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Sonntag, März 22, 2009

Staatliche Hilfe von Solar bis Wärmepumpe

Erneuerbare Energien bringen stattliche Hilfe

“Fordern und Fördern” lautet ein aktuelles pädagogisches Prinzip, um bei PISA künftig besser zu liegen. Gefordert und gefördert wird aber auch bei der Erziehung zu mehr erneuerbaren Energien. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Immobilienerwerber, Umbauer und Modernisierer, die mit der Solaranlage bis hin zur Wärmepumpe Energie sparen.

Das Bundesamt setzt vor allem darauf, Maßnahmen zu fördern, über die deutlich stärker erneuerbare Energien genutzt werden, um langfristig eine ökonomisch und ökologisch ausgewogene wie auch sichere Energieversorgung zu ermöglichen.
So richtet sich die Förderung von Solaranlagen nach der Quadratmeterzahl der Kollektor-Fläche der Solaranlage. Liefert die Solaranlage auch Energie für die Zentralheizung, gibt es vom Staat weitere Mittel für die Maßnahme an der eigenen Immobilie.

Die Anlage jedoch nur dann gefördert, wenn sie aus mindestens neun Quadratmetern Flachkollektor-Fläche besteht und Pufferspeicher mit mindestens 40 Litern pro Quadratmeter hat.
Bei Anlagen mit Röhren-Kollektoren beträgt die Mindestfläche sieben Quadratmeter; verbunden mit einem Speichervolumen von 50 Litern. Sind bestehende Anlagen zu erweitern, wird auch dieses bezuschusst.

Gelten Solarkollektor-Anlagen als besonders innovativ oder effizient, kann zusätzlich mit Bonus-Förderungen ergänzt werden. So fördert der Staat die Förderung für den Einbau moderner Heizungsanlagen bis Ende 2009. Errichtet der Eigentümer gleichzeitig eine Solaranlage zur kombinierten Wasseraufbereitung mit Raumheizung und schafft sich einen Gas- oder Ölheizkessel mit Brennwerttechnik an, wird diese Förderung fällig.

Wer es richtig technisch mag, der möge die Kombination einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage mit einer Solaranlage fördern lassen. Wird eine Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung errichtet, kann diese zudem mit einem Effizienzbonus gefördert werden.
Dafür ist vorausgesetzt, dass die Solaranlage auf einem Gebäude errichtet wird, das einen besonders geringen Bedarf an Primärenergie hat und dies berechenbar wird durch einen Energiebedarfsausweis.

Pellets statt Gas oder Öl

Vom Bundesamt Bafa gefördert werden auch Biomasse-Feueranlagen, wenn es sich um automatisch beschickte Anlagen von 5 bis 100 kW Nenn- Wärme-Leistung handelt.
Für Pellet-Öfen gibt es mindestens 1000 Euro, für Pellet-Kessel 2000 Euro und 2500 Euro für Pellet-Kessel, wenn der zugehörige Pufferspeicher ein Speichervolumen von mindestens 30 Liter/Kilowatt hat.

Auch Luft- und Wasserwärmepumpen in Neubauten werden gefördert, wobei sich der Förderbeitrag nach der Fläche richtet. Das macht bei Wohngebäuden höchstens 850 Euro je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei gewerblich genutzten Gebäuden ist die Förderung auf 8 Prozent der nachgewiesenen Netto-Investition begrenzt.

Weitere Möglichkeiten der Förderung gibt es für Bauherren und Modernisierer wenn der Wärmeschutzes durch Dämmstoffe verbessert wird, und zinsgünstige Darlehen der KFW-Bank sind zu beantragen beim Erwerb von Wohneigentum oder der energetischen Sanierung von Wohneigentum. Auch Länder, Gemeinden und Bundesländer Gemeinden unterstützen Modernisierungsmaßnahmen häufig zusätzlich mit eigenen Aktionen.

Weitere Infos über
www.bafa.de; www.kfw.de; www.das-energieportal.de; www.pelletfoerderung.de und www.waermepumpe.de

Posted by wob. on 03/22 at 05:17 PM
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Augenversicherung ohne Gesundheitsfragen. Die AZB- Tarife der KarstadtQuelle Versicherung

Die Augen sind wichtige Sinnesorgane und verdienen daher einen besonderen Schutz. Aber hochwertigen Brille oder Kontaktlinsen haben ihren Preis und Gesetzlichversicherte müssen meist fast alles aus eigener Tasche bezahlen. Selbst bestimmte Vorsorge- Untersuchungen oder Laser-Operationen werden nicht erstattet. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann dieser finanziellen Belastung vorgebeugt werden.

Die beiden Tarife AZB der KarstadtQuelle Krankenversicherung AG sind reine Ergänzungstarife. Zu den versicherten Leistungen gehören:

- Sehhilfen
- augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen
- eine Sehschärfenkorrektur durch Laser-Operation sowie
- unfallbedingte Erblindung

Die Vorleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer anderen privaten Krankenversicherung werden angerechnet. Bei gesetzlichen Patienten dürfen die Höchstsätze der jeweils gültigen Gebührenordnung nicht überschritten werden.

