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Donnerstag, April 30, 2009

Gute Immobiliendarlehen erlauben Anpassung der Tilgung

In meinem vorangegangenen Beitrag ging es um die Tilgung bei Bauspardarlehen: Diese ist in den meisten Fällen sehr hoch angesetzt und kann deshalb zu einer ganz erheblichen finanziellen Belastung führen. Wesentlich kundenfreundlicher und vor allem auch flexibler sind Darlehensangebote, die eine Anpassung des Tilgungssatzes vorsehen.

Das Prinzip einer solchen Anpassung ist denkbar einfach. Sollte sich die finanzielle Situation des Darlehensnehmers im Lauf der Zeit ändern, so ist es für ihn von großem Vorteil, wenn er die Tilgung seines Immobiliendarlehens an die neue Situation anpassen kann. Sollte zum Beispiel das Einkommen vorübergehend niedriger ausfallen (beispielsweise wegen Kurzarbeit oder Elternzeit), so ist es für den Darlehensnehmer immens hilfreich, wenn er die Tilgung und somit auch die finanzielle Belastung entsprechend steuern kann.

„Focus Online“ hat gestern zu diesem Thema einen sehr aufschlussreichen Beitrag veröffentlich. Im Wesentlichen zeigt der Beitrag auf, dass man als potentieller Darlehensnehmer sehr gut damit beraten ist, sich für die Aufnahme eines Immobiliendarlehens zu entscheiden, das eine solche (am besten mehrfache) Anpassung der Tilgung gestattet. Zinsexperte Marx Herbst von der FMH Finanzerberatung rät sogar zur Inkaufnahme eines Zinsaufschlags, sollte die Bank diesen fordern, damit die Tilgung angepasst werden kann. In der Regel würde dieser Aufschlag nur geringfügig ins Gewicht fallen und zugleich die Finanzierung erheblich flexibler gestalten.

Wichtig ist auf der anderen Seite aber auch, dass man diese Möglichkeit als Darlehensnehmer auch wahrnimmt. Wenn sich die Einkommenssituation verändert (ganz egal ob sich das Einkommen vergrößert oder verkleinert) gilt es von der Anpassungsoption auch Gebrauch zu machen – es wäre sehr schade, wenn man die Chance nicht nutzen würde.

Posted by Jochen on 04/30 at 07:08 AM
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Das Risiko Berufsunfähigkeit wird von vielen einfach verdrängt

„Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel – man weiß nie, was man bekommt“, heißt es treffend im Film „Forrest Gump“. Neben zart schmelzender Schokolade, die leicht auf der Zunge zergeht, sollte man sich auch auf harte Nüsse einstellen, die nicht so leicht zu knacken sind. Umgemünzt auf den Alltag sind Krankheit und Unfälle derlei Brocken, die den gerade eingeschlagenen Weg versperren können. Darüber macht man sich in jungen Jahren kaum Gedanken. Wenn es um die eigene Arbeitskraft geht, scheint das Risiko Berufsunfähigkeit ganz weit in der Zukunft zu liegen oder gar nicht zu existieren. Dieser Fehleinschätzung unterliegen viele, teils mit bitterem Nachgeschmack.

75 Prozent der Erwerbstätigen in der Bundesrepublik haben laut Verbraucherzentrale Bayern keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dass sie ihren Lebensunterhalt aufgrund physischer oder psychischer Einschränkungen nicht mehr mit eigener Hände Arbeit bestreiten können, scheint für die meisten undenkbar zu sein. Solche Szenarien spielen in der Lebensplanung keine Rolle oder werden schlichtweg verdrängt. Ein Fehler, wenn es denn doch anders kommt als man denkt. Und das passiert häufig. Jeder Vierte wird berufsunfähig. Diese Zahl steht nicht erst seit wenigen Tagen in den Statistiken, sondern bereits seit einigen Jahren. Eine Signalwirkung hat sie aber offenbar nie erreicht. Dabei droht ohne Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall das finanzielle Aus, warnt Merten Larisch von der Verbraucherzentrale.

Die Police gilt als enorm wichtig. Sowohl im Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest als auch dem Bedarfsrechner des Bundes der Versicherten steht die Berufsunfähigkeitsversicherung ganz weit vorne. Der Antrag ist ein wenig zeitaufwändig, da sehr viele Fragen zur Gesundheit gestellt werden. Ein guter Vertrag, so Merten Larisch, beschränke sich auf die vergangenen fünf bis zehn Jahre statt die komplette Krankengeschichte von der Geburt bis zum Tag des Antrages zu umfassen. Ehrlichkeit ist hier oberste Pflicht, sonst geht man später leer aus. Ebenso wichtig: Die Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung sollten keine abstrakte Verweisung vorsehen. Sie führt dazu, dass die Versicherung auf eine andere Tätigkeit wie beispielsweise als Pförtner verweisen kann.


