und Krankenversicherungspflicht. Doch durch die Reform kam es weder zu mehr Übersichtlichkeit noch zur angestrebten Einfachheit, so die Haltung beim Bund der Versicherten.
Und sind auch Stichtage zu beachten, wenn es darum geht, bis zum 30. Juni als hl freiwillig gesetzlich Versicherter oder auch als auch privat Versicherte einmalig in den Basistarif der Privaten zu wechseln. Hiermit soll die Grundversorgung garantiert werden, die an den Leistungskatalog der Krankenkassen angelehnt ist.
Sinnvoll ist eine solche Vereinbarung für bisher Nicht-Versicherte mit Vorerkrankungen, für ältere privat Versicherte, die Geld sparen müssen und für privat Versicherte in Volltarifen, die wegen Vorerkrankungen hohe Risikozuschläge bezahlen müssen.
Wer den Basistarif wünscht, dessen Antrag muss angenommen werden, weil Kontrahierungspflicht besteht. Das heißt, der Gesundheitszustand spielt keine Rolle und es gibt keine Risikozuschläge und keine Ausschlüsse.
Die weiteren Gruppen haben keinen Vorteil aus dem neuen Tarif, der rund 570 Euro im Monat kostet.
Achtung! Abrechnung nach GOÄ
Doch mit vermeintlich privatem Versicherungsschutz hat das alles nur wenig bis nichts zu tun, erkennt man beim Bund der Versicherten. Denn in den Sprechstunden der Arztpraxis erhält man trotzdem “nur” Kassenversorgung. Weiterhin ist zu bestimmen, dass der Arzt nicht doch privat abrechnet, wie dieser es vom Werkvertrag mit den Privaten längst kennt.
Sonst nämlich würde man als Patient zum Schuldner für die Liquidation nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Soll später in einen Volltarif gewechselt werden, kann dies vertraglich daneben gehen, weil zuvor eine Gesundheitsprüfung denkbar ist. Denn mit inzwischen eingetretenen Vor-Erkrankungen, wird es im Volltarif richtig teuer.
Pauschal kann bilanziert werden: bei den Privaten können Frauen bis 40 Jahre, Männer bis 45 Jahre, die keine Familie haben und einen sicheren Job, günstiger fahren. Alle anderen zahlen drauf, weiß man auch bei den Verbraucherzentralen.
Bis zum 30. Juni ist durch die Reform auch möglich, einen Teil der Alterungsrückstellung - die eingeforderten und zurück gelegten Finanzen für die Krankenkosten im Alter - aus einem bisherigen Volltarif mitzunehmen bei einem Wechsel in den Basistarif eines anderen Unternehmens mitzunehmen, allerdings nur 50 bis 60 Prozent davon.
Konkret nachfragen!
Als Fazit gilt: ohne Not sollte man nicht wechseln, raten die Experten. Deutlich günstiger ist ein Tarif-Wechsel innerhalb des Unternehmens, die sich vergleichen lassen und günstiger sind als Volltarife. Bei persönlichem Interesse muss man konkret danach fragen.
Mit Beginn des Jahres 2009 gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht, was bedeutet: Wer nach dem 31. Januar keine Police besitzt, muss nachzahlen.
Das macht einen Monatsbeitrag für jeden angefangenen Monat, in dem man nicht versichert war, für maximal fünf Monate. Im Basistarif sind dies 2850 Euro. Danach wird nur noch ein Sechstel des Beitrags für jeden weiteren fehlenden Monat berechnet. Doch auch dies sind dann klare und deutliche Mehrkosten von 95 Euro pro Monat.
Kurzarbeit und die Rente
Infolge der weltweiten Finanzkrise heißt es jetzt auch bei vielen großen deutschen Unternehmen, wie zum Beispiel Bayer, Audi, VW oder ThyssenKrupp, auf die Sparbremse zu treten. Das bedeutet im Klartext, wenn weniger Aufträge kommen, brauchen sie auch nicht mehr so viel zu produzieren wie zuvor und folglich nicht mehr so viel Arbeitskraft. Als Lösung wird die Kurzarbeit vorgeschlagen, damit die Arbeitnehmer nicht ihren Job verlieren. Durch diese Maßnahme wird jedoch nicht nur das Gehalt gekürzt, sondern auch der Rentenanspruch. Alle diejenigen, die Kurzarbeitergeld erhalten, unterliegen Aussagen des Deutschen Rentenversicherung Bund, der DRV, zufolge der Rentenversicherungs- Pflicht. Als Grundlage für die Beitragshöhe wird der während der Kurzarbeit tatsächlich gezahlte, reduzierte Lohn des Beschäftigten. Den daraus errechneten Rentenbetrag werden dann Arbeitsnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte bezahlen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber jedoch noch die Beiträge in Höhe von 80 Prozent aufgrund des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes, so der DRV. Wenn beispielsweise also der monatliche Bruttoverdienst 2400 Euro beträgt, erhält ein Beschäftigter einen späteren Rentenanspruch von 24,80 Euro monatlich. Ist das Gehalt während der Kurzarbeit nur noch bei 1000 Euro pro Monat, so fällt auch der Rentenanspruch auf 10,30 Euro ohne zusätzlichen Aufwand des Arbeitsgebers. Durch den Extra- Betrag des Arbeitgebers von 80 Prozent schrumpft der Rentenanspruch jedoch nur auf 21,90 Euro, trotzdem verliert der Angestellt drei Euro.
Posted by Saskia on 02/20 at 05:19 AM
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