Die Riester-Rente muss sehr wahrscheinlich überarbeitet werden
Die Riester-Rente: Sie ist eines der Zugpferde der Versicherungsgesellschaften, beliebt bei den meisten Verbrauchern, der EU-Kommission in der aktuellen Fassung allerdings ein Dorn im Auge. Unter der Rechtssache C-269/07 läuft daher eine Klage gegen die Vorschriften zur Riester-Rente und damit gegen die Bundesrepublik. Die Wahrscheinlichkeit, dass nachgebessert werden muss, ist groß. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Jan Mazak, wertet die Bestimmungen für die Zulagen als diskriminierend. Sie verstießen gegen EU-Recht, weil nur Personen gefördert werden, die in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sind. Diesem Gutachten wird aller Voraussicht nach auch das höchste EU-Gericht folgen.
Ausschlaggebend für die Klage war, dass die EU-Kommission die Riester-Rente als soziale, nicht aber als steuerliche Vergünstigung sieht. Aus diesem Blickwinkel betrachtet, widerspreche die aktuelle Regelung dem Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Es könne nicht angehen, dass die Riester-Rente Grenzarbeitnehmern verweigert werde und sie keine Zulagen vom Staat erhielten, nur weil sie in Deutschland nicht uneingeschränkt steuerpflichtig seien. Steuerrechtlicher Hintergrund ist das Abkommen zur Doppelbesteuerung. Für Grenzarbeitnehmer bedeutet das, sie werden an ihrem ausländischen Wohnsitz besteuert. Damit nicht genug, kritisiert der EU-Generalanwalt auch den Wohn-Riester, wonach die Fördermittel nur für die Anschaffung von Wohneigentum in Deutschland genutzt werden dürfen. Ebenfalls nicht rechtens sei die Rückforderung der Zulagen, sollte der Versicherte aus Deutschland wegziehen. Damit steht der Regierung demnächst viel Arbeit ins Haus.
Dann könnte in einem Abwasch auch über den Vorschlag von Professor Bert Rürup nachgedacht werden. Im Rahmen der 10. Handelsblatttagung „Betriebliche Altersvorsorge“ wiederholte er seine Forderung, dass die Riester-Rente für jeden, also auch für Selbständige und Freiberufler, geöffnet werden müsse. Denn seine eigene Kreation, die Rürup-Rente, biete gerade für Selbständige, die nur wenig verdienen, kaum Anreize.
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