Darlehenstilgung ist derzeit eine gute Investmentstrategie
Es ist längst nicht so, dass Immobilieneigentümer, die gleichzeitig Darlehensnehmer sind, über kein Eigenkapital verfügen müssen. Viele Menschen nehmen an, dass man aufgrund der Aufnahme eines Darlehens erst dann wieder Vermögen bilden kann, wenn das Darlehen getilgt wurde. Doch in der Praxis sieht es gänzlich anders aus: Zahlreiche Darlehensnehmer sparen ordentlich, beispielsweise um Rücklagen für das Rentenalter zu schaffen oder um sich in absehbarer Zeit ein schönes Auto kaufen zu können. Weiterhin dürfen die zahlreichen Kapitalanleger nicht außer Acht gelassen werden: Sie haben Darlehen für Immobilien abgeschlossen, die sie vermieten. Gerade hier ist es nicht ungewöhnlich, dass neben den Immobilien noch weitere Vermögenswerte vorhanden sind.
Viele Darlehensnehmer stellen sich derzeit die Frage, wie sie ihre Ersparnisse am besten investieren sollen. Die Finanzkrise macht es ihnen nicht leicht: Viele Märkte wie zum Beispiel die Aktienmärkte geltend derzeit als riskant, zum anderen sind im Zinssegment kaum hohe Erträge zu erzielen. In solchen Zeiten fällt es einem schwer, gute Anlagen zu tätigen: Gute Renditen stehen einfach nicht in Aussicht.
Dabei können Immobilieneigentümer erstklassige Renditen erzielen, nämlich indem sie das Kapital in die Tilgung ihrer Darlehen stecken. Wie die „FAZ“ schreibt, lässt sich mit solch einem Investment derzeit die mitunter beste Rendite erzielen. Anstatt Monat für Monat hohe Zinsen zu bezahlen, trägt man die Darlehen schneller ab, um schuldenfrei zu sein.
Hiervor werden einige Anleger nun zurückschrecken und vor allem ein Blick auf die Steuer haben. Doch zahlreiche Beispielrechnungen belegen, dass man selbst nach Steuer eine bessere Rendite erzielt – dies gilt auch für die Kapitalanleger bzw. für Vermieter. Wenn sie ihren Mieteinnahmen keine Ausgaben gegenüberstellen können, müssen sie diese zwar versteuern, doch im Endeffekt entsteht auf diese Weise erst überhaupt ein Gewinn. Hier sollte man einfach mal rechnen: Dann wird sich zeigen, dass das Tilgen von Darlehen sehr profitabel sein kann.
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Jochen on 03/09 at 07:51 AM
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Mit der Riester-Rente lassen sich auch Steuern sparen
Die Riester-Rente kann mehr. Denn der Staat fördert diese Form der privaten Altersvorsorge nicht ausschließlich über Zulagen – die für die meisten wohl den Ausschlag für die Unterschrift auf dem Vertrag geben –, sondern räumt auch steuerliche Vorteile ein. Die Beiträge für die Rentenversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht machen. Ob sie sich später auch in barer Münze bezahlt machen, hängt von der so genannten Günstigerprüfung durch das Finanzamt ab. Hierbei werden Zulagen und mögliche Steuerersparnis gegenübergestellt.
Ein Familienvater, der ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro erzielt und davon die vorgeschriebenen vier Prozent in seinen Riester-Vertrag eingezahlt hat, müsste dementsprechend 1.600 Euro in die Steuererklärung eintragen. Bei einem individuellen Steuersatz von 36 Prozent ergäbe sich rein theoretisch eine Steuergutschrift in Höhe von 576 Euro. Berücksichtigt werden müssen allerdings noch die Zulagen, die vom Staat in die private Altersvorsorge geflossen sind. Bei einem Vater mit zwei Kindern, die vor 2008 geboren wurden, wären das 524 Euro – 154 Euro für den Erwachsenen und zwei Mal 185 Euro für die Kinder. Die Differenz dieser beiden Werte, in dem Fall 54 Euro, wird bei der Steuer als Sonderausgabe abgezogen. Sind die Zulagen insgesamt höher als die mögliche Steuerersparnis, gibt es hingegen keine Gutschrift.
Ausgefüllt werden müssen dazu die 73. Zeile im Mantelbogen (Hauptformular) und die Anlage AV. Nicht vergessen sollte man die Bescheinigung des Versicherers über den Riester-Vertrag und die geleisteten Beiträge. Das Schreiben dient dem Finanzamt als Nachweis. Ebenso wichtig, um von allen Vorteilen der privaten Altersvorsorge nach Riester zu profitieren: Den Antrag auf die Zulagen rechtzeitig zu stellen. Die nötigen Unterlagen dazu gibt es bei der Versicherung oder Bank, bei der man den Vertrag unterzeichnet hat. Am einfachsten ist es mit dem Dauerzulagenantrag, damit man sich nicht jedes Jahr mit dem Papierkram beschäftigen muss. Ohne Antrag fließen keine Zulagen, im Moment 154 Euro für Erwachsene, 185 Euro je Kind bzw. 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, und für Berufseinsteiger der Bonus von 200 Euro.
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Andre on 03/09 at 06:28 AM
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