Generell werden im AZB- Tarife folgende Leistungen erstattet:

- Bis zu 100,00 Euro/Versicherungsjahr für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen (z.B. zur Früherkennung von Glaukomen und Maculadegeneration)
- Bis zu 150,00 Euro Zuschuss zu Sehhilfen innerhalb von 2 Versicherungsjahren unabhängig von Dioptrienveränderungen
- Bis zu 1.000,00 Euro Zuschuss für Laser- Operationen zur Sehschärfenkorrektur (für beide Augen zusammen)
- Bis zu 20.000,00 Euro bei unfallbedingter Erblindung als Kostenerstattung für Umbaumaßnahmen, Hilfsmittel und Schulungen

Besonders interessant dürfte in diesem Paket vor allem die Möglichkeit sein, Zuschüsse zu Lasik- Operationen zur Korrektur der Sehschärfe zu erhalten. Denn Dank der medizintechnischen Forschung ist es heutzutage möglich, Fehlsichtigkeit mit Hilfe von Lasertechnologie zu beheben beziehungsweise zu korrigieren. Behandelten Patienten berichten in den meisten Fällen über eine Besserung ihres Sehvermögens.

Wie in fast allen Zusatztarifen muss der Kunde in den ersten beiden Jahren mit Leistungseinschränkungen rechnen. So liegt die maximale Gesamtleistung für Sehhilfen je versicherter Person im ersten Versicherungsjahr bei höchstens 50,00 Euro und in den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen bei maximal 100,00 Euro. Diese Leistungseinschränkung trifft auch für die maximale Gesamtleistung für eine Sehschärfenkorrektur mittels Laser-Operation zu. Hier werden maximal im ersten Versicherungsjahr 334,00 Euro erstattet beziehungsweise in den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen höchstens 667,00 Euro.

Sofern dem Kunden die Leistungen des AZB- Tarifs nicht ausreichend erscheinen, hat er die Möglichkeit das Premium- Paket zu wählen. In diesem Tarif verdoppelt sich der Zuschuss zu Sehhilfen auf bis zu 300,00 Euro innerhalb von 2 Versicherungsjahren unabhängig von Dioptrienveränderungen. Des Weiteren kann der Versicherte bis zu 100,00 Euro Zuschuss pro Versicherungsjahr für High-Tech-Untersuchungen mittels OCT (Optische Kohärenztomographie) und HRT (Heidelberg Retina Tomographen) - Geräten zur Verlaufskontrolle bestehender Augenerkrankungen oder augenärztliche Vorsorge-Untersuchungen erhalten. Ebenso sind in dem AUGEN-PREMIUM Tarif AZE die Zuschüsse bei unfallbedingter Erblindung als Kostenerstattung für Umbaumaßnahmen, Hilfsmittel und Schulungen verdoppelt (40.000 €).
Die Beiträge für den AZB- Tarif sind für Männer und Frauen identisch. Es wird hierbei nur in drei Altersgruppen unterschieden. Bis einschließlich 17 Jahre sind 5,50 Euro im Monat zu zahlen. Bis einschließlich 70 Jahre kommt es zu einem monatlicher Beitrag von 9,90 Euro und ab 71 Jahre steigt der Beitrag auf 12,90 Euro. Mit weiteren fünf Euro Zuschlag je Altersklasse ist der Einschluss des AUGEN-PREMIUM Tarif AZE möglich.

Sehr verbraucherfreundlich sind die Bedingungen der beiden Tarife. So sieht der Antrag keine Gesundheitsfragen vor. Die gesetzliche Widerrufsfrist wird von zwei auf vier Wochen verlängert und es gibt die Möglichkeit einer jederzeitigen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Monatsende. Der Versicherer verzichtet gleichzeitig auf sein ordentliches Kündigungsrecht.

Posted by Saskia on 03/22 at 07:38 AM
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Die Moped-  Saison ist eröffnet

Es ist März und die Moped-  Saison ist eröffnet. Turnusgemäß hat das neue Versicherungsjahr für die Moped- und Mofaversicherung begonnen. Für das Jahr 2009 ist das Versicherungskennzeichen blau. Sollte immer noch das schwarze Kennzeichen aus dem letzten Jahr benutzt werden, so fährt der Nutzer nicht nur ohne Haftpflicht-Versicherungsschutz, sondern er macht sich auch strafbar. Gerade in Bezug auf das hohe Unfallrisiko der Kleinkrafträder wäre derartiges Verhalten grob fahrlässig.
Allein im Versicherungsjahr 2007 haben die rund 1,65 Millionen Mofa- und Mopedfahrer rund 36.300 Haftpflichtschäden in einer Gesamthöhe von rund 80 Millionen Euro verursacht. Die Schadenshäufigkeit ist in diesem Sektor mit 22 Schäden auf 1.000 Fahrzeuge doppelt so hoch wie bei richtigen Motorrädern.
Neben Mopeds und Mofas müssen auch Segways, Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen, Versicherungskennzeichen führen.
Obwohl in diesem Versicherungsbereich die Prämien noch sehr moderat sind, gibt es trotzdem preisliche Unterschiede. Bei einem durchgeführten Tarifvergleich wurde davon ausgegangen, dass der Kunde eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von 100 Millionen Euro sowie eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung wünscht. Wer auf die Teilkaskoversicherung verzichtet und nur eine Haftpflicht-Police abschließt, kommt natürlich noch günstiger.

Posted by Saskia on 03/22 at 07:38 AM
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