Versicherungsvergleich

 

Posted by Andre on 04/30 at 05:53 AM
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Mittwoch, April 29, 2009

Bauspardarlehen: Die Tilgung bitte nicht unterschätzen

Wenn es um die Immobilienfinanzierung geht, spielt das Bausparen eine ganz wichtige Rolle. Immerhin ist es so, dass ein sehr großer Teil der Bauherren und Immobilienkäufer einst einen Bausparvertrag abgeschlossen hat und diesen auch in die Finanzierung einbringen möchte. Zwar reicht das Bauspardarlehen ist in der Regel nicht aus, um das gesamte Vorhaben zu stemmen, doch zumindest kann ein Teil der Kosten mit dem Darlehen getragen werden.

Allerdings bringt die Einbindung von Bauspardarlehen bei der Immobilienfinanzierung nicht nur Vorteile mit sich. Zwar genießen Bauspardarlehen einen guten Ruf, weil sie als relativ günstig und zudem auch als sehr flexibel (gerade was Sondertilgungen angeht) eingestuft werden können, jedoch existieren auch gewisse Nachteile. Bei einem dieser Nachteile handelt es sich um eine vergleichsweise hohe Tilgung. Die Bausparkassen neigen dazu, relativ hohe Tilgungssätze in ihren Verträgen zu vereinbaren. Zwar führt eine höhere Tilgung zu einer schnelleren Entschuldung, allerdings wird auch die finanzielle Belastung, die aus dem Darlehen resultiert, maßgeblich gesteigert.

Vor allem bei den Niedrigzinsdarlehen, die von den Bausparkassen sehr stark in der Werbung angepriesen werden, gilt es enorm aufzupassen. Verallgemeinert kann hinsichtlich dieser Darlehen folgende Aussage getroffen werden: Je niedriger der Darlehenszins bemessen ist, desto höher fällt die Tilgung aus. Deshalb gilt es bereits beim Abschluss des Bausparvertrag gut aufzupassen: Bauspardarlehen, die mit besonders niedrigen Zinssätzen (beispielsweise 1,9 Prozent eff. Jahreszins) aufwarten, können im Hinblick auf die monatliche Tilgungsrate ganz schön teuer werden. Theoretisch ist es sogar möglich, dass die Rate des Bauspardarlehens jeglichen finanziellen Spielraum vernichtet und andere Darlehen aus dem zur Verfügung stehenden Einkommen nicht bedient werden können.

Deshalb ist es ganz wichtig, auch das Thema Darlehenstilgung beim Abschluss von Bausparverträgen zu berücksichtigen. Hohe Tilgungen klingen zwar gut, können den finanziellen Spielraum jedoch stark einengen. Folglich ist es besser, hier lieber ein wenig kürzer zu treten, um flexibel genug zu bleiben.

Posted by Jochen on 04/29 at 07:37 AM
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Aktuare raten: Aktuellen Garantiezins für Lebensversicherungen beibehalten

Lebensversicherungen ohne Verzinsung des Guthabens und damit einen Gewinn für die Kunden wären, gelinde gesagt, vollkommen uninteressant. Deshalb finden sich in den Angeboten für die Policen immer gleich mehrere Szenarien und Werte, die Verbrauchern einen Eindruck davon geben sollen, wie sich ihr Kapital im Laufe der Jahre entwickeln könnte. Bis auf die garantierte Versicherungssumme handelt es sich bei den Daten um Zukunftsmusik. Sie können, müssen aber nicht erreicht werden – das hängt letztlich davon ab, wie gut das Versicherungsunternehmen wirtschaftet und welche Rahmenbedingungen vorherrschen.

Der Garantiezins, auch Höchstrechnungszins genannt, mit dem die Lebensversicherer arbeiten, wird von „oben“ vorgegeben. Zuständig hierfür ist das Bundesministerium der Finanzen, wobei auch das Bundesjustizministerium und der Bundesrat ein Wörtchen mitzusprechen haben. Grundlage für die Entscheidung ist Paragraph 65 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Er schreibt vor, auf welcher Basis die Berechnung zu erfolgen hat. In diesem Fall sind es Staatsanleihen mit zehnjähriger Laufzeit. Deren Umlaufrendite, also der Anleihezinssatz, darf zu maximal 60 Prozent als Garantiezins gewährt werden.

An diesem Wert hat sich seit 2007 nichts mehr geändert. 2,25 Prozent zahlen die Lebensversicherer garantiert und werden wohl auch zukünftig mit diesem Zinssatz arbeiten müssen. So lautet jedenfalls die Empfehlung der Deutschen Aktuar-Vereinigung. Die Versicherungsmathematiker, die jedes Jahr einen Blick auf den Höchstrechnungszins werfen, berücksichtigen bei ihren Berechnungen ebenfalls die Entwicklung festverzinslicher Wertpapiere. Die Schwierigkeit, den Garantiezins festzulegen, besteht für sie und den Bundesfinanzminister in erster Linie darin, weder zu optimistisch noch zu pessimistisch zu sein. Denn der Zins muss für die gesamte Laufzeit der Lebensversicherung garantiert werden. Das sind teilweise über 40 Jahre.

