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Montag, Februar 02, 2009
Die meisten Klagen werden gegen die Kfz-Versicherung geführt
Die Bereitschaft, gegen eine Assekuranz vor Gericht zu ziehen oder zumindest juristische Schritte einzuleiten, ist im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung am deutlichsten ausgeprägt. Die Quote – bezogen auf 100.000 Verträge – liegt in dieser Versicherungssparte laut Map-Report bei 125,12 Prozessen. Umgerechnet auf rund 33.200 Klagen, die laut Branchenstatistik insgesamt geführt wurden, nimmt die Kfz-Haftpflicht damit stolze 89 Prozent für sich in Anspruch. Die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung macht es möglich. Die Police gehört inzwischen zum Portfolio der meisten Versicherten. Sie scheint die Prozessfreude und die Hoffnung zu wecken, ein paar Euro mehr vom Gegner zu bekommen.
Warum die Zahlen zu geführten Prozessen im Versicherungsbereich so wichtig sind, ist leicht erklärt: Wie gut ein Versicherer wirklich arbeitet, zeigt sich leider erst dann, wenn man ihn in Anspruch nehmen muss und er sein wahres Gesicht zeigt – lächelnd und zuvorkommend oder grimmig und nicht bereit, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Die Statistiken zu Beschwerden und Prozessen helfen ein wenig dabei, zu erkennen, bei welchen Unternehmen sich die Kunden gut aufgehoben fühlen. Problematisch daran ist allerdings, dass das Zahlenwerk der Branche eher unpräzise ist, wie der Map-Report berichtet. Er geht davon aus, dass Jahr für Jahr rund 100.000 Prozesse gegen Versicherungen geführt werden und nicht nur die 33.200, die offiziell gelistet sind.
Die einzelnen Versicherungssparten sind unterschiedlich stark betroffen. Eher ruhig geht es bei den Lebensversicherungen mit Todesfall-Leistung zu. 54 Millionen Verträge gibt es in dieser Sparte. Geführt wurden 138 Prozesse, was eine sehr niedrige Quote von 0,26 ergibt. Das Bild werde leider dadurch verwaschen, dass einzelne Unternehmen negativ hervorstächen und sich aus der Leistungspflicht herauswinden wollten, erklären die Analysten vom Map-Report.
Bei der Hausratversicherung liegt die Prozessquote bei 2,44 (zehn Millionen Verträge), bei der Wohngebäudeversicherung bei 3,97 (neun Mio.), bei der Kfz-Kasko-Versicherung bei 5,04 (20 Mio.), bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bei 7,92 (13 Mio.) und bei der Krankenversicherung bei 9,75 (14 Mio).
Posted by Andre on 02/02 at 07:15 AM
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Private Immobilien Lotterie wurde untersagt
Vor rund einer Woche überschlugen sich die Meldungen in den Zeitungen, als es einer Österreicherin gelang, ihr Haus zu verlosen und damit knapp 900.000 Euro einzunehmen, was gut dem doppelten Wert der Immobilie entspricht. Die Frau hatte sich für diese Maßnahme entschieden, weil der Immobilienmarkt derzeit so schlecht läuft und sie schlichtweg keinen Käufer finden konnte, der dazu bereit gewesen wäre, einen anständigen Preis zu bezahlen.
Ein Franke war von der Aktion so begeistert, dass er auf den Zug aufsprang und 48.000 Lose zu 19 Euro über das Internet anbot. Auch dieser Mann wurde von der Presse gefeiert, weil er mit seiner Aktion relativ gut im Rennen lag. Doch schon damals habe ich hier im Blog darüber berichtet, dass diese Aktion eigentlich nicht gut gehen kann – schließlich sind derartige Verlosungen in Deutschland nicht ohne weiteres gestattet.
So ist es nun auch gekommen. Wie „Focus Online“ berichtet, hat sich die bayerische Glücksspielaufsicht eingeschaltet und dem Mann die Durchführung der Verlosung untersagt. Wenn er die Verlosung nicht unverzüglich einstellt, hat er mit einem hohen Zwangsgeld zu rechnen. Hierbei beruft sich die bayerische Glücksspielaufsicht unter anderem auf das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet. Weiterhin wies sie darauf hin, dass private Lotterien ebenfalls nur bedingt durchgeführt werden dürfen: Nur gemeinnützige Veranstalter dürfen auf diese Weise verfahren und müssen den Gewinn zudem für einen gemeinnützigen Zweck verwenden.
Daher dürfte die große Welle der Immobilien Lotterien wohl ausbleiben. Die Androhung der Glücksspielaufsicht ist sehr eindeutig, so dass man als Immobilienverkäufer lieber die Finger von entsprechenden Verlosungen lässt.
Posted by Jochen on 02/02 at 07:13 AM
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Graffitischäden
Das Häuser von Graffiti- Sprayern verschandelt werden, ist leider keine Seltenheit. Ein Ärgernis für den Hausbesitzer, denn meist bleibt er auf den Kosten der Reinigung sitzen, da in der Regel aller Fälle der Täter nicht ermittelt werden kann.
