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Mittwoch, April 01, 2009

Die Riester-Rente muss sehr wahrscheinlich überarbeitet werden

Die Riester-Rente: Sie ist eines der Zugpferde der Versicherungsgesellschaften, beliebt bei den meisten Verbrauchern, der EU-Kommission in der aktuellen Fassung allerdings ein Dorn im Auge. Unter der Rechtssache C-269/07 läuft daher eine Klage gegen die Vorschriften zur Riester-Rente und damit gegen die Bundesrepublik. Die Wahrscheinlichkeit, dass nachgebessert werden muss, ist groß. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Jan Mazak, wertet die Bestimmungen für die Zulagen als diskriminierend. Sie verstießen gegen EU-Recht, weil nur Personen gefördert werden, die in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sind. Diesem Gutachten wird aller Voraussicht nach auch das höchste EU-Gericht folgen.

Ausschlaggebend für die Klage war, dass die EU-Kommission die Riester-Rente als soziale, nicht aber als steuerliche Vergünstigung sieht. Aus diesem Blickwinkel betrachtet, widerspreche die aktuelle Regelung dem Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Es könne nicht angehen, dass die Riester-Rente Grenzarbeitnehmern verweigert werde und sie keine Zulagen vom Staat erhielten, nur weil sie in Deutschland nicht uneingeschränkt steuerpflichtig seien. Steuerrechtlicher Hintergrund ist das Abkommen zur Doppelbesteuerung. Für Grenzarbeitnehmer bedeutet das, sie werden an ihrem ausländischen Wohnsitz besteuert. Damit nicht genug, kritisiert der EU-Generalanwalt auch den Wohn-Riester, wonach die Fördermittel nur für die Anschaffung von Wohneigentum in Deutschland genutzt werden dürfen. Ebenfalls nicht rechtens sei die Rückforderung der Zulagen, sollte der Versicherte aus Deutschland wegziehen. Damit steht der Regierung demnächst viel Arbeit ins Haus.

Dann könnte in einem Abwasch auch über den Vorschlag von Professor Bert Rürup nachgedacht werden. Im Rahmen der 10. Handelsblatttagung „Betriebliche Altersvorsorge“ wiederholte er seine Forderung, dass die Riester-Rente für jeden, also auch für Selbständige und Freiberufler, geöffnet werden müsse. Denn seine eigene Kreation, die Rürup-Rente, biete gerade für Selbständige, die nur wenig verdienen, kaum Anreize.

Posted by Andre on 04/01 at 09:52 AM
NewsRecht & OrdnungAltersvorsorgeRentenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Vor Baubeginn: Bauherrenhaftpflichtversicherung schon abgeschlossen?

In den letzten Tagen ist in vielen Teilen des Landes erstmalig die Sonne so richtig zum Vorschein gekommen. Sollte das bessere Wetter nun endlich Einzug halten, können schon bald zahlreiche Bauvorhaben beginnen. Denn gerade wenn im Frühjahr gebaut wird, achten die Bauherren und insbesondere auch die ausführenden Unternehmen sehr genau auf das Wetter: Damit gewisse Arbeiten sicher ausgeführt werden können, darf es nicht mehr allzu kalt sein.

Weil es bald losgehen wird, sollten die Bauherren jetzt noch einmal die Gelegenheit nutzen und ihren Versicherungsschutz überprüfen. Denn leider ist in der Praxis immer wieder festzustellen, dass viele Bauherren auf den Abschluss entsprechender Versicherungslösungen verzichten, obwohl dieser eindeutig zu empfehlen ist. Es gibt gleich mehrere Versicherungen, die man unbedingt abschließen sollte.

Zu den mit Abstand wichtigsten Versicherungen für Bauherren zählt die so genannte Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie bietet einen grundlegenden Haftpflichtschutz für Bauherren: Diese haften nämlich für eine Vielzahl an Dingen, die mit ihrem Bauvorhaben in Verbindung stehen. Sollte es zur Haftung kommen (beispielsweise weil der Bauherr einen Gefahrenbereich nicht ausreichend gekennzeichnet hat), kann es schnell teuer werden. Daher kann zum Abschluss dieser Versicherung nur dringend geraten werden.

Selbstverständlich sollte die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht willkürlich bzw. bei einem beliebig ausgewählten Versicherer abgeschlossen werden. Immerhin können sich die einzelnen Versicherungen im Hinblick auf die Beitragshöhe wie auch auf den Versicherungsumfang deutlich voneinander unterscheiden. Daher ist es umso wichtiger, sich Zeit für einen Vergleich zu nehmen. Es gilt die Versicherung zu wählen, die einen ausreichend bemessenen Schutz bietet und nicht teurer als nötig ist – so ist man gut abgesichert, ohne viel Geld ausgeben zu müssen.


Versicherungsvergleich

Posted by Jochen on 04/01 at 07:10 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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