Pokern die Ministerien zu hoch, wird die Luft für die Versicherungsunternehmen auf Dauer sehr dünn. Das Geld muss schließlich auch erwirtschaftet werden. Aufgrund des starken Wettbewerbs und der Konkurrenzsituation wird es allerdings keine Assekuranz wagen, weniger als den Höchstrechnungszins zu garantieren, wenngleich sie durchaus dazu berechtigt wären. Sollte der Wert sich ändern, auch nach unten, ist das für Kunden nicht zwangsläufig von Nachteil. Die Überschussbeteiligung von Lebensversicherungen lag in der Vergangenheit fast immer recht deutlich über dem Garantiezins.

Angebote für Lebensversicherungen


Posted by Andre on 04/29 at 05:42 AM
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Dienstag, April 28, 2009

Experten raten bei Immobilienfinanzierungen zu langen Zinsbindungen

Zu Beginn der Woche sendete der RBB eine Ratgebersendung, in der unter anderem auch das Thema Baufinanzierung behandelt wurde. Im Verlauf der Sendung kamen mehrere Finanzierungsspezialisten sowie auch Bauherren zu Wort, die den Zuschauer sehr genau über die heutigen Möglichkeiten informiert und zudem wertvolle Tipps vermittelt haben. Unter anderem kamen eine Finanzexpertin von „Finanztest“ sowie ein Mitarbeiter des Baugeldvermittlers „Interhyp“ zu Wort. Beide Experten haben das Thema Zinsbindung angesprochen und hier zur Wahl einer langen Zinsfestschreibung geraten.

Die Zinsbindung gibt an, für welchen Zeitraum der Zinssatz des Immobiliendarlehens als fest vereinbart gilt. Die Darlehensnehmer können vor dem Abschluss des Darlehensvertrags zwischen mehreren Zinsbindungsfristen wählen. Üblich bzw. besonders stark verbreitet sind Zinsbindungen über 10 Jahre. Dies bedeutet, dass der Zinssatz, der bei Vertragsabschluss vereinbart wird, für einen Zeitraum von 10 Jahren gilt. Nach den 10 Jahren läuft das Darlehen aus, sodass über die Weiterfinanzierung über die Restschuld neu verhandelt werden muss – dies führt auch zu einer Anpassung des Zinssatzes.

Weil die Bauzinsen derzeit äußerst niedrig sind, raten die Finanzierungsexperten zur Wahl einer längeren Zinsbindung. Die meisten Bauherren und Immobilienkäufer sind gut damit beraten, eine Zinsbindung von 15 oder gar 20 Jahren zu wählen. Grund ist die derzeitige Zinssituation: Wegen der niedrigen Zinsen bietet es sich an, diese für einen möglichst langen Zeitraum festzuschreiben. Es wäre sehr ärgerlich, wenn man sich für eine 10-jährige Zinsbindung entscheidet und die Zinsen während dieses Zeitraums steigen – das Darlehen würde sich bei der Anschlussfinanzierung stark verteuern. Besser ist es, den günstigen Zinssatz für möglichst lange Zeit festzuschreiben, selbst wenn die Verlängerung der Zinsbindung zu einem leichten Zinsaufschlag führt.

Posted by Jochen on 04/28 at 07:47 AM
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Montag, April 27, 2009

Florida: Niedrige Immobilienpreise locken tausende Deutsche

imageDer Verfall der Immobilienpreise scheint in einigen Regionen der USA einfach kein Ende nehmen zu wollen. Dies trifft auch für den Süden Floridas zu, eine Region, die besonders stark betroffen ist und zugleich bei deutschen Immobilienkäufern sehr hoch im Kurs steht - das Interesse deutscher Käufer ist größer denn je zuvor. Ganz egal ob Alterssitz oder Ferienimmobilie: Florida scheint sich derzeit zum neuen Mallorca zu entwickeln.

Es ist in der Tat so, dass Florida bei deutschen Immobilienkäufern derzeit sehr gut ankommt bzw. dass das Interesse am Immobilienerwerb sehr groß ist. Dies liegt vor allem an der Meereslage und dem zugleich konstant schönen Wetter – bei solchen Bedingungen schwören viele Deutsche ihrer Heimat ab und siedeln um in ein sonnigeres Land. Hauptgrund sind allerdings die gesunkenen Preise: Die Region ist von der Wirtschaftskrise so sehr betroffen, dass sich Interessenten erstklassige Kaufgelegenheiten bieten.

