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Montag, März 16, 2009

Forwarddarlehen sind derzeit besonders attraktiv

Das Interesse an Forwarddarlehen hat deutlich zugenommen: Zunehmend mehr Immobilieneigentümer erkennen, dass solch ein Darlehen äußerst nützlich sein kann. Dennoch halten sie sich beim Abschluss sehr gerne zurück, was genau genommen auch nicht sehr verwunderlich ist. Immerhin können die Darlehen, die zur späteren Ablösung des aktuellen Darlehens dienen, mehrere Jahre vor dem eigentlichen Termin der Umschuldung abgeschlossen werden – ein Großteil der Interessenten verfügt somit über viel Zeit und muss nicht überstürzt handeln.

Allerdings sind viele Interessenten gut damit beraten, sich mit der Thematik näher zu beschäftigen und darüber nachzudenken, ob ein baldiger Abschluss zu empfehlen ist. Immerhin sprechen gleich zwei Punkte für einen möglichst zeitnahen Abschluss. Beim ersten Punkt handelt es sich um das aktuelle Zinsniveau: Immobiliendarlehen können derzeit äußerst günstig abgeschlossen werden. Wer sich jetzt ein Forwarddarlehen sichert, sollte sein bestehendes Darlehen relativ günstig ablösen und zumeist von einem spürbaren Zinsvorteil profitieren können.

Beim zweiten Punkt handelt es sich um den Anstieg der so genannten Forwardaufschläge: Obwohl Forwarddarlehen bereits Jahre vor dem Termin der Umschuldung abgeschlossen werden können, fallen in der Zwischenzeit bzw. bis zu diesem Termin keine Zinsen an. Die Zinsen werden mit geringfügigen Zinsaufschlägen kompensiert, die im Darlehenszins enthalten sind. Bisher waren diese Aufschläge sehr gering, doch seit einigen Wochen ist ein Anstieg dieser Aufschläge festzustellen. In anderen Worten: Die Forwarddarlehen verteuern sich langsam.

Deshalb sind potentielle Darlehensnehmer bzw. potentielle Umschulder gut damit beraten, sich mit diesen Darlehen näher zu beschäftigen – denn womöglich können sie sich die spätere Anschlussfinanzierung schon jetzt günstig sichern.

Posted by Jochen on 03/16 at 07:46 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Wer muss wen auf was hinweisen?

Eine deutsche Staatsbürgerin wollte kurzfristig mit ihrem Sohn in die Vereinigten Staaten reisen. Aus diesem Grunde ließ sie sich wenige Tage vor dem Abflug beim Einwohnermeldeamt einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Als die Frau dann mit ihrem Sohn einchecken wollte, weigerte sich die Fluggesellschaft, sie und ihren Sohn mitzunehmen, denn mit einem vorläufiger Reisepass kann nicht ohne Ausstellung eines Visums in die USA eingereist werden. Dies erfuhr die Bürgerin aber erst von der Fluggesellschaft. Hätte sie einen ebenfalls erhältlicher Expressreisepass beantragt, wäre ihr dieses Missgeschick erspart geblieben. Mit dem nachträglich ausgestellten Expressreisepass konnten die Frau und ihr Sohn die Reise vier Tage später dann doch noch antreten.

Auf Grund dieses Ereignisses verklagte die Frau die Behörde für entgangene Urlaubsfreuden und zusätzliche Aufwendungen auf Zahlung von knapp 5.000 Euro. Sie rechtfertigte die Klage damit, dass man sie beim Einwohnermeldeamt über die Unterschiede der beiden Personaldokumente hätte aufklären müssen.
Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Die Bamberger Richter wie zuvor auch das angerufene Coburger Landgericht wiesen die Klage als unbegründet zurück. Zum einen war schon nicht festzustellen, dass die Klägerin den Mitarbeitern des Einwohnermeldeamts ihr Reiseziel genannt hatte und nur dann hätte eine Hinweispflicht bestanden. Außerdem bestehe ein Schadensersatzanspruch selbst dann nicht, wenn das Amt nach dem Reiseziel hätte fragen müssen. Denn es ist selbstverständlich Sache des Reisenden, die notwendigen Informationen über Einreisebestimmungen einzuholen und sich rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen.
Da die Klägerin dies unterließ, handelte sie grob fahrlässig und hat für die Folgen selbst einzustehen.

