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Sonntag, Februar 22, 2009
Styropor Häuser erobern den deutschen Immobilienmarkt
Obwohl ich mich so gut wie jeden Tag mit Immobilienthemen beschäftige, muss ich zugeben, dass ich bis vor eineinhalb Wochen noch nie zuvor etwas vom so genannten Styropor Haus gehört hatte. Zu diesem Zeitpunkt wurde eine Reportage ausgestrahlt, in der Bauherren von Kamerateams begleitet wurden. Unter den Bauherren befand sich ein Ehepaar, das sich für diese Bauweise entschieden hatte. Kurze darauf bzw. nur wenige Tage später folgt eine weitere Reportage, in der erneut zu sehen ist, wie anderen Ortes ebenfalls ein Styropor Haus entsteht – somit könnte diese Bauweise erheblich stärker verbreitet sein, als ich es mir je vorgestellt hätte. Da ich jedoch sicherlich nicht der einzige bin, der bis vor kurzem noch nie etwas von dieser Art zu Bauen gehört hat, möchte ich sie an in diesem Beitrag vorstellen.
Wie man es vom Namen bereits ableiten kann, wird das Styropor Haus aus Styropor bzw. einem Material errichtet, das Styropor sehr ähnlich ist. An den Bauplatz werden Unmengen großer Styroporklötze geliefert, die im Grunde genommen nur zusammen gesteckt werden – ganz ähnlich wie Legosteine. Auf diese Weise werden die Mauern des Hauses gezogen. Weil die Steine sehr leicht sind und recht einfach miteinander zu verbinden sind, können die Bauherren gut mit anpacken und somit die Bauzeit verkürzen bzw. die Personalkosten reduzieren.
Die Besonderheit der Bausteine besteht darin, dass man im Grunde genommen immer zwei Mauern zieht: Ein Klotz besteht immer aus zwei Hälften, die jeweils über dünne Abstandshalter miteinander verbunden sind. Sobald das erste Geschoss steht, wird der Spalt, der zwischen den Klötzen besteht, kurzerhand mit Beton aufgefüllt. Im Grunde genommen bestehen die Hauswände später aus eine Betonmauer, die beidseitig mit Styropor verkleidet ist. Diese spezielle Bauweise beträgt dazu bei, die Bauzeit zu beschleunigen. Und mit Hilfe von Stützen und Stahlgittern werden dann die Decken betoniert. Auf diese Weise kann das Haus Geschoss für Geschoss aus Styroporklötzen gezimmert und betoniert werden.
Das Interessante an dieser Bauweise ist ihre Einfachheit, die kurze Bauzeit und natürlich die gute Isolierung, die automatisch durch die Klötze entsteht. Wegen des Einfachen Prinzips und des geringen Materialaufwands, können entsprechende Häuser vergleichsweise günstig errichtet werden. Daher ist es gut vorstellbar, dass sich in Zukunft noch viel mehr Bauherren für diese Variante entscheiden.
Posted by Jochen on 02/22 at 11:13 AM
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Riskant: Baufinanzierung mit mehreren Finanzlösungen
Nur vergleichsweise wenige Personen befinden sich in der Lage, ihre Immobiliendarlehen zum Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist vollständig zu tilgen. Bei den meisten Immobilienfinanzierungen werden mehrere Finanzierungsrunden vorgenommen: Nach dem Ablauf der Zinsbindung geht es mit der so genannten Abschlussfinanzierung weiter. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass für zunehmend mehr Darlehensnehmer feststeht, die Bank wechseln zu wollen. Genau betrachtet ist dies nicht verwunderlich, denn oftmals bringt die so genannte Umschuldung (Fortsetzung der Finanzierung bei einer anderen Bank) den großen Vorteil mit sich, von besseren Konditionen profitieren zu können.