Bereits vor etwa einem halben Jahre habe ich hier einen Beitrag zum Thema Ferienimmobilien in Florida veröffentlicht. Schon damals war das Interesse potentieller Käufer sehr groß, immerhin waren die Immobilienpreise um gut 25 Prozent eingebrochen. Doch der Preisverfall hat angehalten: Wie aus einer kürzlich gesendeten ZDF Reportage vorgeht, sind etliche Objekte weiterhin sehr stark im Preis gefallen. Zum Teil beläuft sich der Preisrückgang um bis zu 50 Prozent.

Die Reportage hat sehr schön aufgezeigt, wie groß der Andrang deutscher Kaufinteressenten ist. Selbst Auswanderer, die sich einst auf den Kanaren niedergelassen haben, möchten nun umsiedeln. Niedrige Immobilienpreise und eine besonders hohe Lebensqualität locken tausende von deutschen Kaufinteressenten in die USA. Inzwischen werden in Florida sogar Bootstouren speziell für deutsche Kaufinteressenten angeboten. Vom Boot aus werden die Immobilien im Schnellverfahren vermarktet, indem gleich ganze Gruppen an Kaufinteressenten aufsteigen – sogar deutschsprachige Juristen sind vor Ort, um den Kaufinteressenten eine sichere Abwicklung der Käufe zu garantieren.

Posted by Jochen on 04/27 at 09:00 AM
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Steuern sparen mit der Basisrente

Der Begriff „Steuersparmodell“ ist seit den Skandalen um Millionenbeträge, die am Fiskus vorbei in Liechtenstein oder Luxemburg investiert wurden, eher negativ behaftet. Kein Wunder: Die meisten Bürger müssen sich für ihr Geld krumm machen und zahlen brav ihre Steuern, während andere versuchen, sich quasi mit einem Fingerschnippen von der Last zu befreien. Viele Wege über die bekannten Steuersparoasen, häufig mit Ziel Kapitallebensversicherung auf Fondsbasis, sind für deutsche Bürger inzwischen allerdings uninteressant geworden. Der Staat hat einen Riegel vorgeschoben, zumindest aus steuerrechtlicher Sicht. Mit den richtigen Versicherungsprodukten lassen sich dennoch Steuern sparen, sogar mit dem Segen der Regierung. Bestes Beispiel hierfür ist die Rürup-Rente – wenn man es richtig macht.

Die Finanzämter schauen nämlich sehr genau hin, ob die Beiträge für die Basisrenten-Police auch tatsächlich zu 100 Prozent der privaten Altersvorsorge dienen. Anderenfalls erlebt man eine böse Überraschung, wenn der Steuerbescheid im Briefkasten landet und man fest mit einem Sonderausgabenabzug gerechnet hatte. Das betrifft vor allem Kombinationsprodukte wie Rürup-Renten, die mit einer Risikolebensversicherung einhergehen. Sie entsprechen nur zum Teil den strengen Vorgaben zur Basisrente. Das Bundesfinanzministerium hat den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Anfang Februar schriftlich informiert, wie die Unternehmen im Falle solcher Beitragsrückgewährpolicen handeln müssen. In der Mitteilung für das Finanzamt über die gezahlten Beiträge muss klar differenziert werden, wie viel Geld in welchen Part des Vertrages geflossen ist. Steuerlich geltend gemacht werden können nur die Prämien, die für den klassischen Rürup-Vertrag bestimmt sind (Aktenzeichen: IV C 3 – S 2221/07/0036).

Posted by Andre on 04/27 at 07:14 AM
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Sonntag, April 26, 2009

Immobilienkauf: Maklergeschäft und Finanzierungsberatung wachsen zusammen

Wie die beiden Unternehmen Commerzbank und PlanetHome zu Beginn des Monats mitgeteilt haben, möchten sie enger miteinander kooperieren: Schon bald sollen sich die Kunden der Commerzbank am Bankschalter über Immobilienangeboten von PlanetHome informieren können. Dies ist keine große Neuerung: Bereits seit einiger Zeit ist festzustellen, dass das Maklergeschäft und die Finanzierungsberatung bei vielen Unternehmen zusammengelegt werden. Der Trend zeigt eindeutig in eine Richtung: Dem Kunden soll das volle Spektrum an Serviceleistungen geboten werden, angefangen vom Vorschlag entsprechender Objekte bis hin zu deren Finanzierung.

In den meisten Fällen verhält es sich jedoch ein wenig anders als bei der Commerzbank und PlanetHome. In diesem Fall hat die Bank ihre Finanzierungsberatung um das Maklergeschäft erweitert. In der Praxis sieht es meist so aus, dass die Makler ihr Geschäft um die Finanzierungsberatung erweitern.

