Zusatzversicherung: Augen-Vorsorge von KarstadtQuelle
Die Augen gehören zu den wichtigsten Sinnesorganen. Dessen wird man sich meist erst dann bewusst, wenn die Sehkraft langsam nachlässt, man sich die Zeitung immer näher vors Gesicht halten muss oder beim Autofahren das Gefühl hat, alles ist irgendwie verschwommen. Dann wird es Zeit für eine Brille oder Kontaktlinsen, verschrieben vom Augenarzt oder ausgemessen von einem erfahrenen Augenoptiker. Den Preis dafür zahlt man aus eigener Tasche. Das gilt ebenso für einige Untersuchungen wie beispielsweise zum grünen Star. Ein wenig Entlastung versprechen die KarstadtQuelle Versicherungen mit ihrem neuesten Produkt, der Augen-Vorsorge.
Angeboten wird sie in zwei Varianten: dem Grund- und einem Premiumtarif. Bei beiden werden keine Gesundheitsfragen gestellt und das Gerüst ist fast identisch. Sie unterscheiden sich hauptsächlich in der Höhe der Leistungen. Wichtigster Bestandteil ist die anteilige Übernahme der Kosten für Sehhilfen. Ob man sich für eine Brille, Kontaktlinsen oder eine Sonnenbrille in Sehstärke für den Sommer entscheidet, spielt dabei keine Rolle. Bis zu 150 Euro beträgt der Zuschuss alle zwei Versicherungsjahre im Grundtarif namens AZB. Im Premiumtarif (AZE) sind es bis zu 300 Euro. Zu beachten ist: Im ersten Versicherungsjahr zahlen die KarstadtQuelle Versicherungen maximal 50 Euro, in den ersten beiden Jahren zusammen höchsten 100 Euro, unabhängig vom gewählten Tarif.
Da gerade bei den Augen regelmäßige Kontrollen enorm wichtig sind, um mögliche Veränderungen feststellen zu können, umfasst der Versicherungsschutz auch augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen, inklusive der Früherkennung von Maculadengeneration und Glaukomen. Hierfür stellt die Versicherung 100 Euro pro Jahr zur Verfügung. Im Premiumtarif gibt es weitere 100 Euro für High-Tech-Untersuchungen, unter anderem mittels OCT und HRT-Geräten. Sollte man sich für eine Laser-Operation zur Sehschärfenkorrektur entscheiden, sind für beide Augen zusammen bis zu 1.000 Euro Zuschuss vorgesehen (im ersten Jahr höchsten 334 Euro). Hinzu kommt die Absicherung gegen unfallbedingte Erblindung über 20.000 bzw. 40.000 Euro, je nach Tarif.
Die Augen-Vorsorge kostet im Grundtarif 5,50 Euro monatlich für Kinder. Bei Erwachsenen sind es 9,90 Euro. In der Premiumvariante sind es jeweils 5,00 Euro mehr im Monat.
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Andre on 02/23 at 08:22 AM
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EUROPA Direktversicherung mit 33%-igem Neuwagen- Rabatt
Europa Versicherung ist ein erfolgreicher Anbieter von Lebens- und Sachversicherungen und das bereits seit mehr als 50 Jahren. Dabei biete sie zu fairen Preisen hohe Rentabilität und Wirtschaftlichkeit verbunden mit Leistungsstärke. Seit der Einbindung in den Versicherungsverbund Die Continentale im Jahre 1983 fungiert und arbeitet sie als Direktversicherer, ohne Kosten für einen Außendienst verwenden zu müssen, umso mehr konzentriert sich auf den Ausbau effizienter Strukturen. Auf diese Art und Weise wird erreicht, dass preiswerte und risikogerechte Tarife bei vollem Service garantiert werden können.
Die Ersparnis der Europa mangels Außendienst führt zu einem preiswerten Grundtarif, darüber hinaus wird von der Europa noch das persönliche Risiko eingeschätzt und danach individuelle Rabatte angeboten, die auf die Situation, das Fahrzeug und die Nutzung abgestimmt sind. So kann durch den Kunden gegebenenfalls einiges an Geld eingespart werden, da die Beiträge nur knapp bemessen werden.
Eines der wichtigsten Betätigungsfelder der Direktversicherer ist der Kraftfahrzeugbereich. Die Kölner Europa hat es sich dabei zum Prinzip gemacht höchste Sicherheit zu durchaus preiswerten Tarifen anzubieten. Durch ihr umfangreiches Serviceangebot steht die Europa den klassischen Versicherern auch nicht mehr nach. Bei der EUROPA Kfz-Versicherung gibt es zwei Leistungsvarianten zur Auswahl zum einen den Basis- Schutz und zum anderen den Komfort- Schutz.