Nach Angaben des Deutschen Städtetages belaufen sich die Reinigungskosten pro Jahr auf insgesamt 200 Millionen Euro.
In der Wohngebäudeversicherung Tarif „Gebäudeschutz 60 mit Sicherheitspaket“ der Grundeigentümer- Versicherung sind Graffitischäden am Gebäude bis zu einer Entschädigungsgrenze von maximal 5.000 Euro mitversichert.
Generell schützt die Wohngebäudeversicherung, wenn der Besitz durch folgende Ereignisse zu Schaden kommt:
• Brand
• Blitzschlag
• Explosion
• Implosion
• Leitungswasser
• Rohrbruch und Frost
• Sturm, Hagel und Überspannung.
Die Grundeigentümer Versicherung bietet in diesem Bereich drei Pakete an: die Grundabsicherung durch den Tarif “Gebäude Schutz 45”, die “Gebäude Schutz 60” und die umfassenden Absicherung durch den Tarif “Gebäude Schutz 60 mit Sicherheitspaket”.
Für Hausbesitzer sollte die Wohngebäudeversicherung ein “Muss“ sein. Zwar steht es dem Verbraucher offen, ob und in welchem Umfang und bei welchem Versicherer er diesen Schutz abschließen möchte, doch kein Versicherungsschutz kann zum finanziellen Ruin führen. Vermutlich tritt der finanziellen Ruin nicht durch das Beschmieren von Graffiti sein, aber bei einem Feuer kann das schon ganz anders aussehen.
Dass Graffitis nicht immer nur Ärger bedeuten, beweist jetzt eine junge Agentur für Fassadengestaltung. „More Than Words“ (www.morethanwords.de) vermittelt Sprayern Aufträge aus der Wirtschaft aber auch von Privatleuten. In der Agentur arbeiten seriöse Künstler ebenso kreativ wie fachgerecht. Die Oberfläche der zu gestaltenden Fassade wird so vorbereitet, dass die Leuchtkraft über lange Zeit erhalten bleibt. Eine Zwei-Komponenten-Anti-Graffiti-Versiegelung soll das Kunstwerk dann vor Graffiti-Übermalung, Vogelexkrementen und Moos schützen.
Posted by Saskia on 02/02 at 06:23 AM
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Sonntag, Februar 01, 2009
Forwarddarlehen: Eine nachträgliche Zinsanpassung ist nicht möglich
Bereits seit Monaten sind die Zinsen für Immobiliendarlehen am fallen: Alleine im vergangenen halben Jahr konnte ein sehr deutlicher Rückgang verzeichnet werden. Für angehende Darlehensnehmer sind dies gute Nachrichten, schließlich ist ein niedriger Zinssatz besser als ein hoher Zinssatz. Dennoch gibt es Menschen, die sich über diese Entwicklung ärgern, insbesondere Immobilieneigentümer, die vor nicht allzu langer Zeit ein Forwarddarlehen abgeschlossen haben.
Mit einem Forwarddarlehen sichert man sich den Zinssatz für eine spätere Anschlussfinanzierung. In Abhängigkeit von der gewählten Bank, können entsprechende Darlehen bis zu vier Jahre vor dem eigentlichen Umschuldungstermin abgeschlossen werden. Somit steht für diese Darlehensnehmer bereits fest, zu welchem Zinssatz sie ihre spätere Finanzierung fortführen werden.
Nun stellen sich viele Forward-Kunden die Frage, ob die Möglichkeit besteht, den Zinssatz ihres Darlehens nachträglich an die aktuelle Marktsituation anzupassen oder ob sie ihr Forwarddarlehen auch unkompliziert kündigen können. Immerhin würde dies bedeuten, eine zweite Chance zu erhalten und sich günstigere Konditionen für die Anschlussfinanzierung zu sichern.
Allerdings können an dieser Stelle keine besonders guten Hoffnungen gemacht werden: Sobald ein Darlehensvertrag unterschrieben und die Widerrufsfrist verstrichen ist, gelten die Konditionen als fest vereinbart. Die Agentur „Fintext“ hat sich diesem Thema angenommen und diese Woche ein paar Möglichkeiten vorgestellt, um aus dem Darlehensvertrag wieder herauszukommen. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass bei einigen Banken vor Auszahlung noch einmal eine Bonitätsprüfung vorgenommen wird – wer hier nicht besteht, erhält kein Darlehen. Allerdings kann es passieren, dass die Bank in solch einem Fall auf die Zahlung von Strafzinsen besteht.