Aus Kundensicht ist diese Entwicklung im Allgemeinen als sehr positiv einzustufen. Immerhin sprechen gleich mehrere Punkte für dieses Angebot. Da wäre zunächst einmal die Tatsache, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erhalten – auf diese Weise lassen sich Immobilienerwerb und die anschließende Finanzierung vereinfachen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die meisten Makler eine vergleichsweise objektive Finanzierungsberatung anbieten: Durch die Anbindung an größere Baugeldvermittler befinden sie sich in der Lage, die Darlehensangebote zahlreicher Banken miteinander zu vergleichen.

Allerdings soll dies nicht bedeuten, dass man als Kunde mit Gewissheit eine optimale Finanzierungsberatung erfährt und einem automatisch die niedrigsten Zinsen unterbreitet werden. Wer eine wirklich günstige Baufinanzierung abschließen möchte, sollte auf jeden Fall mehrgleisig fahren und sich zumindest mit einen weiteren Baugeldvermittler in Verbindung setzen.

Posted by Jochen on 04/26 at 10:12 AM
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Samstag, April 25, 2009

Baufinanzierung: Kurzarbeit vernichtet den Traum vom Eigenheim

Wer derzeit mit dem Gedanken spielt, ein Bauvorhaben zu beginnen oder ein Bestandsobjekt zur Eigennutzung zu kaufen, kann auf äußerst attraktive Zinsen blicken und somit den Traum von der eigenen Immobilie relativ günstig finanzieren: Die Bauzinsen befinden sich auf einem Rekordtief und machen den Immobilienerwerb somit interessant.

Doch bevor man diesen Traum verwirklichen kann, muss man zunächst einmal eine Finanzierungszusage erhalten. Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe, die nicht zu unterschätzen ist. Zunehmend mehr Interessenten stehen nämlich vor dem großen Problem, dass die Banken plötzlich nicht mehr mitspielen wollen. Grund ist die Kurzarbeit: Aufgrund der Wirtschaftskrise sehen sich etliche Unternehmen dazu angehalten, auf Kurzarbeit zu setzen. Mit dieser Maßnahme sollen Arbeitsplatze gesichert werden: Für den Zeitraum der Kurzarbeit verringert sich zwar das Einkommen der Arbeitnehmer, allerdings ist dies immer noch viel besser, als den Job ganz zu verlieren.

Bei der Suche nach einer Baufinanzierung kann die Kurzarbeit schnell dafür sorgen, dass der Erhalt einer Finanzierungszusage nicht mehr möglich ist. Einige Banken sehen von einer Darlehensvergabe umgehend ab, sobald sie auf den Gehaltsabrechnungen sehen, dass Kurzarbeit besteht. Andere Banken rechnen das Einkommen trotzdem an, stehen aber vor dem Problem, dass dieses aufgrund der Kurzarbeit nicht mehr ausreichend bemessen ist, um die Finanzierung zu tragen.

Deshalb haben all diejenigen, die derzeit von Kurzarbeit betroffen sind und deshalb ein geringeres Einkommen erzielen, keine besonders guten Karten, wenn es um den Erhalt einer Finanzierungszusage geht. So bleibt nur zu hoffen, dass sich die wirtschaftliche Lage bessert und wieder das frühere Einkommen erzielt wird – und das für mindestens drei Monate, um den Banken entsprechende Unterlagen vorlegen zu können.

Posted by Jochen on 04/25 at 07:00 AM
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Eigenes Gewerbe oder freier Beruf?

Dann auch recht versichern!
“No risk, no fun!?” - Das nun wäre eine äußerst zweifelhafte Einstellung zum besonderen Berufs- oder allgemeinen Lebensrisiko bei Gewerbetreibenden oder Freiberuflern. Die nämlich tragen ein viel höheres Risiko als der unselbständig Tätige.

Gleich in die Vollen zu gehen und viele Versicherungen abzuschließen, wäre jedoch falsch. Wer den Schritt in die Selbständigkeit mit Gründungsphase abgeschlossen hat, der wurde mit den umfangreichen Prämien die neue Existenz und die Liquidität stark belasten.

Berufs- oder erwerbsunfähig zu werden, ist als Risiko in jedem Fall abzudecken und einer reinen Unfallversicherung vorzuziehen. Schließlich geht es darum, die Sicherheiten und die Bequemlichkeiten auszugleichen, die ein unselbständig Tätiger hat. Gibt es doch für Selbständige keinen Chef mehr, der im Falle von Krankheit “fortzahlt” und der für die Belegschaft das Risiko eines Arbeitsunfalls bei der Berufsgenossenschaft mit Prämie bedienen muss. Krankheit oder Unfall bedeutet für Selbständige und Freiberufler eben das ganz individuelle Risiko. Wer als Angestellter oder Beamter sein allgemeines Risiko individuell abdeckt, hat meist Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz und Berufsunfähigkeits-Versicherung. Die Risiken hierzu hat aber auch der Selbstständige - je nach Status und Konditionen. Doch die Selbstständigkeit bringt auch neue Freiheiten bei der Krankenversicherung oder der Altersvorsorge.