Fazit
Eigenverantwortlichkeit hilft weiter. Um Einreisebestimmungen sollte man sich rechtzeitig vor der Abreise kümmern.

(LG Coburg, Urteil vom 7. Januar 2008, Az: 14 O 652/07; OLG Bamberg, Urteil vom 12. Januar 2009, Az: 4 U 36/08; rechtskräftig)

Posted by Saskia on 03/16 at 07:36 AM
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Checkliste für die richtige Altersvorsorge

Die Entscheidung für eine bestimmte Form der Altersvorsorge fällt sicherlich nicht ad hoc. Zumindest sollte sie nicht übers Knie gebrochen werden. Schließlich geht es um eine langfristige Anlage, die den Lebensabend in finanzieller Hinsicht „versüßen“ soll. Das Problem, das sich Verbrauchern dabei stellt, ist die Vielzahl an Optionen und Vertragsvarianten, unter denen sie wählen können. Es gibt die Riester-Rente, die Basis- oder auch Rürup-Rente, private Rentenversicherungen, jeweils klassisch oder als fondsgebundene Variante, gegen Einmalzahlung oder mit monatlichen Beiträgen, die teils über 30 Jahre gezahlt werden müssen. Die Unterschrift auf einem Vertrag, der nicht 100 Prozent zur Person und deren Hintergrund passt, erweist sich dann auf Dauer als teurer Fehler.

Um das zu vermeiden und Verbrauchern die nötige Sicherheit im Gespräch mit dem Berater von der Versicherung oder der Bank zu geben, haben das Projekt „Altersvorsorge macht Schule“ und der Verbraucherzentralen Bundesverband eine Checkliste erarbeitet. Das kleine Heft, das kostenlos als PDF (http://www.altersvorsorge-macht-schule.de/fileadmin/user_upload/downloads/Sonstige_Dokumente/AmS_Checkheft.pdf) aus dem Internet heruntergeladen werden kann, soll den Weg zum passgenauen Vertragsabschluss weisen. „Mehr als jede andere Geldanlage muss das Sparen für den Ruhestand genau auf die eigene Person zugeschnitten sein. Denn das Zusatzpolster muss am Ende stimmen – einen zweiten Anlauf gibt es nicht“, heißt es dazu in der Broschüre.

Die Empfehlung an den Kunden lautet daher, hohe Ansprüche zu stellen – an die Beratungsqualität und natürlich das Produkt an sich. Wichtig sei dabei vor allem die persönliche Situation. Das heißt, es kommt in erster Linie auf den Familienstand, die berufliche Situation, die Einnahmen und Ausgaben, vorhandene Schulden und damit unter dem Strich auf den möglichen Sparbetrag an. Ebenso wichtig seien bereits vorhandene Verträge für die persönliche Vorsorge, das eigene Risikoprofil und die Ziele, die verfolgt werden, beispielsweise das eigene Haus.

Für das Gespräch mit dem Vermittler gibt das Heft dem Kunden eine Reihe von Fragen an die Hand, informiert über die Bedeutung des Beratungsprotokolls und hält allgemeine Tipps parat, damit eine vernünftige Entscheidung getroffen werden kann. Dazu gehört auch: „Holen Sie Vergleichsangebote ein! So schützen Sie sich auch vor möglicher Fehlberatung. Setzen Sie auf absolut unabhängige Auskunft und Beratung.“

Posted by Andre on 03/16 at 06:24 AM
VersicherungenAltersvorsorgeWissenswertes • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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