Weil von diesem Problem mittlerweile sehr viele Banken, insbesondere regionale Geldinstitute, betroffen sind, passen diese ihre Finanzierungsberatung entsprechend an. Einer besonders großen Beliebtheit erfreut sich derzeit die Empfehlung von Finanzierungskonzepten, die sich aus mehreren Finanzprodukten zusammensetzen. So wird zum Beispiel gern von Säulenkonzepten gesprochen. Diese Konzepte kommen bei den Kunden gut an, weil vor allem Werte wie Sicherheit und Nachhaltigkeit bei der Finanzierung angepriesen werden. Diese Sicherheit ist den Kunden wiederum sehr wichtig, so dass Baufinanzierungen abgeschlossen werden, die auf mehreren Säulen wie zum Beispiel klassischen Annuitätendarlehen in Verbindung mit Bausparverträgen oder Versicherungslösungen basieren.
Doch was sich zunächst gut anhört und auf dem Papier gut aussieht, ist letzten Endes nichts anderes als die Schließung eines Paktes mit dem Teufel. Denn häufig sind die einzelnen „Säulen der Finanzierung“ hinsichtlich der Laufzeit nicht aufeinander abgestimmt. Dies bedeutet, dass beim Auslaufen eines der Produkte der Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut nicht möglich ist: Bei der Umschuldung müssen wegen der Grundbuchsituation zumeist alle Darlehen zusammen abgelöst werden. Somit hat man sich praktisch auf Dauer an das Geldinstitut gebunden, das sich fortan bei der Anschlussfinanzierung in der Lage befindet, den Zinssatz zu diktieren – und dann kann es richtig teuer werden.
Posted by Jochen on 02/22 at 11:13 AM
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Wohn- Riester in Finanzkrisenzeit sinnvoll?
Mithilfe des „Wohn- Riester“ kann gefördertes Altersvorsorgekapital sinnvoller für die selbst genutzte Wohnimmobilie verwendet werden. Darüber hinaus können auch in Zukunft Tilgungsleistungen steuerlich unterstützt werden, sofern das zugrunde liegende Darlehen für eine selbst bewohnte Immobilie benutzt worden ist. Die Regelungen zum „Wohn-Riester“ bezeihen sich auf verschiedene Teilbereiche, dazu gehören Erwerb und Bau. Mit dem geförderten Altersvorsorgekapital hat der Geförderte die Möglichkeit, es entweder für den Erwerb oder den Bau selbst genutzter Wohnimmobilien zu investieren.
Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist vergrößert worden. Jetzt ist es zum Beispiel möglich, dass der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert wird, jedoch ist es dabei Pflicht in der betreffenden Genossenschaft zu wohnen.
Zu Beginn der Auszahlungsphase kann der Zulageberechtigte das geförderte Altersvorsorgekapital auch für die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzen.
Die Riester-Förderung und somit auch den „Wohn-Riester“ dürfen alle Bundesbürger und Bundesbürgerinnen beanspruchen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar förderberechtigt sind. Zum direkt förderberechtigten Personenkreis gehören unter anderem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte, Beamte und Empfänger von Amtsbezügen, Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit und auch Kindererziehende während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten.
Das bedeutet, dass sich auch lediglich die Riester- Förderberechtigten unmittelbar durch die Förderung bereichern dürfen. Eine Ausnahme dazu bildet die Sonderregelung für die Ehegatten. Sollte nur einer der Eheleute unmittelbar förderberechtigt sein, gibt es für den anderen Ehegatten eine mittelbare Förderberechtigung, jedoch nur in dem Fall, dass die Ehegatten nicht dauerhaft getrennt leben.
Des Weiteren haben nun ebenfalls Rentner die Möglichkeit unmittelbar förderberechtigt zu sein und zwar entweder aufgrund voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit. Auch Empfänger einer Versorgung infolge Dienstunfähigkeit haben durch den Bezug einer entsprechenden Rente beziehungsweise Versorgung einen möglichen Anspruch auf Förderung. Voraussetzung ist dabei, dass es sich um eine entsprechende Rente beziehungsweise Versorgung aus einem bislang begünstigten gesetzlichen Alterssicherungssystem handelt. Außerdem muss vor dem Erhalt der Rente oder gegebenenfalls der Versorgung eine Pflichtmitgliedschaft bestanden haben.