Der Basis-Schutz in der Europa beinhaltet:
• Versicherungssumme von 50 Mio. Euro
• Neuwertentschädigung bei einem Totalschaden bis zu einem Fahrzeugalter von 3 Monaten
• Verzicht auf den Abzug “neu für alt” in den ersten 2 Jahren
Zum Komfort-Schutz gehören folgende umfangreiche Erweiterungen der Leistungen:
• Versicherungssumme von 100 Mio. Euro
• Mallorca-Deckung: Erweiterung des Versicherungsschutzes für im europäischen Ausland gemietete Pkw
• Rabattretter für Haftpflicht- und Kaskoversicherung, ab SF 25 bleiben die Beitragssätze nach einem Schadensfall unverändert
• Schäden durch Marderbiss
• Neuwertentschädigung bei einem Totalschaden bis zu einem Fahrzeugalter von 12 Monaten
• Verzicht auf den Abzug “neu für alt” unabhängig vom Fahrzeugalter
• Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit
Seit neustem ist der Schutz auch auf Wildschäden um den Zusammenstoß mit Tieren aller Art erweitert worden.
Auch neu ist die Erweiterung der Elementarschäden um Schneelawinen.
Das Kfz- Schutz in der Europa ist nicht nur deswegen attraktiv, weil es hohe individuelle Rabatte gibt, sondern auch weil eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung und sehr spezielle Kunden-Vorteile existieren:
Ein Novum dabei ist, dass der Rabattschutz einschließbar ist und keine Rückstufung bei Schäden in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung erfolgt. Auch ist ein Verzicht auf Selbstbeteiligung bei Reparatur von Glasschäden möglich. Die Europa biete günstige Einstiegstarife für Erst- und Zweitfahrzeuge und ist sehr kulant bei Fahrzeugwechseln. Das Altfahrzeug ist bis zu zwei Wochen kostenfrei mitversichert. Auch gibt es keine Rückstufung bei Vertragsunterbrechung bis zu sieben Jahren. Ein weiteres Plus sind der Zulassungsservice beim Wechsel zum 01.01. und auch die 24-Stunden-Notrufnummer, die 365 Tage im Jahr erreichbar ist. Es gibt einen Schutzbrief für europaweite Pannenhilfe und auch die so genannte Spar-Kasko mit kostenfreien Rund- um- Schadensservice. Für interessierte Kunden, die noch mehr sparen möchten, stellt die Europa noch zehn weitere individuelle Rabatte zur Verfügung, wozu unter anderem der bis zu 33-prozentige Neuwagen-Rabatt gehört, wie auch der zehn- prozentige Sparvorteil mit der Spar-Kasko, der bis zu 30-prozentige Rabatt für Wenigfahrer, der bis zu fünfzehn- prozentige Nachlass für Allein- oder Partnernutzung und der fünf- prozentige Familienbonus.
Als perfekte Ergänzung zur Abwrackprämie hat der Direktversicherer Europa gibt es auf die derzeitigen Beiträge im Auto- Vollkaskoschutz einen Rabatt von bis zu 33 Prozent. Laut Aussagen des Sprechers der Europa, Daniel Pytiak, kann durch diese Offerte erreicht werden, dass die Anschaffung eines neuen Autos dann auch unter dem wirtschaftlichen Aspekt nochmals wesentlich interessanter wird. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das für die künftigen Besitzer von Neuwagen, dass sie nicht nur in Genuss der staatlichen Prämie von 2.500 Euro kommen, sondern dass die Autokäufer auch durch die Rabatte der Versicherung im Einzelfall noch weitere hundert Euro einsparen können. Bei der Europa kann dieser Rabatt von 33 Prozent des Beitrags in der Vollkaskoversicherung erhalten werden, wenn man ihn mit einem neun Jahre oder älteren Fahrzeug vergleicht. Eine der Voraussetzungen zur in Bezugnahme der Abwrackprämie ist nämlich auch das Alter des Autos, welches auf genau neue Jahre angesetzt worden ist. Durch die Verbindung von staatlicher Prämie und Versicherungsrabatt wird eine optimale Sparoption geschaffen.
Bei weiteren Fragen und Interesse ist die Internetseite des Kölner Direktversicherers unter www.europa.de sehr zu empfehlen. Das Angebot ist sehr groß: Es können neben Preisvergleichen mithilfe eines Tarifrechners auch schriftliche Versicherungsunterlagen bestellt, Schadensmeldungen gemacht werden und sogar der Abschluss eines Versicherungsvertrags ist online durchführbar.
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Saskia on 02/23 at 08:21 AM
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Risiken der Kombination von Annuitätendarlehen und Bauspardarlehen
In meinem vorangegangenen Beitrag habe ich Baufinanzierungskonzepte kritisiert, die auf mehrere Finanzierungslösungen bzw. auf mehrere Finanzprodukte gleichzeitig setzen. Hintergrund ist die erschwerte Möglichkeit der Umschuldung: Oftmals sind die einzelnen Lösungen wie Annuitätendarlehen und Bauspardarlehen hinsichtlich der Laufzeit nicht sehr gut aufeinander abgestimmt – was von den Banken oftmals gewollt ist, um somit eine Abwanderung des Kunden zu verhindern.