Die Krankenversicherung

Bei der Krankenversicherung gilt jedoch für den Selbstständigen eine Pflicht: Die der allgemeinen Krankenversicherung. Mit Beginn des Jahres 2009 muss jeder Deutsche krankenversichert sein. Dabei können die Firmengründer zwischen einer privaten Krankenversicherung (PKV) und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wählen. Eine Wahl, die alle Existenzgründer haben, die zuvor selbst oder über die Familie gesetzlich versichert waren. Gleichzeitig ist dies Bedingung für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wie der AOK oder bei einer Ersatzkasse. Künstler, Autoren oder Journalisten kennen hierzu gar eine besondere Versicherungspflicht in der GKV.

Privat oder gesetzlich?

Eine grundsätzliche Empfehlung ist es, gleich mehrere Angebote für eine private Krankenversicherung einzuholen. Ist doch die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse für Selbstständige und Freiberufler teurer als für pflichtversicherte Arbeitnehmer. Aktuell sind vom Unternehmer in der Personengesellschaft einer Einzelunternehmung oder als Vollhafter in der OHG oder in der KG 14,9 Prozent des letzten Jahreseinkommens zu zahlen. Geschäftsführer einer juristischen Person wie der GmbH können als ‘hoch dotierte’ Angestellte auch dann in der GKV bleiben, wenn ihr Monatsverdienst über der Beitragsbemessungsgrenze und über der Versicherungspflichtgrenze liegt

Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden dagegen unabhängig vom Einkommen, jedoch nach dem Alter und auch nach individuellem Gesundheits- bzw. Krankheitsstatus berechnet. Das gilt in vielerlei Hinsicht als günstiger und es ist meist auch die medizinische Versorgung umfangreicher gedeckt. Für Existenzgründer mit höheren Lebensjahren oder solche mit belastenden Vorerkrankungen, die bisher gesetzlich versichert waren, ist die freiwillig-gesetzliche Mitgliedschaft in einer Krankenkasse möglicherweise die günstigere Alternative.

Posted by wob. on 04/25 at 05:00 AM
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Freitag, April 24, 2009

Verbraucherschützer: Bausparen ist für Anleger nur bedingt geeignet

Lange Zeit über galt das Bausparen als äußerst bieder. Doch die globale Finanzkrise hat die Bausparkassen und deren Finanzprodukte in ein ganz neues Licht gerückt: Seitdem die Krise auch in Deutschland angekommen ist, erfahrenen die Bausparkassen ein immenses Wachstum. Für zunehmend mehr Bausparer steht fest, dass sie ihre Ersparnisse lieber bei einer Bausparkasse anlegen. Dort erhalten sie zwar nicht unbedingt so hohe Zinsen wie es bei ausländischen Tagesgeldanbietern der Fall ist, doch im Gegenzug gelten die Anlagen als besonders sicher.

Dennoch ist der Bausparvertrag längst nicht für jedermann geeignet. Wie Verbraucherschützer gegenüber der „Welt online“ mitteilten, ist der Abschluss entsprechender Verträge nur bedingt zu empfehlen. Vor allem junge Menschen sollten sehr gut aufpassen und auch nach anderen Anlagemöglichkeiten Ausschau halten.

Über Aussagen dieser Art können sich die Bausparkassen natürlich alles andere als freuen. Immerhin zählen junge Menschen zu den wichtigsten Kunden der Institute. Gerade der Jugend wird vermittelt, dass sie mit Hilfe des Bausparvertrags in der Lage befindet, solide bzw. nachhaltig Vermögen zu bilden. Außerdem kann ein wichtiger Grundstein für den späteren Erwerb von Immobilieneigentum gelegt werden: Sobald ein Bausparvertrag zugeteilt wurde, steht ein Darlehen zum Abruf bereit.

Doch laut Meinung der Verbraucherschützer lassen sich junge Menschen beim Erwerb von Immobilieneigentümer immer länger Zeit. Zumeist wird der Abschluss entsprechender Verträge ausschließlich zur Geldanlage getätigt. Allerdings bieten sich bessere Anlagemöglichkeiten: Mit anderen Finanzprodukten lassen sich bessere Renditen bei gleicher Sicherheit erzielen. Deshalb sollten sich Bausparer, die ausschließlich eine Geldanlage tätigen möchten, sehr gut überlegen, ob das Bausparen wirklich die beste Lösung für sie ist.