Das Wohn- Riester bietet viele Vorteile. Alle diejenigen, die sich für den Ruhestand vorgenommen haben, ein Eigenheim zu besitzen, müssen nicht mehr in jedem Fall zusätzlich dazu Sparpläne haben, um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu dürfen. Die Vorsorge- Sparer bekommen so einen größeren Gestaltungsspielraum.
Wohn- Riestern funktioniert ganz einfach. Wie auch schon bei den üblichen Altersvorsorgesparprodukten werden Mittel, die zur Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden, auf dieselbe Art gefördert wie Altersvorsorgebeiträge, die regelmäßig auf ein Sparkonto eingezahlt werden. Das bedeutet im Grunde also nur, dass das Sparkonto quasi durch die Immobilie ersetzt.
Das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital wird auf einem Extra-„Konto“, dem sogenannten Wohnförderkonto, aufgezeichnet. Die Beträge, auf dieses Konto gelangen, werden jedes Jahr um weitere zwei Prozent erhöht und werden als Basis für die spätere nachgelagerte Besteuerung genutzt. Dadurch wird nicht auf den konkreten Nutzungswert der Immobilie im Alter abgestellt, sondern lediglich auf die vom Förderberechtigten tatsächlich genutzte Förderung. Ein Beispiel zur Veranschaulichung wäre, dass der Stand des Wohnförderkontos bei 10.000 Euro liegt. Es wird nur dieser Betrag steuerlich erfasst, selbst wenn sich der Wert der Immobilie in der Zwischenzeit verdoppelt hat oder noch größer geworden ist und somit die Nutzungen aus dem mietfreien Wohnen mehr „Wert“ haben, als es bei Inanspruchnahme der Förderung vorhergesehen wurde.
Beachtet werden sollte auch, dass das Wohn- Riestern im Alter besteuert wird. Bei der so genannten nachgelagerten Besteuerung können sich die Förderberechtigten zwischen zwei unterschiedlichen Optionen entscheiden. Zum einen können sie die sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen längeren Zeitraum von 17 bis 25 Jahren wählen und zum anderen gibt es eine Einmalbesteuerung von 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals zu Beginn der Rentenphase. Dabei muss im konkreten Einzelfall abgewogen werden, welche der beiden Besteuerungsmöglichkeiten der Förderberechtigte besser geeignet ist. Ein weiterer entscheidender Faktor dabei ist auch, ob es letztendlich zu einer konkreten Steuerlast kommt. Wichtig ist aber, dass es dem Steuerpflichtigen jederzeit möglich ist, den Stand des Wohnförderkontos zu reduzieren, indem er einen entsprechenden Betrag in einen klassischen Riester-Sparvertrag einzahlt. Sollte er beispielsweise eine Erbschaft erhalten haben, so kann diese zur Minderung des Wohnförderkontos genutzt werden, um lediglich Steuern auf die vom ihm tatsächlich bezogene Rente zu zahlen. Das Eigenheimrentengesetz eröffnet insoweit vielfältige Möglichkeiten.
Die sogenannte Tilgungsförderung sieht vor, dass Tilgungsleistungen zugunsten zertifizierter Darlehensverträge – wie andere Sparbeiträge auch – steuerlich begünstigt werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Förderberechtigung für die Riester-Rente besteht und
das Darlehen für eine selbst genutzte Wohnimmobilie, die nach dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut wird, eingesetzt wird.
Zwei Personengruppen können besonders von Wohn-Riester profitieren und zwar Familien mit vielen Kindern und Menschen mit einem kleinen Gehalt. Die steuerfinanzierte Förderung macht also die Riester-Rente und somit auch Wohn-Riester vor allem für kinderreiche Familien und Geringverdiener interessant. Positiv für die Familien wirkt sich natürlich auch die Erhöhung der Kinderzulage auf 300 Euro vor zwei Jahren und die Erhöhung des Kindergeldes aus.