Nun haben mich mehrere Personen angesprochen und wollten mir weiß machen, dass entsprechende Finanzierungskonzepte auch ihre guten Seiten haben. Allerdings hört sich dies für mich vielmehr nach einer Rechtfertigung an, weil sie sich selbst für eine derartige Finanzierungsvariante entschieden haben. Außerdem kommt es immer ganz auf den Einzelfall an: Natürlich können entsprechende Finanzierungskonzepte auch ihre Vorteile mit sich bringen.
Es ist auch immer zu unterscheiden, ob man ein Annuitätendarlehen sowie zugleich ein Bauspardarlehen tilgt, oder ob man ausschließlich ein Annuitätendarlehen tilgt und parallel einen Bausparvertrag bespart – allein dies macht einen großen Unterschied. Die zweite Variante ist etwas völlig anderes: Hier wird der Bausparvertrag gezielt bespart, damit dieser bzw. das daraus resultierende Bauspardarlehen das Annuitätendarlehen am Ende von dessen Laufzeit ablösen kann. In solch einem Fall kann man als Darlehensnehmer durchaus profitieren, beispielsweise weil sich das spätere Bauspardarlehen durch einen niedrigen Zinssatz auszeichnet und somit die Finanzierungskosten verringert. Außerdem gelten Bauspardarlehen als äußerst flexibel, beispielsweise weil sie hohe Sondertilgungen erlauben.
Bei der ersten Variante kann man als Darlehensnehmer hingegen nur bedingt profitieren. Gerade wenn sich beide Darlehen auf vergleichsweise hohe Beträge belaufen und die Zinsbindungen weit auseinander liegen, so ist man mit solch einem Konstrukt schlichtweg an seine Bank gebunden.
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Jochen on 02/23 at 08:19 AM
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Schutz im Alter und bei Pflege
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Den Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen zu stärken, soll mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz der Bundesregierung gesichert werden. Vorgelegt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gilt demnächst das Gesetz bei Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen.
Um auch im Alter, bei Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung so selbst bestimmt und selbstständig wie möglich leben zu können, sind diesbezügliche Wünsche zu respektieren und ist dafür zu sorgen, dass sie umgesetzt werden. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sichert also künftig den Schutz des Verbrauchers, wenn dieser Bewohnerin und Bewohner einer Pflegeeinrichtung ist, es stärkt aber auch den Schutz für diejenigen, die sich für eine neue Wohn- und Betreuungsform entscheiden.
Zu den wichtigsten Vorschriften des WBVG gehören:
1. Die Verbraucher haben einen Anspruch auf Informationen vor dem
Vertragsschluss. Die Unternehmen müssen schriftlich und leicht
verständlich Auskunft über Leistungen, Entgelte und das Ergebnis von
Qualitätsprüfungen geben.
2. Die Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit und schriftlich
abgeschlossen. Für die Kurzzeitpflege kann eine Befristung vereinbart
werden.
3. Das vereinbarte Entgelt muss angemessen sein. Erbringt das Unternehmen
vertraglich festgelegte Leistungen nicht oder nicht wie vereinbart, kann
die Verbraucherin oder der Verbraucher das Entgelt entsprechend kürzen.
4. Bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs haben die Verbraucher
Anspruch auf eine entsprechende Anpassung des Vertrags. In besonderen
Fällen können die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Unternehmen von
der Anpassungspflicht befreit ist.
5. Eine Kündigung des Vertrags ist für die Unternehmen nur aus wichtigen
Gründen möglich. Die Verbraucher können dagegen den Vertrag jederzeit
kurzfristig kündigen.
Mit dem WBVG werden die bisherigen Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst und werden zeitgemäße Ansprüche weiter entwickelt. Um das Gesetz anwenden zu können, kommt es nicht mehr auf die Art der Einrichtung an, maßgeblich sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen.
Das Gesetz gilt für Verträge über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen. Ausgenommen sind Verträge, bei denen neben dem Wohnraum “nur” allgemeine Leistungen wie die Vermittlung von Pflegeleistungen, Notruf- oder hauswirtschaftliche Versorgungsdienste angeboten werden.
Das Gesetz soll zum 1. September 2009 in Kraft treten. Eine Übergangsvorschrift stellt sicher, dass die neuen Regelungen erst sechs Monate später auf Verträge angewandt werden, die nach dem bisherigen Heimrecht abgeschlossen wurden.
Für andere Altverträge - wie Miet- und Dienstverträge beim Betreuten Wohnen - gilt das Gesetz auch zukünftig nicht.