Posted by Jochen on 04/24 at 11:39 AM
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Donnerstag, April 23, 2009

Baufinanzierung: Eigenkapital beeinflusst Zinssätze wieder stärker

Vor zwei Tagen habe ich hier im Blog einen Beitrag zum Thema Eigenkapitaleinsatz bei der Baufinanzierung veröffentlicht. Im Wesentlichen drückt der Beitrag aus, dass potentielle Darlehensnehmer wieder mehr Eigenkapital bei der Immobilienfinanzierung einsetzen müssen. Die Kreditinstitute sind vorsichtiger worden und sind zur Darlehensvergabe nur noch dann bereit, wenn die Darlehensnehmer ausreichend Eigenkapital einbringen können. Die so genannte Vollfinanzierung, bei welcher kein Eigenkapital eingesetzt werden muss, wird nur noch von wenigen Banken angeboten. Somit sind Bauherren und Immobilienkäufer wieder vermehrt dazu angehalten, erst einmal zu sparen und Vermögen zu bilden, damit sie überhaupt eine Finanzierungszusage erhalten können.

Doch es gibt noch einen weiteren Grund, der eindeutig für einen höheren Einsatz an Eigenkapital spricht: Wer mehr Geld bei der Baufinanzierung einbringen kann, erhält bessere Konditionen. Grundsätzlich ist dies keine Neuheit: Schon immer haben Darlehensnehmer, die entsprechend hohe Eigenmittel eingesetzt haben, von besseren Konditionen bzw. von niedrigeren Zinssätzen profitieren können. Allerdings ist festzustellen, dass die Banken ihre Kalkulation im Verlauf der Finanzkrise angepasst haben: Die Spannweite der Zinssätze ist auseinander gegangen. Wer über große Ersparnisse verfügt und diese bei der Finanzierung bzw. beim Immobilienerwerb einsetzt, erhält auch sehr gute Konditionen. Sollte man nur wenig Eigenkapital einsetzen können, so muss man nicht unerhebliche Zinsaufschläge in Kauf nehmen.

Zusammengefasst kann daher gesagt werden, dass angehende Immobilienkäufer und Bauherren gut damit beraten sind, wieder vermehrt Geld zu sparen und dieses beim Immobilienerwerb auch einzusetzen. Schließlich gestaltet sich so der Erhalt einer Finanzierungszusage erheblich leichter und zudem profitiert man auch noch von besseren Konditionen. Dies soll aber nicht bedeuten, dass man grundsätzlich so verfahren muss: Wer zum Beispiel jetzt bauen möchte oder bereits ein Kaufobjekt gefunden hat, sollte es natürlich versuchen – schließlich sind die Bauzinsen derzeit äußerst günstig. Wer noch abwartet und einige Jahre lang Rücklagen bildet, muss ggf. miterleben, wie die Zinsen steigen und eine Finanzierung immer teurer wird.

Posted by Jochen on 04/23 at 07:49 AM
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Beschwerdestatistik 2008 von der Krankenversicherung angeführt

Überall wo sich zwei Parteien an Spielregeln halten müssen, die unterschiedlich ausgelegt werden und zu (heftigen) Diskussionen führen können, bedarf es eines Schiedsrichters. So auch bei der Geschäftsbeziehung von Versicherungen zu ihren Kunden. Einerseits sorgen Ombudsmänner dafür, dass in strittigen Fällen möglichst einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Andererseits hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Auge auf das Gebaren der Assekuranzen und führt Buch über die Beschwerden der Verbraucher. Diese Statistik liegt für 2008 nun vor und zeigt recht deutlich, wo es hin und wieder mal hakt.

Trauriger Spitzenreiter ist der Bereich Krankenversicherungen. Laut BaFin gingen in dieser Sparte 5,18 Beschwerden je 100.000 Verträge ein. Nur unwesentlich besser schaut es bei den Lebensversicherungen mit einem Wert von 4,49 aus. Umgerechnet auf die Zahl der abgeschlossenen Verträge ergibt das bei den Lebensversicherern über 4.100 Eingaben. Auf den Plätzen folgen die Rechtsschutzversicherung (3,72), die Wohngebäudeversicherung (2,36), die Hausratversicherung (1,99), die Kfz-Versicherung (1,42), die Haftpflichtversicherung (1,42) und die Unfallversicherung (1,31). Unter dem Strich ergibt das für die gesamte Branche 10.779 Beschwerden alleine im vergangenen Jahr.

Den Anlass dafür, weshalb ein Kunde sich über ein Versicherungsunternehmen beschwert, listet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht leider nicht auf. Auch dem Zahlenwerk der Ombudsmänner ist dieser Faktor nicht zu entnehmen. Allerdings wird sehr deutlich, dass nicht alles Gold ist, was glänzt. Einige Gesellschaften erreichten trotz hervorragender Noten für ihre Verbraucherfreundlichkeit, vergeben von der „Stiftung Warentest“, eine Beschwerdequote, die den Branchendurchschnitt um das 60-fache, teilweise sogar um das 200-fache übersteigt. Das liegt in erster Linie daran, dass es sich um recht kleine Versicherungen handelt, bei denen jede Beschwerde richtig ins Gewicht fällt. Auch mehrere Versicherer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum haben sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert: Auch sie kommen auf Beschwerdequoten im zweistelligen Bereich.