Die Regelungen zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie geben gewisse Auswahlmöglichkeiten für das Eigenheim vor, für das der Anleger das auf seinem Altersvorsorgevertrag angesparte, geförderte Kapital entnehmen kann. Der Betrag soll unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung in einem eigenen Haus oder
einer eigene Eigentumswohnung oder einer Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft oder eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts
genutzt werden. Notwendig dafür ist, dass diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, im Inland gelegen ist und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt wird.
Durch die Begrenzung auf den Hauptwohnsitz soll erreicht werden, dass mögliche Mitnahmeeffekte ausgeschlossen werden. Eine Wohnung gilt dann als angeschafft, wenn Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind. Als Hergestellt ist eine Wohnung dann anzusehen, wenn sie bezugsfertig ist. Sind die wesentlichen Maßnahmen durchgeführt worden, wie zum Beispiel Installation von Ver- und Entsorgungsanschlüsse, Türen und Fenster, Heizung, Sanitäreinrichtungen und Kochgelegenheit, ist die Wohnung als bezugsfertig.
Menschen, die durch die Riester gefördert worden sind, müssen allerdings nicht befürchten, dass sie die geförderte Immobilie nicht weiterverkaufen können, dieses ist möglich. Das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Kapital muss in diesem Fall jedoch wieder in einer Immobilie oder einem Riestervertrag angelegt werden. Sollte also der Stand des Wohnförderkontos 10.000 Euro betragen, dann muss auch nur dieser Betrag vom Verkaufserlös in einen Riester-Sparvertrag eingezahlt werden, um die Förderung beizubehalten.
Wohn-Riester-Verträge können nicht nur bei den bisherigen Anbietern von Riester-Produkten, wozu auch Versicherungen und Banken gehören, abgeschlossen werden, jetzt ist auch möglich, dass Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften geförderte Anlageprodukte auf den Markt bringen.
Derzeitig ist die Wirtschaftslage angespannt und so raten auch Experten und Verbraucherschützer, sich mit dem Vertragsabschluss einer Riester noch in Geduld zu üben. Gerechnet wird mit eine großen Zahl von neuen Angeboten, somit könnte sich das Warten durchaus auszahlen. Aussagen von Verbraucherschützern zufolge ist der Abschluss eines Riester- Bausparvertrags aufgrund der niedrigen Rendite oft nur lohnenswert, wenn später das damit verbundene günstigere Bauspardarlehen auch genutzt wird. Aus diesem Grunde sollten diejenigen, die sich noch nicht entschieden haben, ob für sie der Kauf einer Eigentumswohnung oder doch eines Hauses interessanter erscheint, die Wahl zur Riester noch einmal überdenken. Die bereits entschlossenen Bauherren sind sich der Tatsache aber bewusst, dass bei der Tilgung eines Hypothekendarlehens mit Unterstützung der Riester- Förderung lediglich die Tilgungsanteile vom Staat bezuschusst werden. Die Zinszahlungen bleiben immer ungefördert. Auch Banken sind aktuell mit den Angeboten für Riester- geförderte Hypothekendarlehen eher zaghaft. Ein Vergleich von normalen Bankdarlehen und Riester- Baukredit ist schwierig, es kann aber sein, dass es für den Bauherrn letztendlich besser ist, das zinsgünstigere normale Hypothekendarlehen zu wählen und als Zusatz dazu noch mit einem normalen Riester- Sparvertrag für das Alter vorzusorgen.
Alle, die sich derzeitig zur Riester- Förderung entscheiden, sollen sich über die wesentlichen Punkte gut informiert haben, um nicht in der Zukunft ihre Wahl in Frage stellen zu müssen.
Posted by Saskia on 02/22 at 05:31 AM
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