Alles in allem kann gesagt werden, dass es keinen offiziellen Weg gibt, um aus dem Darlehensvertrag wieder herauszukommen, nachdem die Widerrufsfrist verstrichen ist. Zwar kann man sich auf die Suche nach Vertragslücken begeben oder auch mit der Bank um die Konditionen verhandeln, doch die Erfolgsaussichten sind verhalten. Daher sollte man sich gut überlegen, zu welchem Zeitpunkt ein Forwarddarlehen abgeschlossen wird – wobei es genau betrachtet fast unmöglich ist, einen Zinsrückgang vorherzusagen.
Posted by Jochen on 02/01 at 10:21 AM
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Der Familiensinn der HUK- COBURG
Die HUK- COBURG- Versicherungsgruppe bieten im Rahmen des Haus- und Wohnungsschutzbriefes eine Kinderbetreuung im Notfall an. Ab sofort ist KINDER-EVENTS Partner der HUK- COBURG- Assistance. Die Agentur wird die Servicegesellschaft mit professioneller Kinderbetreuung unterstützen. Das heißt, dass, wenn sind Eltern aufgrund eines Schadensfalles, beispielsweise bei einem Unfall, nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre Kinder zu kümmern, organisiert die hauseigene Servicegesellschaft HUK- COBURG- Assistance einen 48 Stunden Betreuungs- und Versorgungsdienst.
Ist der Schadensfall eingetreten und der Kunde informiert das Servicecenter der Assistance, so setzen sich die Mitarbeiter schnellstmöglich mit KINDER-EVENTS Agentur in Bonn in Verbindung.
In Bonn wird alsbald eine flexible Kinderbetreuung organisiert. Voraussetzung für dieses praktikable Angebot ist ein großes Mitarbeiter- Netzwerk, das bundesweit aufgestellt ist. Dies ist bei KINDER-EVENTS der Fall und so kann an jedem Ort in Deutschland innerhalb weniger Stunden eine zuverlässige Betreuung gewährleistet werden.
Die Bonner Kinder-Event-Agentur bietet für den HUK- COBURG eine Betreuung von Kindern aller Altersstufen bis 16 Jahre an. Abhängig vom Alter und dem Geschlecht des zu betreuenden Kindes oder der zu betreuenden Kinder werden erfahrene Kinderbetreuer eingesetzt. Die jeweiligen Betreuer sorgen dann für eine zuverlässige und sichere Versorgung des Kindes. Die Betreuung findet bis zu 48 Stunden lang bei dem jeweiligem Kind zu Hause statt, also in deren gewohnter Umgebung.
Bereits seit 1999 bietet KINDER-EVENTS flexible und mobile Kinderbetreuungsangebote an. Überwiegend wird der Service der Bonner Agentur Geschäftskunden, die die professionelle Kinderbetreuung für unterschiedlichste Veranstaltungen wie Tagungen, Messen, Roadshows, Kunden- und Mitarbeiterevents benötigen, angeboten. Durch die doch schon fast zehn- jährigen Erfahrungen ist KINDER-EVENTS selbstverständlich ein kompetenter Partner für die HUK- COBURG- Assistance.
Der neuen Haus- und Wohnungsschutzbrief der HUK-COBURG soll vor Notfällen schützen, die vor allem jede Menge Zeit und Ärger kosten. Jeder Mensch hofft zwar, es passiert nichts, aber dann ist es doch soweit, dass der Warmwasserboiler streikt, dass das WC verstopft oder die Tür zugeschlagen ist und man leider nicht in der Wohnung steht, sonder davor. Jetzt kann der neuen Haus- und Wohnungsschutzbrief der HUK-COBURG sinnvoll sein, denn er schützt bei:
• Einem Windzug. Die Tür fällt ins Schloss, Sie sitzen ohne Schlüssel draußen. Ausgesperrt! Ein Handwerker muss her, und das wird teuer.
• Ausgefallener Heizung mitten im Winter. Es bleibt kalt. Wer repariert schon sofort?
• Einer defekten Festplatte. Sie brauchen Zugriff auf wichtige private Daten. Sie haben aber natürlich keine Sicherheitskopie gemacht
• dem Klassiker, einem verstopften Abflussrohr. Reinigungsmittel haben keine Effekt, selbst die Rohrreinigungsspirale richtet nichts mehr aus.
Zu den wichtigsten Leistungen der neuen Haus- und Wohnungsschutzbriefes gehören:
• Notfalldienste für Haus und Wohnung durch qualifizierte Fachleute und Handwerker - von Schlüsseldienst, Rohrreinigungsservice, Sanitär-Installateur-Service bis hin zur Notheizung, Dokumentendepot, PC-Datenrettung und vieles mehr
• 24-Stunden-Notrufservice Tag und Nacht und am Wochenende
• Die HUK-COBURG beauftragt und rechnet direkt mit den Fachleuten/Handwerkern ab. Wir übernehmen für Sie bis zu 500 € Kosten pro Notfall, maximal 1.500 € bei mehreren Schadenfällen im Jahr
Der neue Haus- und Wohnungsschutzbrief ist eine ideale Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei der HUK-COBURG.
Posted by Saskia on 02/01 at 06:01 AM
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