Posted by Andre on 04/23 at 05:50 AM
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Mittwoch, April 22, 2009

Nicht alle Gebührenerhöhungen der Sparkassen sind zulässig

Die Sparkassen spielen im Bereich der privaten Finanzen eine sehr wichtige Rolle. Immerhin sind sie auf regionaler Ebene sehr stark vertreten und verfügen über einen immens großen Kundenstamm. Daher verwundert es auch nicht, dass vergleichsweise viele Finanzierungen über die Sparkassen abgeschlossen werden. Ganz egal ob Dispokredit, Kfz-Kredit oder Baufinanzierung: Sehr viele Verbraucher entscheiden sich für eine Finanzierung über ihre Sparkasse, weil sie dort bereits seit vielen Jahren Kunde sind.sparkasse

Allerdings sind diese Finanzierungen nicht immer am günstigsten und zum Teil sogar einem Teuerungsrisiko ausgesetzt. Weil es sich viele Sparkassen erlauben, bei den verschiedensten Finanzprodukten jederzeit Gebührenanpassungen vorzunehmen, ist die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. vor Gericht gezogen. Konkret wurde gegen die Vertragsgestaltung geklagt: Laut dem Kläger würden die Sparkassen in den Verträgen ihrer Finanzprodukte eine Klausel einbringen, die es ihnen gestattet, die Gebühren nach Belieben anzupassen. Dadurch können sich die Finanzprodukte während der Vertragslaufzeit verteuern und der Kunde hat keine andere Wahl, als die Gebührenerhöhung in Kauf zu nehmen.

Obwohl die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. in den Vorinstanzen stets Recht erhalten hat, musste der Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden. Auch dort wurde das Recht der Schutzgemeinschaft zugesprochen. Wie das „Handelsblatt“ berichtet hat der BGH eine Klausel, die sonst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen vorzufinden ist, aufgehoben. Damit wurde der Handlungsspielraum der Sparkassen im Hinblick auf die Gebührenerhöhung maßgeblich eingeschränkt.

Für den Verbraucher bedeutet dies, längst nicht jede Gebührenerhöhung in Kauf nehmen zu müssen. Selbstverständlich kommt es immer auf den Einzelfall bzw. auf die Art der Gebühr an. Doch gerade im Finanzierungsbereich, wo zum Beispiel eine kleine Zinserhöhung bereits deutliche finanzielle Auswirkungen haben kann, bietet es sich an, die Gebührenerhöhung genau zu prüfen und ggf. zu beanstanden.

Posted by Jochen on 04/22 at 08:32 AM
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Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente stellen

Das Prinzip der Riester-Rente als staatlich geförderte Altersvorsorge für Arbeiter und Angestellte haben die meisten Verbraucher inzwischen verstanden. Dass sie nach Abschluss des Vertrages die Hände nicht in den Schoß legen dürfen, um die Zulagen von Vater Staat auch tatsächlich zu erhalten, ist vielen aber offenbar entgangen. 20 Prozent der Riester-Sparer lassen laut einer aktuellen Studie des Finanzdienstleisters Delta Lloyd ihre Zuschüsse einfach verfallen, weil sie keinen Antrag stellen. Bei 12,2 Millionen Verträgen, die bislang abgeschlossen wurden, entspricht das über 2,4 Millionen Policen und hochgerechnet 400 Millionen Euro, die bundesweit später nicht in die private Rente fließen.image

Umgehen lässt sich dieses Problem mit einem einzigen Papier: Dem so genannten Dauerzulagenantrag. Statt wie in der Anfangsphase Jahr für Jahr die Zulagen für die Riester-Rente neu beantragen zu müssen läuft mit diesem Formular fast alles automatisch. Die Banken oder Versicherungen stellen dann jährlich den Antrag für ihre Kunden. Die Zuschüsse – 154 Euro Grundzulage, 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren wurden und 185 Euro für Kinder, die vor 2008 das Licht der Welt erblickten sowie 200 Euro als Zusatzbonus für Berufsanfänger – werden direkt dem Vertrag gutgeschrieben.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass auch wirklich vier Prozent des Jahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, im Höchstfall 2.100 Euro. Diese Werte gelten jeweils abzüglich der Zuschüsse. Steigt oder sinkt das Gehalt im Laufe der Zeit, muss der Vertrag entsprechend angepasst werden, um die volle Förderung zu erhalten. Auch wenn sich die Zahl der Kinder ändert, ist eine Meldung erforderlich. Christian Jaffke, Vorsorgeexperte bei Delta Lloyd warnt eindringlich: „Wer zu wenig einzahlt, schöpft die Fördermöglichkeiten nicht aus und verschenkt bares Geld.“

Posted by Andre on 04/22 at 05:05 AM
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