Abschlussgebühr beim Bausparen ist rechtens
Wie erst kürzlich hier im Blog berichtet wurde, führen die Verbraucherschützer derzeit einen Kampf gegen die Bausparkassen: Den Verbraucherschützern ist die Abschlussgebühr, die unmittelbar nach dem Abschluss eines Bausparvertrags fällig wird, ein Dorn im Auge. Deshalb hat sich die Verbraucherschutzzentrale NRW – nachdem sie sich mit den Bausparkassen nicht einigen konnte – für den Gang vor Gericht entschlossen.
Insgesamt werden drei Musterprozesse geführt, im ersten dieser Prozesse ist das Urteil bereits gefallen: Vor dem Landgericht Heilbronn konnte die Bausparkasse Schwäbisch-Hall einen Sieg davontragen. Das Gericht hat entschieden, dass die Abschlussgebühr beim Bausparen rechtens ist.
Die klagenden Verbraucherschützer zeigten sich enttäuscht und kündigten an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Notfalls wolle man sich auch durch sämtliche Instanzen klagen, so dass der Fall möglicherweise vor dem Bundesgerichtshof entschieden wird.
Die Bausparkassen können hingegen aufatmen – zumindest zunächst einmal. Hätte das Urteil anders gelautet und sich gegen sie gerichtet, hätte es womöglich ganz schön teuer werden können. Wie die „Financial Times Deutschland“ schreibt, wäre unter Umständen denkbar, dass die Bausparkassen bereits erhaltene Abschlussgebühren hätte erstatten bzw. an die Bausparer zurückzahlen müssen – in solch einem Fall müssten die Bausparkassen unter Umständen Milliardenbeträge an ihre Kunden zurückzahlen.
Die beiden anderen Prozesse, die von der Verbraucherzentrale geführt werden, sollen demnächst beginnen. In Hamburg klagen die Verbraucherschützer gegen den Deutschen Ring, der bei der bei so genannten Zuteilung eine Gebühr erhebt. In Dortmund soll gegen die LBS geklagt werden, die bei Vertragsabschluss auf die Vereinbarung eines Agios besteht.
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Jochen on 03/15 at 10:47 AM
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Immobilienfinanzierung: Private Darlehen nicht verschweigen
Erst kürzlich habe ich hier im Blog einen Beitrag zum Thema Eigenkapitaleinsatz bei der Baufinanzierung veröffentlicht, bei welchem es um Geld ging, das die Bauherren oder Käufer aus dem Kreis der Familie erhalten. Es ging darum, wie sich die potentiellen Darlehensnehmer gegenüber der Bank in einem besseren Licht präsentieren, indem sie mehr Eigenkapital einsetzen – immerhin können sie dadurch die Chancen auf den Erhalt eines Darlehens erhöhen und unter Umständen auch die Beleihung optimieren, was letzten Endes zu einem besseren Zinssatz führt.
Damit dies funktioniert, werden private Darlehen oftmals verschwiegen bzw. als Eigenkapital vorgetäuscht. Das Prinzip ist denkbar einfach: Man leiht sich bei den Eltern einen Geldbetrag und weist diesen gegenüber der Bank als Eigenkapital aus. Die Bank hat im Grunde genommen so gut wie keine Möglichkeit, diesen Schwindel aufzudecken, schließlich sind entsprechende Darlehen nicht in der Schufa Auskunft erfasst.
Experten raten dringend von dieser Verfahrensweise ab: Es existieren gleich zwei Gründe, die eindeutig gegen die Verschleierung von privaten Darlehen sprechen. Als Hauptgrund führen einige Finanzierungsexperten das Risiko an, das die Darlehensgeber eingehen: Viele Eltern oder Freunde unterschätzen die Rückzahlungsmöglichkeiten. Ein Immobilienerwerb oder erst Recht ein Bauvorhaben ist meist mit hohen Zusatzkosten verbunden. Die Käufer und Bauherren verschätzen sich, so dass ihnen schlichtweg die finanziellen Mittel fehlen, um die privaten Darlehen zu tilgen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Rückzahlung verzögert, ist sehr groß.
Beim zweiten Punkt handelt es sich um die Gefahr der Überschuldung: Zumeist reizen die Darlehensnehmer den finanziellen Spielraum, der ihnen von den Banken eingeräumt wird, aus – dieser ist jedoch schon sehr großzügig bemessen. Meistens ist dann nicht mehr viel Raum vorhanden, um weitere Darlehen bedienen zu können. Somit können selbst kleine Zusatzdarlehen schnell zum Problemkind werden.
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Jochen on 03/15 at 07:49 AM
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